Hallo;
Habe eine Absetzung ZA-Rezept. Es wurde Wärme angekeuzelt, aber nicht näher bezeichnet.
Ich dachte, dann kann man das Billigste abrechnen.(Davaso).Rest ist bezahlt.
Danke und Grüße KaBa
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KaBa schrieb:
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Ich dachte, dann kann man das Billigste abrechnen.(Davaso).Rest ist bezahlt.
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Schau mal hier nach unter Punkt 8.. Du kannst bei nicht klarer Definiton sogar selber entscheiden was du machen willst.
Also das Schreiben an die Kasse schicken plus 40€,- Verzugskosten in Rechnng stellen
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• Wonderwoman
Hallo KaBa
https://www.kzbv.de/vordruckerlaeuterungen.1161.de.html
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Das ist leider hinfällig, bzw. hatte noch nie Gültigkeit. Manche Kassen zahlen auf Kulanz andere nicht.
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• Tempelritter
[zitat]idefix- schrieb am 30.7.18 15:02:
Hallo KaBa
http://ph.ys.io/HLAP
Schau mal hier nach unter Punkt 8.. Du kannst bei nicht klarer Definiton sogar selber entscheiden was du machen willst.
Also das Schreiben an die Kasse schicken plus 40€,- Verzugskosten in Rechnng stellen [/zitat]
Das ist leider hinfällig, bzw. hatte noch nie Gültigkeit. Manche Kassen zahlen auf Kulanz andere nicht.
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morpheus-06 schrieb:
idefix- schrieb am 30.7.18 15:02:
Hallo KaBa
Schau mal hier nach unter Punkt 8.. Du kannst bei nicht klarer Definiton sogar selber entscheiden was du machen willst.
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Das ist leider hinfällig, bzw. hatte noch nie Gültigkeit. Manche Kassen zahlen auf Kulanz andere nicht.
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aber Morpheus-06 scheint Recht zu haben. habe auf der Homepage vom ZVK gesucht und dort bei ergänzenden Heilmitteln tatsächlich nur gefunden, das der Arzt es ankreuzen muss, aber nicht das wir es selber aussuchen können wenn diese Angabe fehlt. :angry: :confused: :grin: .Tut mir echt wahnsinnig leid. Aber der KZVB sollte dann mal seine Seite überarbeiten.
Würde aber dennoch mit der Kasse Verbindung aufnehmen und nachfragen ob es erstattet wird, manchmal hat man einen netten Sachbearbeiter am Telefon.
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Sorry KaBa, :frowning:
aber Morpheus-06 scheint Recht zu haben. habe auf der Homepage vom ZVK gesucht und dort bei ergänzenden Heilmitteln tatsächlich nur gefunden, das der Arzt es ankreuzen muss, aber nicht das wir es selber aussuchen können wenn diese Angabe fehlt. :angry: :confused: :grin: .Tut mir echt wahnsinnig leid. Aber der KZVB sollte dann mal seine Seite überarbeiten.
Würde aber dennoch mit der Kasse Verbindung aufnehmen und nachfragen ob es erstattet wird, manchmal hat man einen netten Sachbearbeiter am Telefon.
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idefix- schrieb:
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aber Morpheus-06 scheint Recht zu haben. habe auf der Homepage vom ZVK gesucht und dort bei ergänzenden Heilmitteln tatsächlich nur gefunden, das der Arzt es ankreuzen muss, aber nicht das wir es selber aussuchen können wenn diese Angabe fehlt. :angry: :confused: :grin: .Tut mir echt wahnsinnig leid. Aber der KZVB sollte dann mal seine Seite überarbeiten.
Würde aber dennoch mit der Kasse Verbindung aufnehmen und nachfragen ob es erstattet wird, manchmal hat man einen netten Sachbearbeiter am Telefon.
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Dazu gibt es ein Schreiben der KZBV und des GKV Spitzenverbandes. Nach HMR ZA muss der ZA das Heilmittel explizit bestimmen. Das wurde hier schon mehrfach geschrieben.
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• Tempelritter
Dazu gibt es ein Schreiben der KZBV und des GKV Spitzenverbandes. Nach HMR ZA muss der ZA das Heilmittel explizit bestimmen. Das wurde hier schon mehrfach geschrieben.
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morpheus-06 schrieb:
Dazu gibt es ein Schreiben der KZBV und des GKV Spitzenverbandes. Nach HMR ZA muss der ZA das Heilmittel explizit bestimmen. Das wurde hier schon mehrfach geschrieben.
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KaBa schrieb:
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Ich dachte, dann kann man das Billigste abrechnen.(Davaso).Rest ist bezahlt.
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Es gibt wahre Schätzchen hier. -nicht immer hau drauf
:clap: :clap: :clap:
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KaBa schrieb:
Viiiiielen Dank!
Es gibt wahre Schätzchen hier. -nicht immer hau drauf
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Hallo KaBa
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morpheus-06 schrieb:
idefix- schrieb am 30.7.18 15:02:
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aber Morpheus-06 scheint Recht zu haben. habe auf der Homepage vom ZVK gesucht und dort bei ergänzenden Heilmitteln tatsächlich nur gefunden, das der Arzt es ankreuzen muss, aber nicht das wir es selber aussuchen können wenn diese Angabe fehlt. :angry: :confused: :grin: .Tut mir echt wahnsinnig leid. Aber der KZVB sollte dann mal seine Seite überarbeiten.
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idefix- schrieb:
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aber Morpheus-06 scheint Recht zu haben. habe auf der Homepage vom ZVK gesucht und dort bei ergänzenden Heilmitteln tatsächlich nur gefunden, das der Arzt es ankreuzen muss, aber nicht das wir es selber aussuchen können wenn diese Angabe fehlt. :angry: :confused: :grin: .Tut mir echt wahnsinnig leid. Aber der KZVB sollte dann mal seine Seite überarbeiten.
Würde aber dennoch mit der Kasse Verbindung aufnehmen und nachfragen ob es erstattet wird, manchmal hat man einen netten Sachbearbeiter am Telefon.
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morpheus-06 schrieb:
Dazu gibt es ein Schreiben der KZBV und des GKV Spitzenverbandes. Nach HMR ZA muss der ZA das Heilmittel explizit bestimmen. Das wurde hier schon mehrfach geschrieben.
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idefix- schrieb:
Hallo KaBa
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