Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
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- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
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meine Lieblingskasse mit den 3 grünen Buchstaben hat mir 8 Therapien abgesetzt. Es handelte sich um eine Logo-Verordnung von 20 Therapien 1x wöchentlich. Begründet wird damit, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung in den 12 Wochen statt finden musss. Diesen Absetzungsgrund hatte ich in 10 Jahren noch nie. Hatte vorher auch nie davon gehört. Nun frage ich mich, ob es Sinn macht da Widerspruch einzulegen, da die Verordnung im letzten Jahr ausgestellt und beendet wurde und somit doch eigentlich noch der alte Heilmittelkatalog gültig war, oder!?
Bitte um konstruktiven Rat!
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Logolo schrieb:
Hallo,
meine Lieblingskasse mit den 3 grünen Buchstaben hat mir 8 Therapien abgesetzt. Es handelte sich um eine Logo-Verordnung von 20 Therapien 1x wöchentlich. Begründet wird damit, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung in den 12 Wochen statt finden musss. Diesen Absetzungsgrund hatte ich in 10 Jahren noch nie. Hatte vorher auch nie davon gehört. Nun frage ich mich, ob es Sinn macht da Widerspruch einzulegen, da die Verordnung im letzten Jahr ausgestellt und beendet wurde und somit doch eigentlich noch der alte Heilmittelkatalog gültig war, oder!?
Bitte um konstruktiven Rat!
Wenn in der Absetzungsbegründung tatsächlich steht das eine ärztliche Untersuchung alle 12 Wochen _stattfinden_muss_ würde ich widersprechen: Falsches Argument weil HMR §8 was anderes aussagt.
(richtig wäre: Die VO ist nicht so ausgestellt das eine ärztliche Untersuchung spätestens nach 12 Wochen gewährleistet ist. Aber darauf würde ich den Sachbearbeiter nicht mit der Nase stoßen, darauf soll er nach deinem Widerspruch von allein kommen...)
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Papa Alpaka schrieb:
Die HMR sagt bloß aus (§8, glaub ich) das eine VO so ausgestellt werden muss das durch Menge/Frequenz ein Arztbesuch alle 12 Wochen gewährleistet ist; abweichend davon können durch Unterbrechungen die 12 Wochen überschritten werden. Extremfall: Bei bestehender Grunderkrankung wird die Behandlungsreihe nach jeder einzelnen Einheit um die zulässigen 14 Tage unterbrochen; die Behandlungsreihe zieht sich dann über 24 Wochen -- ohne das die VO ihre Gültigkeit verliert.
Wenn in der Absetzungsbegründung tatsächlich steht das eine ärztliche Untersuchung alle 12 Wochen _stattfinden_muss_ würde ich widersprechen: Falsches Argument weil HMR §8 was anderes aussagt.
(richtig wäre: Die VO ist nicht so ausgestellt das eine ärztliche Untersuchung spätestens nach 12 Wochen gewährleistet ist. Aber darauf würde ich den Sachbearbeiter nicht mit der Nase stoßen, darauf soll er nach deinem Widerspruch von allein kommen...)
entscheidend ist hier, ob es sich um eine VO adR handelt. Dann gilt das, was Alpaka oben beschrieben hat.
Also, 3 Varianten:
- ist es eine VO adR und es steht mindestens 1-2 mal wöchentlich als Frequenzempfehlung drauf, dann bist du auf der sicheren Seite. Weil es eben theoretisch in 12 Wochen abgearbeitet werden kann. Es gilt dann, was du oben beschreibst => Widerspruch
- Ist als Frequenzempfehlung nur einmal die Woche drauf und du bist adR hat die Kasse leider (formal) recht. Steht auch irgendwo, hab ich um die Uhrzeit aber noch nicht parat
- Wenn du noch im Regelfall behandelst, dann sollte es egal sein. => Widerspruch
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20 x 1x die Woche klingt nach HmR echt blöd. Aber ich wette hier gibt's kluge Anwälte, die da im Falle einer (korrekt) rechthaberischen Kasse noch ne feine Argumentation haben....
