Dein neuer Lieblingsplatz als
Physiotherapeut*in – im
Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm!
Du bist Physiotherapeut*in, liebst
Deinen Beruf, und suchst nicht nur
einen Job, sondern einen Ort, an
dem Du Deine Leidenschaft ausleben
kannst? Dann bist Du bei uns genau
richtig!
Im Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm verbinden wir moderne
Physiotherapie mit herzlicher
Zusammenarbeit. Unser Team ist
motiviert, engagiert und
unterstützt sich gegenseitig –
sowohl in der Praxis als auch
darüber...
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wir haben heute eine Absetzung bekommen, weil auf der Verordnung Folgeverordnung angekreuzt war. Die Patientin war zum ersten Mal mit dieser Verordnung bei uns zur Behandlung. Sind wir verpflichtet nachzufragen, ob der Patient vorher in einer anderen Praxis behandelt wurde? Dachte das fällt unter den Datenschutz ? Die Absetzung wurde begründet weil keine Erstverornung angekreuzt wurde und die Patientin die 12 Wochen davor keine Behandlung hatte.
LG Neddy
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Neddy schrieb:
Hallo,
wir haben heute eine Absetzung bekommen, weil auf der Verordnung Folgeverordnung angekreuzt war. Die Patientin war zum ersten Mal mit dieser Verordnung bei uns zur Behandlung. Sind wir verpflichtet nachzufragen, ob der Patient vorher in einer anderen Praxis behandelt wurde? Dachte das fällt unter den Datenschutz ? Die Absetzung wurde begründet weil keine Erstverornung angekreuzt wurde und die Patientin die 12 Wochen davor keine Behandlung hatte.
LG Neddy
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Tempelritter schrieb:
Nö, müssen wir nicht prüfen, Widerspruch. Welche Kasse ?
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ali schrieb:
Nö, können wir nicht prüfen, Widerspruch. Welche Kasse ?
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Neddy schrieb:
Danke für die Antworten, war mir auch so im Gedächnis :blush: Krankenkasse ist die MHPlus Bkk
Die MHplus war doch gerade erst wegen einer anderen ungerechtfertigten Absetzung im Gespräch, oder? Immer feste druff, Widerspruch+€40+Zinsen; dann brauchst du auch nicht traurig sein das du dafür Arbeit hast (die ersten 2-3x ist es etwas Arbeit und man macht sich 'nen Kopf ob das überhaupt richtig ist was man geschrieben hat ... dann liegt die Vorlage griffbereit und ist in 5 Minuten ausgefüllt; dafür €40 bekommen ist schonmal nicht schlecht. Auch wenn ich nicht Physio geworden bin um Papier zu schieben ;))
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Wir (und wohl noch Weitere) haben trotzdem mal nachgefragt. Antwort war i.W. "Abfolge der VOs steht im HMR, die Physios sollen nach HMR prüfen, und können den Patienten fragen" - und ich fürchte mit der Argumentation könnte eine Kasse durchaus Recht bekommen.
Datenschutz greift übrigens nicht, da das ja zur ordnungsgemäßen Abrechnung erforderlich ist, also eine Rechtsgrundlage zur Erhebung der Daten besteht.
Tja. Jetzt also jeden Patienten nach allen Verordnungen nebst Diagnosen in den letzten 12 Wochen fragen und seine Auskünfte unterschreiben ist? Und wenn eine einschlägige VO vorhanden ist, natürlich den ganzen Rattenschwanz davor erheben, und die ganze Krankengeschichte mal kurz in 2-3 Minuten unter Beachtung aller Regeln prüfen? Etwas unpraktikabel.
Patienten mit Folge-VOs einfach wegschicken? Schwierig ohne Vollzeit-Sekretärin, welche für jeden Patienten die genaue Datenlage prüft, ob dieser Patient genau zu dieser Erkrankung auch brav mit der Erst-VO schon bei uns war. Die Sekretärin macht dann sonst auch nicht mehr viel...
