Was wir Dir bieten
Überzeuge Dich selbst, warum das
rehamed Dein perfekter Arbeitgeber
ist:
- ein modernes Zentrum für
ambulante, orthopädische
Rehabilitation, Physiotherapie
sowie Gesundheitssport.
- ein interdisziplinäres,
leidenschaftliches Team mit
differenzierten
Behandlungstechniken
- professionelle Arbeitsstrukturen
mit modernsten Arbeitsmitteln
- regelmäßige interne/externe
Fortbildungen – Deine Wünsche
und Ideen sind herzlich Willkommen
- ein unbefristetes
Arbeitsverhäl...
Überzeuge Dich selbst, warum das
rehamed Dein perfekter Arbeitgeber
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wir haben in letzter Zeit in der Praxis schon mehrmals Absetzungen wegen falscher Korrekturen gehabt.
Z.B. wurde beim Datum aus einer 8 eine 9 gemacht und wir haben es gegenzeichnen lassen. Allerdings hat die Rezeptionistin einfach über die 8 drüber geschrieben, so dass natürlich die 8 nicht mehr richtig zu sehen war.
Absetzung Grund war dann eine falsche Korrektur.
Passiert das nur uns oder ist das eine neue Masche? Jeder kann sich schließlich mal verschreiben.
Hat jemand mit einem Widerspruch in so einem Fall Erfahrung?
Viele Grüße, Christiane
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christiane 11 schrieb:
Hallihallo an die community,
wir haben in letzter Zeit in der Praxis schon mehrmals Absetzungen wegen falscher Korrekturen gehabt.
Z.B. wurde beim Datum aus einer 8 eine 9 gemacht und wir haben es gegenzeichnen lassen. Allerdings hat die Rezeptionistin einfach über die 8 drüber geschrieben, so dass natürlich die 8 nicht mehr richtig zu sehen war.
Absetzung Grund war dann eine falsche Korrektur.
Passiert das nur uns oder ist das eine neue Masche? Jeder kann sich schließlich mal verschreiben.
Hat jemand mit einem Widerspruch in so einem Fall Erfahrung?
Viele Grüße, Christiane
Welche Kasse(n) waren es denn?
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ali schrieb:
Obwohl es ab und an passiert und ich es durchgehen lasse, hatten wir noch keine Absetzung. Bei der BEK ist allerdings eine Absetzung diesbezüglich fast sicher...
Welche Kasse(n) waren es denn?
Durchstreichen und in der nächste Zeile korrekt weiterschreiben. Korrektur mit neuen Zahlen/Datum bedingt eine Datumsangabe wann die Korrektur erfolgt ist und kann zu Absetzungen führen.
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Dway schrieb:
Einfachste Lösung.
Durchstreichen und in der nächste Zeile korrekt weiterschreiben. Korrektur mit neuen Zahlen/Datum bedingt eine Datumsangabe wann die Korrektur erfolgt ist und kann zu Absetzungen führen.
1) Fehleintrag des Datums vollständig durchstreichen (die Änderung muss eindeutig erkennbar bleiben),
2) Neueintrag des Datums
3) Unterschrift des Patienten bei dem Neueintrag
4) Zusätzlich Datum wann die Änderung erfolgt ist
Punkt 4 wird bei fast immer vergessen (ähnlich wie bei Korrekturen durch Ärzte).
Und @ali, diesbezügliche Absetzungen gibt es zunehmend auch bei der TKK und andere Kassen.
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anette898 schrieb:
Genau so wurde uns auch gesagt und alles bezahlt schön sieht es nicht aus aber sicherer
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@anette898 Es soll auch nicht schön aussehen, sondern der bürokratische Kontrollwahn der GKV genügen. 😡
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christiane 11 schrieb:
… und das nennt man dann Bürokratieabbau oder vielleicht doch eher Schikane 😤🤯
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anette898 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich weiss🫣
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karin-maria schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij muss diese lt. RV angeordnete Korrektur zwangsläufig in der nächsten Zeile erfolgen oder kann diese auch nachträglich also nach Abarbeitung der Verordnung stehen (z.B. in Zeile 7 bei verordneten 6 Behandlungen, obwohl ich mich schon beim 2ten Datum verschrieben habe).
