Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
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als auch mit
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Anstellung in Voll- oder Teilzeit
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• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
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komplett abgesetzt wurde mir folgende Verordnung: LY2a -> Diagnose/Leitsymptomatik korrekt -> Lymphdrainage
Abgerechnet habe ich 45min Lymphdrainage und den angekreuzten Hausbesuch. Abgesetzt wurde mit der Begründung, dass die Therapiezeit mit angegeben werden muss - also Lymphdrainage 45/ oder MLD 45.
Meiner Ansicht nach ergibt sich ja schon aus dem Indikationsschlüssel eine Mindestbehandlungszeit von 45min - und mehr wurde auch nicht abgerechnet.
Auch ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter brachte natürlich nichts.
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Maximilian Öller schrieb:
Habe gerade einen Brief der AOK erhalten! Folgendes war da mal wieder nicht korrekt:
komplett abgesetzt wurde mir folgende Verordnung: LY2a -> Diagnose/Leitsymptomatik korrekt -> Lymphdrainage
Abgerechnet habe ich 45min Lymphdrainage und den angekreuzten Hausbesuch. Abgesetzt wurde mit der Begründung, dass die Therapiezeit mit angegeben werden muss - also Lymphdrainage 45/ oder MLD 45.
Meiner Ansicht nach ergibt sich ja schon aus dem Indikationsschlüssel eine Mindestbehandlungszeit von 45min - und mehr wurde auch nicht abgerechnet.
Auch ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter brachte natürlich nichts.
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Andreas216 schrieb:
Einklagen und Widerspruch! Die leute kennen Ihre eigenen Gesetze nicht!
Siehe HMR § 13 (k)
Natürlich hast du mit deiner Aussage Recht wenn wir logisch denken, aber leider nicht wenn du die HMR berücksichtigst.
MfG
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Im zweifelsfall Anwalt einschalten...evtl. auf die Prämisse gehen, "Fehle in der Übermittlung" und klagen.
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TheStonie schrieb:
Verordnung zurückfordern, vom Arzt ändern lassen. Alternativ vom Arzt ein Duplikat ausstellen lassen mit der richtigen Zeitangabe, Pat. unterschreiben lassen und dann wieder hinschicken.
Im zweifelsfall Anwalt einschalten...evtl. auf die Prämisse gehen, "Fehle in der Übermittlung" und klagen.
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don schrieb:
Ganz genau, die Behandlungszeit bei MLD muss mit auf das Rezept...
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Kerstin Döring schrieb:
das mit dem Duplikat habe ich auch schon probiert, die Absage von der BKK Post lautete: Doppelabrechnung nicht möglich
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SNS37 schrieb:
Ich würde mal in deinen RV nachsehen, ob es da eine "Besserstellung" gegenüber den HMR gibt . Lt. HMR muss die Therapiedauer bei MLD mit auf die VO.
Siehe HMR § 13 (k)
Natürlich hast du mit deiner Aussage Recht wenn wir logisch denken, aber leider nicht wenn du die HMR berücksichtigst.
MfG
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