Ein herzliches Hallo!
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in mit
Osteopathie und (
Voll)Heilpraktiker an.
Bei Interesse können Sie Ihre
Bewerbung gerne an die
info@physiopraxis-cleff.de senden
Dana Quattrocchi
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Osteopathie und (
Voll)Heilpraktiker an.
Bei Interesse können Sie Ihre
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Dana Quattrocchi
habe heute eine Absetzung von syntela (DAK-Patient) ins Haus bekommen wegen einer Überschreitung der 12-Wochen -Frist.
Der Patient kommt seit Jahren zu uns in Behandlung und hat immer eine korrekt ausgefüllte Verordnung:
20x KG-ZNS als V.a.d.R. mit einer Behandlungsfrequenz von 1-2 pro Woche
Damit wäre die Ableistung aller 20 Termine innerhalb der 12-Wochen-Frist möglich und somit die Verordnung ok.
Berufs- und auch urlaubsbedingt konnten wir dieses Mal mehrfach nur 1x in der Woche behandeln, sodaß die beiden letzten Behandlungstermine über den 12-Wochen lagen.
So wie ich das bislang verstanden hatte, muss nur die Verordnung korrekt ausgefüllt sein (bezogen auf die 12 Wochen); nicht aber müssen alle Termine auch unbedingt innerhalb dieser Frist ablaufen.
Oder täusche ich mich da???
Einem Besuch beim Arzt innerhalb der Zeit steht ja nichts im Wege; die Verordnungen holt sich der Patient aufgrund der chronischen Erkrankung eh dauerhaft.
Hab ich da nen Denkfehler oder täuscht sich die syntela da????
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Manuel1510 schrieb:
Hallo,
habe heute eine Absetzung von syntela (DAK-Patient) ins Haus bekommen wegen einer Überschreitung der 12-Wochen -Frist.
Der Patient kommt seit Jahren zu uns in Behandlung und hat immer eine korrekt ausgefüllte Verordnung:
20x KG-ZNS als V.a.d.R. mit einer Behandlungsfrequenz von 1-2 pro Woche
Damit wäre die Ableistung aller 20 Termine innerhalb der 12-Wochen-Frist möglich und somit die Verordnung ok.
Berufs- und auch urlaubsbedingt konnten wir dieses Mal mehrfach nur 1x in der Woche behandeln, sodaß die beiden letzten Behandlungstermine über den 12-Wochen lagen.
So wie ich das bislang verstanden hatte, muss nur die Verordnung korrekt ausgefüllt sein (bezogen auf die 12 Wochen); nicht aber müssen alle Termine auch unbedingt innerhalb dieser Frist ablaufen.
Oder täusche ich mich da???
Einem Besuch beim Arzt innerhalb der Zeit steht ja nichts im Wege; die Verordnungen holt sich der Patient aufgrund der chronischen Erkrankung eh dauerhaft.
Hab ich da nen Denkfehler oder täuscht sich die syntela da????
Eine simple Überschreitung der 12-Wochen-Regel ist jedoch kein gerechtfertigter Absetzungsgrund; widersprechen (und gleichzeitig €40+Zinsen in Rechnung stellen).
Das zwischendurch ohnehin Arztbesuche stattfinden ist irrelevant - die verbindliche Regel bezieht sich auf die Verordnung, nicht auf die Realität [ein guter Teil meiner Patienten ist ohnehin mehrmals wöchentlich beim Arzt bzw. wird vom Arzt besucht, trotzdem achte ich darauf bei mehr als 12 Terminen pro VO keine "1" als Frequenzoption zu bekommen...]
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Ich würde der Absetzung widersprechen, wenn das RZ korrekt ausgestellt war. § 8 Absatz 1, Satz 4 der Heilmittelrichtlinie gibt dem Vertragsarzt vor, dass er die Verordnungsmenge (also die Behandlungsanzahl) abhängig von der Behandlungsfrequenz so bemisst, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist.
Dazu kommen noch Fristen der HMR und der Rahmenverträge zw. den Behandlungen und bei Urlaub oder Krankheit, die die 12 Wochen deutlich verlängern können.