Damit sollte es auch der dümmste Sofa das Klar sein).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@karin-maria Wir streichen die gesamte Zeile (in deinem Fall die Zweite) durch. Nehmen weiter unten eine neue Zeile mit sämtliche Einträge. 2 Unterschriften des Patienten und 2 Daten (wie oben beschrieben). Ändern die vorgedruckte Zeilennumer auf die ursprüngliche Nummer. Und zu guter Letzt ein großer Pfeil von der korrigierte Zeile zur Ursprungszeile.
Damit sollte es auch der dümmste Sofa das Klar sein).
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Papa Alpaka schrieb:
...und wenn 20 Zeilen nicht genügen gibt es auf den Rückseiten von Blatt 1 und 2 noch ziemlich viel Platz.
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Schippi schrieb:
@Papa Alpaka du meinst die KK dreht die Seite um und liest die Rückseite 😂😂😂🤪
Das musst du denen aber auf der Vorderseite dick draufschreiben. Da hänge ich lieber eine Kopie der Unterschriftenseite an, die fällt denen hoffentlich eher auf
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Atheia schrieb:
@Schippi
Das musst du denen aber auf der Vorderseite dick draufschreiben. Da hänge ich lieber eine Kopie der Unterschriftenseite an, die fällt denen hoffentlich eher auf
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Freia Kolozei schrieb:
Danke !!!!!
5. Unterschrift MS Praxis/PI neben dem Änderungsdatum?
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
5. Unterschrift MS Praxis/PI neben dem Änderungsdatum?
Letztendlich ist eine Krankenversicherung eben "nur" eine Versicherung, in deren Natur es ist, wo immer es geht, und sei es nur eine kleine Formalie, sich aus der Zahlungsverpflichtung zu stehlen.
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Ligamentum schrieb:
@christiane 11
Letztendlich ist eine Krankenversicherung eben "nur" eine Versicherung, in deren Natur es ist, wo immer es geht, und sei es nur eine kleine Formalie, sich aus der Zahlungsverpflichtung zu stehlen.
5. Unterschrift MS Praxis/PI neben dem Änderungsdatum?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu
massu schrieb am 20.02.2026 14:32 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Nö
5. Unterschrift MS Praxis/PI neben dem Änderungsdatum?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@christiane 11 Laut Anlage 3a erfolgt die Korrektur wie folgt:
1) Fehleintrag des Datums vollständig durchstreichen (die Änderung muss eindeutig erkennbar bleiben),
2) Neueintrag des Datums
3) Unterschrift des Patienten bei dem Neueintrag
4) Zusätzlich Datum wann die Änderung erfolgt ist
Punkt 4 wird bei fast immer vergessen (ähnlich wie bei Korrekturen durch Ärzte).
Und @ali, diesbezügliche Absetzungen gibt es zunehmend auch bei der TKK und andere Kassen.
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ali schrieb:
@Oken1 Wie lang rückwirkend..?
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Leni C. schrieb:
@Oken1 doch , auch erlebt . Bei der Unterschrift einer Patientin wurde das E . , also die Abkürzung des Vornamens , moniert . Wäre nicht als E erkennbar . Der Nachname war klar leserlich . Aber trotzdem wurde das Rezept abgesetzt .
seid ihr rechtlich dagegen vorgegangen?
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karin-maria schrieb:
@Leni C. und Oken1,
seid ihr rechtlich dagegen vorgegangen?
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ali schrieb:
doppelpost
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ali schrieb:
@Leni C. Ehrlich? Seid Ihr dagegen vorgegangen? Welche Kasse?
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Oken1 schrieb:
Bei uns wurde eine Verordnung rückwirkend, aus dem letzten Jahr, März 2025 komplett abgesetzt. Grund: Auf der Rückseite der Heilmittelverordnung wurde beanstandet, dass das G bei KG nicht als G erkennbar wäre. So etwas in 25 Jahren noch nicht erlebt. TKK. Da fehlen mir die Worte.
Vorab, ja bei diese VO ist uns ein Fehler unterlaufen, die Absetzung war korrekt, ist aber doch irgendwie blöd gelaufen...
Ach ja, und wir rechnen über OptaData ab
Auf der VO wurde als 1. Behandlungsdatum damals der 20.09.21 dokumentiert, die VO war am 19.08.21 ausgestellt. Also zu spät angefangen, was uns damals aber leider nicht aufgefallen ist. OptaData hat an die KK aber als Beginndatum den 20.08.21 übermittelt. Dadurch war die VO gültig, der KK ist dies damals auch nicht aufgefallen, und sie wurde bezahlt.
