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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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vielleicht könnt Ihr mir auf die Sprünge helfen.
Habe heute eine Absetzung eines Zahnarztrezeptes bekommen,
Pat. hat Wärmetherapie verordnet bekommen ohne Spezifizierung.
Ich war der Meinung es passt so und habe Fango dem Pat. gegeben. Der Therapeut kann selber wählen....nun wurde mir seitens der Krankenkasse nur Heißluft bezahlt. Ist das so rechtens?
War der Meinung bei den Zahnarztrezepten haben wir als Therapeuten mehr Flexibilität. :tired_face:
Bitte klärt mich auf....
Grüsse
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Denni schrieb:
Hallo,
vielleicht könnt Ihr mir auf die Sprünge helfen.
Habe heute eine Absetzung eines Zahnarztrezeptes bekommen,
Pat. hat Wärmetherapie verordnet bekommen ohne Spezifizierung.
Ich war der Meinung es passt so und habe Fango dem Pat. gegeben. Der Therapeut kann selber wählen....nun wurde mir seitens der Krankenkasse nur Heißluft bezahlt. Ist das so rechtens?
War der Meinung bei den Zahnarztrezepten haben wir als Therapeuten mehr Flexibilität. :tired_face:
Bitte klärt mich auf....
Grüsse
Ist also eine korrekte Absetzung.
Tut mir leid ist auch egalen Zahnarzt Rezept oder von anderem Arzt
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ali schrieb:
Nein, nein, nein, bei den ZA gibt es da ne Ausnahme. (Vereinbarung zwischen KZBV und Kassen).Bisher zahlen alle Kassen bei Widerspruch, außer die TK die bleibt stur..
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FFGG schrieb:
@ ali, dann stell doch mal den Link ein, indem das steht.
Link
genauer Punkt 8:
Ergänzende Heilmittel (Physiotherapie und physikalische Therapie)
Die Wärme- und Kälteapplikation kann nur als therapeutisch erforderliche Ergänzung in Kombination mit „KG“, „KG-ZNS-Kinder“, „KG-ZNS“, „MT“, „MLD-30“ oder „MLD-45“ verordnet werden. Der Vertragszahnarzt kann durch das Ankreuzen des entsprechenden Kästchens „Heißluft“, „Heiße Rolle“, „Ultraschall“ oder „Packungen“
die Maßnahmen der „Wärmetherapie“ spezifizieren. Erfolgt keine Spezifikation, kann der
Heilmittelerbringer unter Berücksichtigung der für ihn maßgebenden Vorschriften selbstständig die entsprechende Maßnahme auswählen.
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ali schrieb:
oh.....bitte.....gerne. google is unser freund
Link
genauer Punkt 8:
Ergänzende Heilmittel (Physiotherapie und physikalische Therapie)
Die Wärme- und Kälteapplikation kann nur als therapeutisch erforderliche Ergänzung in Kombination mit „KG“, „KG-ZNS-Kinder“, „KG-ZNS“, „MT“, „MLD-30“ oder „MLD-45“ verordnet werden. Der Vertragszahnarzt kann durch das Ankreuzen des entsprechenden Kästchens „Heißluft“, „Heiße Rolle“, „Ultraschall“ oder „Packungen“
die Maßnahmen der „Wärmetherapie“ spezifizieren. Erfolgt keine Spezifikation, kann der
Heilmittelerbringer unter Berücksichtigung der für ihn maßgebenden Vorschriften selbstständig die entsprechende Maßnahme auswählen.
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FFGG schrieb:
danke
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a schubart schrieb:
Ok . Ist mir auch neu
Nein, nein, nein, bei den ZA gibt es da ne Ausnahme. (Vereinbarung zwischen KZBV und Kassen).Bisher zahlen alle Kassen bei Widerspruch, außer die TK die bleibt stur..
Es gibt keine Ausnahme, diese Vereinbarung ist in diesem Punkt nichtig da falsch formuliert. Siehe diverse Stellungnahmen KZBV und GKV. Für uns haben nur HMR, HMK Relevanz und da steht von Wahlnöglichkeit nichts drin, sondern das der Arzt das Heilmittel spezifizieren muss. Also ist diese Absetzung völlig OK.