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Tempelritter schrieb:
Syntela denkt im Auftrag der DAK anders und ist der Meinung, dass ein RZ nach 12 Wochen abgearbeitet sein muss. Was sich weder mit den HMR und den Rahmenverträgen deckt. Dazu hat die DAK ein Rundschreiben auf den Weg gebracht wo 4 Szenarien zur 12 Wochenfrist festgelegt sind. Dein Verband wird dir hier weiterhelfen.
Ich würde der Absetzung widersprechen, wenn das RZ korrekt ausgestellt war. § 8 Absatz 1, Satz 4 der Heilmittelrichtlinie gibt dem Vertragsarzt vor, dass er die Verordnungsmenge (also die Behandlungsanzahl) abhängig von der Behandlungsfrequenz so bemisst, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist.
Dazu kommen noch Fristen der HMR und der Rahmenverträge zw. den Behandlungen und bei Urlaub oder Krankheit, die die 12 Wochen deutlich verlängern können.
@ Papa Alpaka: "Eine simple Überschreitung der 12-Wochen-Regel ist jedoch kein gerechtfertigter Absetzungsgrund; widersprechen (und gleichzeitig €40+Zinsen in Rechnung stellen). " Wer legt das nun fest, ob es ein gerechtfertigter Absetzungsgrund ist oder nicht? Gibt es dazu was Schriftliches als Beleg? Wie ergeben sich die 40€?
Danke euch beiden.......
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Manuel1510 schrieb:
@ Tempelritter: Kannst du mir dieses Rundschreiben bitte mal zur Ansicht per PN schicken. Bin nämlich in keinem Verband, der mir helfen kann.......
@ Papa Alpaka: "Eine simple Überschreitung der 12-Wochen-Regel ist jedoch kein gerechtfertigter Absetzungsgrund; widersprechen (und gleichzeitig €40+Zinsen in Rechnung stellen). " Wer legt das nun fest, ob es ein gerechtfertigter Absetzungsgrund ist oder nicht? Gibt es dazu was Schriftliches als Beleg? Wie ergeben sich die 40€?
Danke euch beiden.......
Neue Abrechnungshinweise der DAK Gesundheit | VPT - Weser-Ems
Tipps zur Heilmittelabrechnung | DAK-Gesundheit
Die HMR und Rahmenverträge legen fest was zulässig ist und was nicht.
Die 40€ + Verzugszinsen ergeben sich aus dem BGB.
§288 Abs. 2
Verzugszinsen: neun Prozentpunkte über dem Basiszinsssatz (-0,88 %)
§288 Abs. 5
Pauschale: 40€
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Tempelritter schrieb:
Der VPT Weser Ems hat die Info auf der Homepage:
Neue Abrechnungshinweise der DAK Gesundheit | VPT - Weser-Ems
Tipps zur Heilmittelabrechnung | DAK-Gesundheit
Die HMR und Rahmenverträge legen fest was zulässig ist und was nicht.
Die 40€ + Verzugszinsen ergeben sich aus dem BGB.
§288 Abs. 2
Verzugszinsen: neun Prozentpunkte über dem Basiszinsssatz (-0,88 %)
§288 Abs. 5
Pauschale: 40€
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Manuel1510 schrieb:
Vielen Dank für die Infos......
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Papa Alpaka schrieb:
Die VO muss so ausgestellt sein das ein Arztbesuch alle 12 Wochen gewährleistet ist; das ist es bei 20x mit 1-2 Terminen nicht (da du, ohne "sonstige Unterbrechungen") bis zu 20 Wochen brauchen kannst. Bei einer Frequenz von 2x wöchentlich wäre das hingegen gewährleistet; gleichzeitig hättest du dank der 14-Tage-Regel (HMR) die Möglichkeit auch mal nur einen Termin in der Woche durchzuführen.
Eine simple Überschreitung der 12-Wochen-Regel ist jedoch kein gerechtfertigter Absetzungsgrund; widersprechen (und gleichzeitig €40+Zinsen in Rechnung stellen).
Das zwischendurch ohnehin Arztbesuche stattfinden ist irrelevant - die verbindliche Regel bezieht sich auf die Verordnung, nicht auf die Realität [ein guter Teil meiner Patienten ist ohnehin mehrmals wöchentlich beim Arzt bzw. wird vom Arzt besucht, trotzdem achte ich darauf bei mehr als 12 Terminen pro VO keine "1" als Frequenzoption zu bekommen...]
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