Im November letzten Jahres haben wir dann die Info bekommen, dass uns das Geld wieder abgezogen wird mit dem Hinweis
Hinweis: Im Datensatz wurden nicht die auf dem Leistungsnachweis dokumentierten Behandlungstermine übermittelt. Dies wird als Vertragsverstoß gewertet, sodass über die vertraglich geregelte Beanstandungsfrist hinaus gekürzt wird.
<span class="ql-cursor">
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ali schrieb:
Hmm, das ist eigentlich ein Übermittlungsfehler (den Sie nicht gesehen haben) und kein Vertragsverstoss....aber wie kommen die dazu, das 4 Jahre später zu finden thinking_face
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Secretary schrieb:
@ali keine Ahnung. Ob die nochmal alte Sachen mit ner ki prüfen und solche Sachen dann auffallen oder was 🤷🏻♀️ wir haben uns auch etwas gewundert. Es gab dann auch etwas Ärger mit optadata, aber meine Chefin zahlt lieber „Lehrgeld“ als sich weiter mit Kassen anzulegen.
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Secretary schrieb:
Wir haben vor einiger Zeit etwas abgesetzt bekommen, was uns vor 4 (?) Jahren ausgezahlt wurde:
Vorab, ja bei diese VO ist uns ein Fehler unterlaufen, die Absetzung war korrekt, ist aber doch irgendwie blöd gelaufen...
Ach ja, und wir rechnen über OptaData ab
Auf der VO wurde als 1. Behandlungsdatum damals der 20.09.21 dokumentiert, die VO war am 19.08.21 ausgestellt. Also zu spät angefangen, was uns damals aber leider nicht aufgefallen ist. OptaData hat an die KK aber als Beginndatum den 20.08.21 übermittelt. Dadurch war die VO gültig, der KK ist dies damals auch nicht aufgefallen, und sie wurde bezahlt.
Im November letzten Jahres haben wir dann die Info bekommen, dass uns das Geld wieder abgezogen wird mit dem Hinweis
Hinweis: Im Datensatz wurden nicht die auf dem Leistungsnachweis dokumentierten Behandlungstermine übermittelt. Dies wird als Vertragsverstoß gewertet, sodass über die vertraglich geregelte Beanstandungsfrist hinaus gekürzt wird.
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Vielleicht sollte man sich überlegen, seine KK Zulassung zurückzugeben und nur noch Privatpatienten zu behandeln.
Ich habe tatsächlich 1990 mein Examen gemacht und bin noch Krankengymnastin. Nach wie vor habe ich noch Spaß an meinem Beruf. Allein die Verwaltung führt dazu, dass es dem lustigsten Menschen bald keinen Spaß mehr macht.
So, und nun hab ich genug gejammert. Ich danke der community für die Kommentare und stürze mich in das Vergnügen der Abrechnung. Viele Grüße, Christiane
🙏🥳👋
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christiane 11 schrieb:
Ein Schelm, der sich dabei fragt, woher der TherapeutenMangel kommt.
Vielleicht sollte man sich überlegen, seine KK Zulassung zurückzugeben und nur noch Privatpatienten zu behandeln.
Ich habe tatsächlich 1990 mein Examen gemacht und bin noch Krankengymnastin. Nach wie vor habe ich noch Spaß an meinem Beruf. Allein die Verwaltung führt dazu, dass es dem lustigsten Menschen bald keinen Spaß mehr macht.
So, und nun hab ich genug gejammert. Ich danke der community für die Kommentare und stürze mich in das Vergnügen der Abrechnung. Viele Grüße, Christiane
🙏🥳👋
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(Gestern hat Oma Erna bei mir zum ersten Mal in ihrem 89jährigen Leben mit Karte gezahlt und war begeistert, wie einfach das ist)
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Papa Alpaka schrieb:
Lieben Gruß vom lokalen Kandidaten der Feldschlacht-gegen-Deutschland-Partei: "Skandal! Fehlende Arztunterschrift kostet Vergütungsanspruch! Bürokratiewahnsinn! ... aber €27,76 Eigenanteil müssen zwingend in Barzahlung erhalten bleiben."
(Gestern hat Oma Erna bei mir zum ersten Mal in ihrem 89jährigen Leben mit Karte gezahlt und war begeistert, wie einfach das ist)
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asima schrieb:
Jawohl!
