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-Abgeschlossene Weiterbildung in
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-Teamgeist und Freude am Beruf
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Hat jemand Erfahrung, ob hier eine nachträgliche Änderung und somit eine Neuberechnung möglich ist?
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Problem beschreiben
LogoMijo schrieb:
Nun ist es passiert. Eine Verordnung wurde nur teilweise beglichen, weil ich mir der Fehler unterlaufen ist, eine Unterbrechung der Behandlung wegen Urlaub nicht mit dem entsprechenden Kürzel zwischen den Daten zu versehen.
Hat jemand Erfahrung, ob hier eine nachträgliche Änderung und somit eine Neuberechnung möglich ist?
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Was jedoch auch kein Problem ist, wenn man hier "U" oder auch "K", bzw. seltener "T", als Begründung für die Zeitspanne der Therapiepause entsprechend auf der VO notiert. Und eben dieses Notieren habe ich schlichtweg verschlampt.
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LogoMijo schrieb:
Es ist die HEK, vertreten durch die DDG. Es handelt sich um eine Unterbrechung von drei Wochen.
Was jedoch auch kein Problem ist, wenn man hier "U" oder auch "K", bzw. seltener "T", als Begründung für die Zeitspanne der Therapiepause entsprechend auf der VO notiert. Und eben dieses Notieren habe ich schlichtweg verschlampt.
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rudibam schrieb:
Ich vermute, schlichtweg Lehrgeld bezahlt.
Ist die VO noch in deinen Händen sollte, ein Nachtrag des Unterbrechungsgrundes, problemlos möglich sein.
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Shakespeare schrieb:
Wenn die Verordnung einbehalten wurde wird es schwierig. Dann muss man die Kasse direkt kontakten und hier vermitteln, dass es sich um einen "Flüchtigkeitsfehler gehandelt hat. In vielen Fällen wäre da eine Kulanzlösung machbar.
Ist die VO noch in deinen Händen sollte, ein Nachtrag des Unterbrechungsgrundes, problemlos möglich sein.
Die Original-Verordnung habe ich nicht zurück erhalten. Doch prinzipiell habe ich von jeder VO eine Kopie, bzw. das Ganze eingescannt, bevor es zur Abrechnung versandt wird.
Zumal es in letzter Zeit häufiger vorkommt, dass Rechnungen bei den Kostenträgern nicht ankommen. Obwohl andere, die sich im gleichen Briefumschlag befanden, vorliegen und bezahlt werden...
Ich werde nun die (verbesserte) Kopie der VO mit der Bitte um Begleichung der Restsumme einreichen.
Sollte hier keine positive Lösung möglich sein: Ich bin auch bei der HEK freiwillig versichert.
Dann lass ich mir den Blinddarm rausnehmen.
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LogoMijo schrieb:
Vielen Dank Shakespeare, deine Einschätzung schwebte mir auch vor.
Die Original-Verordnung habe ich nicht zurück erhalten. Doch prinzipiell habe ich von jeder VO eine Kopie, bzw. das Ganze eingescannt, bevor es zur Abrechnung versandt wird.
Zumal es in letzter Zeit häufiger vorkommt, dass Rechnungen bei den Kostenträgern nicht ankommen. Obwohl andere, die sich im gleichen Briefumschlag befanden, vorliegen und bezahlt werden...
Ich werde nun die (verbesserte) Kopie der VO mit der Bitte um Begleichung der Restsumme einreichen.
Sollte hier keine positive Lösung möglich sein: Ich bin auch bei der HEK freiwillig versichert.
Dann lass ich mir den Blinddarm rausnehmen.
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Tempelritter schrieb:
bevor ich zur Kopie greife, würde ich Kontakt mit dem Sachbearbeiter aufnehmen und versuchen das zu klären.
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rudibam schrieb:
Bei DAK oder Deutsche BKK schlechte Karten.
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Kitane schrieb:
Welche Kasse bestimmt Hkk oder ? Wenn dien14tage nichtnüberschrittennwurdennist es doch kein Problem
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