Sie wollen mit einem dynamischen
und innovativen Team aktiv an der
Gesundheit der Menschen arbeiten
und dabei eigene Ideen und
Vorschläge einbringen, dann
starten Sie mit uns durch!
Das SRC Sport-und Reha-Centrum
setzt auf die Zusammenarbeit von
erstklassig ausgebildeten
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern, Medizinern
und Gesundheitsmanagern und sind
davon überzeugt die Gesundheit der
Menschen aktiv zu verbessern.
Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
und innovativen Team aktiv an der
Gesundheit der Menschen arbeiten
und dabei eigene Ideen und
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Wer kann uns helfen, weiß jemand Bescheid?
Das Problem:
EV haben wir datiert z. B. bis zum 20.12.14
FV leider schon vor dem 20.12.14 angefangen zu datieren (nur EIN Datum überschneidet sich)
Früher wurde dann nur die EINE Behandlung gekürzt. Neuerdings wird das gesamte Rezept als üngültig einbehalten und gekürzt.
Ist das rechtens???
Danke.
LG Caro
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Problem beschreiben
kahol schrieb:
Liebe KollegInnen,
Wer kann uns helfen, weiß jemand Bescheid?
Das Problem:
EV haben wir datiert z. B. bis zum 20.12.14
FV leider schon vor dem 20.12.14 angefangen zu datieren (nur EIN Datum überschneidet sich)
Früher wurde dann nur die EINE Behandlung gekürzt. Neuerdings wird das gesamte Rezept als üngültig einbehalten und gekürzt.
Ist das rechtens???
Danke.
LG Caro
Also... was ist genau passiert?
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Du unterstellst wieder einmal Sachen, die nirgends stehen oder angedeutet sind.
...denn der Patient muss direkt nach der Behandlung quittieren....
Z.B. meine HB- Patienten unterschreiben stets alles in einem Ritt ( entweder vorher, mittendrin oder beim letzten Termin- schliesslich will ich dort die VO mitnehmen ). Die VO überlappen sich eigentlich konsequent und regelmässig.
...Also... was ist genau passiert?...
Das was dasteht fragst Du nun auch noch ?
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webpt schrieb:
.... Das hört sich alles nach nicht korrekter Datierung an und wenn dem so ist, dann ist die Leistung nicht gültig erbracht,...
Du unterstellst wieder einmal Sachen, die nirgends stehen oder angedeutet sind.
...denn der Patient muss direkt nach der Behandlung quittieren....
Z.B. meine HB- Patienten unterschreiben stets alles in einem Ritt ( entweder vorher, mittendrin oder beim letzten Termin- schliesslich will ich dort die VO mitnehmen ). Die VO überlappen sich eigentlich konsequent und regelmässig.
...Also... was ist genau passiert?...
Das was dasteht fragst Du nun auch noch ?
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Wonderwoman schrieb:
Ehrlich? Das hört sich alles nach nicht korrekter Datierung an und wenn dem so ist, dann ist die Leistung nicht gültig erbracht, denn der Patient muss direkt nach der Behandlung quittieren.
Also... was ist genau passiert?
Gruß Britt
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Z.B. um die verordneten Therapien auch alle datumsseitig hinzubekommen. Gerade ja bei zu transportierenden Pat., die nur wenige Male im Jahr zum Arzt gefahren werden. Die neue VO sich oft mir der laufenden überschneidet. Die Arzttermine per Koordination des Transportes, Zeit des Transportes usw. usw. eben nun mal oft nicht anders machbar sind.
...Aber vor allen Dingen, wie kann es passieren, dass dies nicht mal bei der Abrechnung auffällt? ....
Bei VO- Überschneidungen solle nun sicherlich nicht das gleiche Datum auf Erst# FolgeVO stehen- da hätte bei der Abrechnung ja jemand nicht exakt die durchgeführten Termine hingeschrieben. Der doppelt präsentierte Termin ginge nicht durch und ein anderer dürfte sodann unbezahlt bleiben.
...Das ist mir absolut unverständlich. Da wirst du wohl Lehrgeld zahlen müssen. ...
Mal richtig ehrlich und Hand aufs Herz, denn Deine Beiträge legen ziemlich oft nahe, dass Du mit Abrechnungsthemen so oft so extrem ausserhalb der Realität liegst: bist Du PI oder PT bzw. hast überhaupt mit dem theraüeutischen Segment etwas zutun ? Nicht das das unpassend wär, aber weshalb so oft so massiv so falsche Darstellungen ? Sollst/ musst/ willst Du deutliche Verunsicherung gewährleisten bzw. dortzu mittels ehrenamtlicher Tätigkeit beitragen. Denn das ist doch schon manchmal sehr auffällig wie ausdrücklich gezielt Du Falschdarstellungen abgibst.
Find ich nicht in Ordnung.
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webpt schrieb:
... Wie könnt ihre eine FV beginnen, wenn die EV noch läuft?...
Z.B. um die verordneten Therapien auch alle datumsseitig hinzubekommen. Gerade ja bei zu transportierenden Pat., die nur wenige Male im Jahr zum Arzt gefahren werden. Die neue VO sich oft mir der laufenden überschneidet. Die Arzttermine per Koordination des Transportes, Zeit des Transportes usw. usw. eben nun mal oft nicht anders machbar sind.
...Aber vor allen Dingen, wie kann es passieren, dass dies nicht mal bei der Abrechnung auffällt? ....
Bei VO- Überschneidungen solle nun sicherlich nicht das gleiche Datum auf Erst# FolgeVO stehen- da hätte bei der Abrechnung ja jemand nicht exakt die durchgeführten Termine hingeschrieben. Der doppelt präsentierte Termin ginge nicht durch und ein anderer dürfte sodann unbezahlt bleiben.
...Das ist mir absolut unverständlich. Da wirst du wohl Lehrgeld zahlen müssen. ...
Mal richtig ehrlich und Hand aufs Herz, denn Deine Beiträge legen ziemlich oft nahe, dass Du mit Abrechnungsthemen so oft so extrem ausserhalb der Realität liegst: bist Du PI oder PT bzw. hast überhaupt mit dem theraüeutischen Segment etwas zutun ? Nicht das das unpassend wär, aber weshalb so oft so massiv so falsche Darstellungen ? Sollst/ musst/ willst Du deutliche Verunsicherung gewährleisten bzw. dortzu mittels ehrenamtlicher Tätigkeit beitragen. Denn das ist doch schon manchmal sehr auffällig wie ausdrücklich gezielt Du Falschdarstellungen abgibst.