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morpheus-06 schrieb:
ali schrieb am 17.7.18 23:01:
Nein, nein, nein, bei den ZA gibt es da ne Ausnahme. (Vereinbarung zwischen KZBV und Kassen).Bisher zahlen alle Kassen bei Widerspruch, außer die TK die bleibt stur..
Es gibt keine Ausnahme, diese Vereinbarung ist in diesem Punkt nichtig da falsch formuliert. Siehe diverse Stellungnahmen KZBV und GKV. Für uns haben nur HMR, HMK Relevanz und da steht von Wahlnöglichkeit nichts drin, sondern das der Arzt das Heilmittel spezifizieren muss. Also ist diese Absetzung völlig OK.
Hast du einen Link zu diesen Stellungnahmen? Die wären mir nämlich neu. :grin:
Gruß, Lars
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ Morpheus
Hast du einen Link zu diesen Stellungnahmen? Die wären mir nämlich neu. :grin:
Gruß, Lars
Also ist diese Absetzung völlig OK.
Wie.geschrieben nach unserer und Verbandserfahrung macht nur die
TK Probleme. Nur von einer anderen Kasse Absetzung, nach Widerspruch Zahlung. Stellungnahme hätt isch och gern....
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ali schrieb:
morpheus-06 schrieb am 18.7.18 08:22:
Also ist diese Absetzung völlig OK.
Wie.geschrieben nach unserer und Verbandserfahrung macht nur die
TK Probleme. Nur von einer anderen Kasse Absetzung, nach Widerspruch Zahlung. Stellungnahme hätt isch och gern....
ist eben von der TK :angry:
Im HMK der Zahnarztverordnungen steht aber bezüglich ergänzendes Heilmittel.
"Erfolgt keine Spezifikation des ergänzenden Heilmittels durch den Zahnarzt, kann der Heilmittelerbringer selbständig die Maßnahme auswählen, mit der das Therapieziel am Besten zu erreichen ist."
Also deute ich das eben so, dass ich durchaus bei Wahl von Fango auch Fango der Kasse in Rechnung stellen kann.
oder?
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Denni schrieb:
Hallo,
ist eben von der TK :angry:
Im HMK der Zahnarztverordnungen steht aber bezüglich ergänzendes Heilmittel.
"Erfolgt keine Spezifikation des ergänzenden Heilmittels durch den Zahnarzt, kann der Heilmittelerbringer selbständig die Maßnahme auswählen, mit der das Therapieziel am Besten zu erreichen ist."
Also deute ich das eben so, dass ich durchaus bei Wahl von Fango auch Fango der Kasse in Rechnung stellen kann.
oder?
"Erfolgt keine Spezifikation des ergänzenden Heilmittels durch den Zahnarzt, kann der Heilmittelerbringer selbständig die Maßnahme auswählen, mit der das Therapieziel am Besten zu erreichen ist."
Wo steht das genau, kann ich in den HMR nicht finden....
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ali schrieb:
Denni schrieb am 18.7.18 14:12:
"Erfolgt keine Spezifikation des ergänzenden Heilmittels durch den Zahnarzt, kann der Heilmittelerbringer selbständig die Maßnahme auswählen, mit der das Therapieziel am Besten zu erreichen ist."
Wo steht das genau, kann ich in den HMR nicht finden....
@ Morpheus
Hast du einen Link zu diesen Stellungnahmen? Die wären mir nämlich neu. :grin:
Gruß, Lars
Info kommt von Herrn Rot, GKV Spitzenverband. Einen Link dazu habe ich nicht.
Edit sagt noch:
Gleiche Info kam von der AOK Hauptverwaltung BaWü. HMR und HMK ZÄ sind verbindlich, hier keine Wahlmöglichkeit bei fehlender Spezifizierung der Wärme.
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morpheus-06 schrieb:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 18.7.18 08:35:
@ Morpheus
Hast du einen Link zu diesen Stellungnahmen? Die wären mir nämlich neu. :grin:
Gruß, Lars
Info kommt von Herrn Rot, GKV Spitzenverband. Einen Link dazu habe ich nicht.
Edit sagt noch:
Gleiche Info kam von der AOK Hauptverwaltung BaWü. HMR und HMK ZÄ sind verbindlich, hier keine Wahlmöglichkeit bei fehlender Spezifizierung der Wärme.
Hallo,
ist eben von der TK :angry:
Im HMK der Zahnarztverordnungen steht aber bezüglich ergänzendes Heilmittel.
