Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
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bei mir kam es zu einer Absetzung eines Rezeptes, bei der eine Rezeptänderung vom Arzt abgestempelt aber NICHT zusätzlich unterschrieben wurde.
Der Absetzungsgrund lautete: "Änderungen und handschriftliche Ergänzungen auf der Verordnung bedürfen erneuter Arztunterschrift und Stempel."
Bei der Rezeptänderung durch den Arzt wurde das Heilmittel Übungsbehandlung in das Heilmittel Krankengymnastik geändert und man hat mir nun die Differenzsumme zum Heilmittel Übungsbehandlung abgesetzt.
Gibt es zulässige Korrekturmöglichkeiten? Gibt es entsprechende Rechtsgrundlagen, die belegen, das die Absetzung unrechtmäßig und unverhältnismäßig ist?
Danke für eure Antworten schon in Voraus.
PS:
Natürlich kenne ich den Wortlaut der Heilmittelrichtlinien. Ich benutze den Korrekturbogen von Physio.de, der klar und deutlich beschreibt, das wir Stempel und Unterschrift bei Rezeptänderungen benötigen. Aber was soll man machen, wenn die Ärzte das ignorieren?
Klar, ich weiß... ab sofort die Patienten nochmal losschicken, bis alles hieb und stichfest sitzt.
Bis zum heutigen Tag habe ich Korrekturen die nur mit Stempel, statt mit Stempel und Unterschrift vom Patienten zurückgebracht wurden, angenommen, aber das ist ab jetzt Geschichte. Schade für alle Patienten, die sich wunde Füsse laufen...
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Lexus schrieb:
Hallo zusammen,
bei mir kam es zu einer Absetzung eines Rezeptes, bei der eine Rezeptänderung vom Arzt abgestempelt aber NICHT zusätzlich unterschrieben wurde.
Der Absetzungsgrund lautete: "Änderungen und handschriftliche Ergänzungen auf der Verordnung bedürfen erneuter Arztunterschrift und Stempel."
Bei der Rezeptänderung durch den Arzt wurde das Heilmittel Übungsbehandlung in das Heilmittel Krankengymnastik geändert und man hat mir nun die Differenzsumme zum Heilmittel Übungsbehandlung abgesetzt.
Gibt es zulässige Korrekturmöglichkeiten? Gibt es entsprechende Rechtsgrundlagen, die belegen, das die Absetzung unrechtmäßig und unverhältnismäßig ist?
Danke für eure Antworten schon in Voraus.
PS:
Natürlich kenne ich den Wortlaut der Heilmittelrichtlinien. Ich benutze den Korrekturbogen von Physio.de, der klar und deutlich beschreibt, das wir Stempel und Unterschrift bei Rezeptänderungen benötigen. Aber was soll man machen, wenn die Ärzte das ignorieren?
Klar, ich weiß... ab sofort die Patienten nochmal losschicken, bis alles hieb und stichfest sitzt.
Bis zum heutigen Tag habe ich Korrekturen die nur mit Stempel, statt mit Stempel und Unterschrift vom Patienten zurückgebracht wurden, angenommen, aber das ist ab jetzt Geschichte. Schade für alle Patienten, die sich wunde Füsse laufen...
Die Absetzung ist HMR-konform und nicht unverhältnismäßig.
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danke für deine Antwort.
Ich kann also mit einer Kopie des Rezeptes, auf der die Unterschrift des Arztes "nachgereicht" wird, die Differenzsumme nachfordern?
Dann will ich ja gar nicht meckern :blush:... denn du hast ja recht, das die Absetzung HMR-konform ist und daher auch nicht "unverhältnismäßig" sein kann. "Unverhältnismäßig" ist vielleicht ein subjektives Gefühl....
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Lexus schrieb:
Hallo Papa Alpaka,
danke für deine Antwort.
Ich kann also mit einer Kopie des Rezeptes, auf der die Unterschrift des Arztes "nachgereicht" wird, die Differenzsumme nachfordern?
Dann will ich ja gar nicht meckern :blush:... denn du hast ja recht, das die Absetzung HMR-konform ist und daher auch nicht "unverhältnismäßig" sein kann. "Unverhältnismäßig" ist vielleicht ein subjektives Gefühl....
