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Wie bekloppt wird das eigentlich noch mit der Bürokratie?
Anscheinend ist es verpflichtend das Heilmittel auszuschreiben, Ausnahme: - Man kann die Kürzel wie im Heilmittelkatalog verwenden.
Dumm ur für Hausbesuch, oder Hausbesuch im Heim , gibt es das nicht.
Läuft man nun Gefahr , wenn man das abkürzt , die VO nicht bezahlt zu bekommen?
Oder sollich nun ein Extra DIN A 4 Blatt mit 10 x "Hausbesuch im Heim " anhängen?
Kann man gegen solch einen Schwachsinn nicht verbandsseitig vorgehen?
smiling_imp
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Und ja, wenn du es nicht vorschriftsmäßig machst, wird es zu 100% abgesetzt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@J.H. Das steht so wortwörtlich im BRV seit dem 01.07.2021 drin. Es wird hier im Forum auch seit mehr als einem Jahr ausführlich diskutiert. Brauchst ja nur mal die Sufu bemühen.
Und ja, wenn du es nicht vorschriftsmäßig machst, wird es zu 100% abgesetzt.
Es gibt aber auch Kollegen, die gerne Romane schreiben und alles ausschreiben.
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Der Sven schrieb:
Wir benutzen nur die Kürzel, wie im HMK und für Heim HBS. Haben diesbezüglich noch nie Probleme gehabt.
Es gibt aber auch Kollegen, die gerne Romane schreiben und alles ausschreiben.
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pt ani schrieb:
@Der Sven Die Probleme können nachträglich kommen.
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Schippi schrieb:
@Der Sven lt meinem abrechnungszentrum ist Abkürzung heimbesuch hbh und wird so von den Kassen akzeptiert(einmal notiert auf VO).was bedeutet hbs???
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ali schrieb:
@Schippi mit HBH gab s bei uns auch noch kein Problem. Mittlerweile schreiben wie es aber meist auch einmal aus HBS wird wohl im sozioalen heissen...sunglasses
Das ist die korrekte Bezeichnung aber die verkehrte Abkürzung.
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pt ani schrieb:
@Schippi Hausbesuch soziale Einrichtung vermutlich.
Das ist die korrekte Bezeichnung aber die verkehrte Abkürzung.
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Der Sven schrieb:
@Schippi Hausbesuch in sozialen Einrichtungen. Steht bei uns auch in Theorg so.
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Problem beschreiben
J.H. schrieb:
Allen Ernstes jetzt?
Wie bekloppt wird das eigentlich noch mit der Bürokratie?
Anscheinend ist es verpflichtend das Heilmittel auszuschreiben, Ausnahme: - Man kann die Kürzel wie im Heilmittelkatalog verwenden.
Dumm ur für Hausbesuch, oder Hausbesuch im Heim , gibt es das nicht.
Läuft man nun Gefahr , wenn man das abkürzt , die VO nicht bezahlt zu bekommen?
Oder sollich nun ein Extra DIN A 4 Blatt mit 10 x "Hausbesuch im Heim " anhängen?
Kann man gegen solch einen Schwachsinn nicht verbandsseitig vorgehen?
smiling_imp
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natalya109 schrieb:
Meine Abrechnungsstelle sagt, dass man die Rückseite handschriftlich ausfüllen muss. Stimmt es? Es nimmt doch so viel Zeit? Warum kann man Datum und Heilmittel nicht bedrucken lassen? Wo steht es, dass es nicht zulässig ist?
Er würde blind unterschreiben.
Würdest Du jeden Termin einzeln druckst, dann geht es.
Ich glaube, es steht nirgends so explizit. Nur eben, dass jeder Termin einzeln unterschrieben werden soll. Und das jeweilige Datum damit bestätigt.
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Problem beschreiben
pt ani schrieb:
Da der Patient jeden einzelnen Termin aktuell unterschreiben soll, können ja weder vorher noch nachher die Daten gedruckt werden.
Er würde blind unterschreiben.
Würdest Du jeden Termin einzeln druckst, dann geht es.
Ich glaube, es steht nirgends so explizit. Nur eben, dass jeder Termin einzeln unterschrieben werden soll. Und das jeweilige Datum damit bestätigt.
Ich schreibe Datum, Heilmittel und Patient unterschreibt am Tag der Behandlung
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Problem beschreiben
SiegesgöttinXX schrieb:
Wo ist eigentlich das Problem? und @natalya109 was nimmt da so viel Zeit?
