Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
40h/Woche
2. oder in Teilzeit
3. oder in Minijob
Wir suchen Dich!!
STARTBONUS 1000€ nach der
Probezeit.
Unsere Praxis liegt im Herzen der
Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"²
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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AOK hat mir zwei MLD Rezepte vom Februar und Mai 2022 abgesetzt.
VO: 6 x MLD 45 Min. + HB, Diagnoseschlüssel LYa, ICD-10 Codes G81.1 und M65.99
Leitsymptomatik: Schädigung der Lymphgefäße, Lymphknoten, Kapillaren
Grund der Absetzung: "MLD-45 Minuten Therapiezeit ist ausschließlich verordnungsfähig bei: Lymphödem, Phlebo-Lymphödemen oder Lipödem zur Behandlung von zwei Körperteilen. Aus der VO geht nicht hervor, dass diese Kriterien erfüllt werden. Die Behandlungsdauer muss in diesem Fall vom Arzt korrigiert und herabgesetzt werden."
Ist das so???
Die Pat. (mittlerweile verstorben) hat seit 2021 diese VO´s vom Hausarzt bekommen- und jetzt nach einem Jahr die Absetzung von 2 Rezepten?!
Lohnt es sich, dagegen anzugehen? Hatte diese Absetzungen (Gott sei Dank) noch nicht.
Danke für eure Tipps und ein schönes WE! blush
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
AOK hat mir zwei MLD Rezepte vom Februar und Mai 2022 abgesetzt.
VO: 6 x MLD 45 Min. + HB, Diagnoseschlüssel LYa, ICD-10 Codes G81.1 und M65.99
Leitsymptomatik: Schädigung der Lymphgefäße, Lymphknoten, Kapillaren
Grund der Absetzung: "MLD-45 Minuten Therapiezeit ist ausschließlich verordnungsfähig bei: Lymphödem, Phlebo-Lymphödemen oder Lipödem zur Behandlung von zwei Körperteilen. Aus der VO geht nicht hervor, dass diese Kriterien erfüllt werden. Die Behandlungsdauer muss in diesem Fall vom Arzt korrigiert und herabgesetzt werden."
Ist das so???
Die Pat. (mittlerweile verstorben) hat seit 2021 diese VO´s vom Hausarzt bekommen- und jetzt nach einem Jahr die Absetzung von 2 Rezepten?!
Lohnt es sich, dagegen anzugehen? Hatte diese Absetzungen (Gott sei Dank) noch nicht.
Danke für eure Tipps und ein schönes WE! blush
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nutze mal die Sufu. Ist seit Monate schon Dauerthema in den verschiedenen Foren.
Ich weiß das klingt brutal, aber ich sehe keine andere Möglichkeit uns gegen diese Absetzungs-politik anders zu wehren. Einfach den Patienten nicht mehr behandeln. Es tut mir leid, ihr Kostenträger macht Schwierigkeiten. Mensch, die brauchen doch uns wenige Physio`s und nicht um-gekehrt. Kommen halt die nächsten Patienten.
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Wonderwoman schrieb:
Also ich habe Klage angedroht und es wurde ALLES nachgezahlt PLUS 40 Euro
Es geht im Übrigen das Gerücht rum, dass in rechtlichen Verhandlungen mit den Berufsverbände die meisten AOKn inzwischen eingeknickt sind. 🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman Dito, wir haben inzwischen auch fast alle Kürzungen nachbezahlt bekommen.
Es geht im Übrigen das Gerücht rum, dass in rechtlichen Verhandlungen mit den Berufsverbände die meisten AOKn inzwischen eingeknickt sind. 🤔
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Louisa78 schrieb:
Bei uns wurde nach Widerspruch (Dank an Wonderwoman 😊) auch nachgezahlt.
In einem anderen Verfahren gegen die TK hat der Vertreter übrigens eines dicke Akte mitgebracht, wo alles zu meiner Praxis drin war. Die legen also Akten über uns an und mein Ziel ist, dass dort auch auftaucht "Lässt sich nicht verarschen und klagt sofort". smiling_imp
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Wonderwoman schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich hätte das auch durchgeklagt. Klageschrift liegt hier schon. Hätte die AOK nicht reagiert, dann wäre das 3 Tage später zum Sozialgericht gegangen.