"Erfolgt keine Spezifikation des ergänzenden Heilmittels durch den Zahnarzt, kann der Heilmittelerbringer selbständig die Maßnahme auswählen, mit der das Therapieziel am Besten zu erreichen ist."
Also deute ich das eben so, dass ich durchaus bei Wahl von Fango auch Fango der Kasse in Rechnung stellen kann.
oder?
Das steht nicht in den HMR sondern in einer Vereinbarung der KZBV und dem GKV Spitzenverband. Das hat aber für uns keine Relevanz und setzt die HMR ZA nicht außer Kraft und das muss das Heilmittel spezifiziert werden.
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morpheus-06 schrieb:
Denni schrieb am 18.7.18 14:12:
Hallo,
ist eben von der TK :angry:
Im HMK der Zahnarztverordnungen steht aber bezüglich ergänzendes Heilmittel.
"Erfolgt keine Spezifikation des ergänzenden Heilmittels durch den Zahnarzt, kann der Heilmittelerbringer selbständig die Maßnahme auswählen, mit der das Therapieziel am Besten zu erreichen ist."
Also deute ich das eben so, dass ich durchaus bei Wahl von Fango auch Fango der Kasse in Rechnung stellen kann.
oder?
Das steht nicht in den HMR sondern in einer Vereinbarung der KZBV und dem GKV Spitzenverband. Das hat aber für uns keine Relevanz und setzt die HMR ZA nicht außer Kraft und das muss das Heilmittel spezifiziert werden.
Natürlich kann er das, aber die Kasse vergütet eben nur das preisgünstigste Heilmittel, also Wärmetherapie!
In dem obigen Satz steht ja nicht, dass die Kasse verpflichtet ist das hochwertige Heilmittel zu bezahlen, das ist doch der gleiche Mist wie eine Behandlungszeit von 15 - 25 Minuten bei einer Pauschalvergütung!
Btw, hatte jemand definitiv schon Erfolg mit einem solchen Einspruch? Also keine Spezifizierung, Wärme verordnet, Fango abgegeben und nach Einspruch bezahlt bekommen? Ich glaube nicht!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...Erfolgt keine Spezifikation, kann der Heilmittelerbringer unter Berücksichtigung der für ihn maßgebenden Vorschriften selbstständig die entsprechende Maßnahme auswählen...
Natürlich kann er das, aber die Kasse vergütet eben nur das preisgünstigste Heilmittel, also Wärmetherapie!
In dem obigen Satz steht ja nicht, dass die Kasse verpflichtet ist das hochwertige Heilmittel zu bezahlen, das ist doch der gleiche Mist wie eine Behandlungszeit von 15 - 25 Minuten bei einer Pauschalvergütung!
Btw, hatte jemand definitiv schon Erfolg mit einem solchen Einspruch? Also keine Spezifizierung, Wärme verordnet, Fango abgegeben und nach Einspruch bezahlt bekommen? Ich glaube nicht!
Grüße...Gerry
Btw, hatte jemand definitiv schon Erfolg mit einem solchen Einspruch? Also keine Spezifizierung, Wärme verordnet, Fango abgegeben und nach Einspruch bezahlt bekommen? Ich glaube nicht!
Grüße...Gerry
JAAAAA ! Hatte ich und auch schon geschrieben oben :confused:. Begründung ganz ausgeschrieben eben jene Vereinbarung zwischen bla bla bla vom (siehe Link oben).
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ali schrieb:
Gerry schrieb am 19.7.18 07:59:
Btw, hatte jemand definitiv schon Erfolg mit einem solchen Einspruch? Also keine Spezifizierung, Wärme verordnet, Fango abgegeben und nach Einspruch bezahlt bekommen? Ich glaube nicht!
Grüße...Gerry
JAAAAA ! Hatte ich und auch schon geschrieben oben :confused:. Begründung ganz ausgeschrieben eben jene Vereinbarung zwischen bla bla bla vom (siehe Link oben).
Ich behaupte aber, dass du da einfach nur Glück gehabt hast! Schaust du in das Posting von Morpheus um 16.58 Uhr...
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Gratulation!
Ich behaupte aber, dass du da einfach nur Glück gehabt hast! Schaust du in das Posting von Morpheus um 16.58 Uhr...
