Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
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- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
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meine erste Absetzung seit der Kassenzulassung ist nun per Post reingeflattert. Folgende Situation:
Patient hatte den ersten Termin noch innerhalb der 14-Tagesfrist, ist zu diesem nicht erschienen und hat dafür eine Ausfallrechnung erhalten und auch bezahlt. Der folgende Termin lag dann einige Tage später, Frist überschritten.
Ich habe auf dem Rezept vermerkt, dass Patient zu seinem ersten Termin nicht erschien und habe die Ausfallrechnung drangehängt.
Wurde abgesetzt und die Verordnung einbehalten. Dürfen die denn die Verordnung einfach einbehalten???? Keine Chance mehr an das Geld zu kommen?
Immerhin eine Verordnung von Fango und KG...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebes Forum,
meine erste Absetzung seit der Kassenzulassung ist nun per Post reingeflattert. Folgende Situation:
Patient hatte den ersten Termin noch innerhalb der 14-Tagesfrist, ist zu diesem nicht erschienen und hat dafür eine Ausfallrechnung erhalten und auch bezahlt. Der folgende Termin lag dann einige Tage später, Frist überschritten.
Ich habe auf dem Rezept vermerkt, dass Patient zu seinem ersten Termin nicht erschien und habe die Ausfallrechnung drangehängt.
Wurde abgesetzt und die Verordnung einbehalten. Dürfen die denn die Verordnung einfach einbehalten???? Keine Chance mehr an das Geld zu kommen?
Immerhin eine Verordnung von Fango und KG...
Späteren Behandlungsbeginn vom Doc auf der VO-Kopie genehmigen lassen und abrechnen funktioniert meist.
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Papa Alpaka schrieb:
Die Behandlung soll binnen 14 Tagen beginnen, ansonsten verliert die VO ihre Gültigkeit. Ungültige VO dürfen nicht zu Lasten der GKV abgerechnet werden.
Späteren Behandlungsbeginn vom Doc auf der VO-Kopie genehmigen lassen und abrechnen funktioniert meist.
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Der Pat. hat durch sein Verhalten nicht nur den 1. Termin versäumt sondern auch die Zahlpflicht seiner Kasse verloren.
Da er aber ab dem 2. Termin die Behandlung in Anspruch genommen hat, könnte doch auch den Ausfall seiner Kasse komplett übernehmen.
Jedenfalls sollte er mit dem Verhalten seiner Kasse, nach seinem Terminlapsus, konfrontiert werden.
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mocca schrieb:
interessant!
Der Pat. hat durch sein Verhalten nicht nur den 1. Termin versäumt sondern auch die Zahlpflicht seiner Kasse verloren.
Da er aber ab dem 2. Termin die Behandlung in Anspruch genommen hat, könnte doch auch den Ausfall seiner Kasse komplett übernehmen.
Jedenfalls sollte er mit dem Verhalten seiner Kasse, nach seinem Terminlapsus, konfrontiert werden.
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morpheus-06 schrieb:
warum? Die Vo. ist ungültig und der Versicherte muss eine neue besorgen oder es lassen. Da mache ich mir keine Gedanken, warum soll ich das als Therapeut regeln?
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Tempelritter schrieb:
Das Rezept war durch die Fristenüberschreitung ungültig, du hättest einen Termin spätestens am .... eintragen lassen können. Der erneute Versuch mit einer Kopie abzurechnen, führt in diesem Fall meist nicht zum Erfolg.
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ivanphysio schrieb:
Die mein Freund, können alles.
Langsam reicht es doch!!! Sind die alle jetzt bescheuert?
Lasst ihr euch, damit so ein Fall nicht passiert, die VO vorher bringen? Bzw habt ihr die VO vor Behandlungsbeginn in der Hand bei jedem Patienten?
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LG
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limone schrieb:
Rezeptänderungswünsche werden dem Pat. mitgegeben! Der muss sich um die Änderung kümmern und dann auch ggf mit den Arzthelferinnen diskutieren! :sunglasses:
LG
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therapeutin schrieb:
Finde es immer wieder erstaunlich,was ihr alles für eure Pat. umsonst erledigt... :unamused: Bei mir müssen die Pat. ein regelkonformes Rezept bringen oder müssen sich selber um Änderungen bemühen... Kein gültiges Rezept=keine Behandlung :kissing_closed_eyes:
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Flaus schrieb:
Und was macht ihr, wenn man dann ein Fax an den Arzt schickt mit (Bitte tragen sie ein späteste behandlung am....) und die dann anrufen und sagen, dass sei nicht ihr Problem und sie würden das ja nie wieder machen, weil sie dann ja ärger bekommen usw. Hab mir da einiges von der Arztheferin anhören müssen.... Man würde also keine Verordnung ändern, weil wir ja in der Prüfpflicht wären... nur 3 Tage nach Austellungsdatum usw.
Langsam reicht es doch!!! Sind die alle jetzt bescheuert?
Lasst ihr euch, damit so ein Fall nicht passiert, die VO vorher bringen? Bzw habt ihr die VO vor Behandlungsbeginn in der Hand bei jedem Patienten?
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