Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
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Ich bin mir wirklich sehr sehr sicher, dass die Originalverordnung mit an die Davaso abgeschickt wurde - so wie ich meinen Abrechnungsablauf organisiert habe geht ein Abrechnen ohne dass ich das Original in den Händen hatte , gar nicht.
Wie auch immer - ich habe natürlich einen Scan den ich denen schicken werde, würde aber auch gerne die 40€ geltend machen.
nun steht da aber Aussage gegen Aussage.
Wie handhabt ihr das, bzw. wie würdet ihr beweisen können, dass tatsächlich alle Verordnungen im Kuvert waren?
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Bislang ist uns in der Vergangenheit immer möglich gewesen mit dem Scan als Beleg abzurechnen. Wenn ich mich nicht Irre, gibt es bei DAVASO dafür ein Formular, das du ausfüllen musst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mbone Beweisen, dass etwas im Umschlag war oder nicht, kannst du nicht. Allerdings kommt das bei DAVASO schon mal vor. 😞 Und die BKK Gildemeister ist diesbezüglich bei unsere Verwaltung berühmt-berüchtigt. Einzel-VO (oder ein paar) werden darum bei uns inzwischen am Datenträger-Begleitzettel festgetackert. Seitdem kommt ein Verschwinden nicht mehr vor.
Bislang ist uns in der Vergangenheit immer möglich gewesen mit dem Scan als Beleg abzurechnen. Wenn ich mich nicht Irre, gibt es bei DAVASO dafür ein Formular, das du ausfüllen musst.
D.h. wohl die 40€ abschreiben......
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mbone schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
D.h. wohl die 40€ abschreiben......
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mbone In diesem Fall kannst du IMHO die 40€ nicht rechtssicher einfordern. 😭
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asima schrieb:
Dennoch würde ich sie fordern. Das Spiel hatte ich in den letzten Jahren 3x bei der Davaso. Mit der Begründung, dass alle anderen Re vom gleichen Umschlag angekommen sind mit VO und die da mal schauen sollen, habe ich mein Geld irgendwann immer bekommen. VO als Kopie nochmals geschickt natürlich...
hattest Du wirklich das "Original" mitgeschickt, oder stand da "Duplikat" drauf? Neuerdings setzt die Barmer komplett ab, wenn (aus welchem Grund auch immer), ein Duplikat eingereicht wird!
Solltest Du wirklich das Original eingereicht haben, sollte eine erneute Einreichung mit einem entsprechenden Dreizeiler und der (hoffentlich) vor Einreichung eingescannten VO kein Problem sein.
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Hildchen schrieb:
Hallo,
hattest Du wirklich das "Original" mitgeschickt, oder stand da "Duplikat" drauf? Neuerdings setzt die Barmer komplett ab, wenn (aus welchem Grund auch immer), ein Duplikat eingereicht wird!
Solltest Du wirklich das Original eingereicht haben, sollte eine erneute Einreichung mit einem entsprechenden Dreizeiler und der (hoffentlich) vor Einreichung eingescannten VO kein Problem sein.
hattest Du wirklich das "Original" mitgeschickt, oder stand da "Duplikat" drauf? Neuerdings setzt die Barmer komplett ab, wenn (aus welchem Grund auch immer), ein Duplikat eingereicht wird!
Solltest Du wirklich das Original eingereicht haben, sollte eine erneute Einreichung mit einem entsprechenden Dreizeiler und der (hoffentlich) vor Einreichung eingescannten VO kein Problem sein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Hildchen
Hildchen schrieb am 03.07.2023 06:28 Uhr:Hallo, DAS war schon immer so. Ist nichts Neues.
hattest Du wirklich das "Original" mitgeschickt, oder stand da "Duplikat" drauf? Neuerdings setzt die Barmer komplett ab, wenn (aus welchem Grund auch immer), ein Duplikat eingereicht wird!
Solltest Du wirklich das Original eingereicht haben, sollte eine erneute Einreichung mit einem entsprechenden Dreizeiler und der (hoffentlich) vor Einreichung eingescannten VO kein Problem sein.
Hildchen schrieb am 03.07.2023 06:28 Uhr:Hallo,
hattest Du wirklich das "Original" mitgeschickt, oder stand da "Duplikat" drauf? ......
Ganz ganz original!
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mbone schrieb:
@Hildchen
Hildchen schrieb am 03.07.2023 06:28 Uhr:Hallo,
hattest Du wirklich das "Original" mitgeschickt, oder stand da "Duplikat" drauf? ......
Ganz ganz original!
hattest Du wirklich das "Original" mitgeschickt, oder stand da "Duplikat" drauf? Neuerdings setzt die Barmer komplett ab, wenn (aus welchem Grund auch immer), ein Duplikat eingereicht wird!
Solltest Du wirklich das Original eingereicht haben, sollte eine erneute Einreichung mit einem entsprechenden Dreizeiler und der (hoffentlich) vor Einreichung eingescannten VO kein Problem sein.
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Hildchen schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 03.07.2023 07:18 Uhr:@Hildchen
Hildchen schrieb am 03.07.2023 06:28 Uhr:Hallo, DAS war schon immer so. Ist nichts Neues. In der Tat, im Rahmenvertrag steht es schon immer so. Allerdings wurde es bislang NIE abgesetzt. Aber dann war das offensichtlich nicht das Problem bei der ursprünglichen Frage.
hattest Du wirklich das "Original" mitgeschickt, oder stand da "Duplikat" drauf? Neuerdings setzt die Barmer komplett ab, wenn (aus welchem Grund auch immer), ein Duplikat eingereicht wird!
Solltest Du wirklich das Original eingereicht haben, sollte eine erneute Einreichung mit einem entsprechenden Dreizeiler und der (hoffentlich) vor Einreichung eingescannten VO kein Problem sein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Hildchen Doch, wir hatten schon diesbezügliche Absetzungen in den vergangenen 20 Jahre.
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Problem beschreiben
mbone schrieb:
Die BKK Gildemeister hat mir ein Rezept abgesetzt weil anscheinend die Originalverordnung nicht vorlag.
Ich bin mir wirklich sehr sehr sicher, dass die Originalverordnung mit an die Davaso abgeschickt wurde - so wie ich meinen Abrechnungsablauf organisiert habe geht ein Abrechnen ohne dass ich das Original in den Händen hatte , gar nicht.
Wie auch immer - ich habe natürlich einen Scan den ich denen schicken werde, würde aber auch gerne die 40€ geltend machen.
nun steht da aber Aussage gegen Aussage.
Wie handhabt ihr das, bzw. wie würdet ihr beweisen können, dass tatsächlich alle Verordnungen im Kuvert waren?
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