Grüße...Gerry
(...)
genauer Punkt 8:
Ergänzende Heilmittel (Physiotherapie und physikalische Therapie)
Die Wärme- und Kälteapplikation kann nur als therapeutisch erforderliche Ergänzung in Kombination mit „KG“, „KG-ZNS-Kinder“, „KG-ZNS“, „MT“, „MLD-30“ oder „MLD-45“ verordnet werden. Der Vertragszahnarzt kann durch das Ankreuzen des entsprechenden Kästchens „Heißluft“, „Heiße Rolle“, „Ultraschall“ oder „Packungen“
die Maßnahmen der „Wärmetherapie“ spezifizieren. Erfolgt keine Spezifikation, kann der
Heilmittelerbringer unter Berücksichtigung der für ihn maßgebenden Vorschriften selbstständig die entsprechende Maßnahme auswählen.
Möchte noch drauf hinweisen, dass unter den für uns maßgebenden Vorschriften natürlich der tolle §2 SGB V mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot ist.
Ein toller Gummiparagraph aus dem die KK alles ableiten können was ihnen Geld spart :angry:
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Physiotherapie Dietermann schrieb:
ali schrieb am 18.7.18 07:17:
(...)
genauer Punkt 8:
Ergänzende Heilmittel (Physiotherapie und physikalische Therapie)
Die Wärme- und Kälteapplikation kann nur als therapeutisch erforderliche Ergänzung in Kombination mit „KG“, „KG-ZNS-Kinder“, „KG-ZNS“, „MT“, „MLD-30“ oder „MLD-45“ verordnet werden. Der Vertragszahnarzt kann durch das Ankreuzen des entsprechenden Kästchens „Heißluft“, „Heiße Rolle“, „Ultraschall“ oder „Packungen“
die Maßnahmen der „Wärmetherapie“ spezifizieren. Erfolgt keine Spezifikation, kann der
Heilmittelerbringer unter Berücksichtigung der für ihn maßgebenden Vorschriften selbstständig die entsprechende Maßnahme auswählen.
Möchte noch drauf hinweisen, dass unter den für uns maßgebenden Vorschriften natürlich der tolle §2 SGB V mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot ist.
Ein toller Gummiparagraph aus dem die KK alles ableiten können was ihnen Geld spart :angry:
Gratulation!
Ich behaupte aber, dass du da einfach nur Glück gehabt hast! Schaust du in das Posting von Morpheus um 16.58 Uhr...
Grüße...Gerry
Nein Gerry, hatte nicht nur Glück, musste nämlich tel. nochmal nachhaken, mit der schriftlichen Begründung....
Also: Meine vorgehensweise, Wärme besser spezifizieren lassen, auch wenn....gleich ne Möglichkeit die ZA Kontakte professionell zu gestalten und zu wissen das es für die ZA eben dieses Vereinbarung gibt. Wenn man denn aber das Vorgehen der TK anführt sind alle kooperativ. Geld verstehen ZA Praxen.
Bei Absetzungen immer widersprechen, Muster gern per PN (aber nur heute und denn wieder ab Mitte August :sunglasses:).
Bei TK erfolglos, bei anderen lt. Verband und einmal selbst erfolgreich...
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ali schrieb:
Gerry schrieb am 19.7.18 08:29:
Gratulation!
Ich behaupte aber, dass du da einfach nur Glück gehabt hast! Schaust du in das Posting von Morpheus um 16.58 Uhr...
Grüße...Gerry
Nein Gerry, hatte nicht nur Glück, musste nämlich tel. nochmal nachhaken, mit der schriftlichen Begründung....
Also: Meine vorgehensweise, Wärme besser spezifizieren lassen, auch wenn....gleich ne Möglichkeit die ZA Kontakte professionell zu gestalten und zu wissen das es für die ZA eben dieses Vereinbarung gibt. Wenn man denn aber das Vorgehen der TK anführt sind alle kooperativ. Geld verstehen ZA Praxen.
Bei Absetzungen immer widersprechen, Muster gern per PN (aber nur heute und denn wieder ab Mitte August :sunglasses:).
Bei TK erfolglos, bei anderen lt. Verband und einmal selbst erfolgreich...
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a schubart schrieb:
Bei Wärme ohne Spezifizierung ist das günstigste also Heißluft abzuleisten.
Ist also eine korrekte Absetzung.
Tut mir leid ist auch egalen Zahnarzt Rezept oder von anderem Arzt
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