Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Frage an alle....steht im Rahmenvertrag das der Zusatz " Unterschrift durch Pflegepersonal" zwingend notwendig ist? Habe ein komplettes Hausbesuch Rezept bei der BKK Mobil dadurch abgesetzt bekommen....Patient ist nicht unterschriftsfähig und hat 24 Stunde Pflege, die dafür unterschreibt.
P5 A2
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Antwort....hab den Abschnitt nämlich nicht gefunden
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ja, steht eindeutig im Rahmenvertrag, dass der unterschreibenden Person zu benennen ist.
Ist die oder der Versicherte aufgrund von in ihrer oder seiner Person liegenden Gründen nicht selbst in der Lage, den Empfang der Leistung mit einer eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen, kann die Bestätigung durch eine gesetzliche Vertreterin oder einen gesetzlichen Vertreter oder durch eine Betreuungsperson mit Unterschrift auf der Rückseite des Verordnungsblattes erfolgen. Ein Hinweis, welche Person aus welchem Grund in diesen Fällen die Unterschrift geleistet hat, ist auf der Rückseite anzubringen. Als Betreuungsperson gilt beispielsweise auch das Pflegepersonal in sozialen Einrichtungen.
P5 A2
Bei einer Patientin, bei der die Tochter unterschreibt, streiche ich "Pflegepersonal" durch und ergänze es durch "Tochter".
Gefällt mir
der/die/das Patienty**
der Patient
die Patientin
**in anderen Teilen des Gesundheitswesens scheint sich gerade Patienty als geschlechtsneutrale Bezeichnung für die behandelte Person zu etablieren...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Ich habe dort einfach "...Bestätigung durch Pflege" stehen - in dem Kontext ist die Tochter gleichzeitig Pflegeperson, also bei "Pflege" mitgemeint ;)
der/die/das Patienty**
der Patient
die Patientin
**in anderen Teilen des Gesundheitswesens scheint sich gerade Patienty als geschlechtsneutrale Bezeichnung für die behandelte Person zu etablieren...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe den Zusatz einmalig vergessen...wurde auch in der Zwischenprüfung nicht bemängelt. Durch die KK dann schon. Also knapp 500 Euro futscht durch eigene Schusselei. Sonst schreibe ich den Zusatz immer dazu
Ob das Geld wirklich futsch ist, hängt meiner Ansicht davon ab, wie lange die Absetzung her ist. Meiner Ansicht nach ist hier eine Korrektur durchaus möglich, sofern sie innerhalb von 3 Monaten (Datum der Absetzung) bei der Kasse ist.
Grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Folterknecht.fg..2091 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Ob das Geld wirklich futsch ist, hängt meiner Ansicht davon ab, wie lange die Absetzung her ist. Meiner Ansicht nach ist hier eine Korrektur durchaus möglich, sofern sie innerhalb von 3 Monaten (Datum der Absetzung) bei der Kasse ist.
Grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok. Ist noch frisch. Dann ist es einen Versuch wert
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
johannes687 schrieb:
Definitiv Widerspruch einlegen! Meines Wissens nach steht nirgends das dieses Versäumnis nicht "heilbar" ist.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alex Moro schrieb:
muss der hinweis bei jeder unterschrift hin oder reicht ein einmaliger hinweis/stempel irgendwo auf der rückseite?
Den Stempel setze ich einmal vertikal vor die Unterschriften. Bis jetzt hat das gereicht, aber das heißt ja nix..
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
@Alex Moro
Den Stempel setze ich einmal vertikal vor die Unterschriften. Bis jetzt hat das gereicht, aber das heißt ja nix..
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
@johannes687 da gibt s keinen Widerspruch, sondern Wiedereinreichung mit Ergänzung
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
die neue schrieb:
ich hab mir deswegen schon vor etlicher Zeit einen Stempel anfertigen lassen "Unterschrift durch Pflegepersonal, Patient nicht schreibfähig". Ich hoffe mal, dass das auch für Patientinnen ausreicht joy
Bei einer Patientin, bei der die Tochter unterschreibt, streiche ich "Pflegepersonal" durch und ergänze es durch "Tochter".
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Ich setze den Hinweis seit vierzehn Jahren in die "Bemerkung"-Zeile unten am Blatt 2
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
Ich schreibe immer über die Unterschriften : Pflegepersonal / Ehepartner / Betreuer , je nachdem wer unterschreibt . Dann nur noch einfach darunter einen Pfeil .
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Antworten. Wir versuchen unser Glück erneut.
Mein Profilbild bearbeiten