Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
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Ich habe zwei Absetzungen bekommen und überlege, ob man die nicht evtl heilen kann, nachdem ich gestern diesen Beitrag von A. Moro gelesen habe :
zum heilen: ja... alles was du mit deinem gewissen vereinbaren und mit dem doc abklären kannst, ist heilbar :wink:
Eine Patientin kam nach ein paar Wochen mit einer neuen Verordnung, ich habe beim Prüfen des Regelfalles ein Rezept übersehen und dachte, die 12 Wochenfrist sei vorbei und es geht mit einer EV wieder los.
Leider war dem nicht so und es hätte ein AR -Rezept sein müssen. Das Folgerezept wurde natürlich dementsprechend auch abgesetzt.
Kann ich beim Arzt ein Duplikat mit der Korrektur ausstellen lassen und es erneut einreichen ?
Oder es auf der Kopie ändern lassen und dann nochmal einreichen ?
Ich hatte bis jetzt noch nie so einen Fall :unamused:
LG
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Lamaca schrieb:
Hallo !
Ich habe zwei Absetzungen bekommen und überlege, ob man die nicht evtl heilen kann, nachdem ich gestern diesen Beitrag von A. Moro gelesen habe :
zum heilen: ja... alles was du mit deinem gewissen vereinbaren und mit dem doc abklären kannst, ist heilbar :wink:
Eine Patientin kam nach ein paar Wochen mit einer neuen Verordnung, ich habe beim Prüfen des Regelfalles ein Rezept übersehen und dachte, die 12 Wochenfrist sei vorbei und es geht mit einer EV wieder los.
Leider war dem nicht so und es hätte ein AR -Rezept sein müssen. Das Folgerezept wurde natürlich dementsprechend auch abgesetzt.
Kann ich beim Arzt ein Duplikat mit der Korrektur ausstellen lassen und es erneut einreichen ?
Oder es auf der Kopie ändern lassen und dann nochmal einreichen ?
Ich hatte bis jetzt noch nie so einen Fall :unamused:
LG
AOK NIedersachsen geht es nicht
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weiß56 schrieb:
Kommt auf die Kasse an.
AOK NIedersachsen geht es nicht
Hallo !
Ich habe zwei Absetzungen bekommen und überlege, ob man die nicht evtl heilen kann, nachdem ich gestern diesen Beitrag von A. Moro gelesen habe :
zum heilen: ja... alles was du mit deinem gewissen vereinbaren und mit dem doc abklären kannst, ist heilbar :wink:
Eine Patientin kam nach ein paar Wochen mit einer neuen Verordnung, ich habe beim Prüfen des Regelfalles ein Rezept übersehen und dachte, die 12 Wochenfrist sei vorbei und es geht mit einer EV wieder los.
Leider war dem nicht so und es hätte ein AR -Rezept sein müssen. Das Folgerezept wurde natürlich dementsprechend auch abgesetzt.
Kann ich beim Arzt ein Duplikat mit der Korrektur ausstellen lassen und es erneut einreichen ?
Oder es auf der Kopie ändern lassen und dann nochmal einreichen ?
Ich hatte bis jetzt noch nie so einen Fall :unamused:
LG
Ich würde mich direkt an die Kasse wenden und das genau so schreiben und um positive Einzelfallentscheidung bitten.
Wenn es auch vom gleichen Arzt kommt, hätte das gar nicht passieren dürfen, von wegen Arzt-Software....
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Horatio72 schrieb:
Passiert mir auch dauernd, weil unser Ärztehaus die Software nicht benutzt. Sind wir dann trotzdem verpflichtet zu prüfen? Ab und an rutscht dann tatsächlich so ein Rezept durch und das ärgert mich dann schon.
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FSchulze schrieb:
Bei AOK Niedersachsen den Drecksspacken keine Chance!
Ich werde es auf alle Fälle probieren, "schlimmer" kann es ja nicht werden.
LG und einen ruhigen Sonntag
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Lamaca schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich werde es auf alle Fälle probieren, "schlimmer" kann es ja nicht werden.