In einem anderen Verfahren gegen die TK hat der Vertreter übrigens eines dicke Akte mitgebracht, wo alles zu meiner Praxis drin war. Die legen also Akten über uns an und mein Ziel ist, dass dort auch auftaucht "Lässt sich nicht verarschen und klagt sofort". smiling_imp
Schicke ich eine Kopie des Absetzungsbescheides noch einmal zu der AOK mit "...ich widerspreche diesem Absetzungsbescheid vom......" ????
Danke für eure Geduld upside_down_face
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Wonderwoman Ist jetzt wahrscheinlich für euch eine dumme Frage, aber ich habe wirklich noch nie Widerspruch einlegen müssen.
Schicke ich eine Kopie des Absetzungsbescheides noch einmal zu der AOK mit "...ich widerspreche diesem Absetzungsbescheid vom......" ????
Danke für eure Geduld upside_down_face
Einfach "hiermit widerspreche ich Ihrer Absetzung xxx vom yyy in Höhe von zzz. Begründung.
Und wenn die Nachzahlung kommt, die 40 Euro zzgl. Zinsen (taggenau berechnet) hinterherschicken. Auch direkt an die AOK
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die neue schrieb:
@Anonymer Teilnehmer nö, Du brauchst doch keine Kopie von etwas mitzuschicken, was die selbst verfasst haben ... innocent
Einfach "hiermit widerspreche ich Ihrer Absetzung xxx vom yyy in Höhe von zzz. Begründung.
Und wenn die Nachzahlung kommt, die 40 Euro zzgl. Zinsen (taggenau berechnet) hinterherschicken. Auch direkt an die AOK
Schaust Du mal in den Rahmenvertrag §18 Abs. 10. Dort heißt es:
"Solche Einsprüche sind in
Textform unter Beifügung der vollständigen rechnungsbegründenden Unterlagen
an die unter Absatz 4 genannten Stellen zu richten."
Das ist aus meiner Sicht natürlich totaler Unsinn, denn die abrechnende Stelle hat alles verfilmt und Du hast ein Aktenzeichen.
Ich beziehe mich immer auf dieses Aktenzeichen und es gab da noch nie Probleme.
Wenn es vor Gericht gehen würde, dann würde ich das aber nochmal nachholen, denn dort könnte Dir vorgeworfen werden, dass Du die Form nicht eingehalten hast.
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Wonderwoman schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Wenn wir Haarspalter wären, dann musst Du alle Belege nochmal mitschicken.
Schaust Du mal in den Rahmenvertrag §18 Abs. 10. Dort heißt es:
"Solche Einsprüche sind in
Textform unter Beifügung der vollständigen rechnungsbegründenden Unterlagen
an die unter Absatz 4 genannten Stellen zu richten."
Das ist aus meiner Sicht natürlich totaler Unsinn, denn die abrechnende Stelle hat alles verfilmt und Du hast ein Aktenzeichen.
Ich beziehe mich immer auf dieses Aktenzeichen und es gab da noch nie Probleme.
Wenn es vor Gericht gehen würde, dann würde ich das aber nochmal nachholen, denn dort könnte Dir vorgeworfen werden, dass Du die Form nicht eingehalten hast.
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Seelchen schrieb:
Hallo
Ich weiß das klingt brutal, aber ich sehe keine andere Möglichkeit uns gegen diese Absetzungs-politik anders zu wehren. Einfach den Patienten nicht mehr behandeln. Es tut mir leid, ihr Kostenträger macht Schwierigkeiten. Mensch, die brauchen doch uns wenige Physio`s und nicht um-gekehrt. Kommen halt die nächsten Patienten.
Danke an alle blush
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dann werde ich mal Widerspruch einlegen!wink
Danke an alle blush
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Wonderwoman schrieb:
Mit dem neuen Rahmenvertrag 9 Monate ab dem Ende des Monats der Abrechnung
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
absetzen sollte es natürlich heißen....upside_down_face
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie lange können die Kassen eigentlich Rezepte ansetzen? Vier Jahre?
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