Wir sind eine sehr moderne und
wunderschöne Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie, die
ein weiteres Teammitglied sucht,
Welches zu und und unseren
Patienten passt.
Bist du Physiotherapeut-in oder
Osteopath-in,mit Humor und Fleiß
dabei,dann melde Dich gerne.
Vollzeit-oder Teilzeit,auch
fachliche Leitung ist möglich und
wird gesucht.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
sehr großen und hellen
Räumlichkeiten.,eigenverantwortlich
am Patienten,von Kopf bis Fuß.
Arbeitszeiten sind fl...
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am Patienten,von Kopf bis Fuß.
Arbeitszeiten sind fl...
Die Begründung ist, dass bei Hausbesuchen im Heim nur mit xx9934 abgerechnet werden kann.
Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass die Knappschaft zu den RVO Kassen zählt , das wäre x9901 für den ersten und x9902 für jeden weiteren Patienten.
Bin grade etwas verwirrt :unamused:
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Lamaca schrieb:
Hallo, ich habe eine Absetzung der Knappschaft bei einem Hausbesuch im Heim bekommen.
Die Begründung ist, dass bei Hausbesuchen im Heim nur mit xx9934 abgerechnet werden kann.
Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass die Knappschaft zu den RVO Kassen zählt , das wäre x9901 für den ersten und x9902 für jeden weiteren Patienten.
Bin grade etwas verwirrt :unamused:
Nun kommt es aber auf den jeweiligen Rahmenvertrag deines Bundeslandes an, das du noch nicht genannt hast.
Gruß
Nora
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Ist es in anderen Bundesländern den Vdek-Tarifen zugeordnet? Könnte die Patientin bei einer Knappschaft eines anderen Bundeslandes versichert sein in dem andere Tarife gelten ?
LG !!
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Lamaca schrieb:
Hessen, bei uns ist es eigentlich RVO.
Ist es in anderen Bundesländern den Vdek-Tarifen zugeordnet? Könnte die Patientin bei einer Knappschaft eines anderen Bundeslandes versichert sein in dem andere Tarife gelten ?
LG !!
Und für die Abrechnung ist auch nur der Sitz der Praxis relevant und nicht ein eventuell anderer Wohnsitz des Patienten.
Ich habe mir den hessischen RVO-Rahmenvertrag angesehen: bei euch gilt tatsächlich das von dir anfangs skizzierte Vorgehen: X9901 für den Hausbesuch, X9902 für weitere Patienten derselben sozialen Gemeinschaft in unmittelbarem Zusammenhang und X9907 für die Wegegebühr je Kilometer für den nächstgelegenen Leistungserbringer.
In Bayern hätten wir die Aufteilung x9933 als Hausbesuchspauschale bzw. x9934 als Pauschale in einer sozialen Einrichtung.
Folge: entweder kurz anrufen und auf den Fehler hinweisen, oder das Zahlungsziel abwarten und mit einem Aufschlag von 40,- Euro Verzugspauschale anmahnen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Nein: die Knappschaft gehört zu den Primärkassen und ist auf keinen Fall im VdEK-Tarif.
Und für die Abrechnung ist auch nur der Sitz der Praxis relevant und nicht ein eventuell anderer Wohnsitz des Patienten.
Ich habe mir den hessischen RVO-Rahmenvertrag angesehen: bei euch gilt tatsächlich das von dir anfangs skizzierte Vorgehen: X9901 für den Hausbesuch, X9902 für weitere Patienten derselben sozialen Gemeinschaft in unmittelbarem Zusammenhang und X9907 für die Wegegebühr je Kilometer für den nächstgelegenen Leistungserbringer.
In Bayern hätten wir die Aufteilung x9933 als Hausbesuchspauschale bzw. x9934 als Pauschale in einer sozialen Einrichtung.
Folge: entweder kurz anrufen und auf den Fehler hinweisen, oder das Zahlungsziel abwarten und mit einem Aufschlag von 40,- Euro Verzugspauschale anmahnen.
Gruß
Nora
LG !
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Lamaca schrieb:
Danke Nora für deine schnelle und sehr hilfreiche Antwort !!! :clap:
LG !
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Nora Weber schrieb:
Knappschaft ist tatsächlich dem RVO-Tarif zugeordnet.
Nun kommt es aber auf den jeweiligen Rahmenvertrag deines Bundeslandes an, das du noch nicht genannt hast.
Gruß
Nora
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