Also halt mal wieder das unternehmerische Risiko tragen. Ist ja begrenzt, da es eher selten vorkommt, und nur zur Änderung zurückgeschickt wird.
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Physiotherapie Dietermann schrieb:
Wir haben auch so eine Absetzung bekommen. Die war bei uns zum Glück inhaltlich falsch, da Erst-, Folge- und adR-VOs bei uns behandelt wurden.
Wir (und wohl noch Weitere) haben trotzdem mal nachgefragt. Antwort war i.W. "Abfolge der VOs steht im HMR, die Physios sollen nach HMR prüfen, und können den Patienten fragen" - und ich fürchte mit der Argumentation könnte eine Kasse durchaus Recht bekommen.
Datenschutz greift übrigens nicht, da das ja zur ordnungsgemäßen Abrechnung erforderlich ist, also eine Rechtsgrundlage zur Erhebung der Daten besteht.
Tja. Jetzt also jeden Patienten nach allen Verordnungen nebst Diagnosen in den letzten 12 Wochen fragen und seine Auskünfte unterschreiben ist? Und wenn eine einschlägige VO vorhanden ist, natürlich den ganzen Rattenschwanz davor erheben, und die ganze Krankengeschichte mal kurz in 2-3 Minuten unter Beachtung aller Regeln prüfen? Etwas unpraktikabel.
Patienten mit Folge-VOs einfach wegschicken? Schwierig ohne Vollzeit-Sekretärin, welche für jeden Patienten die genaue Datenlage prüft, ob dieser Patient genau zu dieser Erkrankung auch brav mit der Erst-VO schon bei uns war. Die Sekretärin macht dann sonst auch nicht mehr viel...
Also halt mal wieder das unternehmerische Risiko tragen. Ist ja begrenzt, da es eher selten vorkommt, und nur zur Änderung zurückgeschickt wird.
Wir (und wohl noch Weitere) haben trotzdem mal nachgefragt. Antwort war i.W. "Abfolge der VOs steht im HMR, die Physios sollen nach HMR prüfen, und können den Patienten fragen" - und ich fürchte mit der Argumentation könnte eine Kasse durchaus Recht bekommen.
Nicht bange lassen machen, wir können und müssen DAS nicht, bei uns hat das bisher jede Kasse eingesehen beim mündlichen oder schriftlichen Widerspruch. Mehr war nicht nötig. Nicht viel Fragen: Mit Argumenten klare Ansagen machen !
Wir können sicher nur Prüfen, was Regel fallmäßig in der Praxis gelaufen ist. Bei soner Gelegenheit ist übrigens.mal rausgekommen, dass ein Patient drei Rezepte gleichzeitig hat laufen lassen, hatte er glatt verschwiegen...
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ali schrieb:
Physiotherapie Dietermann schrieb am 2.7.18
Wir (und wohl noch Weitere) haben trotzdem mal nachgefragt. Antwort war i.W. "Abfolge der VOs steht im HMR, die Physios sollen nach HMR prüfen, und können den Patienten fragen" - und ich fürchte mit der Argumentation könnte eine Kasse durchaus Recht bekommen.
Nicht bange lassen machen, wir können und müssen DAS nicht, bei uns hat das bisher jede Kasse eingesehen beim mündlichen oder schriftlichen Widerspruch. Mehr war nicht nötig. Nicht viel Fragen: Mit Argumenten klare Ansagen machen !
Wir können sicher nur Prüfen, was Regel fallmäßig in der Praxis gelaufen ist. Bei soner Gelegenheit ist übrigens.mal rausgekommen, dass ein Patient drei Rezepte gleichzeitig hat laufen lassen, hatte er glatt verschwiegen...
Bei soner Gelegenheit ist übrigens.mal rausgekommen, dass ein Patient drei Rezepte gleichzeitig hat laufen lassen, hatte er glatt verschwiegen...
