Sie wollen mit einem dynamischen
und innovativen Team aktiv an der
Gesundheit der Menschen arbeiten
und dabei eigene Ideen und
Vorschläge einbringen, dann
starten Sie mit uns durch!
Das SRC Sport-und Reha-Centrum
setzt auf die Zusammenarbeit von
erstklassig ausgebildeten
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern, Medizinern
und Gesundheitsmanagern und sind
davon überzeugt die Gesundheit der
Menschen aktiv zu verbessern.
Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
und innovativen Team aktiv an der
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und dabei eigene Ideen und
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ich habe eine Absetzung vom ARZ Emmendingen (über 700,-Euro) für eine VO vom ZA erhalten .
Die VO lautete 24x WT-US, 24x MT Dg. chronischer Gesichtsschmerz/CMD.
Ich behandle die Patientin wegen dieser chron. Erkrankung schon seit 10 Jahren. Anfangs immer mit vorheriger Genehmigung der Kasse- seit 5 Jahren war das nicht mehr notwendig. Es wurde immer bezahlt.
Jetzt gibt es die komplette Absetzung mit Bergründung: Überschreitung der zulässigen Höchstmmenge lt HMR. Die VO ist von 01/2021
Kann mir jemand dazu einen Rat geben, hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
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kroetzi schrieb:
Hast du schon bei der KK angerufen? Da kannst du das bestimmt am besten und direkt klären. Vielleicht liegt nur ein Irrtum vor, neuer Mitarbeiter, neue Software.....
Kontakt mit KK suchen....
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Geronimo schrieb:
....nach alten HMR regelkonform, nach neuen nicht mehr...
Kontakt mit KK suchen....
Die abgesetzte VO ist übrigens vom 01/2021 und damit noch in der Gültigkeit des alten HMK- oder bin ich total lost?
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trini schrieb:
..ich dachte der Betrachtungszeitraum der neuen HMR beträgt 12 Wochen- dann wären 24 Behandlungen /à 2x pro Woche doch regelkonform?
Die abgesetzte VO ist übrigens vom 01/2021 und damit noch in der Gültigkeit des alten HMK- oder bin ich total lost?
Ansonsten ist deine VO nach alten HMR OK, also Sachbearbeiter der KK anrufen und auf den Fehler hinweisen...
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Geronimo schrieb:
...es gibt keinen LHB für ZÄ mehr, wir haben alle unsere "24er Patienten" auf 6er oder 10er Rezepte umgestellt...
Ansonsten ist deine VO nach alten HMR OK, also Sachbearbeiter der KK anrufen und auf den Fehler hinweisen...
@Geronimo
interessante Antwort...hatte ich eigentlich auch noch nicht darüber nachgedacht:
Welche Zeiträume definierst Du für die Kategorien "alte" und "neue" HMRL für Zahnärzte ?
grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
Hallo
@Geronimo
interessante Antwort...hatte ich eigentlich auch noch nicht darüber nachgedacht:
Welche Zeiträume definierst Du für die Kategorien "alte" und "neue" HMRL für Zahnärzte ?
grüße
Eine vollständige Absetzung ist jedoch nicht rechtens. Lediglich die überschreiten Menge darf abgesetzt werden.
Patient soll sich, wie früher, wieder LHB gemäß HMR/ZA genehmigen lassen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@trini Die aktuelle, neue HMR/ZA sind seit dem 01.01.2021 gültig. LHB und BVB gibt es bei ZA-VO nicht. Somit setzt die Kasse jetzt zu Recht ab.
Eine vollständige Absetzung ist jedoch nicht rechtens. Lediglich die überschreiten Menge darf abgesetzt werden.
Patient soll sich, wie früher, wieder LHB gemäß HMR/ZA genehmigen lassen.
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trini schrieb:
Hallo Kollegen,
ich habe eine Absetzung vom ARZ Emmendingen (über 700,-Euro) für eine VO vom ZA erhalten .
Die VO lautete 24x WT-US, 24x MT Dg. chronischer Gesichtsschmerz/CMD.
Ich behandle die Patientin wegen dieser chron. Erkrankung schon seit 10 Jahren. Anfangs immer mit vorheriger Genehmigung der Kasse- seit 5 Jahren war das nicht mehr notwendig. Es wurde immer bezahlt.
Jetzt gibt es die komplette Absetzung mit Bergründung: Überschreitung der zulässigen Höchstmmenge lt HMR. Die VO ist von 01/2021
Kann mir jemand dazu einen Rat geben, hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
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