Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
1. Datum= ursprüngliches Ausstellungsdatum
2. Datum= neues Ausstellungsdatum (inkl. Stempel/Unterschriftz des Arztes)
3. Datum fehlt= Datum andem die VO geändert wurde.
Ich finde dazu nichts in den HMR.
Meiner Meinung nach würde die Möglichkeit einer Nachträglichen Korrektur bestehen.
Laut Aussage unseres Abrechnungszentrums ist diese Vorgehensweise die neue Strategie der Absetzung der KK (Insbesondere der Barmer). Momentan laufen wohl täglich kistenweise die Absetzungen dort auf und Überschwemmen regelrecht unsere Abrechnungszentren, so dass eine zeitnahe Weiterleitung der abgesetzen VO kaum mgl. ist. Wir wiederum können dadurch die 3-monatige Einspruchsfrist nicht einhalten.
Hat jemand ebenfalls solche Erfahrungen gemacht?
Wie können wir uns dagegen zur Wehr setzten?
Laut Abrechnungszentrum ist das wohl erst die Spitze des Eisberges und es kommen noch erhebliche Rückbuchungskosten auf uns Therapeuten zu.
Ich verstehe auch nicht, weswegen eine Komplettabsetzung erfolgen muss.
Mit einer Bearbeitungsgebühr (bei berechtigten Fehlern) wäre ich einverstanden. Aber das eine offensichtlich erbrachte Leitung nicht bezahlt wird, halte ich für moderne Wegelagerei. Was sagen eigentlich die Berufsverbände und Rechtsanwälte dazu?
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Schippi schrieb:
Frag doch mal deinen Berufsverband!
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Okal schrieb:
Rate mal, warum der Fragen-Antwort Katalog seit geraumer Zeit leer ist.
Und dort unter Ziff. 5 Lit. a
Zusätzlich in der HMR § 13 Ziff. 1 Satz 3.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@trini Das ist nichts Neues und wurde hier seit dem 01.07.2021 immer wieder besprochen. Leider ist die Kasse mit dem 3. Datum im Recht. Du findest das in der Anlage 3a des Bundesrahmenvertrages unter Ziff. 4...
Soweit in dieser Anlage nichts Anderes beschrieben ist, sind Ergänzungen und Korrekturen durch die Ärztin oder den Arzt vorzunehmen. Solche Ergänzungen und Korrekturen erfolgen auf der Vorderseite der Verordnung an der jeweiligen Stelle der fehlenden/falschen Angabe. Änderungen und Ergänzungen einer Ärztin oder eines Arztes bedürfen einer erneuten Unterschrift der Ärztin oder des Arztes mit Datumsangabe neben der fehlenden/falschen Angabe.
Erforderliche Korrekturen müssen vor Einreichung der Abrechnung erfolgt sein.
Und dort unter Ziff. 5 Lit. a
Zusätzlich in der HMR § 13 Ziff. 1 Satz 3.
Nur noch korrigierte und danach neu ausgedruckte VO´s anzunehmen erschien uns
das beste Mittel dagegen.
Ständig gibt es Probleme mit den KK deswegen und unsere Zeit ist uns zu schade, Faxe zu schicken, oder rumzutelefonieren wegen änderungen und so einem Mist.
Pers. Terminvereinbarung nur zu Rezeptionzeiten und nach vorheriger Prüfung der VO,
(Da muss die Rezi aber auf Zack sein und die HLMR genau kennen)
Tel. Termine gibts nur wenn die VO am TELEFON vollständig durchgesagt und geprüft wurde. Pass etwas nicht, gibt´s keine Termine, punkt.
Hält den Terminplan schön sauber und die Pat. wissen dann, wie der Hase läuft
(er hoppelt wink)
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KGSchuller schrieb:
Deshalb nehmen wir KEINE korrigierten VO´s mehr an.
Nur noch korrigierte und danach neu ausgedruckte VO´s anzunehmen erschien uns
das beste Mittel dagegen.
