Wir sind eine moderne
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
nächstmöglichen Termin
Verstärkung für unseres
Therapeuten-Team bei flexiblen
Arbeitszeitmodellen.Unser
Therapieschwerpunkt liegt in der
Behandlung von
chirurgisch-/orthopädischen
Krankheitsbildern. Auf Grund
unserer Spezialisierung arbeiten
wir eng mit den ortsansässigen
Operationsspezialisten und
umliegenden Arztpraxen zusammen und
führe...
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
nächstmöglichen Termin
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Therapeuten-Team bei flexiblen
Arbeitszeitmodellen.Unser
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Krankheitsbildern. Auf Grund
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Ich fände es schön, wieder einmal von Eurer geballten Ladung Wissen profitieren zu dürfen. Folgende Situation:
Patientin (bei Rezeptausstellung 17 Jahre) kam mit einer Verordnung für Kinder-Bobath zu uns. Die VO war korrekt mit Indikationsschlüssel ZN1c ausgestellt. Während der Behandlung wurde die Patientin volljährig. Ich habe daher die Termine, die vor Erreichen der Volljährigkeit lagen, mit der Positionsnummer 20708 abgerechnet, die Termine, bei denen sie volljährig war, dagegen aber mit der Positionsnummer 20710 abgerechnet.
Inzwischen ist die VO von der Abrechnung zurückgekommen und Syntela hat eine Kürzung bei der VO vorgenommen. Die Termine, bei denen Volljährigkeit vorlag, wurden gestrichen, mit der Begründung, dass die abgerechnete Leistung mit dem Indikationschlüssel nicht verordnungsfähig ist ("Bitte lassen Sie ggf. vom Arzt den passenden Indikationsschlüssel dem HMK entsprechend korrigieren.".....).
Könnt Ihr mir bitte raten, wie wir uns verhalten können? Der Arzt hat aus meiner Sicht eine korrekte VO ausgestellt, da die Patientin eben noch nicht volljährig war.
Herzlichen Dank und sonnige Grüße aus der Altmark!
Die "Tresenpummelfee"
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Tresenpummelfee schrieb:
Guten Morgen in die Runde!
Ich fände es schön, wieder einmal von Eurer geballten Ladung Wissen profitieren zu dürfen. Folgende Situation:
Patientin (bei Rezeptausstellung 17 Jahre) kam mit einer Verordnung für Kinder-Bobath zu uns. Die VO war korrekt mit Indikationsschlüssel ZN1c ausgestellt. Während der Behandlung wurde die Patientin volljährig. Ich habe daher die Termine, die vor Erreichen der Volljährigkeit lagen, mit der Positionsnummer 20708 abgerechnet, die Termine, bei denen sie volljährig war, dagegen aber mit der Positionsnummer 20710 abgerechnet.
Inzwischen ist die VO von der Abrechnung zurückgekommen und Syntela hat eine Kürzung bei der VO vorgenommen. Die Termine, bei denen Volljährigkeit vorlag, wurden gestrichen, mit der Begründung, dass die abgerechnete Leistung mit dem Indikationschlüssel nicht verordnungsfähig ist ("Bitte lassen Sie ggf. vom Arzt den passenden Indikationsschlüssel dem HMK entsprechend korrigieren.".....).
Könnt Ihr mir bitte raten, wie wir uns verhalten können? Der Arzt hat aus meiner Sicht eine korrekte VO ausgestellt, da die Patientin eben noch nicht volljährig war.
Herzlichen Dank und sonnige Grüße aus der Altmark!
Die "Tresenpummelfee"
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therapeutin schrieb:
das Rezept komplett mit 20708 abgerechnet :wink: beim Anfang der Verordnung war sie ja noch nicht volljährig
20710 passt einfach nicht zum IS ZN1c, daher Absetzung regulär (HM nicht passend zum IS)
Altes Rezept mit den Bhdlg. abrechnen, bei denen die Pat. nicht volljährig war.
Neues Rezept holen mit ZN2, denn dann passt auch das HM zum IS, und die anderen Termin abrechnen.
Zum Glück wird man ja nur einmal 18 :blush:
Viele Grüße
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Hallo,
20710 passt einfach nicht zum IS ZN1c, daher Absetzung regulär (HM nicht passend zum IS)
Altes Rezept mit den Bhdlg. abrechnen, bei denen die Pat. nicht volljährig war.
Neues Rezept holen mit ZN2, denn dann passt auch das HM zum IS, und die anderen Termin abrechnen.
Zum Glück wird man ja nur einmal 18 :blush:
Viele Grüße
ist nicht notwendig, einfach die Behandlungsart Kinder-Boabth fortführen wie "therapeutin" geschrieben hatte.
Das hilfreich, sollte ein nicht hilfreich sein.
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morpheus-06 schrieb:
FFGG schrieb am 12.6.17 10:51:
Hallo,
20710 passt einfach nicht zum IS ZN1c, daher Absetzung regulär (HM nicht passend zum IS)
Altes Rezept mit den Bhdlg. abrechnen, bei denen die Pat. nicht volljährig war.
Neues Rezept holen mit ZN2, denn dann passt auch das HM zum IS, und die anderen Termin abrechnen.
Zum Glück wird man ja nur einmal 18 :blush:
Viele Grüße
ist nicht notwendig, einfach die Behandlungsart Kinder-Boabth fortführen wie "therapeutin" geschrieben hatte.
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666 schrieb:
Morphy, du wirst langsam tüttelig...mit den Fingern, lach...;)
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Hey, hey tüttelig???????
Dicke Finger, kleines Eierphone und schwuppdiwupp Fehler....... nicht heilbar..... :smile:
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morpheus-06 schrieb:
666 schrieb am 13.6.17 06:41:
Morphy, du wirst langsam tüttelig...mit den Fingern, lach...;)
Hey, hey tüttelig???????
Dicke Finger, kleines Eierphone und schwuppdiwupp Fehler....... nicht heilbar..... :smile:
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FFGG schrieb:
Hallo,
20710 passt einfach nicht zum IS ZN1c, daher Absetzung regulär (HM nicht passend zum IS)
Altes Rezept mit den Bhdlg. abrechnen, bei denen die Pat. nicht volljährig war.
Neues Rezept holen mit ZN2, denn dann passt auch das HM zum IS, und die anderen Termin abrechnen.
Zum Glück wird man ja nur einmal 18 :blush:
Viele Grüße
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