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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Absetzung trotz Genehmigung

Neues Thema
Absetzung trotz Genehmigung
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Anonymer Teilnehmer
Vor 3 Monaten
Guten Tag,

die Heilmittelverordnung eines Patienten wurde anteilig aufgrund "Überschreitung der Höchstverordnungsmenge" abgesetzt. Der Patient hat jedoch gerade erst einen LHMB genehmigt bekommen. Das Schreiben habe ich nicht der Abrechnung beigelegt.

Der Abrechnungsdienstleister möchte das ich eine Korrekturrechnung erstelle, jedoch würden damit die Verzugskosten verfallen und meiner Auffassung nach muss eine Korrekturrechnung nur erstellt werden, wenn der Fehler beim L.E liegt. Ich konnte jedoch nirgends lesen dass ich verpflichtet bin das Genehmigungschreiben beizulegen.

Hat jemand damit Erfahrungen?
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Guten Tag, die Heilmittelverordnung eines Patienten wurde anteilig aufgrund "Überschreitung der Höchstverordnungsmenge" abgesetzt. Der Patient hat jedoch gerade erst einen LHMB genehmigt bekommen. Das Schreiben habe ich nicht der Abrechnung beigelegt. Der Abrechnungsdienstleister möchte das ich eine Korrekturrechnung erstelle, jedoch würden damit die Verzugskosten verfallen und meiner Auffassung nach muss eine Korrekturrechnung nur erstellt werden, wenn der Fehler beim L.E liegt. Ich konnte jedoch nirgends lesen dass ich verpflichtet bin das Genehmigungschreiben beizulegen. Hat jemand damit Erfahrungen?
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MeFe89
Vor 3 Monaten
Schwer ohne nähere Infos zu beantworten.
Was wurde genau genehmigt und was hast du abgerechnet?
Wurde angemerkt, dass das Genehmigungsschreiben nicht angeheftet wurde?
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Schwer ohne nähere Infos zu beantworten. Was wurde genau genehmigt und was hast du abgerechnet? Wurde angemerkt, dass das Genehmigungsschreiben nicht angeheftet wurde?
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MeFe89 schrieb:

Schwer ohne nähere Infos zu beantworten.
Was wurde genau genehmigt und was hast du abgerechnet?
Wurde angemerkt, dass das Genehmigungsschreiben nicht angeheftet wurde?

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Schippi
Vor 3 Monaten
Was wurde verordnet?Trotz Genehmigung gibt es für bestimmte Therapien Höchstverordnungsmengen(zb Massagen)
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Was wurde verordnet?Trotz Genehmigung gibt es für bestimmte Therapien Höchstverordnungsmengen(zb Massagen)
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Schippi schrieb:

Was wurde verordnet?Trotz Genehmigung gibt es für bestimmte Therapien Höchstverordnungsmengen(zb Massagen)

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johannes687
Vor 3 Monaten
Aus Erfahrung sollte das Genehmigungsschreiben bei der Abrechnung immer beigefügt werden. Vermutlich lässt die Krankenkasse bei einem Dienstleister prüfen, der keine Kenntnis über die vorliegende Genehmigung hat.
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• Kitane
Aus Erfahrung sollte das Genehmigungsschreiben bei der Abrechnung immer beigefügt werden. Vermutlich lässt die Krankenkasse bei einem Dienstleister prüfen, der keine Kenntnis über die vorliegende Genehmigung hat.
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johannes687 schrieb:

Aus Erfahrung sollte das Genehmigungsschreiben bei der Abrechnung immer beigefügt werden. Vermutlich lässt die Krankenkasse bei einem Dienstleister prüfen, der keine Kenntnis über die vorliegende Genehmigung hat.

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Anonymer Teilnehmer
Vor 3 Monaten
Der Patient erhält KG bei uns. Durch die LHMB Genehmigung sind mehr Behandlungseinheiten möglich, als die sonst erlaubten 6. Der Arzt verordnet 10. Die Genehmigung habe nicht beigefügt und das wurde als Absetzungsgund genannt. Mir geht es nun darum, ob ich dazu verpflichtet bin ein Korrekturverfahren einzuleiten. Hat jemand damit bereits Erfahrungen gemacht?
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Der Patient erhält KG bei uns. Durch die LHMB Genehmigung sind mehr Behandlungseinheiten möglich, als die sonst erlaubten 6. Der Arzt verordnet 10. Die Genehmigung habe nicht beigefügt und das wurde als Absetzungsgund genannt. Mir geht es nun darum, ob ich dazu verpflichtet bin ein Korrekturverfahren einzuleiten. Hat jemand damit bereits Erfahrungen gemacht?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Der Patient erhält KG bei uns. Durch die LHMB Genehmigung sind mehr Behandlungseinheiten möglich, als die sonst erlaubten 6. Der Arzt verordnet 10. Die Genehmigung habe nicht beigefügt und das wurde als Absetzungsgund genannt. Mir geht es nun darum, ob ich dazu verpflichtet bin ein Korrekturverfahren einzuleiten. Hat jemand damit bereits Erfahrungen gemacht?

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Kitane
Vor 3 Monaten
Ja,bist Du. Jedesmal die Kopie der Genehmigung dranhängen. Wieso habt ihr eine Genehmigung für LHB? Ist doch nicht nötig
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Ja,bist Du. Jedesmal die Kopie der Genehmigung dranhängen. Wieso habt ihr eine Genehmigung für LHB? Ist doch nicht nötig
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Kitane schrieb:

Ja,bist Du. Jedesmal die Kopie der Genehmigung dranhängen. Wieso habt ihr eine Genehmigung für LHB? Ist doch nicht nötig

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MeFe89
Vor 3 Monaten
@Kitane für uns nicht, für den Arzt schon.
Es geht ja um eine Diagnose die eben nicht in bvb/lhmb fällt.
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[mention]Kitane[/mention] für uns nicht, für den Arzt schon. Es geht ja um eine Diagnose die eben nicht in bvb/lhmb fällt.
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MeFe89 schrieb:

@Kitane für uns nicht, für den Arzt schon.
Es geht ja um eine Diagnose die eben nicht in bvb/lhmb fällt.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Guten Tag,

die Heilmittelverordnung eines Patienten wurde anteilig aufgrund "Überschreitung der Höchstverordnungsmenge" abgesetzt. Der Patient hat jedoch gerade erst einen LHMB genehmigt bekommen. Das Schreiben habe ich nicht der Abrechnung beigelegt.

Der Abrechnungsdienstleister möchte das ich eine Korrekturrechnung erstelle, jedoch würden damit die Verzugskosten verfallen und meiner Auffassung nach muss eine Korrekturrechnung nur erstellt werden, wenn der Fehler beim L.E liegt. Ich konnte jedoch nirgends lesen dass ich verpflichtet bin das Genehmigungschreiben beizulegen.

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