Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
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Wenn Du Dich in einem symphatischen
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Sachverhalt : Verord. 19.03.18 erster Behandlungstermin 03.04.18. Natürlich habe ich den Fehler gemacht und
trotz sorgfältiger Kontrolle, einen Tag zu spät mit der Behandlung begonnen. Der 02.04.18 war Ostermontag und
die chron.kranke Pat. hatte am Gründonnerstag den letzten Termin von Vorverordnung. Der behandelnde Arzt
hatte wg.Osterurlaub Rzpt. ausgestellt und keinen späteren Behandlungsbeginn vorgesehen.
Rechtfertigt dieser kleine Fehler eine Absetzung von 10 Std. geleisteter Arbeit im Wert von Eur 426,90 ?
Wer hat guten Rat, Rezept wurde im Original einbehalten, sodaß eine Korrektur nicht mögl.ist.
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Dirk Stehr schrieb:
Gibt es eine Chance, doch noch die Vergütung für getane Arbeit zu bekommen?
Sachverhalt : Verord. 19.03.18 erster Behandlungstermin 03.04.18. Natürlich habe ich den Fehler gemacht und
trotz sorgfältiger Kontrolle, einen Tag zu spät mit der Behandlung begonnen. Der 02.04.18 war Ostermontag und
die chron.kranke Pat. hatte am Gründonnerstag den letzten Termin von Vorverordnung. Der behandelnde Arzt
hatte wg.Osterurlaub Rzpt. ausgestellt und keinen späteren Behandlungsbeginn vorgesehen.
Rechtfertigt dieser kleine Fehler eine Absetzung von 10 Std. geleisteter Arbeit im Wert von Eur 426,90 ?
Wer hat guten Rat, Rezept wurde im Original einbehalten, sodaß eine Korrektur nicht mögl.ist.
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PTP schrieb:
Anruf bei der KK und um Verständnis bitten. Bei „good will“ bekommst du sie Verordnung zum ändern zurück
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§ 193 BGB - Einzelnorm
Aber ich würde mir den jeweilign RV genau danach ansehen. Es kann eine abweichende Vereinbarung geben.
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Xela schrieb:
Das ist BGB Par. 193
§ 193 BGB - Einzelnorm
Aber ich würde mir den jeweilign RV genau danach ansehen. Es kann eine abweichende Vereinbarung geben.
finden.
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Dirk Stehr schrieb:
Danke für Eure Beiträge, leider konnte ich über die Suchfunktion keine Hinweise bzgl. der Feiertagsregel
finden.
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morpheus-06 schrieb:
Im BGB irgendwo steht, dass wenn bei solchen Fristen der letzte Tag auf einen Sonntag oder Feiertag fällt, gilt der nächste Werktag. Nutze mal die Suchfunktion darüber wurde schon geschrieben.
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Auf Kopie vom Arzt ein spätester Behandlungsbeginn nachtragen lassen und nochmal abrechnen.
Und auf Kulnaz der Kasse hoffen oder wo leitest du einen Vergütungsanspruch per Kopie ab?
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morpheus-06 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 29.7.18 14:21:
Auf Kopie vom Arzt ein spätester Behandlungsbeginn nachtragen lassen und nochmal abrechnen.
Und auf Kulnaz der Kasse hoffen oder wo leitest du einen Vergütungsanspruch per Kopie ab?
Auf Kopie vom Arzt ein spätester Behandlungsbeginn nachtragen lassen und nochmal abrechnen.
Und auf Kulnaz der Kasse hoffen oder wo leitest du einen Vergütungsanspruch per Kopie ab?
Ich habe nicht behauptet, dass es einen Vergütungsanspruch gibt.
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Wonderwoman schrieb:
morpheus-06 schrieb am 29.7.18 14:26:
Wonderwoman schrieb am 29.7.18 14:21:
Auf Kopie vom Arzt ein spätester Behandlungsbeginn nachtragen lassen und nochmal abrechnen.