Ständig gibt es Probleme mit den KK deswegen und unsere Zeit ist uns zu schade, Faxe zu schicken, oder rumzutelefonieren wegen änderungen und so einem Mist.
Pers. Terminvereinbarung nur zu Rezeptionzeiten und nach vorheriger Prüfung der VO,
(Da muss die Rezi aber auf Zack sein und die HLMR genau kennen)
Tel. Termine gibts nur wenn die VO am TELEFON vollständig durchgesagt und geprüft wurde. Pass etwas nicht, gibt´s keine Termine, punkt.
Hält den Terminplan schön sauber und die Pat. wissen dann, wie der Hase läuft
(er hoppelt wink)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@KGSchuller Nur noch korrigierte und danach neu ausgedruckte VO´s anzunehmen erschien uns das beste Mittel dagegen. Genau! 😊
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kvet schrieb:
@KGSchuller Warum machen das nicht alle Physiotherapie Praxen?
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Schippi schrieb:
@kvet warum sollen das alle machen?Ich habe bisher diese Probleme mit VO noch nicht gehabt!Zweimal musste HB verändert werden (regelkonform)!Was für Lehren ziehe ich daraus?Sind unsere Arztpraxen hier im Norden besser beim Ausstellen von VO????Keine Ahnung!
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PhysioDino schrieb:
@trini Unstimmigkeiten klären wir generell mit dem jew. Kostenträger direkt per Tel.
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PhysioDino schrieb:
@kvet „Helfersyndrom“?? Bei uns „dürfen“ das die Pat. selber erledigen.
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kvet schrieb:
@PhysioDino Bei uns machen wir noch Änderungen per Fax. Es werden auch Verordnungen beim Arzt abgeholt.
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trini schrieb:
Wir haben eine Absetzung nach §3 bekommen, nach Änderung des Ausstellungsdatums. Es fehlt das 3. Datum.
1. Datum= ursprüngliches Ausstellungsdatum
2. Datum= neues Ausstellungsdatum (inkl. Stempel/Unterschriftz des Arztes)
3. Datum fehlt= Datum andem die VO geändert wurde.
Ich finde dazu nichts in den HMR.
Meiner Meinung nach würde die Möglichkeit einer Nachträglichen Korrektur bestehen.
Laut Aussage unseres Abrechnungszentrums ist diese Vorgehensweise die neue Strategie der Absetzung der KK (Insbesondere der Barmer). Momentan laufen wohl täglich kistenweise die Absetzungen dort auf und Überschwemmen regelrecht unsere Abrechnungszentren, so dass eine zeitnahe Weiterleitung der abgesetzen VO kaum mgl. ist. Wir wiederum können dadurch die 3-monatige Einspruchsfrist nicht einhalten.
Hat jemand ebenfalls solche Erfahrungen gemacht?
Wie können wir uns dagegen zur Wehr setzten?
Laut Abrechnungszentrum ist das wohl erst die Spitze des Eisberges und es kommen noch erhebliche Rückbuchungskosten auf uns Therapeuten zu.
Ich verstehe auch nicht, weswegen eine Komplettabsetzung erfolgen muss.
Mit einer Bearbeitungsgebühr (bei berechtigten Fehlern) wäre ich einverstanden. Aber das eine offensichtlich erbrachte Leitung nicht bezahlt wird, halte ich für moderne Wegelagerei. Was sagen eigentlich die Berufsverbände und Rechtsanwälte dazu?
Allerdings ist die Verordnung mit dem alten Datum ungültig geworden und mit dem neuen Datum wurde eine neue Verordnung erstellt. Im Feld von Arztstempel und Unterschrift wird kein weiteres Datum gefordert. Das Änderungsdatum wird also damit das ( neue ) Verordnungsdatum.
Ich denke für diesen Fall braucht es bald ein Gerichtsurteil. Ihr dürft gerne meine Argumentation benutzen wink .
