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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
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• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Ich habe eine Absetzung durch die TK bekommen für eine D1 Verordnung, mit Spezifikation durch den behandelnden Arzt, da wir keine Zulassung KG Gerät haben. Der Arzt hatte in Klammern KG, MT, US eingetragen und wir haben das auch behandelt und bei der Abrechnung hinten auf das Rezept mit aufgeschrieben. In der Vergangenheit haben wir IMMER die Verordnungen mit Spezifikation vergütet bekommen.
Die TK hat abgesetzt mit folgender Begründung:
"Seit dem Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrages ist es zwingend erforderlich, dass alle Zulassungen für die in der Heilmittelkombination enthaltenden Leistungen, unabhängig einer ärztlichen Spezifizierung, vorliegen."
Ich habe nun den Rahmenvertrag studiert und habe dazu nichts gefunden. Wo steht denn das? Wie gesagt, haben wir seit Inkrafttreten am 1.8.21 auch immer alles vergütet bekommen. Dumm ist auch, dass in der selben Form noch insgesamt 3 Verordnungen zur Abrechnung unterwegs sind.
Kennt Ihr das auch? Ist das rechtens? Wenn ja, haben wir mind. 1000€ für umsonst gearbeitet und wenn nicht, was würdet ihr tun? Ich rechne seit Januar selbst ab, vorher über ein Abrechnungszentrum, jetzt über DAVASO. Ich danke Euch herzlich.
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Du musst nun alle, gemäß der Anlage Leistungsbeschreibung, obligatorischen Maßnahmen wie KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme und oder Kältetherapie sowie Elektrotherapie anbieten können.
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SNS37 schrieb:
Das hat sich ab dem 01.01.2022 bei den D1 Verordnungen meines Wissens bundesweit geändert.
Du musst nun alle, gemäß der Anlage Leistungsbeschreibung, obligatorischen Maßnahmen wie KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme und oder Kältetherapie sowie Elektrotherapie anbieten können.
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MeFe89 schrieb:
Ja steht so in der Leistungsbeschreibung zu stand. HM Kombi unter "Voraussetzungen"
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Schippi schrieb:
Elektrotherapie habe ich auch übersehen!wer hat denn heutzutage noch Geräte für elektrotherapie?das wird doch meist gar nicht mehr verordnet,da dies viele Ärzte als IGEL selbst durchführen!Schade dann muss ich kommende D1Verordungen ablehnen oder ein billiges pseudogerät anschaffen!
Wenn KG Gerät bei dir nicht vorliegt wird dies hartes Lehrgeld werden, denn die TK ist im Recht.
Auch wenn der Arzt auf dem Rezept spezifiziert hat, was er möchte, zählt das leider nicht, sofern du nicht alles anbieten kannst.
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Anilu87 schrieb:
Leider ist es so, das seit dem 1.8.2021 D1 nur abgegeben werden darf, wenn man auch wirklich alles anbieten kann.
Wenn KG Gerät bei dir nicht vorliegt wird dies hartes Lehrgeld werden, denn die TK ist im Recht.
Auch wenn der Arzt auf dem Rezept spezifiziert hat, was er möchte, zählt das leider nicht, sofern du nicht alles anbieten kannst.
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Sabine Rabbel schrieb:
Schade, die 1.000 Euro dürften im Eimer sein; einzige Ausnahme: wenn das Ausstellungsdatum noch in 2021 lag. Bis 31.12.21 gab es für den von Dir geschilderten Fall noch so'ne Art Bestandsschutzregelung.
die TK ist leider im Recht. Wir berichteten hier unter Punkt IV:
https://www.physio.de/community/news/content/99/10684
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Hallo @ptheike ,
die TK ist leider im Recht. Wir berichteten hier unter Punkt IV:
https://www.physio.de/community/news/content/99/10684
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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ptheike schrieb:
Liebe Kollegen, ich brauche mal Eure Hilfe.
Ich habe eine Absetzung durch die TK bekommen für eine D1 Verordnung, mit Spezifikation durch den behandelnden Arzt, da wir keine Zulassung KG Gerät haben. Der Arzt hatte in Klammern KG, MT, US eingetragen und wir haben das auch behandelt und bei der Abrechnung hinten auf das Rezept mit aufgeschrieben. In der Vergangenheit haben wir IMMER die Verordnungen mit Spezifikation vergütet bekommen.
Die TK hat abgesetzt mit folgender Begründung:
"Seit dem Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrages ist es zwingend erforderlich, dass alle Zulassungen für die in der Heilmittelkombination enthaltenden Leistungen, unabhängig einer ärztlichen Spezifizierung, vorliegen."
Ich habe nun den Rahmenvertrag studiert und habe dazu nichts gefunden. Wo steht denn das? Wie gesagt, haben wir seit Inkrafttreten am 1.8.21 auch immer alles vergütet bekommen. Dumm ist auch, dass in der selben Form noch insgesamt 3 Verordnungen zur Abrechnung unterwegs sind.
Kennt Ihr das auch? Ist das rechtens? Wenn ja, haben wir mind. 1000€ für umsonst gearbeitet und wenn nicht, was würdet ihr tun? Ich rechne seit Januar selbst ab, vorher über ein Abrechnungszentrum, jetzt über DAVASO. Ich danke Euch herzlich.
Anrufen und nett sprechen
Und wieder was gelernt
Danke
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Problem beschreiben
Shia schrieb:
Versuche es über den Kulanzweg
Anrufen und nett sprechen
Und wieder was gelernt
Danke
Was ist denn jetzt richtig?
Vielen Dank !
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Sabine Rabbel schrieb:
Bestandsschutz bis 31.12.21 stimmt, siehe FAK Physiotherapie (Stand 20.6.22), Frage 35. Allerdings setzt das voraus, daß der bis 31.7.21 gültige Rahmenvertrag eine Ausnahme bei exakt spezifizierter Kombination zuließ. Bei den Ersatzkassen war das wohl der Fall und bei den Primärkassen in Berlin auch, aber die Primärkassen-Rahmenverträge anderer Bundesländer/Abrechnungsgebiete kenne ich nicht.
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monique368 schrieb:
Hallo, ich habe diesen Fall auch. Der Behandlungszeitraum ist 02.08. 21 bis 01.09.21 das was ich gefunden habe das es einen Bestandsschutz gibt bis 31.12.21.
Was ist denn jetzt richtig?
Vielen Dank !
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