Und auf Kulnaz der Kasse hoffen oder wo leitest du einen Vergütungsanspruch per Kopie ab?
Ich habe nicht behauptet, dass es einen Vergütungsanspruch gibt.
formuliert. Bin gespannt wie die betr. KK auf meinen geharnischten Brief reagiert. Nochmal danke für Eure
sonntägliche Mühe Gruß Dirk
Kassenzulassung seit 1977, erste Regressforderung!
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Dirk Stehr schrieb:
Hab jetzt doch über GOOGLE den BGB $ 195 gefunden, der eindeutig die Fristverlängerung wg.Feiertag
formuliert. Bin gespannt wie die betr. KK auf meinen geharnischten Brief reagiert. Nochmal danke für Eure
sonntägliche Mühe Gruß Dirk
Kassenzulassung seit 1977, erste Regressforderung!
Hab jetzt doch über GOOGLE den BGB $ 195 gefunden, der eindeutig die Fristverlängerung wg.Feiertag
formuliert. Bin gespannt wie die betr. KK auf meinen geharnischten Brief reagiert. Nochmal danke für Eure
sonntägliche Mühe Gruß Dirk
Kassenzulassung seit 1977, erste Regressforderung!
Aha... und ich dachte, dass dort eine Verjährungsfrist drin steht. :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
Dirk Stehr schrieb am 30.7.18 07:52:
Hab jetzt doch über GOOGLE den BGB $ 195 gefunden, der eindeutig die Fristverlängerung wg.Feiertag
formuliert. Bin gespannt wie die betr. KK auf meinen geharnischten Brief reagiert. Nochmal danke für Eure
sonntägliche Mühe Gruß Dirk
Kassenzulassung seit 1977, erste Regressforderung!
Aha... und ich dachte, dass dort eine Verjährungsfrist drin steht. :unamused:
Allerdings musste ich wegen der 40€ Verzugspauschale nochmal nachsetzten.
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Haegar schrieb:
Hab ich gerade auch gehabt. Wurde kommentarlos nachbezahlt.
Allerdings musste ich wegen der 40€ Verzugspauschale nochmal nachsetzten.
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Wonderwoman schrieb:
Auf Kopie vom Arzt ein spätester Behandlungsbeginn nachtragen lassen und nochmal abrechnen.
Rechtfertigt dieser kleine Fehler eine Absetzung von 10 Std. geleisteter Arbeit im Wert von Eur 426,90 ?
Natürlich nicht. Sowas finden nur Bürokraten gut, denen das Patientenwohl am Arsch vorbeigeht.
Zeigt uns aber, was Sache Ist: Solange solche Dinge von den KK durchgezogen werden, gibt es kein
ernsthaftes Bemühen, die inzwischen brenzlige Situation von uns Heilmittelerbringern ins rechte Lot zu bringen.
Nicht von den KK, nicht von der Politik, von niemandem.
Und wir alle wissen, woran wir sind.
Bis auf die Optimisten von uns. Die glauben tatsächlich, es würde sich was ändern.......
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hermi schrieb:
Dirk Stehr schrieb am 29.7.18 11:33:
Rechtfertigt dieser kleine Fehler eine Absetzung von 10 Std. geleisteter Arbeit im Wert von Eur 426,90 ?
Natürlich nicht. Sowas finden nur Bürokraten gut, denen das Patientenwohl am Arsch vorbeigeht.
Zeigt uns aber, was Sache Ist: Solange solche Dinge von den KK durchgezogen werden, gibt es kein
ernsthaftes Bemühen, die inzwischen brenzlige Situation von uns Heilmittelerbringern ins rechte Lot zu bringen.
Nicht von den KK, nicht von der Politik, von niemandem.
Und wir alle wissen, woran wir sind.
Bis auf die Optimisten von uns. Die glauben tatsächlich, es würde sich was ändern.......
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