Find ich nicht in Ordnung.
Zu empfehlen die FV zu beginnen, damit es mit dem Datum paßt, obwohl die EV noch läuft, ist wieder einmal mehr eine deiner unsinnigen Empfehlungen. Da schickt man ein Fax zum Doc und läßt das Datum ändern. Aber du schreist natürlich gleich nach Klage, anstatt einen vernünftigen Weg zu wählen. Woher willst du denn wissen, wie bei einer Klage entschieden wird? In viele Rahmenverträgen steht nämlich, dass erst die eine VO abgearbeitet sein muss. Woher willst du wissen, wie das bei einer Klage ausgelegt wird?
Aber ich vergaß, du bist Jesus und allwissend. Besonders in der Physiowelt. :yum:
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Deinen Schwachsinn (wie meistens), ob ich PI bin oder nicht kommentiere ich nicht weiter.
Zu empfehlen die FV zu beginnen, damit es mit dem Datum paßt, obwohl die EV noch läuft, ist wieder einmal mehr eine deiner unsinnigen Empfehlungen. Da schickt man ein Fax zum Doc und läßt das Datum ändern. Aber du schreist natürlich gleich nach Klage, anstatt einen vernünftigen Weg zu wählen. Woher willst du denn wissen, wie bei einer Klage entschieden wird? In viele Rahmenverträgen steht nämlich, dass erst die eine VO abgearbeitet sein muss. Woher willst du wissen, wie das bei einer Klage ausgelegt wird?
Aber ich vergaß, du bist Jesus und allwissend. Besonders in der Physiowelt. :yum:
Gruß Britt
Du hast es doch aber nun kommentiert, nämlich doch genau mit dieser Zeile.
...Zu empfehlen die FV zu beginnen, damit es mit dem Datum paßt, obwohl die EV noch läuft, ist wieder einmal mehr eine deiner unsinnigen Empfehlungen...
Einerseits hatte ich das so nicht empfohlen, andererseits wär das richtigerweise natürlich eine klassische Handhabung.
...Da schickt man ein Fax zum Doc und läßt das Datum ändern....
Selbstverständlich kann man es auch grundlos umständlich handhaben. Selber fiele mir das so nicht im Träume ein. Einerseits sehe ich keinen Grund und/ oder Handlungsbedarf andererseits sehe ich keine Notwendigkeit Zusatzarbeit zu initiieren. Es sei für Dich so der ausweichende Weg bei dieser Handhabung- ist im Einzelfall zweifelsohne durchaus hilfreich. Das Thema ist es aber nicht so richtig, denn es ist doch nicht die Frage angsthabend wischiwaschi im Stolpermodus die grundsätzliche Nichtklärung beizubehalten. Wobei ich selber garkein Fax habe- ist Sache des Patienten. Kümmert sich schliesslich der Pat. um vielerlei diesen Sachverhalt, ist dies nämlich genau das letzte Mal dieser Klärung ( danach klappt das oft, denn der Verordner bekommt sodurch das Thema rundum auf den Tisch ). Du wirst diese vielen Sachen evtl. nie klären. Wie komme ich denn dazu dem Verordner ein Fax zu senden ? Das teure Faxpapier des Verordners soll ich dann vielleicht auch noch bezahlen.
...Aber du schreist natürlich gleich nach Klage, anstatt einen vernünftigen Weg zu wählen. Woher willst du denn wissen, wie bei einer Klage entschieden wird?....
War mir schon aufgefallen, dass Du eine/ die Klage grundsätzlich zur Klärung für den Berufsstand ablehnst ( soll schliesslich alles so katastrophal bleiben ? ). Ich kann nicht wissen, wie eine Klage entschieden würde. In der Tat wär es sehr hilfreich, wenn genau diese Sache mal von jemanden ernsthaft per Gerichtsgang in die Gänge geht.
Wobei ich zumindest hier weder nach Klage geschrien hatte ( ich hatte übrigens einen völlig anderen Hinweis beschrieben ), Du evtl. lediglich das so verstehen wolltest- kann ich aber auch nicht wissen. Wer bitte glaubt denn wirklich ernsthaft daran, dass es selbst zu schikanösen Lächerlichkeiten ohne Klage zu einer tatsächlichen und grundsätzlichen Klärung kommt, Du etwa wenigstens ? Es ist doch wohl so, dass von uns vielerlei im hilflosen Stolpereienmodus jeweils kleinkleinbezogen irgendwie zur Zahlung gebracht wird ( oft lässt man es wegen der jeweiligen Geringwertigkeit wieder mal sein). Der jeweilige PI es naturgemäß sein lassen muss, da der jeweilige Aufwand nicht gerechtfertigt ist. Wir wissen doch wohl letztendlich alle ( sei mal ehrlich ), dass die Verbandsmitglieder solcherlei Klärungen unbedingt abwenden wollen und das ja seit Jahren hoch erfolgreich. Selbst wenn es, so nach Dir, ja in manchen RV stünde. Wer bitte hat es dort denn gegen die Leistungserbringer hereingezwungen ? Ohne solche Verbandsmitgliederzwänge gäbe es solche Themen doch garnicht. Die sind sogar extra hingefahren um genau solcherlei zu unterschreiben ( vorher übrigens von den Verbänden selbst als Vertragspassage initiiert ).
...In viele Rahmenverträgen steht nämlich, dass erst die eine VO abgearbeitet sein muss. ...
Meinst Du das zu wissen oder ist das tatsächlich so ? Hast Du ein oder zwei Beispiele parat ? Abgesehen davon, selbst wenn es in RV so katastrophal " geregelt " wär, bedeutete dies nicht, dass das dann so sei. Das haben RV nämlich nicht einmal zu regeln, die Gültigkeit per geschriebenem Text hat wirklich sehr wenig mit realer Gültigkeit gemein.
....Woher willst du wissen, wie das bei einer Klage ausgelegt wird? ....
Dazu hatte ich nichts geschrieben, kann es aber wohl auch nicht wissen. Durchaus aber endlich mal klärungsbedürftig- sehe ich auch so.
.... Aber ich vergaß, du bist Jesus und allwissend....