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Falls die Links nicht funktionieren -> im Netz suchen nach BED e.V. besiegt die AOK Niedersachsen! Keine Vergütungsabsetzung wegen fehlender Arztunterschrift.
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REHA am Kreuz schrieb:
2012 wurde das hier im Forum heiß diskutiert, weil es sich damals keiner vorstellen konnte. Aber die Anfechtung einer Absetzung wegen fehlender Arztunterschrift hat sogar schon mal vor Gericht geklappt, allerdings per Anerkenntnis der Kasse, nicht per Urteil (das könnte also auch ganz anders ausgehen - aber zur Info stell' ich es trotzdem ein):
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Falls die Links nicht funktionieren -> im Netz suchen nach BED e.V. besiegt die AOK Niedersachsen! Keine Vergütungsabsetzung wegen fehlender Arztunterschrift.
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Lexus schrieb:
Danke für den Link
Danke für den Tipp!
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Papa Alpaka schrieb:
Kann man ja immernoch versuchen wenn die nachgereichte Arztunterschrift nicht reicht - wenn wir gerade bei Verhältnismäßigkeit sind ;)
Danke für den Tipp!
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
..die Klagschrift ist schon "erstSahne", beschlagene Anwälte lohnen sich schon. Wunderbare Mustersätze für gleichartige Klagen!!
mfg hgb :wink:
Damit ist für mich der BED e.V. eher der Verlierer. Um die Summe konnte es letztendlich nicht mehr gegangen sein. Eine richterliche Klarstellung wäre für alle besser gewesen. So hat sich die AOK davor bewahrt und geht lustig beim Nächsten genauso vor. Schön doof den Vergleich anzunehmen.
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tom1350 schrieb:
Schade, dass es nicht zu einem Urteil kam.
Damit ist für mich der BED e.V. eher der Verlierer. Um die Summe konnte es letztendlich nicht mehr gegangen sein. Eine richterliche Klarstellung wäre für alle besser gewesen. So hat sich die AOK davor bewahrt und geht lustig beim Nächsten genauso vor. Schön doof den Vergleich anzunehmen.
Die Klage war mutig und erfolgreich, und wir alle können von der hervorragenden Argumentationskette in der Klageschrift profitieren - siehe Beitrag von hgb.
In einer Physiozeitschrift war 2012 ein Artikel über die Rechtsanwältin und diese Klage. Sie ist der Meinung, dass sich jeder jetzt sehr wohl auf dieses Az. berufen kann.
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REHA am Kreuz schrieb:
Auch ein Urteil wäre nichts Endgültiges, da es in der nächsten Instanz wieder gekippt werden kann.
Die Klage war mutig und erfolgreich, und wir alle können von der hervorragenden Argumentationskette in der Klageschrift profitieren - siehe Beitrag von hgb.
In einer Physiozeitschrift war 2012 ein Artikel über die Rechtsanwältin und diese Klage. Sie ist der Meinung, dass sich jeder jetzt sehr wohl auf dieses Az. berufen kann.
natürlich ist eine durchgezogene Klage immer risikoreich. Wie Sie schon sagen sind die Argumente der Anwältin sehr stichhaltig. Warum wurde ihre Arbeit dann nicht durch ein Urteil belohnt?
Desweiteren steht in der Klageschrift richtigerweise, dass PI sich vor einer Klage scheuen, da die Prozesskosten weit über den Streitwert liegen. Darum ist einem PI damit nicht wirklich geholfen, da er sehr wahrscheinlich klein beigeben wird.
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tom1350 schrieb:
Liebe Reha am Kreuz,
natürlich ist eine durchgezogene Klage immer risikoreich. Wie Sie schon sagen sind die Argumente der Anwältin sehr stichhaltig. Warum wurde ihre Arbeit dann nicht durch ein Urteil belohnt?
Desweiteren steht in der Klageschrift richtigerweise, dass PI sich vor einer Klage scheuen, da die Prozesskosten weit über den Streitwert liegen. Darum ist einem PI damit nicht wirklich geholfen, da er sehr wahrscheinlich klein beigeben wird.
