Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
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Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Erstverordnung wurde abgesetzt, da das behandlungsfreie Intervall (12 Wochen) nicht eingehaten wurde (wir haben uns um wenige Tage verrechnet).
Bevor ich jetzt entscheide, ob ich die Verordnung nachtäglich auf außerhalb d. V. ändern lasse oder lieber gleich die Kasse anschreiben werde (mit Verzugspauschale) wäre meine Frage:
Wer weiß, (oder hat Erfahrung mit einer solchen Absetzung) ob dies überhaupt eine berechtigte Absetzung ist.
Fällt dies überhupt in die inhaltliche Prüfpflicht ? (hatte diesen Fall noch nicht.)
Grüße
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mogli123 schrieb:
Habe jetzt eine Absetzung erhalten.
Erstverordnung wurde abgesetzt, da das behandlungsfreie Intervall (12 Wochen) nicht eingehaten wurde (wir haben uns um wenige Tage verrechnet).
Bevor ich jetzt entscheide, ob ich die Verordnung nachtäglich auf außerhalb d. V. ändern lasse oder lieber gleich die Kasse anschreiben werde (mit Verzugspauschale) wäre meine Frage:
Wer weiß, (oder hat Erfahrung mit einer solchen Absetzung) ob dies überhaupt eine berechtigte Absetzung ist.
Fällt dies überhupt in die inhaltliche Prüfpflicht ? (hatte diesen Fall noch nicht.)
Grüße
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FFGG schrieb:
ja, korrekt
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mogli123 schrieb:
OK, danke
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ali schrieb:
und das “sichere“ Intervall ist vom letzten Behandlungsdatum bis neues Rezeptdatum..
zumindest wenn es ihnen in den Kram passt :angry:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Die Kassen hier rechnen aber vom Ausstellungsdatum zum Ausstellungsdatum,
zumindest wenn es ihnen in den Kram passt :angry:
Grüße...Gerry
Die Kassen hier rechnen aber vom Ausstellungsdatum zum Ausstellungsdatum,
zumindest wenn es ihnen in den Kram passt :angry:
Grüße...Gerry
...der Wortlaut der HMR ist aber "behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen". Wie ali schreibt: auf der sicheren Seite ist wer darauf besteht das zwischen letzten Behandlungstag und Ausstellungsdatum der neuen VO 12 Wochen liegen; eine realistische Chance vor'm SG eine klare Antwort zu bekommen hat wer die 12 Wochen zwischen den KG-Behandlungen beachtet; geht dabei aber das hier zu Tage getretene Risiko ein, sich um einen Tag zu verrechnen (wobei 12 Wochen noch sehr dankbar sind: war die letzte Behandlung an einem Montag kann die nächste Behandlung frühestens an einem Dienstag stattfinden).
Zum Thema: Im Schriftverkehr ist die Sache nicht zu lösen da nunmal die Regeln verletzt wurden. Im persönlichen Gespräch oder telefonisch kann kulanterweise etwas gerettet werden, ein Anspruch besteht allerdings nicht.
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Papa Alpaka schrieb:
Gerry schrieb am 14.5.19 13:55:
Die Kassen hier rechnen aber vom Ausstellungsdatum zum Ausstellungsdatum,
zumindest wenn es ihnen in den Kram passt :angry:
Grüße...Gerry
...der Wortlaut der HMR ist aber "behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen". Wie ali schreibt: auf der sicheren Seite ist wer darauf besteht das zwischen letzten Behandlungstag und Ausstellungsdatum der neuen VO 12 Wochen liegen; eine realistische Chance vor'm SG eine klare Antwort zu bekommen hat wer die 12 Wochen zwischen den KG-Behandlungen beachtet; geht dabei aber das hier zu Tage getretene Risiko ein, sich um einen Tag zu verrechnen (wobei 12 Wochen noch sehr dankbar sind: war die letzte Behandlung an einem Montag kann die nächste Behandlung frühestens an einem Dienstag stattfinden).
Zum Thema: Im Schriftverkehr ist die Sache nicht zu lösen da nunmal die Regeln verletzt wurden. Im persönlichen Gespräch oder telefonisch kann kulanterweise etwas gerettet werden, ein Anspruch besteht allerdings nicht.
statt gefunden hat und orientiert sich logischerweise an seinen Verordnungsdaten im PC!