Wir sind da einer Meinung. Ich dachte schon, dass wir garkeine Gemeinsamkeiten haben.
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webpt schrieb:
...Deinen Schwachsinn (wie meistens), ob ich PI bin oder nicht kommentiere ich nicht weiter. ...
Du hast es doch aber nun kommentiert, nämlich doch genau mit dieser Zeile.
...Zu empfehlen die FV zu beginnen, damit es mit dem Datum paßt, obwohl die EV noch läuft, ist wieder einmal mehr eine deiner unsinnigen Empfehlungen...
Einerseits hatte ich das so nicht empfohlen, andererseits wär das richtigerweise natürlich eine klassische Handhabung.
...Da schickt man ein Fax zum Doc und läßt das Datum ändern....
Selbstverständlich kann man es auch grundlos umständlich handhaben. Selber fiele mir das so nicht im Träume ein. Einerseits sehe ich keinen Grund und/ oder Handlungsbedarf andererseits sehe ich keine Notwendigkeit Zusatzarbeit zu initiieren. Es sei für Dich so der ausweichende Weg bei dieser Handhabung- ist im Einzelfall zweifelsohne durchaus hilfreich. Das Thema ist es aber nicht so richtig, denn es ist doch nicht die Frage angsthabend wischiwaschi im Stolpermodus die grundsätzliche Nichtklärung beizubehalten. Wobei ich selber garkein Fax habe- ist Sache des Patienten. Kümmert sich schliesslich der Pat. um vielerlei diesen Sachverhalt, ist dies nämlich genau das letzte Mal dieser Klärung ( danach klappt das oft, denn der Verordner bekommt sodurch das Thema rundum auf den Tisch ). Du wirst diese vielen Sachen evtl. nie klären. Wie komme ich denn dazu dem Verordner ein Fax zu senden ? Das teure Faxpapier des Verordners soll ich dann vielleicht auch noch bezahlen.
...Aber du schreist natürlich gleich nach Klage, anstatt einen vernünftigen Weg zu wählen. Woher willst du denn wissen, wie bei einer Klage entschieden wird?....
War mir schon aufgefallen, dass Du eine/ die Klage grundsätzlich zur Klärung für den Berufsstand ablehnst ( soll schliesslich alles so katastrophal bleiben ? ). Ich kann nicht wissen, wie eine Klage entschieden würde. In der Tat wär es sehr hilfreich, wenn genau diese Sache mal von jemanden ernsthaft per Gerichtsgang in die Gänge geht.
Wobei ich zumindest hier weder nach Klage geschrien hatte ( ich hatte übrigens einen völlig anderen Hinweis beschrieben ), Du evtl. lediglich das so verstehen wolltest- kann ich aber auch nicht wissen. Wer bitte glaubt denn wirklich ernsthaft daran, dass es selbst zu schikanösen Lächerlichkeiten ohne Klage zu einer tatsächlichen und grundsätzlichen Klärung kommt, Du etwa wenigstens ? Es ist doch wohl so, dass von uns vielerlei im hilflosen Stolpereienmodus jeweils kleinkleinbezogen irgendwie zur Zahlung gebracht wird ( oft lässt man es wegen der jeweiligen Geringwertigkeit wieder mal sein). Der jeweilige PI es naturgemäß sein lassen muss, da der jeweilige Aufwand nicht gerechtfertigt ist. Wir wissen doch wohl letztendlich alle ( sei mal ehrlich ), dass die Verbandsmitglieder solcherlei Klärungen unbedingt abwenden wollen und das ja seit Jahren hoch erfolgreich. Selbst wenn es, so nach Dir, ja in manchen RV stünde. Wer bitte hat es dort denn gegen die Leistungserbringer hereingezwungen ? Ohne solche Verbandsmitgliederzwänge gäbe es solche Themen doch garnicht. Die sind sogar extra hingefahren um genau solcherlei zu unterschreiben ( vorher übrigens von den Verbänden selbst als Vertragspassage initiiert ).
...In viele Rahmenverträgen steht nämlich, dass erst die eine VO abgearbeitet sein muss. ...
Meinst Du das zu wissen oder ist das tatsächlich so ? Hast Du ein oder zwei Beispiele parat ? Abgesehen davon, selbst wenn es in RV so katastrophal " geregelt " wär, bedeutete dies nicht, dass das dann so sei. Das haben RV nämlich nicht einmal zu regeln, die Gültigkeit per geschriebenem Text hat wirklich sehr wenig mit realer Gültigkeit gemein.
....Woher willst du wissen, wie das bei einer Klage ausgelegt wird? ....
Dazu hatte ich nichts geschrieben, kann es aber wohl auch nicht wissen. Durchaus aber endlich mal klärungsbedürftig- sehe ich auch so.
.... Aber ich vergaß, du bist Jesus und allwissend....
Wir sind da einer Meinung. Ich dachte schon, dass wir garkeine Gemeinsamkeiten haben.
Wo bitte hast du entnommen, dass ich grundsätzlich gegen eine Klage bin? Aber stimmt, ich vergaß, du überblickst und weißt ja ALLES. :blush:
Aber für mich ist das jetzt erledigt, denn ich habe echt Besseres zu tun, als auf so einen Unsinn zu antworten.
Ich wünsche dir einen schönen Sonntag und nicht grämen, weil jemand anderer Meininung ist als du.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Na ja, wieder einer deiner nicht ernst zu nehmenden Beiträge mehr. Auch wenn es dir "im Träume" :yum: nicht einfallen würde, dem Doc ein Fax zu senden, weil es "zuviel Arbeit" ist, so fällt es dir aber ein, den HB Patienten vorher!!! alle Termine unterschreiben zu lassen. Oder hinterher alle, was natürlich super intelligent ist, wenn der Patient z. B. verstirbt oder ins KH kommt. Eine VO hat ja auch ein so immenses Gewicht, dass man sie unmöglich mitnehmen kann.
Wo bitte hast du entnommen, dass ich grundsätzlich gegen eine Klage bin? Aber stimmt, ich vergaß, du überblickst und weißt ja ALLES. :blush:
Aber für mich ist das jetzt erledigt, denn ich habe echt Besseres zu tun, als auf so einen Unsinn zu antworten.
Ich wünsche dir einen schönen Sonntag und nicht grämen, weil jemand anderer Meininung ist als du.