LG und einen ruhigen Sonntag
Passiert mir auch dauernd, weil unser Ärztehaus die Software nicht benutzt. Sind wir dann trotzdem verpflichtet zu prüfen? Ab und an rutscht dann tatsächlich so ein Rezept durch und das ärgert mich dann schon.
ja weil die therapeuten die prüfpflicht haben :hushed:
arzt macht fehler = du bist dran
du machst fehler = du bist der arsch :wink:
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Alex Moro schrieb:
Horatio72 schrieb am 25.10.19 06:53:
Passiert mir auch dauernd, weil unser Ärztehaus die Software nicht benutzt. Sind wir dann trotzdem verpflichtet zu prüfen? Ab und an rutscht dann tatsächlich so ein Rezept durch und das ärgert mich dann schon.
ja weil die therapeuten die prüfpflicht haben :hushed:
arzt macht fehler = du bist dran
du machst fehler = du bist der arsch :wink:
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Horatio72 schrieb:
War auch eher provokant gemeint. Das wir immer der A.... sind hab ich schon vor Jahren mitbekommen. ;) Aber eigentlich sind die Ärzte zu der neuen (schon längst nicht mehr neu) Software verpflichtet. Deswegen hatte ich gehofft man könnte die Regresse vielleicht weiterleiten :) . Ab und an muss man auch mal träumen dürfen ;)
anstelle EV , müsste es FV sein, da die 12 Wochen noch nicht ganz vorbei waren.
Rezept aus dem Jahr 2015. Nun wieder erneute Ablehnung seitens AZR Emmendingen . Hatte es zuvor nachträglich geändert und wieder eingereicht.
Was mache ich nun? Besteht noch irgendwie ne Möglichkeit das Rezept zu retten?
Auf welcher Grundlage bestehen denn die Fristen, dass man nur Rezepte nach dem 2. Halbjahr von Erst- auf Folgeverordnung abändern und damit "heilen" kann??
Wieso nicht auch VOR 2.HJ 2016?
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Heuberger schrieb:
habe ein ähnliches Problem:
anstelle EV , müsste es FV sein, da die 12 Wochen noch nicht ganz vorbei waren.
Rezept aus dem Jahr 2015. Nun wieder erneute Ablehnung seitens AZR Emmendingen . Hatte es zuvor nachträglich geändert und wieder eingereicht.
Was mache ich nun? Besteht noch irgendwie ne Möglichkeit das Rezept zu retten?
Auf welcher Grundlage bestehen denn die Fristen, dass man nur Rezepte nach dem 2. Halbjahr von Erst- auf Folgeverordnung abändern und damit "heilen" kann??
Wieso nicht auch VOR 2.HJ 2016?
KK ist die Techniker und die BARMER
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Heuberger schrieb:
wie lange sind denn Rezepte heilbar z.B. bei fehlendem oder falschem Indikationsschlüssel? Gibts da ne Verjährung?
KK ist die Techniker und die BARMER
wie lange sind denn Rezepte heilbar z.B. bei fehlendem oder falschem Indikationsschlüssel? Gibts da ne Verjährung?
KK ist die Techniker und die BARMER
keine Heilung möglich, da nach HMR bei Behandlungsbeginn nicht korrekt ausgestellt, siehe auch BSG Urteil zur Prüfpflicht.
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Tempelritter schrieb:
Heuberger schrieb am 16.11.19 11:45:
wie lange sind denn Rezepte heilbar z.B. bei fehlendem oder falschem Indikationsschlüssel? Gibts da ne Verjährung?
KK ist die Techniker und die BARMER
keine Heilung möglich, da nach HMR bei Behandlungsbeginn nicht korrekt ausgestellt, siehe auch BSG Urteil zur Prüfpflicht.
1. was ist damit?:
"Laut Urteil des Bundessozialgerichts (B 1 KR 4/09 R) habe der Therapeut vor Beginn der Behandlung die Verordnung zu überprüfen.
Therapeuten müssen die fachärztliche Verordnung lediglich auf die Mindestanforderungen gemäß § 6 III des Rahmenvertrags prüfen. Diese sind Diagnose, Leitsymptomatik, Art, Anzahl und Frequenz der Behandlung.
Der Indikationsschlüssel gehöre explizit nicht dazu. Das besage auch das von der Krankenversicherung zitierte Urteil des Bundessozialgerichtes (B 1 KR 4/09 R). Die Angabe des Indikationsschlüssels ist nicht derart wesentlich, dass er einem Leistungsanspruch des Versicherten und einem Vergütungsanspruch des Therapeuten entgegensteht.
Für den Therapeuten war der Arbeitsauftrag somit klar.