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Der Therapeut hat die Leistung erbacht. Er bekommt dafür kein Entgelt. Somit vermindert er das zu versteuernde Einkommen. Für die geleistete Arbeit führt er auch keine Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung ab. Somit ist es meiner Meinung nach Schwarzarbeit, die von den Krankenkassen aktiv betrieben und gefördert wird.
Sicher gibt es irgendo eine statistische Erhebung, die eine belastbare Aussage trifft, wieviel Absetzungen es pro Jahr gibt. Da kann mann dann den steuerlichen Ausfall und die entgangenen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung abschätzen.
Grundsätzlich schließe ich mich KGSchuller an, denn solange der Patient eine fehlerhafte VO in seinen Händen hält, ist es seine Angelegenheit. Meine Aufgabe als Vertragspartner der GKV erschöpft sich in der ausgeübten Prüfpflicht der VO. Zu Änderungen, Ergänzungen ist der Heilmittelerbringer nicht verpflichtet.
Abhilfe könnte eine z. B. eine neue Position: "Aufwendung für Korrektur einer fehlerhaft ausgestellte Heilmittelverordnung - 40,00 Euro einmalig je Verordnung" sein. Das wäre eine Möglichkeit.
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Ligamentum schrieb:
Der/Die Bürokaufmann/-frau würde sagen, gemäß den GOB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung), ist jede Änderung mit Datum und Handzeichen des Ändernden zu versehen. Das ist schon ganz lange usus. Da braucht es kein Gerichtsurteil. Einzig der Fakt, dass die ges. Krankenkassen bei Fehlen dieses Datum+Handzeichen die gesamte Verordnung absetzen, kann nach meinem Ermessen strittig sein. Jedoch in einer ganz anderen Richtung:
Der Therapeut hat die Leistung erbacht. Er bekommt dafür kein Entgelt. Somit vermindert er das zu versteuernde Einkommen. Für die geleistete Arbeit führt er auch keine Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung ab. Somit ist es meiner Meinung nach Schwarzarbeit, die von den Krankenkassen aktiv betrieben und gefördert wird.
Sicher gibt es irgendo eine statistische Erhebung, die eine belastbare Aussage trifft, wieviel Absetzungen es pro Jahr gibt. Da kann mann dann den steuerlichen Ausfall und die entgangenen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung abschätzen.
Grundsätzlich schließe ich mich KGSchuller an, denn solange der Patient eine fehlerhafte VO in seinen Händen hält, ist es seine Angelegenheit. Meine Aufgabe als Vertragspartner der GKV erschöpft sich in der ausgeübten Prüfpflicht der VO. Zu Änderungen, Ergänzungen ist der Heilmittelerbringer nicht verpflichtet.
Abhilfe könnte eine z. B. eine neue Position: "Aufwendung für Korrektur einer fehlerhaft ausgestellte Heilmittelverordnung - 40,00 Euro einmalig je Verordnung" sein. Das wäre eine Möglichkeit.
Ein Richter kann aber die Verhältnismäßigkeit bewerten. In der Vergangenheit gab es dann immer eine Einigung um einen Präzedenzfall zu vermeiden.
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Okal schrieb:
@Ligamentum Das passt nicht, denn ohne Bezahlung auch keine Schwarzarbeit.
Ein Richter kann aber die Verhältnismäßigkeit bewerten. In der Vergangenheit gab es dann immer eine Einigung um einen Präzedenzfall zu vermeiden.
Diese Argumentation finde ich sehr befremdlich: Führt ein angestellter Therapeut die Behandlung durch, werden ganz normal Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Ist der Durchführende PI der Ausführende, dann gibt es 2 Möglichkeiten: 1. Er führt grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge für sich selbst ab, weil er privat versichert und in der Rentenversicherung freigestellt ist (sowie ich). Oder 2. Er führt als freiwillig Versicherter in der KV und RV seine Pflichtbeiträge ab, wobei ein paar Hundert Euro weniger Jahreseinkommen das nicht wirklich oder sogar gar nicht beeinflusst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ligamentum Für die geleistete Arbeit führt er auch keine Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung ab. Somit ist es meiner Meinung nach Schwarzarbeit, die von den Krankenkassen aktiv betrieben und gefördert wird.