Ich schreibe Datum, Heilmittel und Patient unterschreibt am Tag der Behandlung
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2. Zeile : KG Doppelt + ET
3. Zeile : KG Doppelt + ET
Wird von allen Kassen akzeptiert. Wichtig ist, dass du in der ersten Zeile deine Abkürzung definierst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@natalya109
1. Zeile : KG Doppelbehandlung (= KG Doppelt) + Elektrotherapie (=ET)
2. Zeile : KG Doppelt + ET
3. Zeile : KG Doppelt + ET
Wird von allen Kassen akzeptiert. Wichtig ist, dass du in der ersten Zeile deine Abkürzung definierst.
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einfachistnichts schrieb:
ET als Abkürzung für Elektrotherapie ist aber eben nicht zulässig, s. HMK. Bekam ich vor Kurzem von der Barmer- bzw. deren Dienstleister- abgesetzt.
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die neue schrieb:
@einfachistnichts dann lies bitte nochmal den Beitrag von Lars sorgfältig von vorne bis hinten. Er hat recht.
...das ist ja auch bekannt, aber du hast den Beitrag von Lars warscheinlich nur überflogen ....lies es bitte noch einmal Wort für Wort
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@einfachistnichts
...das ist ja auch bekannt, aber du hast den Beitrag von Lars warscheinlich nur überflogen ....lies es bitte noch einmal Wort für Wort
MfG
JürgenK ;)
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einfachistnichts schrieb:
@die neue oh ja, richtig, danke gür den Hinweis, nicht zum Ende gelesen
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physiobogen schrieb:
Wiederholungszeichen, also Gänsefüßchen sind laut Vertrag aber erlaubt. Muss also die Barmer akzeptieren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@physiobogen Im PT-BRV steht das, im Gegensatz zum Ergo-BRV, aber nicht drin.
Seit es die 20-zeilige Rückseite gibt, werden für einen Termin eben 2 Zeilen gebraucht. Das gibt immer einen Lacher vom Patienten, wenn er den Roman unterschreibt und er bekommt jedes mal wieder gezeigt, wie "toll" seine Krankenkasse ist.
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Ligamentum schrieb:
"Sensomotorisch-perzeptive Behandlung + Thermische Anwendung + Hausbesuch"
Seit es die 20-zeilige Rückseite gibt, werden für einen Termin eben 2 Zeilen gebraucht. Das gibt immer einen Lacher vom Patienten, wenn er den Roman unterschreibt und er bekommt jedes mal wieder gezeigt, wie "toll" seine Krankenkasse ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ligamentum Aber bei euch darf man offiziell Gänsefüßchen nutzen.
Ich kenne noch den Spruch "was interessiert mich mein Geschwätz von gestern", so das ich auf die Gänsefüßchen nicht vertraue.
Auch angesichts der Auskunft einer Mitarbeiterin der IKK classic auf die Frage einer Versicherten, wie es mit der Zuzahlung ist, wenn sie 2023 befreit war und 2024 noch nicht ist: " ...es richtet sich nach der Anzahl der Behandlungen in 2023, wenn da die Mehrzahl der Behandlungen war, so folgt der Rest in 2024 ebenso befreit ..."
- glaube ich auch an die absolute Willkür der Krankenkassen in Bezug auf Gänsfüßchen erlaubt oder auch nicht.
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Ligamentum schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ich kenne noch den Spruch "was interessiert mich mein Geschwätz von gestern", so das ich auf die Gänsefüßchen nicht vertraue.
Auch angesichts der Auskunft einer Mitarbeiterin der IKK classic auf die Frage einer Versicherten, wie es mit der Zuzahlung ist, wenn sie 2023 befreit war und 2024 noch nicht ist: " ...es richtet sich nach der Anzahl der Behandlungen in 2023, wenn da die Mehrzahl der Behandlungen war, so folgt der Rest in 2024 ebenso befreit ..."
- glaube ich auch an die absolute Willkür der Krankenkassen in Bezug auf Gänsfüßchen erlaubt oder auch nicht.
Das Stimmt. Aber im Fragen-Antwort-Katalog zum neuen Rezeptvordruck ist das geregelt.
Siehe folgender Artikel ganz unten: https://www.physio.de/community/news/content/99/10563
Schönen Abend noch
F. Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrter Herr @Lars van Ravenzwaaij
Das Stimmt. Aber im Fragen-Antwort-Katalog zum neuen Rezeptvordruck ist das geregelt.