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REHA am Kreuz schrieb:
Beim Thema fehlende Begründung bei VadR gibt es BSG-Urteil, das keine Absetzung erlaubt. Auch dieses führt nicht dazu, dass die PI munter klagen, wenn sie von einer Absetzung betroffen sind. Zum Teil, weil sie es nicht kennen, zum Teil aber auch verständlicherweise, weil sie den Aufwand scheuen. Ein Urteil allein ist also nicht das Heilmittel. Das wäre die echte Vertragspartnerschaft auf Augenhöhe, aber die ist politisch nicht gewollt und völlig illusorisch.
Ob ein Urteil die AOK davon abhält weiter Vertragsbruch durch Sittenwidrigkeit zu begehen bleibt zu bezweifeln.
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tom1350 schrieb:
Wahrscheinlich haben Sie recht. Es wird ja auch weiter freudig drauflosgeosteopathikt trotz eindeutiger Urteile und die Gefahr teuer abgemahnt zu werden.
Ob ein Urteil die AOK davon abhält weiter Vertragsbruch durch Sittenwidrigkeit zu begehen bleibt zu bezweifeln.
Dieses Anerkenntnis ist weit besser als ein Vergleich, der hier nicht vorliegt!!
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Nach Anerkenntnis der Klage bedarf es keines Urteils, die Forderungen aus der Klage sind vollständig incl. aller Kosten anerkannt, nach Anerkenntnis hat man nur etwas an Gerichtskosten gespart!
Dieses Anerkenntnis ist weit besser als ein Vergleich, der hier nicht vorliegt!!
mfg hgb :blush:
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tom1350 schrieb:
Hmm. Dann müsste es dazu auch ein Anerkennungsurteil gegeben haben.
Es bedarf keines Urteils mehr, es gibt nichtsmehr zu entscheiden, Klagegrund, Zinsen und Kosten sind anerkannt.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Die Anerkenntnis beendet den Prozeß! Umgekehrt die Klagerücknahme.
Es bedarf keines Urteils mehr, es gibt nichtsmehr zu entscheiden, Klagegrund, Zinsen und Kosten sind anerkannt.
mfg hgb :blush:
Die Anerkenntnis beendet den Prozeß! Umgekehrt die Klagerücknahme.
Es bedarf keines Urteils mehr, es gibt nichtsmehr zu entscheiden, Klagegrund, Zinsen und Kosten sind anerkannt.
mfg hgb :blush:
Das Gericht beendet die Klage durch ein Anerkenntnisurteil ohne eine Urteilsbegrundung.
Demnach wäre es hier besser das Annerkenntnisurteil bei Einspruch einer Absetzung zu benennen als die Klageschrift.
Einem Urteil wird wegen seiner Urteilsbegründung mehr Gewicht beigemessen. So konnte sich die AOK nochmal vor klarer Rechtsprechung drücken und jeder PI muss den Weg erneut gehen.
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tom1350 schrieb:
hgb schrieb am 30.10.15 14:45:
Die Anerkenntnis beendet den Prozeß! Umgekehrt die Klagerücknahme.
Es bedarf keines Urteils mehr, es gibt nichtsmehr zu entscheiden, Klagegrund, Zinsen und Kosten sind anerkannt.
mfg hgb :blush:
Das Gericht beendet die Klage durch ein Anerkenntnisurteil ohne eine Urteilsbegrundung.
Demnach wäre es hier besser das Annerkenntnisurteil bei Einspruch einer Absetzung zu benennen als die Klageschrift.
Einem Urteil wird wegen seiner Urteilsbegründung mehr Gewicht beigemessen. So konnte sich die AOK nochmal vor klarer Rechtsprechung drücken und jeder PI muss den Weg erneut gehen.
Die zum Erfolg führenden Gründe stehen deutlich in der Klagschrift.
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
Das Anerkenntnis erkennt in vollem Umfang die Klage samt Folgen -Zinsen + Kosten an, vernichtender / deutlicher geht es nichtmehr.
Die zum Erfolg führenden Gründe stehen deutlich in der Klagschrift.
mfg hgb :sunglasses:
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Papa Alpaka schrieb:
Kopie mit Unterschrift einreichen, Differenzbetrag berechnen.
Die Absetzung ist HMR-konform und nicht unverhältnismäßig.
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