Wir sind ein kleines, feines
Praxisstudio im Herzen von
Berlin-Charlottenburg und suchen -
DICH.
Praxisstudio - weil wir nicht nur
eine Physiotherapie- und
Osteopathiepraxis sind, sondern
auch ein Pilatesstudio mit Training
auf der Matte und an den original
Pilates Geräten.
Gerne kannst du dir schon einmal
einen Eindruck von uns und dem
Praxisstudio
unter" www.kirsisabri.berlin" machen.
Wir suchen dich für 10 Stunden in
der Woche (mit Option auf
Erweiterung der Arbeitsstunden)
Dienstags, ...
Praxisstudio im Herzen von
Berlin-Charlottenburg und suchen -
DICH.
Praxisstudio - weil wir nicht nur
eine Physiotherapie- und
Osteopathiepraxis sind, sondern
auch ein Pilatesstudio mit Training
auf der Matte und an den original
Pilates Geräten.
Gerne kannst du dir schon einmal
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Wir suchen dich für 10 Stunden in
der Woche (mit Option auf
Erweiterung der Arbeitsstunden)
Dienstags, ...
fogender Sachverhalt:
Zahnarzt stellte Verordnung über MT und Wärmetherapie aus, ohne nähere Spezifizierung.
Haben Fango abgerechnet, diese wurde uns jetzt abgesetzt (Interforum).
Was tun? Lt. eines Schreibens an die Zahnärzte(liegt uns vor) dürfen wir, aufgrund unsere Kompetenz :astonished:.
selbst bestimmen.........
Ist das so korrekt?
Interforum will trotzdem nicht zahlen...........
LG Ralf
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ralf277 schrieb:
Hallo,
fogender Sachverhalt:
Zahnarzt stellte Verordnung über MT und Wärmetherapie aus, ohne nähere Spezifizierung.
Haben Fango abgerechnet, diese wurde uns jetzt abgesetzt (Interforum).
Was tun? Lt. eines Schreibens an die Zahnärzte(liegt uns vor) dürfen wir, aufgrund unsere Kompetenz :astonished:.
selbst bestimmen.........
Ist das so korrekt?
Interforum will trotzdem nicht zahlen...........
LG Ralf
ohne nähere Spezifikation, kann Fango nicht abgerechnet werden.
Ich bezweifle mal, dass man die Entscheidung nach der Wahl des Unspezifizierten HMs eurer Kompetenz überlasst, dann hätten die ja nichts mehr abzusetzen.
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Tempelritter schrieb:
Diese Schreiben der Zahnärzte ist für unsere Leistungserbringung nicht gültig, das wurde schon mehrfach richtiggestellt. Gültig sind allein die HMR, HMK und R-Verträge, somit wäre diese Absetzung berechtigt, da das Heilmittel genau benannt werden muss.
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FFGG schrieb:
Hallo,
ohne nähere Spezifikation, kann Fango nicht abgerechnet werden.
Ich bezweifle mal, dass man die Entscheidung nach der Wahl des Unspezifizierten HMs eurer Kompetenz überlasst, dann hätten die ja nichts mehr abzusetzen.
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Neuling schrieb:
Heilung: ZA die WT auf "WT-Fango" ergänzen lassen und erneut einreichen. Kasse bezahlt in dem Falle nur die billigste WT (Stichwort wirtschaftlich)
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