- Schluss mit Fließbandarbeit im
Berufsverkehr!
Du liebst deinen Beruf als
Physiotherapeut (m/w/d), bist aber
genervt von permanenter Hetze,
unbezahlten Überstunden und dem
täglichen Pendel-Stress in
München?
Bei uns im Herzen von München
läuft das anders. Wir halten dir
den Rücken frei, damit du dich
voll auf deine Patienten
konzentrieren kannst – in einer
entspannten Atmosphäre und
Top-Lage.
Das wartet auf dich:
• Echte Wohlfühl-Taktung: Mehr
Zeit für deine Patienten,
wenige...
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pt ani schrieb:
Was steht als Diagnose drauf?
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Marie-Louise schrieb:
Es handelt sich um ein Zahnarztrezept 6x MT 6x WP Fango. Das ganze Rezept wurde uns abgesetzt mit der Begründung "falsche oder fehlende Diagnose". Wir haben alles geprüft. Diagnoseschlüssel CD1c inklusive Diagnosetext steht auch drauf. Kann mir jemand sagen woran es liegen könnte? Nach 20x anrufen hab ich den zuständigen Mitarbeiter bei der AOK noch immer nicht erreicht.....
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Halbtitan schrieb:
Welcher Diagnosetext steht da denn?
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ali schrieb:
Steht da eventuell nur das Leitsyptomatikblabla als "Diagnose" drauf. Das mag die AOK goar nicht. Widerspruch mit Hinweis auf einen Teil des Textes, den Du als Diagnose identifiziert hast. Aus pädagogischen Gründen von den ZÄ immer eine wirkliche Diagnose wie CMD, Myoarthropathie, Kiefersperre etc. pp. einfordern. Mindestens Variation des LStextes!
Folgendes steht im Textfeld:
CD1c: Muskelspannungsstörungen, Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen Therapieziel
CD1c: Wiederherstellung/Besserung der gestörten Beweglichkeit
D.h. das ich ich wahrscheinlich noch z.B. CMD als Diagnose ergänzen sollte oder?
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Deine Argumention für den Widerspruch: Muskelspannungsstörungen sind nicht nur Leitsymtome im HMK sondern auch ne Diagnose vgl. M62.88.
Wie geschrieben die original LS Texte aus dem HMK sind von Übel. Und sollten MINDESTENS variiert sein. Am besten n vernünftige Diagnose s.o.
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ali schrieb:
@Marie-Louise Nachreichen wird nicht helfen, dann würdest Du die Argumentation der AOK anerkennen. Ohne Diagnose kein gültiges Rezept.
Deine Argumention für den Widerspruch: Muskelspannungsstörungen sind nicht nur Leitsymtome im HMK sondern auch ne Diagnose vgl. M62.88.
Wie geschrieben die original LS Texte aus dem HMK sind von Übel. Und sollten MINDESTENS variiert sein. Am besten n vernünftige Diagnose s.o.
Der ICD-10-Code für eine Muskelspannungsstörung hängt von der genauen Art ab; er lautet meistens G24 für Dystonien (unkontrollierte Spannungen) oder M62.8 für sonstige Muskelkrankheiten.
Zahnärzte brauchen keinen ICD10 Code angeben.
Sei frech und fordere 40€ Verzugsschaden gleich mit.
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Shia schrieb:
Muskelspannungstörung ist doch eine Diagnose.
Der ICD-10-Code für eine Muskelspannungsstörung hängt von der genauen Art ab; er lautet meistens G24 für Dystonien (unkontrollierte Spannungen) oder M62.8 für sonstige Muskelkrankheiten.
Zahnärzte brauchen keinen ICD10 Code angeben.
Sei frech und fordere 40€ Verzugsschaden gleich mit.
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Schippi schrieb:
@Shia also für mich ist muskelspannungsstörung ein Symptom,aber keine Diagnose einer Erkrankung!
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ali schrieb:
@Schippi Sowohl als auch...Auch Muskelschmerz und Rückenschmerz sind mitlerweile ICD 10 codierte "Diagnosen". Früher hab ich sowas zurückgehen lassen....
Also ist es eine Diagnose.
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Shia schrieb:
@Schippi Es gibt ICD10 Codes dafür.
Also ist es eine Diagnose.
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Marie-Louise schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten
Folgendes steht im Textfeld:
CD1c: Muskelspannungsstörungen, Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen Therapieziel
CD1c: Wiederherstellung/Besserung der gestörten Beweglichkeit
D.h. das ich ich wahrscheinlich noch z.B. CMD als Diagnose ergänzen sollte oder?
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edith385 schrieb:
Solche Berichte und Diskussionen machen mich einfach nur noch ttraurig.
"Erläuterung Die Diagnose ist als Freitext anzugeben. Sofern die in Form eines ICD-10-Codes angegeben wurde, gilt diese Angabe des ICD-10-Code als therapierelevant.
Die Leitsymptomatik ist nach Heilmittelkatalog der
HeilM-RL ZÄ anzugeben. Diese ist als Freitext
anzugeben, sofern sie sich nicht aus der
buchstabencodierten Leitsymptomatik des
Indikationsschlüssels ergibt. Alternativ oder
ergänzend kann eine patientenindividuelle
Leitsymptomatik, die für die Heilmittelbehandlung
der oder des Versicherten handlungsleitend ist, als....."
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edith385 schrieb:
Wenn Ich Anlage 3b (Regelungen Zahnarztrezepte) zum BRV richtig verstehe müssen ICD 10 Code und Leitsymptomatik angegeben werden, sofern sich diese nicht aus dem Indikationsschlüssel ergibt:
"Erläuterung Die Diagnose ist als Freitext anzugeben. Sofern die in Form eines ICD-10-Codes angegeben wurde, gilt diese Angabe des ICD-10-Code als therapierelevant.
Die Leitsymptomatik ist nach Heilmittelkatalog der
HeilM-RL ZÄ anzugeben. Diese ist als Freitext
anzugeben, sofern sie sich nicht aus der
buchstabencodierten Leitsymptomatik des
Indikationsschlüssels ergibt. Alternativ oder
ergänzend kann eine patientenindividuelle
Leitsymptomatik, die für die Heilmittelbehandlung
der oder des Versicherten handlungsleitend ist, als....."
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