Zudem wäre eine Korrektur der fehlerhaften Verordnung durchaus möglich laut Urteil des Bundessozialgerichts (B 1 KR 4/09 R). "
und 2.
was ist wenn ich eine Unterschrift vergessen habe z.B. die letzte (6.)? Ist das rechtens seitens der Kasse das komplette Rezept einzubehalten oder darf die Kasse nur EINE Behandlung streichen?
Was ist wenn das Rezept abgesetzt wird, weil es anstelle EF , FF sein müsste? oder anstelle FF , VAdR ? Ist da ne Heilung nachträglich möglich?
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Heuberger schrieb:
Danke für deine Antwort Tempelritter!
1. was ist damit?:
"Laut Urteil des Bundessozialgerichts (B 1 KR 4/09 R) habe der Therapeut vor Beginn der Behandlung die Verordnung zu überprüfen.
Therapeuten müssen die fachärztliche Verordnung lediglich auf die Mindestanforderungen gemäß § 6 III des Rahmenvertrags prüfen. Diese sind Diagnose, Leitsymptomatik, Art, Anzahl und Frequenz der Behandlung.
Der Indikationsschlüssel gehöre explizit nicht dazu. Das besage auch das von der Krankenversicherung zitierte Urteil des Bundessozialgerichtes (B 1 KR 4/09 R). Die Angabe des Indikationsschlüssels ist nicht derart wesentlich, dass er einem Leistungsanspruch des Versicherten und einem Vergütungsanspruch des Therapeuten entgegensteht.
Für den Therapeuten war der Arbeitsauftrag somit klar.
Zudem wäre eine Korrektur der fehlerhaften Verordnung durchaus möglich laut Urteil des Bundessozialgerichts (B 1 KR 4/09 R). "
und 2.
was ist wenn ich eine Unterschrift vergessen habe z.B. die letzte (6.)? Ist das rechtens seitens der Kasse das komplette Rezept einzubehalten oder darf die Kasse nur EINE Behandlung streichen?
Was ist wenn das Rezept abgesetzt wird, weil es anstelle EF , FF sein müsste? oder anstelle FF , VAdR ? Ist da ne Heilung nachträglich möglich?
wie lange sind denn Rezepte heilbar z.B. bei fehlendem oder falschem Indikationsschlüssel? Gibts da ne Verjährung?
KK ist die Techniker und die BARMER
keine Heilung möglich, da nach HMR bei Behandlungsbeginn nicht korrekt ausgestellt, siehe auch BSG Urteil zur Prüfpflicht.
Doch, bei den Ersatzkassen Checkliste Punkt 12 Explizit auch nachträgliche Heilung möglich....
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 16.11.19 14:21:
Heuberger schrieb am 16.11.19 11:45:
wie lange sind denn Rezepte heilbar z.B. bei fehlendem oder falschem Indikationsschlüssel? Gibts da ne Verjährung?
KK ist die Techniker und die BARMER
keine Heilung möglich, da nach HMR bei Behandlungsbeginn nicht korrekt ausgestellt, siehe auch BSG Urteil zur Prüfpflicht.
Doch, bei den Ersatzkassen Checkliste Punkt 12 Explizit auch nachträgliche Heilung möglich....
wie lange sind denn Rezepte heilbar z.B. bei fehlendem oder falschem Indikationsschlüssel? Gibts da ne Verjährung?
KK ist die Techniker und die BARMER
keine Heilung möglich, da nach HMR bei Behandlungsbeginn nicht korrekt ausgestellt, siehe auch BSG Urteil zur Prüfpflicht.
Doch, bei den Ersatzkassen Checkliste Punkt 12 Explizit auch nachträgliche Heilung möglich....
Du musst das schon ganz lesen, hier geht es um eine Absetzung. Das ist aber nur bis zur Abrechnung heilbar: Auszug VdEK RV, Anhang Checkliste, Erfolgt die Ergänzung/Korrektur nicht bis zum Zeitpunkt des Einreichens der Abrechnung, wird die Verordnung abgesetzt (siehe Protokollnotiz Ziffer 1).
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Tempelritter schrieb:
ali schrieb am 16.11.19 15:12:
Tempelritter schrieb am 16.11.19 14:21:
Heuberger schrieb am 16.11.19 11:45:
wie lange sind denn Rezepte heilbar z.B. bei fehlendem oder falschem Indikationsschlüssel? Gibts da ne Verjährung?
KK ist die Techniker und die BARMER
keine Heilung möglich, da nach HMR bei Behandlungsbeginn nicht korrekt ausgestellt, siehe auch BSG Urteil zur Prüfpflicht.
