Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
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Danke für konstruktive Hilfe.
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Ich lasse seitdem vom Arzt auf dem Rezept vermerken : "Aufgrund der körperlichen Konstitution des Patienten jeweils nur eine Behandlung/Tag möglich"
Seitdem klappt es...bis sie sich wieder was anderes einfallen lassen.
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mia 554 schrieb:
Ich habe den gleichen Fall, auch mir wurde der zweite Hausbesuch wegen des "Gebotes der Wirtschaftlichkeit" mehrfach abgezogen. (KG und MLD60+Kompr.)
Ich lasse seitdem vom Arzt auf dem Rezept vermerken : "Aufgrund der körperlichen Konstitution des Patienten jeweils nur eine Behandlung/Tag möglich"
Seitdem klappt es...bis sie sich wieder was anderes einfallen lassen.
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miriam123 schrieb:
Hallo, ich habe einen Patienten mit 10x KG-ZNS/ HB und 6x MLD-45/HB. Ich selbst habe beide Zertifikate und führe allerdings beide HBs an unterschiedlichen (!)Tagen aus. Gründe dafür sind: bevorzugt Frühtermine für MLD und vorallem Unverträglichkeiten durch Patienten wenn beide Behandlungen hintereinander am gleichen Tag erfolgen. Er selbst hatte Apoplex, ist älter als 85 Jahre und fühlt sich durch 2 Behandlungen hintereinander gestresst. Da die KK mir aufgrund der Unwirtschaftlichkeit den 2. HB nicht zahlt, trotz Angabe meiner benannten Gründe, rät mir die Sachbearbeiterin in Zukunft diese "Unverträglichkeit des Patienten" durch den Arzt attestieren zu lassen. Leider finde ich in den HMR keine Angaben zu einem solchen Attest und hätte natürlich mit diesem Wissen zuvor eins erbringen können. Jetzt die Frage: Weiß jemand wie dieses Attest denn aussehen soll? Vermerk auf den jeweiligen VOs oder ein allgemeingültiges Extraschreiben seperat?
Danke für konstruktive Hilfe.
Naja, mal wieder Leh(e)rgeld bezahlt...
Danke an Mia 554
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Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
miriam123 schrieb am 06.02.2022 14:46 Uhr:[...] Mich ärgert daran nur, das diese Möglichkeit nirgends steht. So nach dem Motto: Lassen wir sie erstmal reintappen und abzocken und dann erklären wir ihr wie es richtig gegangen wäre. [...] Wozu lese ich denn dann Verträge ausführlichst und versuche mich an diese Regeln zu halten [...]. In der Anlage 2 zum Rahmenvertrag (Vergütungsvereinbarung) wird doch bei der Hausbesuchsposition genannt, dass diese "je Versicherte oder je Versicherten in der Regel nur einmal täglich in Ansatz gebracht werden" kann.
Gruß
Nora
...aber die Möglichkeit, dass man es umgehen kann - wie oben beschrieben - wird eben NICHT erwäht. Auf dass niemand es entdecken möge..
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pt ani schrieb:
@Nora Weber
...aber die Möglichkeit, dass man es umgehen kann - wie oben beschrieben - wird eben NICHT erwäht. Auf dass niemand es entdecken möge..
Es könnte lediglich - hier mit viel bösem Willen - das Wirtschaftlichkeitsgebot aus § 15 unseres Rahmenvertrags herangenommen werden:
Dies bezieht sich aber wohl eher darauf, dass Hausbesuche nur dort geleistet werden sollen, wo sie notwendig sind. Der Hinweis auf die Unwirtschaftlichkeit als Absetzungsgrund der Krankenkasse könnte aber nahelegen, dass dieser Vertragspunkt ihre Argumentation stützen soll.
Mir würde das jedenfalls nicht genügen und ich würde zunächst die vertragliche oder gesetzliche Grundlage für die Absetzung erfragen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@pt ani Eben - ich hatte mich zu kurz ausgedrückt: es gilt lediglich eine Einschränkung, dass der Hausbesuch nur einmal täglich berechnet werden darf - aber (zunächst) keine Einschränkung, dass - wie im Ausgangspost geschildert - an verschiedenen Tagen Hausbesuche stattgefunden haben.