Gruß Britt
Ganz offensichtlich genau das Gegenteil ist doch der Fall ?
...nicht einfallen würde, dem Doc ein Fax zu senden, weil es "zuviel Arbeit" ist,....
Hattest Du meinen Beitrag garnicht gelesen ? Bei mir scheitert es bereits am nichtvorhandenem Gerät.
... so fällt es dir aber ein, den HB Patienten vorher!!! alle Termine unterschreiben zu lassen....
Zumindest diese entsprechende Passage in meinem Beitrag nicht gelesen ? Mich fragen die Pat. immer, wann sie wo usw. unterschreiben sollen usw. usw. . Mir selber ist das eigentlich egal, beim letzten Termin werde ich letztendlich alles mitnehmen. Insofern ist mir das nicht eingefallen. Übrigens: schon garnicht ist mir eingefallen, dass die HB- Pat. vorher alle Termine unterschreiben sollen/ müssen usw. . Hatte ich das etwa unverständlich so geschrieben, dass Du das so verallgemeinernd herausliest ?
... Oder hinterher alle, was natürlich super intelligent ist, wenn der Patient z. B. verstirbt oder ins KH kommt.....
In der Tat hat das nicht nur Vorteile. Gerade ja eben bspw. Tod usw. . Hatte ich in den letzten Jahren aber auch schon 2 x. Pat. gestorben, nicht alle Unterschriften vorhanden- hatte der Mann dann unterschrieben, bei der anderen unterschrieb ich ohnehin als PI selber. Was nun alles wieder bei Dir anders ist, sei auch so wie Du es eben handhabst. Ist doch auch in Ordnung- löst jedoch nicht die schikanösen Kleinkleinschweinereien, die großen ohnehin nicht.
Unterschriften usw.: ja Du kannst gegenargumentieren, um letztendlich immer mehr vom Thema wegzukommen oder dgl.. Für eine Pat. hatte der Mann unterschrieben, für die andere hatte ich Vollmacht ( sind/ waren Einzelfälle )- ist abrechnungsseitig " garkein Problem ". Da musste auch nichts verheimlicht oder dgl. werden. Es versteht sich von selbst, dass die Kasse bei der Vollmachtsache das Gurkenfass nun mal endlich umkippen wollte. Nix zu machen, wenn ich als PI insofern Vollmacht habe habe ich Vollmacht, deutlich später war die Vollmacht dann bei der Kasse doch noch gefunden worden- klassischerweise kann sowas bei der Kasse unauffindbar abhanden kommen ( was denn auch sonst ). Es versteht sich doch wohl auch von selbst, dass ich die Vollmacht gegenüber der Kasse auch nicht fand ( dies zumindest so deklarierte ). Natürlich setzte sofort der imperiale Administrationsgigant zum Gegenschlag an. Solches ist klares Zeichen, dass die Kassen die Leistungserbringer nicht als Partner betrachten sondern eher als zu bekämpfende Gegner. " Vertrauen " wird scheinbar mit " Grundsatzmeuchelbetrüger " gehandhabt usw. .
... Eine VO hat ja auch ein so immenses Gewicht, dass man sie unmöglich mitnehmen kann...
Du handhabst es so und ich eben anders, hat alles so seine 30 Vor- und Nachteile.
Die anderen Meinungen grämen mich nicht zu sehr- keine Sorge. Letztendlich geht es eigentlich um Klärung/ en, entsprechende Versuche, idealerweise ernster Klärung.
Wenn Du schreibst, dass stünde in einigen Verträgen so drin ( vom Sinn her: FVO sei ungültig, wenn ErstVO nicht vollständig abgearbeitet sei ), dann frage ich: Quelle ?
Abgesehen davon regeln die RV keine gesetzlichen SGB- Gültigkeiten. Das ist zwar der ungebrochene Verbandsmitgliederauftrag, stets deutliche Nachteile zu sichern, zu erschaffen usw., ändert aber nichts daran, also selbst wenn Du eine Quelle hättest ( was eher nicht zu erwarten ist ), dass RV keinerlei gesetzliche Regelungskraft beinhaltet. Auch nicht dann, wenn das oft so hier dargeboten wird.
Inhaltlich die RV ja tonnenweise obendrein SGB, HMR/ HMK, Empfehlungen usw. usw. Zusammenfassungen darstellen. Bzw. endlos " regeln " was es mehrfach als Regelung schon gibt ( evtl. um dem Berufsstand vorzualbern, dass solcherlei Unsinn nochmal extra in den wichtigen RV sein muss ? ). Wobei das ja nicht einmal die Verbandsmitglieder selber erklären können- scheinen bei den Verhandlungen garnicht anwesend gewesen zu sein, die Unterschriften trotzdem dastehen.
Bei Dir habe ich etwas den Eindruck, dass Du durchs System gut auf Linie gebracht wurdest. Jemand schreibt banal Problem XYZ, Du agierts augenblicklich, wo in jeder Ecke der Vertragsbetrug zu finden sei, was alles unrecht bereits schon erfolgt sei usw.. Letztendlich gehst Du, zumindest scheinbar, den vorgegebenen Kassenwegweiser entlang: Therapeuten sind eigentlich immer Betrüger bzw. war alles so um Betrug zu vertuschen usw. usw.. Nicht das manch RV nicht mal gilt, Du agierst erstmal für die Kasse ( ist mir schon häufiger aufgefallen und mit Sicherheit meine Wahrnehmung ).
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webpt schrieb:
...Aber für mich ist das jetzt erledigt, denn ich habe echt Besseres zu tun, als auf so einen Unsinn zu antworten...
Ganz offensichtlich genau das Gegenteil ist doch der Fall ?
...nicht einfallen würde, dem Doc ein Fax zu senden, weil es "zuviel Arbeit" ist,....
Hattest Du meinen Beitrag garnicht gelesen ? Bei mir scheitert es bereits am nichtvorhandenem Gerät.
... so fällt es dir aber ein, den HB Patienten vorher!!! alle Termine unterschreiben zu lassen....
Zumindest diese entsprechende Passage in meinem Beitrag nicht gelesen ? Mich fragen die Pat. immer, wann sie wo usw. unterschreiben sollen usw. usw. . Mir selber ist das eigentlich egal, beim letzten Termin werde ich letztendlich alles mitnehmen. Insofern ist mir das nicht eingefallen. Übrigens: schon garnicht ist mir eingefallen, dass die HB- Pat. vorher alle Termine unterschreiben sollen/ müssen usw. . Hatte ich das etwa unverständlich so geschrieben, dass Du das so verallgemeinernd herausliest ?