Doch, bei den Ersatzkassen Checkliste Punkt 12 Explizit auch nachträgliche Heilung möglich....
Du musst das schon ganz lesen, hier geht es um eine Absetzung. Das ist aber nur bis zur Abrechnung heilbar: Auszug VdEK RV, Anhang Checkliste, Erfolgt die Ergänzung/Korrektur nicht bis zum Zeitpunkt des Einreichens der Abrechnung, wird die Verordnung abgesetzt (siehe Protokollnotiz Ziffer 1).
Diagnose: Myogelosen paravertebral, Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
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Heuberger schrieb:
Es geht konkret um ein Rezept mit KG/WT . Indikationsschlüssel "CS"
Diagnose: Myogelosen paravertebral, Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Du musst das schon ganz lesen, hier geht es um eine Absetzung. Das ist aber nur bis zur Abrechnung heilbar: Auszug VdEK RV, Anhang Checkliste, Erfolgt die Ergänzung/Korrektur nicht bis zum Zeitpunkt des Einreichens der Abrechnung, wird die Verordnung abgesetzt (siehe Protokollnotiz Ziffer 1).
Stimmt..mit dem Lesen...liest Du bis zum Ende (Ergänzende Hinweise) wird u.a. bei Punkt 12 bis zur Korrektur
V O R U E B E R G E H E N D abgesetzt !!!
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 16.11.19
Du musst das schon ganz lesen, hier geht es um eine Absetzung. Das ist aber nur bis zur Abrechnung heilbar: Auszug VdEK RV, Anhang Checkliste, Erfolgt die Ergänzung/Korrektur nicht bis zum Zeitpunkt des Einreichens der Abrechnung, wird die Verordnung abgesetzt (siehe Protokollnotiz Ziffer 1).
Stimmt..mit dem Lesen...liest Du bis zum Ende (Ergänzende Hinweise) wird u.a. bei Punkt 12 bis zur Korrektur
V O R U E B E R G E H E N D abgesetzt !!!
"und 2.
was ist wenn ich eine Unterschrift vergessen habe z.B. die letzte (6.)? Ist das rechtens seitens der Kasse das komplette Rezept einzubehalten oder darf die Kasse nur EINE Behandlung streichen?
Was ist wenn das Rezept abgesetzt wird, weil es anstelle EF , FF sein müsste? oder anstelle FF , VAdR ? Ist da ne Heilung nachträglich möglich?"
was ist hiermit?
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Heuberger schrieb:
Danke Tempelritter du hast Recht, aber Ali hat auch Recht! Ganz unten steht "vorübergehend" also ist das beim Vdek heilbar. Super, vielen DAnk euch !
"und 2.
was ist wenn ich eine Unterschrift vergessen habe z.B. die letzte (6.)? Ist das rechtens seitens der Kasse das komplette Rezept einzubehalten oder darf die Kasse nur EINE Behandlung streichen?
Was ist wenn das Rezept abgesetzt wird, weil es anstelle EF , FF sein müsste? oder anstelle FF , VAdR ? Ist da ne Heilung nachträglich möglich?"
was ist hiermit?
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RoFo schrieb:
Lamaca schrieb am 24.10.19 19:01:
Hallo !
Ich habe zwei Absetzungen bekommen und überlege, ob man die nicht evtl heilen kann, nachdem ich gestern diesen Beitrag von A. Moro gelesen habe :
zum heilen: ja... alles was du mit deinem gewissen vereinbaren und mit dem doc abklären kannst, ist heilbar :wink:
Eine Patientin kam nach ein paar Wochen mit einer neuen Verordnung, ich habe beim Prüfen des Regelfalles ein Rezept übersehen und dachte, die 12 Wochenfrist sei vorbei und es geht mit einer EV wieder los.
Leider war dem nicht so und es hätte ein AR -Rezept sein müssen. Das Folgerezept wurde natürlich dementsprechend auch abgesetzt.
Kann ich beim Arzt ein Duplikat mit der Korrektur ausstellen lassen und es erneut einreichen ?
Oder es auf der Kopie ändern lassen und dann nochmal einreichen ?
Ich hatte bis jetzt noch nie so einen Fall :unamused:
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Ich würde mich direkt an die Kasse wenden und das genau so schreiben und um positive Einzelfallentscheidung bitten.
Wenn es auch vom gleichen Arzt kommt, hätte das gar nicht passieren dürfen, von wegen Arzt-Software....
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