Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
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Hallo Zusammen,
ich habe hier eine Absetzung des Rezeptes bekommen und versteh das nicht. Theorg zeigt mir keine Fehlermeldung an. Könnt ihr mir weiterhelfen und erklären was ich falsch gemacht habe und was die Barmer von mir möchte? Dankeschön!
Ich hoffe ihr könnt den Anhang sehen, kann es nicht anders einfügen tired_faceface_with_rolling_eyes
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Die Barmer möchte nun von dir, dass du Einspruch einlegst und die Verzugspauschale in Höhe von 40,- Euro in Rechnung stellt... wink
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Der Absetzungsgrund, dass die maximale Verordnungsmenge überschritten sei, ist hier selbstverständlich falsch, da der ICD-10-Code I89.01 (Lymphödem Stadium II) für die Diagnosegruppe LY als langfristiger Heilmittelbedarf gelistet ist und deshalb die Verordnung über 12 Einheiten natürlich möglich ist.
Die Barmer möchte nun von dir, dass du Einspruch einlegst und die Verzugspauschale in Höhe von 40,- Euro in Rechnung stellt... wink
Gruß
Nora
Genau sie möchte dir gern Weihnachtsgeld zahlen.😊
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kroetzi schrieb:
@Nora Weber
Genau sie möchte dir gern Weihnachtsgeld zahlen.😊
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anica085 schrieb:
Hallo Zusammen,
ich habe hier eine Absetzung des Rezeptes bekommen und versteh das nicht. Theorg zeigt mir keine Fehlermeldung an. Könnt ihr mir weiterhelfen und erklären was ich falsch gemacht habe und was die Barmer von mir möchte? Dankeschön!
Ich hoffe ihr könnt den Anhang sehen, kann es nicht anders einfügen tired_faceface_with_rolling_eyes
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Leni C. schrieb:
Ruf doch direkt die KK an , bzw. das Abrechnungszentrum .
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Schippi schrieb:
Dann gibt anica085 doch eine Hinweis was zu reklamieren ist,so ist sie genauso schlau wie vorher,ich kann die VO leider nicht lesen sonst hätte ich einen Tipp für sie
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Wonderwoman schrieb:
Absetzung ist nicht in Ordnung. Reklamieren!
Hätte der Arzt nicht "nur" 6 x verordnen dürfen?
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Gruß
Nora
P.S. Das mit dem Steinigen verschieben wir erst mal und geben dir Gelegenheit, die Heilmittel-Richtlinie nochmal zu studieren... joy
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Nora Weber schrieb:
Nein: wie eben weiter oben geschrieben: ICD-10-Code I89.01 ist als langfristiger Heilmittelbedarf gelistet, weshalb als Höchstmenge für die hier verordnete Frequenz von 2x wöchentlich 24 Behandlungen auf einer Verordnung stehen dürften.
Gruß
Nora
P.S. Das mit dem Steinigen verschieben wir erst mal und geben dir Gelegenheit, die Heilmittel-Richtlinie nochmal zu studieren... joy
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Bernie schrieb:
@Nora Weber Hab ne reine HP - Praxis 😆😆😆
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Bernie schrieb:
Steinigt mich nicht gleich, aber ich habe seit Jahren nix mehr mit den HMR zu tun....
Hätte der Arzt nicht "nur" 6 x verordnen dürfen?
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Irishalb schrieb:
Na schön, da sind doch alle glücklich.
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ALTAVIT schrieb:
Wir haben zwei analoge Fälle bei der Barmer/DDG. Habe gerade mit denen telefoniert. Sie haben einen IT Fehler, der ihnen bekannt ist. Auf kurzen Anruf hin wird sofort nacherstattet.
Danke euch für eure Hilfe!
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anica085 schrieb:
Ich habe im Abrechnungszentrum angerufen. Direkt ohne eine Erklärung wurde gesagt, das Geld wird überwiesen... Die brauchen wsl Geld ;-)
Danke euch für eure Hilfe!
@anica085
Hm. Ich hoffe, Du hast der Barmer die Verzugspauschale berechnet.
Es wäre nämlich ein Bärendienst für die gesamte Branche, wenn Du diese "Angelegenheit" so einfach durch ein Telefonat erledigt hättest und der Barmer keine zusätzlichen Kosten entstanden wären.
Das Problem daran siehst Du in der Begründung für die Absetzung. Dort wird ohne Gnade und Kulanzmöglichkeit auf den Rahmenvertrag verwiesen und Du hättet keinerlei Chance, Dein Geld für die geleistete Arbeit zu erhalten, da würde eine freundliche/s Anfrage/Telefonat nicht helfen. Es wäre Dein Pech.