Diese Argumentation finde ich sehr befremdlich: Führt ein angestellter Therapeut die Behandlung durch, werden ganz normal Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Ist der Durchführende PI der Ausführende, dann gibt es 2 Möglichkeiten: 1. Er führt grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge für sich selbst ab, weil er privat versichert und in der Rentenversicherung freigestellt ist (sowie ich). Oder 2. Er führt als freiwillig Versicherter in der KV und RV seine Pflichtbeiträge ab, wobei ein paar Hundert Euro weniger Jahreseinkommen das nicht wirklich oder sogar gar nicht beeinflusst.
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Problem beschreiben
Okal schrieb:
Die Heilmittelrichtlinie sagt, dass Änderungen im Personalienfeld ( also auch Ausstellungsdatum) mit Unterschrift und Datum bestätigt werden müssen.
Allerdings ist die Verordnung mit dem alten Datum ungültig geworden und mit dem neuen Datum wurde eine neue Verordnung erstellt. Im Feld von Arztstempel und Unterschrift wird kein weiteres Datum gefordert. Das Änderungsdatum wird also damit das ( neue ) Verordnungsdatum.
Ich denke für diesen Fall braucht es bald ein Gerichtsurteil. Ihr dürft gerne meine Argumentation benutzen wink .
Außerdem finde ich es unrechtmäßig, dass eine erbrachte Leistung wegen eines Formfehlers nicht bezahlt wird. Eine Bearbeitungsgebühr würde voll und ganz reichen. Auch da bräuchte es deutlich mehr Unterstützung durch die Verbände..
Vielleicht sollten wir uns mal vor den Eingängen der Krankenkassengebäude festkleben,.. (nur so als Idee..) :-/
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Und das geht originär auf Kappe der GKV und KBV. Die haben sich das in der HMR ausgedacht. Die Verbände sind da außen vor. Sollten die Verbände dort ein Mitspracherecht bekommen müssen, dann ist der Gesetzgeber gefragt.
Die Spielregeln sind nun lang genug bekannt. Ja, Fehler sind menschlich, aber wenn du bei Rot über ein Ampel fährst gibst auch ein Bußgeld. Sollte das (mit der Abrechnung) bei dir ständig / des Öfteren passieren, dann wird es höchste Zeit, dass du deine Abrechnungssystematik auf Vordermann bringst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@trini Jede Änderung muss mit ein extra Datum versehen werden. Auch wenn's, gerade beim geänderten Ausstellungsdatum, seeeehr bürokratisch ist, das 3. Datum ist hier nunmal Pflicht. Da geht kein Weg daran vorbei.
Und das geht originär auf Kappe der GKV und KBV. Die haben sich das in der HMR ausgedacht. Die Verbände sind da außen vor. Sollten die Verbände dort ein Mitspracherecht bekommen müssen, dann ist der Gesetzgeber gefragt.
Die Spielregeln sind nun lang genug bekannt. Ja, Fehler sind menschlich, aber wenn du bei Rot über ein Ampel fährst gibst auch ein Bußgeld. Sollte das (mit der Abrechnung) bei dir ständig / des Öfteren passieren, dann wird es höchste Zeit, dass du deine Abrechnungssystematik auf Vordermann bringst.
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trini schrieb:
So sehe ich das auch. Es braucht ja auch bei dem originalen (1.) Ausstellungsdatum kein weiteres Datum, wann das Auststellungsdatum ausgestellt ist..
