Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
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- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
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ich habe eine Absetzung durch eine Krankenkasse wegen fehlender Diagnose.
VO ist eine Zahnärztliche VO (Z13, wenn ich den Vordrucksnamen richtig im Kopf habe)
Ausgefüllt ist nur der Indikationsschlüssel (cd1a), kein Freitext, kein ICD 10 Code.
Nach Durchsicht von Anlage 3b habe ich mich auf auf j1) und j2) berufen.
Dort steht direkt in der Überschrift des Absatzes J1) das dies eine optionale Angabe ist und j2) ebenfalls.
Da die Leitsymptomatik aus dem Indikationsschlüssel hervorgeht sehe ich keine Grundlage für die Absetzung. Bei einem erstem Gespräch mit der KK hat wurde mir gesagt, dass ICD10 und Freitext als "entweder oder Angabe" zu werten sei. So steht es aber imho nicht in der Anlage 3b.
Ich überlege dagegen zu klagen und wollte mal eure Meinung dazu hören und auch ob euch sowas schonmal untergekommen ist.
PS: Um den Thread nicht unnötig aufzublähen bitte ich um Aussagen wie "deswegen lasse ich das immer vorher ändern" abzusehen, mir ist bewusst, dass es Kollegen gibt die das tun und das ist sicherlich ein Weg um solchen Dingen auszuweichen.
Danke für die Mithilfe!
Beste Grüße
Michael
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michael461 schrieb:
Hallo Schwarmintelligenz,
ich habe eine Absetzung durch eine Krankenkasse wegen fehlender Diagnose.
VO ist eine Zahnärztliche VO (Z13, wenn ich den Vordrucksnamen richtig im Kopf habe)
Ausgefüllt ist nur der Indikationsschlüssel (cd1a), kein Freitext, kein ICD 10 Code.
Nach Durchsicht von Anlage 3b habe ich mich auf auf j1) und j2) berufen.
Dort steht direkt in der Überschrift des Absatzes J1) das dies eine optionale Angabe ist und j2) ebenfalls.
Da die Leitsymptomatik aus dem Indikationsschlüssel hervorgeht sehe ich keine Grundlage für die Absetzung. Bei einem erstem Gespräch mit der KK hat wurde mir gesagt, dass ICD10 und Freitext als "entweder oder Angabe" zu werten sei. So steht es aber imho nicht in der Anlage 3b.
Ich überlege dagegen zu klagen und wollte mal eure Meinung dazu hören und auch ob euch sowas schonmal untergekommen ist.
PS: Um den Thread nicht unnötig aufzublähen bitte ich um Aussagen wie "deswegen lasse ich das immer vorher ändern" abzusehen, mir ist bewusst, dass es Kollegen gibt die das tun und das ist sicherlich ein Weg um solchen Dingen auszuweichen.
Danke für die Mithilfe!
Beste Grüße
Michael
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@michael461 Doppelpost deines Beitrages https://www.physio.de/community/abrechnung/absetzung-zahnarztverordnung/8/584515/1#anchor584519
Oh man.....
Danke
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michael461 schrieb:
astonished
Oh man.....
Danke
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