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Horatio72 schrieb:
Man sollte mal wieder alle "unmöglichen Absetzungen sammeln und komplett ein paar Politikern vor einem Wahlkampf senden. Jedesmal wenn ich sowas lese (und auch bei mir schon mitbekommen habe) bekomme ich fast nen Tobsuchtsanfall. Wenn ich sowas mal nem Patienten erkläre warum der nochmal unterschreiben soll, schüttelt der auch nur den Kopf und denkt ich veräppele ihn. Warum setzen da unsre Verbände nicht mal an? Das ist etwas was meine tägliche Arbeit extrem erschwert und meine Arbeitsmoral permanent nach unten zieht. Ich habe keine Lust mir über IT, Akademisierung, Direktzugang etc Gedanken zu machen wenn ich kein Geld bekomme weil ich statt eine 8 ne 9 gemacht habe und das durchstreiche, Geld für die Kassen einziehen muss und so weiter....
Die Krankenkassen haben die Abrechnungsprüfung an externe Abrechnungszentren ausgelagert, die mit bemerkenswerter Konsequenz jeden Ermessensspielraum vermeiden. Da diese jedoch lediglich im Auftrag der Kassen handeln, wäre es unfair, ihnen Vorwürfe zu machen. Sie setzen schließlich nur um, was vorgegeben wird.
Umso sinnvoller ist es, sich direkt an die jeweilige Krankenkasse zu wenden. Denn dort fällt die Entscheidung letztlich ohnehin. Auf diesem Weg konnten bereits mehrere, kreative Absetzungen rückgängig gemacht werden: Eine Arztunterschrift wurde nicht als solche erkannt (nein, es stand nicht „i. A.“ dabei), das Kürzel „ET“ galt plötzlich als unzulässig (korrekt wäre „EL“ gewesen), oder eine Patientenunterschrift wurde als zu wenig künstlerisch lesbar eingestuft.
Am Ende lässt sich vieles klären, vorausgesetzt, man investiert ausreichend Zeit, Geduld und eine gewisse Frustrationstoleranz, bis man bei der zuständigen Person angekommen ist.
Notiz am Rande: Jahr für Jahr wird öffentlich beklagt, welche enormen Summen den Krankenkassen durch Abrechnungsbetrug entstehen. Ebenso interessant wäre es jedoch, den Blick einmal umzudrehen und zu erfassen, in welcher Höhe Leistungen abgesetzt oder gekürzt werden, obwohl dies durchaus unberechtigt sein könnte. Allein im Bereich der Heilmittel.
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BenBw schrieb:
Leider ist dies womöglich erst der Anfang – vom Ende des viel beschworenen Bürokratieabbaus.
Die Krankenkassen haben die Abrechnungsprüfung an externe Abrechnungszentren ausgelagert, die mit bemerkenswerter Konsequenz jeden Ermessensspielraum vermeiden. Da diese jedoch lediglich im Auftrag der Kassen handeln, wäre es unfair, ihnen Vorwürfe zu machen. Sie setzen schließlich nur um, was vorgegeben wird.
Umso sinnvoller ist es, sich direkt an die jeweilige Krankenkasse zu wenden. Denn dort fällt die Entscheidung letztlich ohnehin. Auf diesem Weg konnten bereits mehrere, kreative Absetzungen rückgängig gemacht werden: Eine Arztunterschrift wurde nicht als solche erkannt (nein, es stand nicht „i. A.“ dabei), das Kürzel „ET“ galt plötzlich als unzulässig (korrekt wäre „EL“ gewesen), oder eine Patientenunterschrift wurde als zu wenig künstlerisch lesbar eingestuft.
Am Ende lässt sich vieles klären, vorausgesetzt, man investiert ausreichend Zeit, Geduld und eine gewisse Frustrationstoleranz, bis man bei der zuständigen Person angekommen ist.
Notiz am Rande: Jahr für Jahr wird öffentlich beklagt, welche enormen Summen den Krankenkassen durch Abrechnungsbetrug entstehen. Ebenso interessant wäre es jedoch, den Blick einmal umzudrehen und zu erfassen, in welcher Höhe Leistungen abgesetzt oder gekürzt werden, obwohl dies durchaus unberechtigt sein könnte. Allein im Bereich der Heilmittel.
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