Siehe folgender Artikel ganz unten: https://www.physio.de/community/news/content/99/10563
Schönen Abend noch
F. Merz
(1) Die abgegebene/n Leistung/en sowie ein durchgeführter Hausbesuch sind von
der oder dem Leistungserbringenden auf der Rückseite der Verordnung
verständlich, d.h. im Wortlaut und unter Angabe des Datums darzustellen (ab
der 2. Zeile können identische Maßnahmen abgekürzt oder mit einem
Wiederholungszeichen versehen werden) und...
Bezüglich der Auskunft an dem Versicherten: Es ist hinlänglich bekannt, dass die einfache Sofas oft fehlerhafte Auskünfte an den Versicherten erteilen. Du hast es aber mit der Vertragsabteilung/Abrechnungsabteilung zu tun, dort ist die richtige Regelung bekannt. M. a. W., du berechnest es dem Versicherten wie es richtig ist. Weigert sich der Patienten, dann stellst du es halt die Kasse in Rechnung. Ganz einfach.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ligamentum Ich zitiere aus dem aktuellen BRV Ergotherapie:
§ 5 Bestätigung der Leistung Sollte das dennoch und widerrechtlich gekürzt werden, dann gibt es halt 40, - Euronen Strafgebühr. Hat somit nichts mit Vertrauen zu tun.
(1) Die abgegebene/n Leistung/en sowie ein durchgeführter Hausbesuch sind von
der oder dem Leistungserbringenden auf der Rückseite der Verordnung
verständlich, d.h. im Wortlaut und unter Angabe des Datums darzustellen (ab
der 2. Zeile können identische Maßnahmen abgekürzt oder mit einem
Wiederholungszeichen versehen werden) und...
Bezüglich der Auskunft an dem Versicherten: Es ist hinlänglich bekannt, dass die einfache Sofas oft fehlerhafte Auskünfte an den Versicherten erteilen. Du hast es aber mit der Vertragsabteilung/Abrechnungsabteilung zu tun, dort ist die richtige Regelung bekannt. M. a. W., du berechnest es dem Versicherten wie es richtig ist. Weigert sich der Patienten, dann stellst du es halt die Kasse in Rechnung. Ganz einfach.
Da dieser FAK kein Bestandteil des BRVs PT ist, kann man sich darauf als PT-PI derzeit leider nicht rechtssicher verlassen. Die Kassen handhaben das nach eigenem Gutdünken.
Diese Auffassung wird derzeit von meinem Berufsverband ebenso geteilt. Nach der mir vorliegenden Auskunft ist es zum Vertragsausschuss eskaliert worden, aber noch nicht endgültig geklärt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Friedrich Merz Das ist mir bekannt.
Da dieser FAK kein Bestandteil des BRVs PT ist, kann man sich darauf als PT-PI derzeit leider nicht rechtssicher verlassen. Die Kassen handhaben das nach eigenem Gutdünken.
Diese Auffassung wird derzeit von meinem Berufsverband ebenso geteilt. Nach der mir vorliegenden Auskunft ist es zum Vertragsausschuss eskaliert worden, aber noch nicht endgültig geklärt.
Aber zumindest hat die GKV diesen FAK (noch) nicht zurückgezogen.
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Friedrich Merz schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij stimmt alles.
Aber zumindest hat die GKV diesen FAK (noch) nicht zurückgezogen.
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Inche schrieb:
Es gibt Aktuell nur einen frisch Up gedateten FAK der BGW der für die GKV wurde zurückgezogen was ich nicht in Ordnung finde.
Wie wir hier aber schon lesen konnten, scheint das LSG Berlin Zweifel an der Gültigkeit der Schiedssprüche zu haben. Das wiederum kann bedeuten, dass auch Teile des BRVs ungültig sind. Warten wir es ab.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Inche Die PT-FAK wurde seitens der GKV einseitig zurückgezogen, weil nach deren Auffassung jetzt alles eindeutig im BRV geregelt ist. Dennoch stand auch in den PT-FAK niemals, dass Wiederholungszeichen zulässig sind.
Wie wir hier aber schon lesen konnten, scheint das LSG Berlin Zweifel an der Gültigkeit der Schiedssprüche zu haben. Das wiederum kann bedeuten, dass auch Teile des BRVs ungültig sind. Warten wir es ab.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Doch, im dem zum Muster 13 steht es doch. Und der ist zumindest nicht zurückgezogen worden.