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ali schrieb:
Das bezieht sich auch auf die HMR. Wobei es hier keine aktuelle Änderung gegeben hat.
20 x 1x die Woche klingt nach HmR echt blöd. Aber ich wette hier gibt's kluge Anwälte, die da im Falle einer (korrekt) rechthaberischen Kasse noch ne feine Argumentation haben....
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Tempelritter schrieb:
Das ist schon länger so und keine Neuerung. Das RZ muss so ausgestellt sein, dass es in 12 Wochen fertig sein kann. 12x 1x pro Woche ist i. O., 20x 1x pro Woche wäre nicht gültig. So ein RZ rechne ich nach 12 Behandlungen ab und der Patient besorgt ein Neues.
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Susulo schrieb:
Hallo Logolo,
entscheidend ist hier, ob es sich um eine VO adR handelt. Dann gilt das, was Alpaka oben beschrieben hat.
Also, 3 Varianten:
- ist es eine VO adR und es steht mindestens 1-2 mal wöchentlich als Frequenzempfehlung drauf, dann bist du auf der sicheren Seite. Weil es eben theoretisch in 12 Wochen abgearbeitet werden kann. Es gilt dann, was du oben beschreibst => Widerspruch
- Ist als Frequenzempfehlung nur einmal die Woche drauf und du bist adR hat die Kasse leider (formal) recht. Steht auch irgendwo, hab ich um die Uhrzeit aber noch nicht parat
- Wenn du noch im Regelfall behandelst, dann sollte es egal sein. => Widerspruch
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Die HMRL hat sich durch das HHVG übrigens überhaupt gar nicht geändert und die RV auch nicht.
Unabhängig davon würde ich persönlich nie eine 20er VO mit 1x pro Woche machen, da muss ich zu lange auf mein Geld warten. Aber das ist natürlich jedem seine Sache.
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Susulo schrieb:
DOCH !! Bei einer FVO geht das. Bin ganz sicher, hatte das auch schon bei meiner FM und mich davor eingehend informiert, wenn ich Muße habe such ich dir die Stelle raus.
Die HMRL hat sich durch das HHVG übrigens überhaupt gar nicht geändert und die RV auch nicht.
Unabhängig davon würde ich persönlich nie eine 20er VO mit 1x pro Woche machen, da muss ich zu lange auf mein Geld warten. Aber das ist natürlich jedem seine Sache.
Widerspruch !
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ali schrieb:
Yep hast recht ¿8 spricht nur für VadR.
Widerspruch !
Bei "Verordnungsmenge" steht in der Tabelle : bis zu 20 und bei Frequenz "mindestens 1" bezogen auf Folgeverordnung
Also, unbedingt WIDERSPRUCH einlegen und Recht bekommen!
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Susulo schrieb:
Hach, bin grad gut drauf (war singen) und habs für dich gefunden. Ich hab jetzt einfach mal auf SP 5 getippt. Schau hier : Heilmittelkatalog 2017
Bei "Verordnungsmenge" steht in der Tabelle : bis zu 20 und bei Frequenz "mindestens 1" bezogen auf Folgeverordnung
Also, unbedingt WIDERSPRUCH einlegen und Recht bekommen!
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Logolo schrieb:
Tja, scheinbar ist das an mir und den verschreibenden Ärzten 10 Jahre lang komplett vorbei gegangen. Hatte früher nie Probleme damit. Es handelte sich übrigens um eine Folgeverordnung, also nicht adR, was mir wohl aber auch nicht helfen wird. Danke für eure Beiträge!
wie susulo schon schrieb bei sp5....
wenn du z.b. aber eine sc1 hast, darf da gar keine 20iger vo ausgestellt werden.
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Susulo schrieb:
Hast Recht, silgreif. Geht bei SP4, SP5 und SP6.
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silgreif schrieb:
also ich würde auch sagen das es noch abhängt welchen indiaktionsschlüssel du hast
wie susulo schon schrieb bei sp5....
wenn du z.b. aber eine sc1 hast, darf da gar keine 20iger vo ausgestellt werden.
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