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Ich habe eine Verordnung abgesetzt bekommen, weil ich leider das Unterbrechungskürzel vergessen habe zu notieren. So weit so gut, lt. der Anlage 3 heißt es ja "...Fehlen die Kürzel („F“, „K“ und „T“), führt dies innerhalb der Laufzeit der Verordnung gemäß § 7 Absatz 3a
nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung...", also dürfte es gar nicht zu einer Absetzung kommen. Ich habe beim AZ Emmerdingen nachgefragt, und die nette (war sie wirklich) Dame wußte ziemlich sofort, dass es von der KKH ist. Die bestehen wohl auf die Absetzung bzw. Korrektur. , da kann auch in Emmerdingen nichts dagegen gemacht werden.
Können die das einfach so einfordern - also die KKH? Ist es nicht eigentlich im Rahmenvertrag Anlage 3 festgelegt, dass dies nicht nötig ist??
Und würdet Ihr in diesem Falle nur die Korrektur einreichen, oder die Verzugsgebühr mit berechnen??
lg, Secretary
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Ach ja... ich schreibe niemals an das Abrechnungszentrum. Die antworten entweder gar nicht (s. Davaso) oder haben ne Anweisung von der Kasse. Also direkt an die Kasse schreiben.
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Wonderwoman schrieb:
Rahmenvertrag ist da aus meiner Sicht eindeutig. Ich würde schriftlich Widerspruch einlegen und die 40 Euro fordern, wenn nicht rechtzeitig gezahlt wurde.
Ach ja... ich schreibe niemals an das Abrechnungszentrum. Die antworten entweder gar nicht (s. Davaso) oder haben ne Anweisung von der Kasse. Also direkt an die Kasse schreiben.
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Wonderwoman schrieb:
Und zum Schmunzeln... habe schon wieder nen Mahnbescheid wegen der 40 Euro an die Barmer raus. Irgendwann lerne die das schon...
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Jan Herrmann schrieb:
@Wonderwoman Oder Du verdienst Dir eine goldene Nase. 👍🙂
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Wonderwoman schrieb:
@Jan Herrmann Also ich finde das gut... bisheriger Extraverdienst in diesem Jahr nur dadurch fast 1000 Euronen
...ich vermute mal eher nicht. Sie geben leider nicht ihr eigenes Geld aus! Somit tut Ihnen das auch nicht richtig weh. Aber ein dickes Lob von mir, dafür, dass du das so durchziehst!
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Butthead schrieb:
@Wonderwoman
...ich vermute mal eher nicht. Sie geben leider nicht ihr eigenes Geld aus! Somit tut Ihnen das auch nicht richtig weh. Aber ein dickes Lob von mir, dafür, dass du das so durchziehst!
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Schippi schrieb:
@Wonderwoman wieso habt ihr eigentlich solche Probleme mit den KK und den Abrechnungen!Mach ich irgendwas falsch/richtig das ich bisher noch nie Mahnbescheide verschicken musste
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Wonderwoman schrieb:
@Schippi Das liegt vermutlich daran, dass Du Dir gefallen lässt, dass die Kassen zu spät Deine Rechnungen zahlen. Oder Du rechnest nicht direkt ab... dann holt sich Dein Abrechnungsdienstleister die Kohle.
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Schippi schrieb:
@Wonderwoman genau ich spare mir den Stress,dafür zahle ich natürlich auch an das abrechnunszenter
Aber ist wohl wie mit der Frage "Windows oder iOS"... ich bin für Windows und selber abrechnen. Wenn ich das gegenrechne, dann bekomme ich dafür ne Praxissoftware und paarmal Urlaub im Jahr. Und den Stress hat sowieso mein Mann joy
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Wonderwoman schrieb:
@Schippi Hmmm... Stress 1000 Euro extra zu verdienen? joy
Aber ist wohl wie mit der Frage "Windows oder iOS"... ich bin für Windows und selber abrechnen. Wenn ich das gegenrechne, dann bekomme ich dafür ne Praxissoftware und paarmal Urlaub im Jahr. Und den Stress hat sowieso mein Mann joy
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Jan Herrmann schrieb:
@Wonderwoman Ich bin auch Fan.
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die neue schrieb:
wie @Nora Weber schon schrieb, selbstverständlich nachfordern inkl. der Verzugspauschale. Sollten sie die Verzugspauschale nicht zahlen wollen (die KKH meint, sie müsse das nicht innocent), über Herrn Alt direkt klagen. Hab ich auch gemacht, und sie haben dann innerhalb ganz kurzer Zeit gezahlt. Plus Anwalts- und Gerichtskosten waren es dann ca. 210 statt 40 Ocken....
