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cih habe eine Patientin bei der da Rezept nicht bezahlt wurde da er ca. 1 Jahr nach Ausstellung begonnen wird.
Darf die Versicherung den Rezept absetzen?
Wenn nein, gibt es dazu irgendwelche Gerichtsurteile?
Vielen Dank.
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seseba schrieb:
Hallo zusammen,
cih habe eine Patientin bei der da Rezept nicht bezahlt wurde da er ca. 1 Jahr nach Ausstellung begonnen wird.
Darf die Versicherung den Rezept absetzen?
Wenn nein, gibt es dazu irgendwelche Gerichtsurteile?
Vielen Dank.
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Würde mich mal interessieren, was die Patientin gesagt hat, warum Sie erst 1 Jahr nach Ausstellung angefangen hat.
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Minza schrieb:
Ja es gibt Verträge/Tarife wo eine Frist drin steht, in welcher Zeit ein Rezept begonnen werden muss.
Würde mich mal interessieren, was die Patientin gesagt hat, warum Sie erst 1 Jahr nach Ausstellung angefangen hat.
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Illdisposed schrieb:
Was interessiert dich, warum deine Patientin ihre Kosten nicht erstattet bekommt. Du hast einen Vertrag mit der Patientin und nicht mir deren Versicherung. Die Erstattungsprobleme seitens der Versicherung sind doch nicht dein Problem. Ich hoffe, du hast eine Honorarvereinbarung mit der Patientin geschlossen. Allerdings: hast du nicht gesehen, wie alt das Rezept ist, dann hättest du sie durchaus drauf hin weisen können, erstmal bei der Versicherung nachzufragen und ggf. ein neues Rezept vom Arzt ausstellen lassen
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Patientin hat Vertrag unterschrieben und natürlich auch gezahlt, ich wollte nur wissen wie es ist und vielleicht der Patientin helfen.
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seseba schrieb:
Also Rezept vom 14.10.2013 mit Beginn 10.10.2013, Beihilfe hat gezahlt, PV nicht.
Patientin hat Vertrag unterschrieben und natürlich auch gezahlt, ich wollte nur wissen wie es ist und vielleicht der Patientin helfen.
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morpheus-06 schrieb:
ja, das hat die PKV sicher im Kleingedruckten stehen.
Du hast Dich anscheinend verschrieben!!!
Rezept ausgestellt am 14.10.13 und 1. Behandlung am 10.10.13.
Du meintest wahrscheinlich 1. Behandlung = 10.10.14 oder???
Zu Deinem Problem. Vielleicht war die Patientin im Laufe des vergangenen Jahres nocheinmal beim ausstellenden Arzt. Dann könnte die Patientin den Arzt doch bitten, ein passendes neueres Rezept auszustellen, wenn die Behandlungsbedürftigkeit nach wie vor gegeben ist. Das neuere Rezept könnte man dann eventuell nochmals bei der Krankenkasse einreichen.
Einen Versuch wäre es für die Patientin wert.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Ein neueres Rezept mit den Datum 10.12.2014 hat Sie schon gehabt und denn haben wir auch ausgebraucht (natürlich mit selber Diagnose).
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seseba schrieb:
ja 10.10.2014.
Ein neueres Rezept mit den Datum 10.12.2014 hat Sie schon gehabt und denn haben wir auch ausgebraucht (natürlich mit selber Diagnose).
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Achilles2 schrieb:
Hallo seseba,
Du hast Dich anscheinend verschrieben!!!
Rezept ausgestellt am 14.10.13 und 1. Behandlung am 10.10.13.
Du meintest wahrscheinlich 1. Behandlung = 10.10.14 oder???
Zu Deinem Problem. Vielleicht war die Patientin im Laufe des vergangenen Jahres nocheinmal beim ausstellenden Arzt. Dann könnte die Patientin den Arzt doch bitten, ein passendes neueres Rezept auszustellen, wenn die Behandlungsbedürftigkeit nach wie vor gegeben ist. Das neuere Rezept könnte man dann eventuell nochmals bei der Krankenkasse einreichen.
Einen Versuch wäre es für die Patientin wert.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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idefix- schrieb:
wer nimmt auch ein Rezept an, das ein Jahr alt ist? Das die Kasse nicht bezahlt ist klar, wie will der Patient denn die Notwendigkeit begründen. Das dir das Geld zu steht ist was anderes. Du hast Dine Arbeit gemacht
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