... Oder hinterher alle, was natürlich super intelligent ist, wenn der Patient z. B. verstirbt oder ins KH kommt.....
In der Tat hat das nicht nur Vorteile. Gerade ja eben bspw. Tod usw. . Hatte ich in den letzten Jahren aber auch schon 2 x. Pat. gestorben, nicht alle Unterschriften vorhanden- hatte der Mann dann unterschrieben, bei der anderen unterschrieb ich ohnehin als PI selber. Was nun alles wieder bei Dir anders ist, sei auch so wie Du es eben handhabst. Ist doch auch in Ordnung- löst jedoch nicht die schikanösen Kleinkleinschweinereien, die großen ohnehin nicht.
Unterschriften usw.: ja Du kannst gegenargumentieren, um letztendlich immer mehr vom Thema wegzukommen oder dgl.. Für eine Pat. hatte der Mann unterschrieben, für die andere hatte ich Vollmacht ( sind/ waren Einzelfälle )- ist abrechnungsseitig " garkein Problem ". Da musste auch nichts verheimlicht oder dgl. werden. Es versteht sich von selbst, dass die Kasse bei der Vollmachtsache das Gurkenfass nun mal endlich umkippen wollte. Nix zu machen, wenn ich als PI insofern Vollmacht habe habe ich Vollmacht, deutlich später war die Vollmacht dann bei der Kasse doch noch gefunden worden- klassischerweise kann sowas bei der Kasse unauffindbar abhanden kommen ( was denn auch sonst ). Es versteht sich doch wohl auch von selbst, dass ich die Vollmacht gegenüber der Kasse auch nicht fand ( dies zumindest so deklarierte ). Natürlich setzte sofort der imperiale Administrationsgigant zum Gegenschlag an. Solches ist klares Zeichen, dass die Kassen die Leistungserbringer nicht als Partner betrachten sondern eher als zu bekämpfende Gegner. " Vertrauen " wird scheinbar mit " Grundsatzmeuchelbetrüger " gehandhabt usw. .
... Eine VO hat ja auch ein so immenses Gewicht, dass man sie unmöglich mitnehmen kann...
Du handhabst es so und ich eben anders, hat alles so seine 30 Vor- und Nachteile.
Die anderen Meinungen grämen mich nicht zu sehr- keine Sorge. Letztendlich geht es eigentlich um Klärung/ en, entsprechende Versuche, idealerweise ernster Klärung.
Wenn Du schreibst, dass stünde in einigen Verträgen so drin ( vom Sinn her: FVO sei ungültig, wenn ErstVO nicht vollständig abgearbeitet sei ), dann frage ich: Quelle ?
Abgesehen davon regeln die RV keine gesetzlichen SGB- Gültigkeiten. Das ist zwar der ungebrochene Verbandsmitgliederauftrag, stets deutliche Nachteile zu sichern, zu erschaffen usw., ändert aber nichts daran, also selbst wenn Du eine Quelle hättest ( was eher nicht zu erwarten ist ), dass RV keinerlei gesetzliche Regelungskraft beinhaltet. Auch nicht dann, wenn das oft so hier dargeboten wird.
Inhaltlich die RV ja tonnenweise obendrein SGB, HMR/ HMK, Empfehlungen usw. usw. Zusammenfassungen darstellen. Bzw. endlos " regeln " was es mehrfach als Regelung schon gibt ( evtl. um dem Berufsstand vorzualbern, dass solcherlei Unsinn nochmal extra in den wichtigen RV sein muss ? ). Wobei das ja nicht einmal die Verbandsmitglieder selber erklären können- scheinen bei den Verhandlungen garnicht anwesend gewesen zu sein, die Unterschriften trotzdem dastehen.
Bei Dir habe ich etwas den Eindruck, dass Du durchs System gut auf Linie gebracht wurdest. Jemand schreibt banal Problem XYZ, Du agierts augenblicklich, wo in jeder Ecke der Vertragsbetrug zu finden sei, was alles unrecht bereits schon erfolgt sei usw.. Letztendlich gehst Du, zumindest scheinbar, den vorgegebenen Kassenwegweiser entlang: Therapeuten sind eigentlich immer Betrüger bzw. war alles so um Betrug zu vertuschen usw. usw.. Nicht das manch RV nicht mal gilt, Du agierst erstmal für die Kasse ( ist mir schon häufiger aufgefallen und mit Sicherheit meine Wahrnehmung ).
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Problem beschreiben
Britt schrieb:
Da kannst du nichts machen. Wie könnt ihre eine FV beginnen, wenn die EV noch läuft? Aber vor allen Dingen, wie kann es passieren, dass dies nicht mal bei der Abrechnung auffällt? Das ist mir absolut unverständlich. Da wirst du wohl Lehrgeld zahlen müssen.
Gruß Britt
Schildere den Sachverhalt in einem schriftl.!!! Widerspruch: am Tresen lagen 2 VO, versehentlich wurde dem Patienten die falsche (FVO) zur Unterschrift gereicht, beim nächsten mal dann halt noch einmal die EVO. Dadurch wird weder die EVO noch die FVO ungültig. Gegen den RV wurde auch nicht verstoßen, da die Unterschrift jeweils am Tag der Leistungsabgabe erfolgte. Es ist auch kein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot erkennbar. Aus Deiner Sicht gibt es keinen Absetzungsgrund für 1 Behandlung und schon gar nicht für die ganze Behandlungsserie. Schreib rein, dass Du bei Ablehnung des Widerspruches ein "rechtsmittelfähiges" Schriftstück der Kasse möchtest, auf dem der genaue Rechtsgrund der Absetzung benannt wird. Das signalisiert, dass Du ggf. klagen könntest (das reicht oft, um an sein Geld zu kommen).
Nur weil die Kassen so etwas ständig absetzen, muss das doch nicht rechtens sein. Erst wenn ein Gericht genau diese Absetzungspraxis bestätigt (in diesem Fall fraglich), im konkreten Fall ohne Widerspruch klein beigeben. Vorher ist es nur ein Versuch der Kasse herauszufinden, was sich Therapeuten noch alles gefallen lassen. Also probier's und viel Glück!!!