Aber gleiches gilt auch für die Gegenseite. Wenn die einen Fehler machen, warum solltest Du dann Kulanz gewähren? Die Regelung für diesen Fehlverhalten steht auch eindeutig im neuen Rahmenvertrag.
Grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
Hallo
@anica085
Hm. Ich hoffe, Du hast der Barmer die Verzugspauschale berechnet.
Es wäre nämlich ein Bärendienst für die gesamte Branche, wenn Du diese "Angelegenheit" so einfach durch ein Telefonat erledigt hättest und der Barmer keine zusätzlichen Kosten entstanden wären.
Das Problem daran siehst Du in der Begründung für die Absetzung. Dort wird ohne Gnade und Kulanzmöglichkeit auf den Rahmenvertrag verwiesen und Du hättet keinerlei Chance, Dein Geld für die geleistete Arbeit zu erhalten, da würde eine freundliche/s Anfrage/Telefonat nicht helfen. Es wäre Dein Pech.
Aber gleiches gilt auch für die Gegenseite. Wenn die einen Fehler machen, warum solltest Du dann Kulanz gewähren? Die Regelung für diesen Fehlverhalten steht auch eindeutig im neuen Rahmenvertrag.
Grüße
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kroetzi schrieb:
Darf gleich direkt 12, 24 bzw 36 verordnen. Je nach Frequenz für ein Viertel Jahr gerechnet.
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Ahn schrieb:
Da auf dem Rezept eine Frequenz von 2*/Woche steht, darf er 24 verschreiben
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Sonam schrieb:
@kroetzi Danke, so habe ich es auch einer Arztpraxis mitgeteilt. Die sind aber der Meinung dass die erst nur 6 verordnen dürfen.
In solchen Fällen verweisen wir auf den aktuellen HMK und ich hab auch schon die entsprechenden Auszüge hingefaxt.
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Ahn schrieb:
Die denken leider immer noch in den alten Regeln, das ist das Problem.
In solchen Fällen verweisen wir auf den aktuellen HMK und ich hab auch schon die entsprechenden Auszüge hingefaxt.
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Sonam schrieb:
Eine Frage noch dazu. Darf der Arzt bei diesem ICD I89.01 Lymphödem Stadium 2 , direkt 24 Behandlungen verschreiben, oder erst 3 mal 6 Behandlungen?
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2. Die Verordnung muss keinesfalls nach 12 Wochen abgebrochen werden und selbstverständlich sind die üblichen Unterbrechungsgründe auch beim langfristigen Heilmittelbedarf gültig! Quelle: Heilmittel-Richtlinie § 7 Abs. 6 Satz 7: "Soweit verordnete Behandlungseinheiten innerhalb des 12 Wochen Zeitraums nicht vollständig erbracht wurden, behält die Verordnung [...] ihre Gültigkeit".
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
1. Der Absetzungsgrund ist im obigen Bild zu erkennen: "maximale Verordnungsmenge überschritten".
2. Die Verordnung muss keinesfalls nach 12 Wochen abgebrochen werden und selbstverständlich sind die üblichen Unterbrechungsgründe auch beim langfristigen Heilmittelbedarf gültig! Quelle: Heilmittel-Richtlinie § 7 Abs. 6 Satz 7: "Soweit verordnete Behandlungseinheiten innerhalb des 12 Wochen Zeitraums nicht vollständig erbracht wurden, behält die Verordnung [...] ihre Gültigkeit".
Gruß
Nora
1. Es hat sich doch schon längst geklärt. Anica hat alles richtig gemacht. Die Barmer schiebt es auf ein EDV Problem.
2. Was du schreibst ist falsch. Irgendwie komplett falsch sogar.
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Jeverland schrieb:
@gistoe
1. Es hat sich doch schon längst geklärt. Anica hat alles richtig gemacht. Die Barmer schiebt es auf ein EDV Problem.
2. Was du schreibst ist falsch. Irgendwie komplett falsch sogar.
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anica085 schrieb:
Hi Gistoe, die Damen war innerhalb der 12 Wochen fertig. Die Barmer hat einen Fehler gemacht, zumindest bekommen wir die Summe erstattet.
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gistoe schrieb:
Hallo Anica, es könnte auch sein, das auf dem Rezept zulange behandelt wurde. Bei LBH muss das Rezept nach 12 Wochen nach dem ersten Termin beendet werden. Wenn kein LBH ist eine längere Gültigkeit. Pausen durch Urlaub oder Krankheit werden nicht anerkannt. So habe ich den Anhang der Anlage 3a/b des Heilmittelkataloges verstanden.
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