Muss glatt ein Versehen gewesen sein. Wenn man viele Termine hat vergisst man halt mal das man den einen oder anderen schon hatte :D
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Papa Alpaka schrieb:
ali schrieb am 3.7.18 07:06:
Bei soner Gelegenheit ist übrigens.mal rausgekommen, dass ein Patient drei Rezepte gleichzeitig hat laufen lassen, hatte er glatt verschwiegen...
Muss glatt ein Versehen gewesen sein. Wenn man viele Termine hat vergisst man halt mal das man den einen oder anderen schon hatte :D
Wir (und wohl noch Weitere) haben trotzdem mal nachgefragt. Antwort war i.W. "Abfolge der VOs steht im HMR, die Physios sollen nach HMR prüfen, und können den Patienten fragen" - und ich fürchte mit der Argumentation könnte eine Kasse durchaus Recht bekommen.
Nicht bange lassen machen, wir können und müssen DAS nicht, bei uns hat das bisher jede Kasse eingesehen beim mündlichen oder schriftlichen Widerspruch. Mehr war nicht nötig. Nicht viel Fragen: Mit Argumenten klare Ansagen machen !
Wir können sicher nur Prüfen, was Regel fallmäßig in der Praxis gelaufen ist. Bei soner Gelegenheit ist übrigens.mal rausgekommen, dass ein Patient drei Rezepte gleichzeitig hat laufen lassen, hatte er glatt verschwiegen...
Der ZVK BaWü sieht das anders, aktuelle Netzmeldung zu diesem Thema:
Eine Praxis erhält ein Rezept eines Patienten, auf dem Folge-VO oder VO außerhalb des Regelfalls angekreuzt ist – der betreffende Patient war zuvor nicht Patient dieser Praxis.
Wenn die Begründung des Abrechnungszentrums korrekt ist, ist selbstverständlich auch die Absetzung korrekt – die Einhaltung der Regelfallsystematik ist von der therapeutischen Prüfpflicht erfasst.
Was soll man dazu noch sagen? Ich dachte so ein Verein sollte pro Mitglied agieren?????????
Ich kenne Absetzungen in solchen Fällen, die aber auf Widerspruch nachbezahlt wurden. Da hat das Abrechnungszentrums Emmendingen eine neue Mache gefunden abzusetzen. Nach Absetzungen bei Frequenzunterschreitung durch die Barmer - DDG, frage ich mich was noch alles kommt.
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Tempelritter schrieb:
ali schrieb am 3.7.18 07:06:
Physiotherapie Dietermann schrieb am 2.7.18
Wir (und wohl noch Weitere) haben trotzdem mal nachgefragt. Antwort war i.W. "Abfolge der VOs steht im HMR, die Physios sollen nach HMR prüfen, und können den Patienten fragen" - und ich fürchte mit der Argumentation könnte eine Kasse durchaus Recht bekommen.
Nicht bange lassen machen, wir können und müssen DAS nicht, bei uns hat das bisher jede Kasse eingesehen beim mündlichen oder schriftlichen Widerspruch. Mehr war nicht nötig. Nicht viel Fragen: Mit Argumenten klare Ansagen machen !
Wir können sicher nur Prüfen, was Regel fallmäßig in der Praxis gelaufen ist. Bei soner Gelegenheit ist übrigens.mal rausgekommen, dass ein Patient drei Rezepte gleichzeitig hat laufen lassen, hatte er glatt verschwiegen...
Der ZVK BaWü sieht das anders, aktuelle Netzmeldung zu diesem Thema:
Eine Praxis erhält ein Rezept eines Patienten, auf dem Folge-VO oder VO außerhalb des Regelfalls angekreuzt ist – der betreffende Patient war zuvor nicht Patient dieser Praxis.
Wenn die Begründung des Abrechnungszentrums korrekt ist, ist selbstverständlich auch die Absetzung korrekt – die Einhaltung der Regelfallsystematik ist von der therapeutischen Prüfpflicht erfasst.
Was soll man dazu noch sagen? Ich dachte so ein Verein sollte pro Mitglied agieren?????????