[...] Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Anspruchsberechtigte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht vergüten. Kriterien einer wirtschaftlichen Leistungserbringung sind insbesondere: [...] i) Durchführung von Hausbesuchen [...]
Es könnte lediglich - hier mit viel bösem Willen - das Wirtschaftlichkeitsgebot aus § 15 unseres Rahmenvertrags herangenommen werden:
Dies bezieht sich aber wohl eher darauf, dass Hausbesuche nur dort geleistet werden sollen, wo sie notwendig sind. Der Hinweis auf die Unwirtschaftlichkeit als Absetzungsgrund der Krankenkasse könnte aber nahelegen, dass dieser Vertragspunkt ihre Argumentation stützen soll.
Mir würde das jedenfalls nicht genügen und ich würde zunächst die vertragliche oder gesetzliche Grundlage für die Absetzung erfragen.
Gruß
Nora
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Papa Alpaka schrieb:
@Nora Weber ...und insbesondere da schon "das steht nirgends, schalten Sie den richtigen Sender im Buschfunk ein" als Argument herangezogen wurde: ab an den Anwalt. Kann eine Vertragsvereinbarung einseitig erfunden und über Hörensagen als Allgemeinwissen vorausgesetzt werden?
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miriam123 schrieb:
Danke, dann werde ich es zukünftig auch so machen müssen. Mich ärgert daran nur, das diese Möglichkeit nirgends steht. So nach dem Motto: Lassen wir sie erstmal reintappen und abzocken und dann erklären wir ihr wie es richtig gegangen wäre. Mein Patient hat alle HBs erhalten und mit Unterschrift bestätigt. Meine Argumente bzgl. der Vorgensweise haben bei der Kasse nicht gefruchtet. Und nun wo es zu spät ist erklärt mir die Sachbearbeiterin "In den Verträgen ist ein Erbringen eines Attestes nicht verankert, aber diese Vorgehensweise hätte sich inzwischen unter den Physios rumsprechen müssen". Wozu lese ich denn dann Verträge ausführlichst und versuche mich an diese Regeln zu halten, wenn es da noch ungeschriebene Vorgehensweisen gibt?
Naja, mal wieder Leh(e)rgeld bezahlt...
Danke an Mia 554
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Karajan schrieb:
Ja genau, da steht einmal täglich, da steht aber nicht, es müssen alle Hausbesuche bei einem Patient an einem Tag ausgeführt werden. Ich würde mit dem Vorn Nora gepusteten Ausschnitt aus Anlage 2 zu einem Anwalt gehen und diesen einen Brief an die Kasse verfassen lassen.
Vor allem da die Formulierung ''in der Regel'' enthalten ist. Das könnte ein Hebel sein.
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Sarah Gerbert schrieb:
Könnte funktionieren.
Vor allem da die Formulierung ''in der Regel'' enthalten ist. Das könnte ein Hebel sein.
Aber da jeder Termin einzeln an einem anderen Tag stattfindet, gilt die Position je HB-Termin.
Da gibts nichts dran zu rütteln, ab zum Anwalt damit.
und die 40,- Taler Verzugspauschale nicht vergessen
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KGSchuller schrieb:
Der Passus der HB-Position in der Anlage 2 gilt m.E. nur dafür, das an einem Tage mehrere HB´s nicht gezahlt werden, sondern nur eine Pauschale, auch wenn man z.B. morgens und nachmittags kommt.
Aber da jeder Termin einzeln an einem anderen Tag stattfindet, gilt die Position je HB-Termin.
Da gibts nichts dran zu rütteln, ab zum Anwalt damit.
und die 40,- Taler Verzugspauschale nicht vergessen
Also bloß nicht locker lassen!
Und wie schon geschrieben wurde, die 40,- nicht vergessen!
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Jeverland schrieb:
Gerade bei ZNS und MLD könnten es ja auch 2 verschiedene Therapeuten sein, die die HB machen.
Also bloß nicht locker lassen!
Und wie schon geschrieben wurde, die 40,- nicht vergessen!
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miriam123 schrieb:
Vielen Dank für eure Unterstützung!
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