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[...] Es steht auch in keinem RV, den ich kenne, (in der Heilmittelrichtlinie übrigens auch nicht), dass eine EVO zuerst vollständig abgearbeitet sein muss, bevor mit der FVO angefangen wird (ist eher eine Interpretation, die sich aus der Logik der Sache ergibt, als auf eine Rechtsnorm gestützt ist). [...]
Im RVO-Rahmenvertrag Bayern steht (§16, Abs. 8):
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
REHA am Kreuz schrieb am 17.1.15 16:01:
Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit einer später ausgestellten, identischen Verordnung begonnen wird.
[...] Es steht auch in keinem RV, den ich kenne, (in der Heilmittelrichtlinie übrigens auch nicht), dass eine EVO zuerst vollständig abgearbeitet sein muss, bevor mit der FVO angefangen wird (ist eher eine Interpretation, die sich aus der Logik der Sache ergibt, als auf eine Rechtsnorm gestützt ist). [...]
Im RVO-Rahmenvertrag Bayern steht (§16, Abs. 8):
Gruß
Nora
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Wonderwoman schrieb:
Ist ja keine identische... die eine ist EV und die andere FV. :smile:
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Papa Alpaka schrieb:
Ich habs! Der Masterplan der Verbandsverhandler läuft hinaus auf "Security by Obscurity". Wir haben den Verbandsfunktionären Unrecht getan...
Dass der RV Bayern diese Regelung enthält, könnte als Indiz dafür gewertet werden, dass sich das so nicht aus der Heilmittelrichtlinie ergibt. Warum sollte es sonst extra im Vertrag erwähnt werden? Wenn andere Kassen es nicht ausdrücklich in die Verträge geschrieben haben, können sie sich weder auf Heilmittelrichtlinie noch auf Vertrag berufen, wenn sie hier absetzen. Worauf dann?
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REHA am Kreuz schrieb:
Ein wichtiger Hinweis, allerdings fehlt im RV AOK Bayern die Absetzung als mögliche Folge eines Vertragsverstoßes (Folgen sind dort benannt). Ein Automatismus jeder Vertragsverstoß -> Absetzung ist daher fraglich. Warum nicht gerichtlich klären lassen, ob genau dieser Verstoß die (Komplett-)Absetzung rechtfertigt?
Dass der RV Bayern diese Regelung enthält, könnte als Indiz dafür gewertet werden, dass sich das so nicht aus der Heilmittelrichtlinie ergibt. Warum sollte es sonst extra im Vertrag erwähnt werden? Wenn andere Kassen es nicht ausdrücklich in die Verträge geschrieben haben, können sie sich weder auf Heilmittelrichtlinie noch auf Vertrag berufen, wenn sie hier absetzen. Worauf dann?
" Logik der Sache " ist formulierungsseitig wirklich richtig gut gelungen. Leider genau dies geradezu weit ausserhalb dahinsteht bzw. ja schon fast ausgeschlossen zu sein scheint. Denn vielerlei HMR/ HMK und Co- Sachverhalte haben mit allem möglichen zu tun, nichts hingegen mit Logik. Das geht sogar soweit, dass selbst med. Erkenntnisse im Katalog- Vertrags- Imperialregelungsgeflecht einfach beiseite geschoben sind und die " Heilungsvorschriften der Krankheit selbst " sich aus Gesetz und Vertrag ergeben. HMR/ HMK zweifelsohne ein/ das insofernige Kostenbegrenzungsgesetz faktisch darstellen.
...Schildere den Sachverhalt in einem schriftl.!!! Widerspruch: am Tresen lagen 2 VO, versehentlich wurde dem Patienten die falsche (FVO) zur Unterschrift gereicht,...
Ich sende alles formlos stets an den entsprechenden Bundesverband ( an den Vorstand ), welcher richtigerweise wieder seine Unzuständigkeit erklärt+ hoch und heilig verspricht, diesen Einzelfall weiterzuleiten. Also an die zuständige Kasse, Abt. usw. . Zu deutsch: deutlich unaufwendig; Geld ist am dritten Tag meiner Mail meinem Konto gutgeschrieben.
Innerhalb der deutlich verängstigten Therapeutengruppierung nicht unbedingt hilfreich. Die Zunft hat vor dem " Eigengesetzgeber " richtig echte Angst, selbst hier sog. Hardlinerpraxen haben tatsächliche richtige echte Angst vor den Kassen. Von Gerichtsgängen usw. haben sie manchmal viel gelesen und sehr selten sogar einen wegweisenden 50 Euro Gerichtsstreit in unwichtiger Sache gewonnen. Sehr schnell kann man bei sehr einfachem Querlesen die angshabende Branche beleuchten.
Was hier Britt etwas weiter oben schreibt, dürfte in Zusammenhang zum Eingangstext kaum an Unwissenheit und offerierter Angstwegduckerei überbietbar sein. Es werden stets Maßnahmen herbeigesucht, um das jeweilige Problem sozusagen extra nicht zu klären. Das kann man vermutlich hier verallgemeinern. Letztendlich ist es aber wohl die ernsthafte Angst der Therapeuten. Ein Berufsstand, welcher mittels seiner Interessenvertreter seit Jahrzehnten bedingungs- und schonungslos Dumping innerhalb des Arbeitslebens, somit bedingungslos Altersarmut erzwingt, kann von niemanden ernst zu nehmen sein ( nicht wirklich ). Politikerfraktionsfrohnarbeitsmitleidszuhörerstunden oder Pressealbereien tun da von der Idee her auch nichts weiter zur Sache. Der Berufsstand hat eigentlich keinerei Schlagkraft, keine entsprechenden Akteure, nur angsthabende Rehe im Walde.
...Gegen den RV wurde auch nicht verstoßen, da die Unterschrift jeweils am Tag der Leistungsabgabe erfolgte...