Ich kenne Absetzungen in solchen Fällen, die aber auf Widerspruch nachbezahlt wurden. Da hat das Abrechnungszentrums Emmendingen eine neue Mache gefunden abzusetzen. Nach Absetzungen bei Frequenzunterschreitung durch die Barmer - DDG, frage ich mich was noch alles kommt.
Wir können sicher nur Prüfen, was Regel fallmäßig in der Praxis gelaufen ist. Bei soner Gelegenheit ist übrigens.mal rausgekommen, dass ein Patient drei Rezepte gleichzeitig hat laufen lassen, hatte er glatt verschwiegen...
Sicher prüfen können wir nicht, aber prüfen nach bestem Wissen & Gewissen durch eine Nachfrage beim Patienten können wir schon. Wenn wir dokumentieren, dass gefragt wurde sind wir wahrscheinlich raus, da nur eine Prüf- und keine Änderungspflicht vereinbart ist.
Wenn wir aber keine Prüfung nachweisen, kann die Kasse wahrscheinlich schon ihren Standpunkt mit der Argumentation "kein gültiges Rezept - Prüfpflicht nicht nachgekommen" durchsetzen.
Dem ZVK kann man da nicht wirklich einen Vorwurf machen, es ist zwar scheiße, aber wahrsch. recht.
...oder hab ich irgendwo eine Lücke?
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Physiotherapie Dietermann schrieb:
ali schrieb am 3.7.18 07:06:
Wir können sicher nur Prüfen, was Regel fallmäßig in der Praxis gelaufen ist. Bei soner Gelegenheit ist übrigens.mal rausgekommen, dass ein Patient drei Rezepte gleichzeitig hat laufen lassen, hatte er glatt verschwiegen...
Sicher prüfen können wir nicht, aber prüfen nach bestem Wissen & Gewissen durch eine Nachfrage beim Patienten können wir schon. Wenn wir dokumentieren, dass gefragt wurde sind wir wahrscheinlich raus, da nur eine Prüf- und keine Änderungspflicht vereinbart ist.
Wenn wir aber keine Prüfung nachweisen, kann die Kasse wahrscheinlich schon ihren Standpunkt mit der Argumentation "kein gültiges Rezept - Prüfpflicht nicht nachgekommen" durchsetzen.
Dem ZVK kann man da nicht wirklich einen Vorwurf machen, es ist zwar scheiße, aber wahrsch. recht.
...oder hab ich irgendwo eine Lücke?
Der ZVK BaWü sieht das anders, aktuelle Netzmeldung zu diesem Thema:
Eine Praxis erhält ein Rezept eines Patienten, auf dem Folge-VO oder VO außerhalb des Regelfalls angekreuzt ist – der betreffende Patient war zuvor nicht Patient dieser Praxis.
Wenn die Begründung des Abrechnungszentrums korrekt ist, ist selbstverständlich auch die Absetzung korrekt – die Einhaltung der Regelfallsystematik ist von der therapeutischen Prüfpflicht erfasst.
Was soll man dazu noch sagen? Ich dachte so ein Verein sollte pro Mitglied agieren?????????
Ich kenne Absetzungen in solchen Fällen, die aber auf Widerspruch nachbezahlt wurden. Da hat das Abrechnungszentrums Emmendingen eine neue Mache gefunden abzusetzen. Nach Absetzungen bei Frequenzunterschreitung durch die Barmer - DDG, frage ich mich was noch alles kommt.
Das ist ja wirklich bitter. Ist ja nicht mein Verband und nicht meine Berufsgruppe, aber ich sehe das wie ali. Ich kann nicht zählen, wie viele Leute ich schon von anderen Therapeuten übernommen habe. Ich habe wirklich noch nie nachgefragt, wie viele Therapien da vorher stattgefunden haben. Einzig habe ich dann (gelegentlich!) auf der Rückseite notiert, dass ein Praxiswechsel stattgefunden hat und ich daher nicht wissen kann, wann adR beginnt. Wurde bislang immer akzeptiert. Also ich würde mich wehren.