Außerdem finde ich es unrechtmäßig, dass eine erbrachte Leistung wegen eines Formfehlers nicht bezahlt wird. Eine Bearbeitungsgebühr würde voll und ganz reichen. Auch da bräuchte es deutlich mehr Unterstützung durch die Verbände..
Vielleicht sollten wir uns mal vor den Eingängen der Krankenkassengebäude festkleben,.. (nur so als Idee..) :-/
Ich bin mir sicher, die Ärzte würden sich dergleichen nicht gefallen lassen.. Für Fehler stehe ich gern ein, aber eine erbrachte Leistung nicht bezahlen ist meiner Meinung nach rechtswidrig..
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Im Gegensatz zu der Kasse bin ich aber der Meinung, dass die neue Verordnung gültig ist. Darüber hinaus würde ein Richter fragen, wozu die erneute Unterschrift mit Datum notwendig ist. Eben um Missbrauch zu verhindern. Du hast die ( neue ) Verordnung aber nicht selbst erstellt und auch nicht missbräuchlich verwendet.
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Okal schrieb:
Gefühlt würde das jeder so sehen. Allerdings darfst du bei einer ungültigen Verordnung gar keine Leistung erbringen, ergo auch nicht abrechnen.
Im Gegensatz zu der Kasse bin ich aber der Meinung, dass die neue Verordnung gültig ist. Darüber hinaus würde ein Richter fragen, wozu die erneute Unterschrift mit Datum notwendig ist. Eben um Missbrauch zu verhindern. Du hast die ( neue ) Verordnung aber nicht selbst erstellt und auch nicht missbräuchlich verwendet.
Und du hast trotzdem gegen den Spielregeln verstoßen. Das Bußgeld ist das Nicht-Bezahlen deiner VO. Im Grunde hast du dich sogar "rechtswidrig" verhalten, weil du auf eine formal ungültige VO behandelt hast.
Also, buche es als Lehrgeld ab und optimiere deine Abrechnung. Wir haben alle damit zu kämpfen. Unser Weg ist es daher inzwischen, VOen nicht mehr ändern zu lassen, sondern sie neu ausstellen zu lassen. Dann gibt es kein Problem mehr.
(Zahn-) Ärzte kennen im Übrigen etwas ähnliches: Das nennt sich "Wirtschaftlichkeitsprüfung" oder "Regress". Bei Apotheken und Hilfsmittel-Lieferanten nennt man das "Retaxierung". Alles auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@trini Geltendes Recht ist das, was vertraglich vereinbart ist oder dir per Vorschrift auferlegt worden ist. Geltendes Recht ist auch, dass das Bundessozialgericht uns diesbezüglich eine Kontrollpflicht auferlegt hat. Was soll denn, bitte schön, am Verhalten der Kasse rechtswidrig sein?
Und du hast trotzdem gegen den Spielregeln verstoßen. Das Bußgeld ist das Nicht-Bezahlen deiner VO. Im Grunde hast du dich sogar "rechtswidrig" verhalten, weil du auf eine formal ungültige VO behandelt hast.
Also, buche es als Lehrgeld ab und optimiere deine Abrechnung. Wir haben alle damit zu kämpfen. Unser Weg ist es daher inzwischen, VOen nicht mehr ändern zu lassen, sondern sie neu ausstellen zu lassen. Dann gibt es kein Problem mehr.
(Zahn-) Ärzte kennen im Übrigen etwas ähnliches: Das nennt sich "Wirtschaftlichkeitsprüfung" oder "Regress". Bei Apotheken und Hilfsmittel-Lieferanten nennt man das "Retaxierung". Alles auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches.
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trini schrieb:
..wenn ich bei Rot über die Ampel fahre nimmt mir auch niemand mein Auto weg, sondern ich zahle ein Bußgeld ;-)
Ich bin mir sicher, die Ärzte würden sich dergleichen nicht gefallen lassen.. Für Fehler stehe ich gern ein, aber eine erbrachte Leistung nicht bezahlen ist meiner Meinung nach rechtswidrig..
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