Der RV nicht für Pat. geschrieben/ konzipiert wurde. Das es slchen überhaupt gibt interessiert eigentlich keinen Pat.. Sicherlich wird jeder PI in einer Praxis die Unterschrift bei/ zur/ nach der Behandlung erhalten. PI dürften nun sicherlich keine Unterschriften im Vorfeld fordern oder dgl. . Meine HB Patienten unterschreiben eigentlich alle weit im Vorfeld der einzelnen Termine alle Felder. Sie sollen bei mir sodann bis zum letzten Termin ( bei wechem ichek die VO mitnehme ) alle Daten eintragen usw.. Britt und Co beissen sich aus meiner Sicht insbesondere daran, dass nach Regelungen der Patient nicht vorher unterschreiben dürfte usw. ( hier nur als beispiel so formuliert ). Das ich selber bspw. dies bei meiner Darstellung nicht einmal so meinte oder wenigstens geschrieben hätte. Der Patient kann/ darf/ soll unterschreiben wann er will, gefordert habe ich nichts und es versteht sich von selbst, dass ich zum Schluss alles unterschrieben haben möchte.
Hier wird vieles ungeregelte rauf + runter debattiert, der Berufsstand meidet es mit Händen und Füßen, Hauptsache es bleibt alles ungeklärt.
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webpt schrieb:
... (ist eher eine Interpretation, die sich aus der Logik der Sache ergibt...
" Logik der Sache " ist formulierungsseitig wirklich richtig gut gelungen. Leider genau dies geradezu weit ausserhalb dahinsteht bzw. ja schon fast ausgeschlossen zu sein scheint. Denn vielerlei HMR/ HMK und Co- Sachverhalte haben mit allem möglichen zu tun, nichts hingegen mit Logik. Das geht sogar soweit, dass selbst med. Erkenntnisse im Katalog- Vertrags- Imperialregelungsgeflecht einfach beiseite geschoben sind und die " Heilungsvorschriften der Krankheit selbst " sich aus Gesetz und Vertrag ergeben. HMR/ HMK zweifelsohne ein/ das insofernige Kostenbegrenzungsgesetz faktisch darstellen.
...Schildere den Sachverhalt in einem schriftl.!!! Widerspruch: am Tresen lagen 2 VO, versehentlich wurde dem Patienten die falsche (FVO) zur Unterschrift gereicht,...
Ich sende alles formlos stets an den entsprechenden Bundesverband ( an den Vorstand ), welcher richtigerweise wieder seine Unzuständigkeit erklärt+ hoch und heilig verspricht, diesen Einzelfall weiterzuleiten. Also an die zuständige Kasse, Abt. usw. . Zu deutsch: deutlich unaufwendig; Geld ist am dritten Tag meiner Mail meinem Konto gutgeschrieben.
Innerhalb der deutlich verängstigten Therapeutengruppierung nicht unbedingt hilfreich. Die Zunft hat vor dem " Eigengesetzgeber " richtig echte Angst, selbst hier sog. Hardlinerpraxen haben tatsächliche richtige echte Angst vor den Kassen. Von Gerichtsgängen usw. haben sie manchmal viel gelesen und sehr selten sogar einen wegweisenden 50 Euro Gerichtsstreit in unwichtiger Sache gewonnen. Sehr schnell kann man bei sehr einfachem Querlesen die angshabende Branche beleuchten.
Was hier Britt etwas weiter oben schreibt, dürfte in Zusammenhang zum Eingangstext kaum an Unwissenheit und offerierter Angstwegduckerei überbietbar sein. Es werden stets Maßnahmen herbeigesucht, um das jeweilige Problem sozusagen extra nicht zu klären. Das kann man vermutlich hier verallgemeinern. Letztendlich ist es aber wohl die ernsthafte Angst der Therapeuten. Ein Berufsstand, welcher mittels seiner Interessenvertreter seit Jahrzehnten bedingungs- und schonungslos Dumping innerhalb des Arbeitslebens, somit bedingungslos Altersarmut erzwingt, kann von niemanden ernst zu nehmen sein ( nicht wirklich ). Politikerfraktionsfrohnarbeitsmitleidszuhörerstunden oder Pressealbereien tun da von der Idee her auch nichts weiter zur Sache. Der Berufsstand hat eigentlich keinerei Schlagkraft, keine entsprechenden Akteure, nur angsthabende Rehe im Walde.
...Gegen den RV wurde auch nicht verstoßen, da die Unterschrift jeweils am Tag der Leistungsabgabe erfolgte...
Der RV nicht für Pat. geschrieben/ konzipiert wurde. Das es slchen überhaupt gibt interessiert eigentlich keinen Pat.. Sicherlich wird jeder PI in einer Praxis die Unterschrift bei/ zur/ nach der Behandlung erhalten. PI dürften nun sicherlich keine Unterschriften im Vorfeld fordern oder dgl. . Meine HB Patienten unterschreiben eigentlich alle weit im Vorfeld der einzelnen Termine alle Felder. Sie sollen bei mir sodann bis zum letzten Termin ( bei wechem ichek die VO mitnehme ) alle Daten eintragen usw.. Britt und Co beissen sich aus meiner Sicht insbesondere daran, dass nach Regelungen der Patient nicht vorher unterschreiben dürfte usw. ( hier nur als beispiel so formuliert ). Das ich selber bspw. dies bei meiner Darstellung nicht einmal so meinte oder wenigstens geschrieben hätte. Der Patient kann/ darf/ soll unterschreiben wann er will, gefordert habe ich nichts und es versteht sich von selbst, dass ich zum Schluss alles unterschrieben haben möchte.
Hier wird vieles ungeregelte rauf + runter debattiert, der Berufsstand meidet es mit Händen und Füßen, Hauptsache es bleibt alles ungeklärt.
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REHA am Kreuz schrieb:
Lass Dir nicht widerspruchslos alles absetzen! Die Heilmittelrichtlinie fordert, dass der Arzt sich vor Ausstellung der FVO vom Zustand des Patienten erneut überzeugt. Da steht nicht, dass das erst nach Abschluss aller Einheiten der EVO erfolgen darf. Es steht auch in keinem RV, den ich kenne, (in der Heilmittelrichtlinie übrigens auch nicht), dass eine EVO zuerst vollständig abgearbeitet sein muss, bevor mit der FVO angefangen wird (ist eher eine Interpretation, die sich aus der Logik der Sache ergibt, als auf eine Rechtsnorm gestützt ist). Dadurch, dass die EVO noch nicht abgearbeitet war, wird die FVO als solche doch nicht ungültig. Das Wort "ungültig" gibt es nur einmal im Heilmittelkatalog, nämlich bei Fristüberschreitung. Von den Kassen wird es ständig benutzt - in jedem erdenklichen Zusammenhang.