Dieses gegängelt werden und dann noch meist widerspruchslos mit sich machen lassen ist ein Grund, weshalb ich den Beruf wechseln würde, wenn es für mich noch realistisch wäre. Macht mich aggressiv.
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Susulo schrieb:
Tempelritter schrieb am 3.7.18 08:24:
Der ZVK BaWü sieht das anders, aktuelle Netzmeldung zu diesem Thema:
Eine Praxis erhält ein Rezept eines Patienten, auf dem Folge-VO oder VO außerhalb des Regelfalls angekreuzt ist – der betreffende Patient war zuvor nicht Patient dieser Praxis.
Wenn die Begründung des Abrechnungszentrums korrekt ist, ist selbstverständlich auch die Absetzung korrekt – die Einhaltung der Regelfallsystematik ist von der therapeutischen Prüfpflicht erfasst.
Was soll man dazu noch sagen? Ich dachte so ein Verein sollte pro Mitglied agieren?????????
Ich kenne Absetzungen in solchen Fällen, die aber auf Widerspruch nachbezahlt wurden. Da hat das Abrechnungszentrums Emmendingen eine neue Mache gefunden abzusetzen. Nach Absetzungen bei Frequenzunterschreitung durch die Barmer - DDG, frage ich mich was noch alles kommt.
Das ist ja wirklich bitter. Ist ja nicht mein Verband und nicht meine Berufsgruppe, aber ich sehe das wie ali. Ich kann nicht zählen, wie viele Leute ich schon von anderen Therapeuten übernommen habe. Ich habe wirklich noch nie nachgefragt, wie viele Therapien da vorher stattgefunden haben. Einzig habe ich dann (gelegentlich!) auf der Rückseite notiert, dass ein Praxiswechsel stattgefunden hat und ich daher nicht wissen kann, wann adR beginnt. Wurde bislang immer akzeptiert. Also ich würde mich wehren.
Dieses gegängelt werden und dann noch meist widerspruchslos mit sich machen lassen ist ein Grund, weshalb ich den Beruf wechseln würde, wenn es für mich noch realistisch wäre. Macht mich aggressiv.
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Susulo schrieb:
doppelpost, sorry.
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Tempelritter schrieb:
Ich und mein Verband sehen das anders. Ich habe ein vollständig ausgefülltes und damit gültiges RZ, das nach HMR und R-Vertrag alle notwendigen Angaben enthält. Ich würde mich im Falle einer Absetzung auch wehren.
EV M43.99 12.02.2018 sp.BB 19.03.18 durch Klinik abgeändert letzter Beh.tag 05.04.18
FV M43.99 08.05.2018 durch and. Arzt ausgestellt
Absetzung weil: Es wurde eine FV angegeben, owohl keine weitere Verordnung für dieselbe Indikation und Diagnose für den Versicherten innerhalb der 12 Wochen vorliegt. ....
Eine neue Diagnose bzw. abweichende Diagnose begründet einen neuen Regelfall. Bitte beachten Sie, dass ein Arzt- und/Therapeutenwechsel ebenfalls einen neuen Regelfall auslösen kann. Liegen mehr als 12 Wochen zwischen EV un FV oder adR, muss es wieder eine EV sein. Bitte lassen Sie die Verordnungsart ändern und reichen erneut per DTA ein.
????????? In den Bayr. Rahmenvereinbarungen BKK und in der Checkliste stehen so komische andere Sachen, da läuft bei Emmendingen wohl ein anderer Gesetzestext?!
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viento schrieb:
Ja, lieber Templer, ganz aktuell gekommen:
EV M43.99 12.02.2018 sp.BB 19.03.18 durch Klinik abgeändert letzter Beh.tag 05.04.18
FV M43.99 08.05.2018 durch and. Arzt ausgestellt
Absetzung weil: Es wurde eine FV angegeben, owohl keine weitere Verordnung für dieselbe Indikation und Diagnose für den Versicherten innerhalb der 12 Wochen vorliegt. ....