Ich selbst habe mit dieser Rangehensweise bisher noch keine Absetzungen kassiert!
Und da in den Köpfen der Ärzte immer noch ein ausgeprägtes Quartalsdenken vor herrscht...erkläre mir bitte
wie es praktikabel sein soll wenn der Patient in seiner letzten Behandlungsserie zweimal 10 Tage krank und 17 Tage in
Urlaub war!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Ich orientiere mich sehr gerne am Ausstellungsdatum! Denn der ausstellende Arzt weiß nicht wann die letzte Behandlung
statt gefunden hat und orientiert sich logischerweise an seinen Verordnungsdaten im PC!
Ich selbst habe mit dieser Rangehensweise bisher noch keine Absetzungen kassiert!
Und da in den Köpfen der Ärzte immer noch ein ausgeprägtes Quartalsdenken vor herrscht...erkläre mir bitte
wie es praktikabel sein soll wenn der Patient in seiner letzten Behandlungsserie zweimal 10 Tage krank und 17 Tage in
Urlaub war!
Grüße...Gerry
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn es für dich funktioniert habe ich da gar nichts gegen :)
Ich orientiere mich sehr gerne am Ausstellungsdatum! Denn der ausstellende Arzt weiß nicht wann die letzte Behandlung
Der Ursachenfehler ist schon klar, aber die Regel ist eine andere !
Und deshalb beneiden wir dich um deine Erfahrungen, aber bei uns sind die Kassen nicht so kulant. :frowning:
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NorbArt schrieb:
Gerry schrieb am 14.5.19 14:27:
Ich orientiere mich sehr gerne am Ausstellungsdatum! Denn der ausstellende Arzt weiß nicht wann die letzte Behandlung
Der Ursachenfehler ist schon klar, aber die Regel ist eine andere !
Und deshalb beneiden wir dich um deine Erfahrungen, aber bei uns sind die Kassen nicht so kulant. :frowning:
Aber sie folgten bisher eben meiner Argumentation, dass kein Arzt (und schon gar nicht die minderbemittelten
Helferinnen am Tresen, sorry) wissen kann wann den diese letzte Behandlung statt gefunden hat.
Natürlich muss ich auch davon ausgehen, dass mir da bei einer Abrechnung mal was um die Ohren fliegt,
jetzt speziell bei der IKK welche mit ihren Prüfungen gerade im Jahr 2016 angekommen ist...
Grüße..Gerry
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Gerry schrieb:
Ich habe nicht gesagt, dass die Kassen hier kulant sind! Die können mir genauso bissig wie ich denen!
Aber sie folgten bisher eben meiner Argumentation, dass kein Arzt (und schon gar nicht die minderbemittelten
Helferinnen am Tresen, sorry) wissen kann wann den diese letzte Behandlung statt gefunden hat.
Natürlich muss ich auch davon ausgehen, dass mir da bei einer Abrechnung mal was um die Ohren fliegt,
jetzt speziell bei der IKK welche mit ihren Prüfungen gerade im Jahr 2016 angekommen ist...
Grüße..Gerry
Ich orientiere mich sehr gerne am Ausstellungsdatum! Denn der ausstellende Arzt weiß nicht wann die letzte Behandlung
Der Ursachenfehler ist schon klar, aber die Regel ist eine andere !
Und deshalb beneiden wir dich um deine Erfahrungen, aber bei uns sind die Kassen nicht so kulant. :frowning:
.... eine jetzige Kulanz, bzw. Vergütung heißt aber nicht, daß nicht in 2 Jahren eine Kürzung erfolgen kann ....
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die neue schrieb:
NorbArt schrieb am 15.5.19 00:16:
Gerry schrieb am 14.5.19 14:27:
Ich orientiere mich sehr gerne am Ausstellungsdatum! Denn der ausstellende Arzt weiß nicht wann die letzte Behandlung
Der Ursachenfehler ist schon klar, aber die Regel ist eine andere !
Und deshalb beneiden wir dich um deine Erfahrungen, aber bei uns sind die Kassen nicht so kulant. :frowning:
.... eine jetzige Kulanz, bzw. Vergütung heißt aber nicht, daß nicht in 2 Jahren eine Kürzung erfolgen kann ....
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Tempelritter schrieb:
Nach MHR ist das eine berechtigte Absetzung.
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