Aktuell warte ich noch auf Zusetzungen, die ich schon vor mehr als 6 Monaten angefordert hatte. Jetzt gestern habe ich nun erstmalig einen Aufstellung bekommen, welche auch noch falsch ist. Da ich für dieses ganze Theater keinen Zeit habe und auch dort wohl Mitarbeitermangel herrscht, rechne ich jetzt selbst ab.
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SNS37 schrieb:
@Schippi
Schippi schrieb am 08.12.2022 14:02 Uhr:@Wonderwoman genau ich spare mir den Stress,dafür zahle ich natürlich auch an das abrechnunszenter Ich hatte besonders in dem letzten Jahr nur Probleme mit dem AZH Noventi. Also stressfrei geht es auch da nicht! Permanente Korrekturen, mal haben die einfach HB´s abgerechnet obwohl diese gar nicht auf der VO standen, Bei befreiten Pat hatte man vergessen die Zuzahlung einzufordern, .......
Aktuell warte ich noch auf Zusetzungen, die ich schon vor mehr als 6 Monaten angefordert hatte. Jetzt gestern habe ich nun erstmalig einen Aufstellung bekommen, welche auch noch falsch ist. Da ich für dieses ganze Theater keinen Zeit habe und auch dort wohl Mitarbeitermangel herrscht, rechne ich jetzt selbst ab.
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Wonderwoman schrieb:
@SNS37 Verstehe ich sowieso kaum, wenn man ein Praxisprogramm hat dann nicht auch selbst abzurechnen. Bei mir sind die Daten dafür alle vorhanden und ich muss nur ein paar Klicks machen, die Rezepte bedrucken und dann eintüten. Warum sollte ich dafür auch noch bezahlen? Damit ich ne Stille Post zwischen mir und den absetzenden Kassen dazubekomme? Neeee... das hatte ich früher... nie wieder...
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Schippi schrieb:
@SNS37 also ich bin bei Optica und hatte bisher nie Probleme!die wenigen Absetzungen Max 1-2/Jahr waren eigene Fehler von mir und teilweise wurden fehlerhafte VO sogar an mich zurückgeschickt
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karin-maria schrieb:
@SNS37 Kann ich so nicht stehen lassen. Bin grundsätzlich zufrieden mit AZH Noventi. Selten ( höchstens 1 - 2 x jährlich) gibts Probleme, die sich aber dank eines guten persönlichen Ansprechpartners lösen lassen.
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massu schrieb:
@Wonderwoman als 2. Standbein 😃
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Wonderwoman schrieb:
Am meisten lache ich mich über die Lösung kaputt, wo das Praxisprogramm "gratis" abgegeben wird, wenn man die dann auch als Abrechnungszentrum beauftragt. Das bedeutet nämlich, dass man alle Daten selbst eingibt und dieses Abrechnungszentrum diese dann nur noch weiterrouten muss. Und das ohne irgendwas werthaltiges zu ergänzen. Lächerlich... aber scheint ja zu funktionieren. Manchmal denke ich wirklich, dass viele Heilmittelerbringer einfach zu naiv sind... oder kaufmännisch nix drauf haben.
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Secretary schrieb:
Hallo Zusammen!!
Ich habe eine Verordnung abgesetzt bekommen, weil ich leider das Unterbrechungskürzel vergessen habe zu notieren. So weit so gut, lt. der Anlage 3 heißt es ja "...Fehlen die Kürzel („F“, „K“ und „T“), führt dies innerhalb der Laufzeit der Verordnung gemäß § 7 Absatz 3a
nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung...", also dürfte es gar nicht zu einer Absetzung kommen. Ich habe beim AZ Emmerdingen nachgefragt, und die nette (war sie wirklich) Dame wußte ziemlich sofort, dass es von der KKH ist. Die bestehen wohl auf die Absetzung bzw. Korrektur. , da kann auch in Emmerdingen nichts dagegen gemacht werden.
Können die das einfach so einfordern - also die KKH? Ist es nicht eigentlich im Rahmenvertrag Anlage 3 festgelegt, dass dies nicht nötig ist??
Und würdet Ihr in diesem Falle nur die Korrektur einreichen, oder die Verzugsgebühr mit berechnen??
lg, Secretary
Also selbstverständlich - wie bereits geschrieben - wegen ungerechtfertigter Absetzung inklusive der Verzugspauschale nachfordern!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@Secretary Korrekt: in der Anlage 3a zum Rahmenvertrag unter Punkt 5. o) (Seite 20) steht explizit: "Fehlen die Kürzel („F“, „K“ und „T“), führt dies innerhalb der Laufzeit der Verordnung gemäß § 7 Absatz 3a nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung."
Also selbstverständlich - wie bereits geschrieben - wegen ungerechtfertigter Absetzung inklusive der Verzugspauschale nachfordern!
Gruß
Nora
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