Eine neue Diagnose bzw. abweichende Diagnose begründet einen neuen Regelfall. Bitte beachten Sie, dass ein Arzt- und/Therapeutenwechsel ebenfalls einen neuen Regelfall auslösen kann. Liegen mehr als 12 Wochen zwischen EV un FV oder adR, muss es wieder eine EV sein. Bitte lassen Sie die Verordnungsart ändern und reichen erneut per DTA ein.
????????? In den Bayr. Rahmenvereinbarungen BKK und in der Checkliste stehen so komische andere Sachen, da läuft bei Emmendingen wohl ein anderer Gesetzestext?!
Ja, lieber Templer, ganz aktuell gekommen:
EV M43.99 12.02.2018 sp.BB 19.03.18 durch Klinik abgeändert letzter Beh.tag 05.04.18
FV M43.99 08.05.2018 durch and. Arzt ausgestellt
Absetzung weil: Es wurde eine FV angegeben, owohl keine weitere Verordnung für dieselbe Indikation und Diagnose für den Versicherten innerhalb der 12 Wochen vorliegt. ....
Eine neue Diagnose bzw. abweichende Diagnose begründet einen neuen Regelfall. Bitte beachten Sie, dass ein Arzt- und/Therapeutenwechsel ebenfalls einen neuen Regelfall auslösen kann. Liegen mehr als 12 Wochen zwischen EV un FV oder adR, muss es wieder eine EV sein. Bitte lassen Sie die Verordnungsart ändern und reichen erneut per DTA ein.
????????? In den Bayr. Rahmenvereinbarungen BKK und in der Checkliste stehen so komische andere Sachen, da läuft bei Emmendingen wohl ein anderer Gesetzestext?!
Na, offenkundig ist der Bullshitbegründungstextbaustein hier falsch....Widerspruch mit allem was dazu gehört...
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ali schrieb:
viento schrieb am 3.7.18 16:20:
Ja, lieber Templer, ganz aktuell gekommen:
EV M43.99 12.02.2018 sp.BB 19.03.18 durch Klinik abgeändert letzter Beh.tag 05.04.18
FV M43.99 08.05.2018 durch and. Arzt ausgestellt
Absetzung weil: Es wurde eine FV angegeben, owohl keine weitere Verordnung für dieselbe Indikation und Diagnose für den Versicherten innerhalb der 12 Wochen vorliegt. ....
Eine neue Diagnose bzw. abweichende Diagnose begründet einen neuen Regelfall. Bitte beachten Sie, dass ein Arzt- und/Therapeutenwechsel ebenfalls einen neuen Regelfall auslösen kann. Liegen mehr als 12 Wochen zwischen EV un FV oder adR, muss es wieder eine EV sein. Bitte lassen Sie die Verordnungsart ändern und reichen erneut per DTA ein.
????????? In den Bayr. Rahmenvereinbarungen BKK und in der Checkliste stehen so komische andere Sachen, da läuft bei Emmendingen wohl ein anderer Gesetzestext?!
Na, offenkundig ist der Bullshitbegründungstextbaustein hier falsch....Widerspruch mit allem was dazu gehört...
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webpt schrieb:
Kassenseitig sehr gut dargestellt, das es dem Regelungsgeflecht garnicht um die med. verordnete Behandlung geht. Es wird sogar ausgeführt: wenn administrativ geändert wird wird bezahlt. Zumindest verspätet.
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viento schrieb:
Tja, da war er wieder, der Absetzungsteufel, gleiche Masche, wie vor einigen Wochen, mhplus BKK, nach Mahnung jetzt Inkasso, ich hab es echt dick! Tschuldigung, aber ich bin echt sauer.