Wir verlassen uns darauf - bis zur endgültigen Klärung im Vertragsausschuss - nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Hast du meine Antwort an Friedrich Merz gelesen? Du kannst dich derzeit darauf nicht rechtssicher verlassen, da kein verbindlicher Bestandteil des BRVs. Du würdest es auf eigenem Risiko machen.
Wir verlassen uns darauf - bis zur endgültigen Klärung im Vertragsausschuss - nicht.
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Inche schrieb:
Wir werden jetzt erstmal in Zeile 1 Stempeln u dann können genehnigte Abkürzungen verwendet werden oder weiter gestempelt werden.
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massu schrieb:
@Inche ich habe mir von Buchner auch die Stempel gekauft. Sieht schick aus. Aber leider gibt es die nicht für Fango und Heißluft. Und wenn ich’s dazuschreiben muss, sieht es nicht mehr einheitlich aus….
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Inche schrieb:
@massu Ja die Habe ich jetzt auch beim Hausbesuch muss ich leider auch entweder wegegeld oder Heim oder Kurzzeitpfelege dazu schreiben bei der MLD die min aber es sieht besser aus als Handschriftlich alles in die Zeile zu Quettschen u kann vom Scaner besser gelesen werden.Tagesaktuell immer zeilenweise zu drucken geht nicht u wäre zu aufwendig
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massu schrieb:
@Inche ich bin auch schon am Überlegen, einfach 2 Zeilen für die Heilmittel zu benutzen. Dann sind’s halt 2 Seiten für die Unterschriften.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Das geht ohne Probleme. Aber warum nicht ab der 2. Zeile selbstdefinierten Abkürzungen nutzen? Dann brauchst du keine Vielzahl von Stempel und geht u. U. auch schneller.
Ansonsten bin ich ganz bei Dir.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich weiß ja. Wollte nur anmerken, dass dieser FAK nicht zurückgezogen wurde.
Ansonsten bin ich ganz bei Dir.
Neeeervig.
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pt ani schrieb:
Ich schreibe auch in der ersten oder in den ersten beiden Zeilen wenn zu lang, alles schön aus und dann gibt es die vorher von mir definierten Abkürzungen.
Neeeervig.
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Inche schrieb:
@massu ich nutz die Heilmittelerbringer spalt mit oder nutze die gerne als Korekturspalte falls vorne der Datumstempel net Past u bei meinen Beatmeten Pat kommt jetzt bei Begründung noch der Stempel unterschrift Pflegepersonal
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LeMo15 schrieb:
@einfachistnichts :-) Schreibe seit Jahren "ET", ertstmal mit derselbe Begründung Rezept zurück bekommen, mögen wir bitte "Elektrostimulation" schreiben... Also ich habe so satt diese extra wünsche immer wieder🙈🙈🙈🙈
Abgesehen davon, ist es tatsächlich im Bundesrahmenvertrag vorgeschrieben, dass du "im Wortlaut" auf der Rückseite bestätigen lässt. Wenn du jetzt erst einen Rückläufer hast, hast du entweder fast nie ET (oder EST) oder du hast einfach Glück gehabt.
Das Einzige was funktioniert ist einmalig in der ersten Zeile deine Abkürzung definieren, danach kannst du in den weiteren Zeilen die Abkürzung weiter verwenden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@LeMo15 Elektrostimulation und Elektrotherapie sind 2 verschiedene Positionen; x1302 und x1303 mit jeweils einen anderen Preis. Daran erkennt man den Schachverstand des Sofas.
Abgesehen davon, ist es tatsächlich im Bundesrahmenvertrag vorgeschrieben, dass du "im Wortlaut" auf der Rückseite bestätigen lässt. Wenn du jetzt erst einen Rückläufer hast, hast du entweder fast nie ET (oder EST) oder du hast einfach Glück gehabt.
Das Einzige was funktioniert ist einmalig in der ersten Zeile deine Abkürzung definieren, danach kannst du in den weiteren Zeilen die Abkürzung weiter verwenden.
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natalya109 schrieb:
Also 10 mal KG + Elektrotherapie+Doppelbehandlung zu schreiben ist schon aufwendig. Barmer z. B. akzeptiert keine Gänsefüßchen.
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