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ich hatte eine Absetzung, weil „Schmerzen durch Fehl-/Überbelastungen und Störungen der dynamischen Okklusion „ keine Diagnose darstellen soll. CD1a. Rechtens?
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Trotzdem hat bei uns ein Widerspruch immer funktioniert (nach Rücksprache mit dem Zahnarzt besteht dieser auf diese Diagnose!). Um das zukunftig aus dem Weg zu gehen, kannst du die Zahnarztpraxis dahin schulen, nur die Standard-Diagnose CMD zu verwenden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@iaat kommt immer mal wieder vor, da es sich, streng genommen, um den wortwörtlich Text der Leitsymptomatik handelt. Das wird daher gern als fehlender Diagnose genommen. Da Zahnärzte es mit klassische Diagnosen in der Regel nicht so haben, sieht man solche Verordnungen aber sehr häufig.
Trotzdem hat bei uns ein Widerspruch immer funktioniert (nach Rücksprache mit dem Zahnarzt besteht dieser auf diese Diagnose!). Um das zukunftig aus dem Weg zu gehen, kannst du die Zahnarztpraxis dahin schulen, nur die Standard-Diagnose CMD zu verwenden.
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iaat schrieb:
Hallo,
ich hatte eine Absetzung, weil „Schmerzen durch Fehl-/Überbelastungen und Störungen der dynamischen Okklusion „ keine Diagnose darstellen soll. CD1a. Rechtens?
Widerspruch einlegen mit dieser Begründung sollte, wie @Lars van Ravenzwaaij schreibt, reichen.
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KGSchuller schrieb:
M.e. ist "Störung der dynamischen Okklusion" ganz klar eine Diagnose, nur eben keine eindeutige.
Widerspruch einlegen mit dieser Begründung sollte, wie @Lars van Ravenzwaaij schreibt, reichen.
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