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viento schrieb:
Habe von mhplus ein nettes Schreiben vorliegen, da ich die Begründung für Absetzung FVO natürlich mittlerweile per Inkasso anmäkle, der verbale und schriftliche Wiederspruch scheint bei denen nicht ganz Ohr zu finden. Die Verordnung ist nach HMK und gültig ausgefüllt. Ob die Pat. woanders war, wurde abgefragt. Man dringt auf Änderung des Rezeptes - warum?! Es gibt Tage, da bekomme ich besonders spannende Magendrehungen.
(...)
Eine neue Diagnose bzw. abweichende Diagnose begründet einen neuen Regelfall. Bitte beachten Sie, dass ein Arzt- und/Therapeutenwechsel ebenfalls einen neuen Regelfall auslösen kann. (...)
Mit dem zweiten Satz dürfte das SoFA ziemlich allein stehen, hier hat sich aber jemand ein ziemlich dickes Ei gelegt.
Das läd geradezu dazu ein, das Honorar eines Regelfalles in's Spiel zu werfen: Per Verwaltungsbeschluss (...jeder Unternehmer haftet für seine Subunternehmer, d.h. die mhplus haftet für das Abrechnungszentrum Emmendingen bzw. Emmendingen haftet ggü. der mhplus für die eigene Rechtsauslegung...) wurde dir mitgeteilt das ein Arztwechsel einen neuen Regelfall auslösen kann. Das schreit geradezu danach, den Versicherten zu einem Arztwechsel zwecks Auslösung eines neuen Regelfall es zu motivieren wenn zufälligerweise der Regelfall nicht ausgereicht hat um ein adäquates Ergebnis zu erreichen (Alternative: ein langwieriges, nervenaufreibendes Genehmigungsverfahren).
Natürlich wird darauf eine Absetzung kommen, die konterst du mit dem Bescheid das ein Arztwechsel einen neuen Regelfall auslösen kann...
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Papa Alpaka schrieb:
viento schrieb am 3.7.18 16:20:
(...)
Eine neue Diagnose bzw. abweichende Diagnose begründet einen neuen Regelfall. Bitte beachten Sie, dass ein Arzt- und/Therapeutenwechsel ebenfalls einen neuen Regelfall auslösen kann. (...)
Mit dem zweiten Satz dürfte das SoFA ziemlich allein stehen, hier hat sich aber jemand ein ziemlich dickes Ei gelegt.
Das läd geradezu dazu ein, das Honorar eines Regelfalles in's Spiel zu werfen: Per Verwaltungsbeschluss (...jeder Unternehmer haftet für seine Subunternehmer, d.h. die mhplus haftet für das Abrechnungszentrum Emmendingen bzw. Emmendingen haftet ggü. der mhplus für die eigene Rechtsauslegung...) wurde dir mitgeteilt das ein Arztwechsel einen neuen Regelfall auslösen kann. Das schreit geradezu danach, den Versicherten zu einem Arztwechsel zwecks Auslösung eines neuen Regelfall es zu motivieren wenn zufälligerweise der Regelfall nicht ausgereicht hat um ein adäquates Ergebnis zu erreichen (Alternative: ein langwieriges, nervenaufreibendes Genehmigungsverfahren).
Natürlich wird darauf eine Absetzung kommen, die konterst du mit dem Bescheid das ein Arztwechsel einen neuen Regelfall auslösen kann...
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Papa Alpaka schrieb:
Nö, müssen wir nicht prüfen, Widerspruch. Welche Kasse ? ;)
Die MHplus war doch gerade erst wegen einer anderen ungerechtfertigten Absetzung im Gespräch, oder? Immer feste druff, Widerspruch+€40+Zinsen; dann brauchst du auch nicht traurig sein das du dafür Arbeit hast (die ersten 2-3x ist es etwas Arbeit und man macht sich 'nen Kopf ob das überhaupt richtig ist was man geschrieben hat ... dann liegt die Vorlage griffbereit und ist in 5 Minuten ausgefüllt; dafür €40 bekommen ist schonmal nicht schlecht. Auch wenn ich nicht Physio geworden bin um Papier zu schieben ;))
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