Schildere den Sachverhalt in einem schriftl.!!! Widerspruch: am Tresen lagen 2 VO, versehentlich wurde dem Patienten die falsche (FVO) zur Unterschrift gereicht, beim nächsten mal dann halt noch einmal die EVO. Dadurch wird weder die EVO noch die FVO ungültig. Gegen den RV wurde auch nicht verstoßen, da die Unterschrift jeweils am Tag der Leistungsabgabe erfolgte. Es ist auch kein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot erkennbar. Aus Deiner Sicht gibt es keinen Absetzungsgrund für 1 Behandlung und schon gar nicht für die ganze Behandlungsserie. Schreib rein, dass Du bei Ablehnung des Widerspruches ein "rechtsmittelfähiges" Schriftstück der Kasse möchtest, auf dem der genaue Rechtsgrund der Absetzung benannt wird. Das signalisiert, dass Du ggf. klagen könntest (das reicht oft, um an sein Geld zu kommen).
Nur weil die Kassen so etwas ständig absetzen, muss das doch nicht rechtens sein. Erst wenn ein Gericht genau diese Absetzungspraxis bestätigt (in diesem Fall fraglich), im konkreten Fall ohne Widerspruch klein beigeben. Vorher ist es nur ein Versuch der Kasse herauszufinden, was sich Therapeuten noch alles gefallen lassen. Also probier's und viel Glück!!!
Ihr hattet mit dieser akzeptierten Handhabung somit quittiert, dass Euch die Rechtslage nichts sagt.
Aus Kassensicht insofern verlockend einen nächsten Kürzungsgrund bei Euch zu manifestieren ( egal, dass das die Kasse nicht darf ).
...Neuerdings wird das gesamte Rezept als üngültig einbehalten und gekürzt...
Eure Kopie reicht um erfolgreich zu agieren. Meintest Du mit dem Wort gekürzt " garnicht vergütet " also: Zahlung vollständig abgelehnt ? Da müsstet Ihr dann in die Gänge kommen und endlich mal agieren.
Manch Antwort hier ergibt sehr deutlich, dass man nicht nur mit Dir kassenseitig umherschupst bis die Lachschwarte kracht. Bei mancher Antwort wurde ja offen gelegt, dass man längst solcherlei Unsinn akzeptiert und als Gesetz gegen sich gelten lässt.
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webpt schrieb:
...Früher wurde dann nur die EINE Behandlung gekürzt....
Ihr hattet mit dieser akzeptierten Handhabung somit quittiert, dass Euch die Rechtslage nichts sagt.
Aus Kassensicht insofern verlockend einen nächsten Kürzungsgrund bei Euch zu manifestieren ( egal, dass das die Kasse nicht darf ).
...Neuerdings wird das gesamte Rezept als üngültig einbehalten und gekürzt...
Eure Kopie reicht um erfolgreich zu agieren. Meintest Du mit dem Wort gekürzt " garnicht vergütet " also: Zahlung vollständig abgelehnt ? Da müsstet Ihr dann in die Gänge kommen und endlich mal agieren.
Manch Antwort hier ergibt sehr deutlich, dass man nicht nur mit Dir kassenseitig umherschupst bis die Lachschwarte kracht. Bei mancher Antwort wurde ja offen gelegt, dass man längst solcherlei Unsinn akzeptiert und als Gesetz gegen sich gelten lässt.
ich handhabe es so das ich z.b. dienstags die ev abarbeite u do die fv.
seit jahren gab es noch keine absetzung bei mir.
bin land brb
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morpheus-06 schrieb:
Das kann noch kommen, lt. HMR ist das bei gleicher Diagnose nicht möglich. Ich würde schon einmal anfangen zu sparen, da wird auf 3 Jahre gerechnet was zusammen kommen.
meinst die zahlen erst aus und holen es sich dann wieder???
das läuft so lange ich meine praxis hab schon so, also seit 2001.
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yvonne1976 schrieb:
@morpheus-06
meinst die zahlen erst aus und holen es sich dann wieder???
das läuft so lange ich meine praxis hab schon so, also seit 2001.
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morpheus-06 schrieb:
ja so ist es, es wundert mich das das noch keinem aufgefallen ist. Da bist du echt eine Ausnahme. Es kann bis zu drei Jahren zurückgefordert werden, d. h. fällt das auf schauen die die Rezepte für die letzten drei Jahre an.
Wobei es dortbei doch nichts auffälliges gibt ? Von der Handhabung her kenne ich das auch so, sozusagen als regelrechten Normalfalls (, wenn es sowas im Therapeutensegment überhaupt gibt, denn aus Kassensicht ist ja so einiges stets alles falsch ).
... Es kann bis zu drei Jahren zurückgefordert werden, d. h. fällt das auf schauen die die Rezepte für die letzten drei Jahre an...
Stimmt schon, mit der Rückwirkung/ Kontrolle usw.. Hier liegt doch aber keienerlei Problem an, denn es handelt sich um " ganz normale Vorgänge ". ( das sich, wie sehr oft, FVO/ ErstVO überschneiden )
Aber selbst wenn es sich um gesetzliche Unstimmigkeiten handeln würde, wär eine pauschale Draufhaurückforderung nicht möglich.
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webpt schrieb:
...es wundert mich das das noch keinem aufgefallen ist....
Wobei es dortbei doch nichts auffälliges gibt ? Von der Handhabung her kenne ich das auch so, sozusagen als regelrechten Normalfalls (, wenn es sowas im Therapeutensegment überhaupt gibt, denn aus Kassensicht ist ja so einiges stets alles falsch ).
... Es kann bis zu drei Jahren zurückgefordert werden, d. h. fällt das auf schauen die die Rezepte für die letzten drei Jahre an...
Stimmt schon, mit der Rückwirkung/ Kontrolle usw.. Hier liegt doch aber keienerlei Problem an, denn es handelt sich um " ganz normale Vorgänge ". ( das sich, wie sehr oft, FVO/ ErstVO überschneiden )
Aber selbst wenn es sich um gesetzliche Unstimmigkeiten handeln würde, wär eine pauschale Draufhaurückforderung nicht möglich.
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yvonne1976 schrieb:
ich habe den fall auch schon mehrmals gehabt bei verschiedenen kassen.
ich handhabe es so das ich z.b. dienstags die ev abarbeite u do die fv.
seit jahren gab es noch keine absetzung bei mir.
bin land brb
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