Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eure Unterstützung in
unserem Team in Barmbek.
Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
Masseur-med. Bademeister/in
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wir haben eine Absetzung (IKK Classic) bekommen eines Rezeptes mit dem IS EX2a und einer Vo.a.d.R.
Der Pat. bekommt schon über einen längerem Zeitraum Vo.a.d.R. mit dem gleichen Schlüssel.
Der Regelfall von EX2a wurde vorher ausgeschöpft, bevor das Rezept als a.d.R. ausgestellt wurde.
Grund der Absetzung: Bei dem Indikationsschlüssel WS1, EX1, EX2, AT1 oder LY1 sind keine Verordnungen außerhalb des Regelfalls möglich.
Wir stehen im Moment ein wenig auf den Schlauch, wie wir es jetzt handhaben sollen.
Ich konnte keine Erläuterung finden, mit der Absetzungsbegründung.
Duplikat anfordern mit den IS EX3a ?
Oder einfach nur einen Widerspruch hinschicken?
Liebe Grüße
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Problem beschreiben
Ines U.-G. schrieb:
Hallo Zusammen,
wir haben eine Absetzung (IKK Classic) bekommen eines Rezeptes mit dem IS EX2a und einer Vo.a.d.R.
Der Pat. bekommt schon über einen längerem Zeitraum Vo.a.d.R. mit dem gleichen Schlüssel.
Der Regelfall von EX2a wurde vorher ausgeschöpft, bevor das Rezept als a.d.R. ausgestellt wurde.
Grund der Absetzung: Bei dem Indikationsschlüssel WS1, EX1, EX2, AT1 oder LY1 sind keine Verordnungen außerhalb des Regelfalls möglich.
Wir stehen im Moment ein wenig auf den Schlauch, wie wir es jetzt handhaben sollen.
Ich konnte keine Erläuterung finden, mit der Absetzungsbegründung.
Duplikat anfordern mit den IS EX3a ?
Oder einfach nur einen Widerspruch hinschicken?
Liebe Grüße
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auch wenn man hier gegen Windmühlen kämpft.
Es ist nach dem Fragen-/Antwortenkatalog des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene sehr wohl verpflichtend. Auch die Behauptungen hier im Forum, dass es nicht bindend bzw. rechtsgültig sei ist fraglich. Wenn sich oben genannte Institutionen auf diese Festlegung einigen, ist es sehr wohl bindend. Nur weil es nicht alle KT bisher abgesetzt haben, heißt es ja nicht, dass es korrekt ist. Auch dass es auf Bundesebene festgelegt ist, zeigt die Relevanz.
Auf Rückfrage beim ZVK und der AOK Bayern sieht man es ebenso.
Man kann es sich halt leicht machen, oder immer gegen die Abrechnungszentren kämpfen, die wenn es hart auf hart kommt (angeblich will ja ein RA derzeit dies abklären) im Verfahren unser Geld einbehalten.
Mach EX3 und du hast keinerlei Gschiss.....
VG
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FFGG schrieb:
Hallo,
auch wenn man hier gegen Windmühlen kämpft.
Es ist nach dem Fragen-/Antwortenkatalog des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene sehr wohl verpflichtend. Auch die Behauptungen hier im Forum, dass es nicht bindend bzw. rechtsgültig sei ist fraglich. Wenn sich oben genannte Institutionen auf diese Festlegung einigen, ist es sehr wohl bindend. Nur weil es nicht alle KT bisher abgesetzt haben, heißt es ja nicht, dass es korrekt ist. Auch dass es auf Bundesebene festgelegt ist, zeigt die Relevanz.
Auf Rückfrage beim ZVK und der AOK Bayern sieht man es ebenso.
Man kann es sich halt leicht machen, oder immer gegen die Abrechnungszentren kämpfen, die wenn es hart auf hart kommt (angeblich will ja ein RA derzeit dies abklären) im Verfahren unser Geld einbehalten.
Mach EX3 und du hast keinerlei Gschiss.....
VG
Offensichtlich sind doch die Ärzte unmittelbar mitbeteiligt und wollten das so, oder ist deren Software veraltet ?
:point_up:
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Norbert Meyer schrieb:
in erster Linie sollte der behandelte Patient aktiv gemacht werden und seinen Fall annehmen das ist seine Gesundheit und wir investieren umsonst , kann nicht sein!
Offensichtlich sind doch die Ärzte unmittelbar mitbeteiligt und wollten das so, oder ist deren Software veraltet ?
:point_up:
Es ist nach dem Fragen-/Antwortenkatalog des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene sehr wohl verpflichtend. Auch die Behauptungen hier im Forum, dass es nicht bindend bzw. rechtsgültig sei ist fraglich. Wenn sich oben genannte Institutionen auf diese Festlegung einigen, ist es sehr wohl bindend.
VG
Nein, es ist deren Auslegung...
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ali schrieb:
FFGG schrieb
Es ist nach dem Fragen-/Antwortenkatalog des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene sehr wohl verpflichtend. Auch die Behauptungen hier im Forum, dass es nicht bindend bzw. rechtsgültig sei ist fraglich. Wenn sich oben genannte Institutionen auf diese Festlegung einigen, ist es sehr wohl bindend.
VG
Nein, es ist deren Auslegung...
Irgendwann ist mal Schluß mit dieser Gängelei... aber das kann jeder natürlich anders handhaben.
Ich habe in diesem Fall mit Klage gedroht und danach war für immer Ruhe.
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Wonderwoman schrieb:
Solange mir niemand die Stelle zeigt, wo steht, dass ich an interne Vorgaben der KK an ihre Dienstleister bzgl. Rezeptprüfung gebunden bin, werde ich persönlich dagegen vorgehen.
Irgendwann ist mal Schluß mit dieser Gängelei... aber das kann jeder natürlich anders handhaben.
Ich habe in diesem Fall mit Klage gedroht und danach war für immer Ruhe.
Solange mir niemand die Stelle zeigt, wo steht, dass ich an interne Vorgaben der KK an ihre Dienstleister bzgl. Rezeptprüfung gebunden bin, werde ich persönlich dagegen vorgehen.
Irgendwann ist mal Schluß mit dieser Gängelei... aber das kann jeder natürlich anders handhaben.
Ich habe in diesem Fall mit Klage gedroht und danach war für immer Ruhe.
dito. Die Quelle auf die die Kassen gerne verweisen (FAQ 2011) ist hinfällig, da einseitig durch die Kassen aufgestellt.
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morpheus-06 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 7.10.17 13:10:
Solange mir niemand die Stelle zeigt, wo steht, dass ich an interne Vorgaben der KK an ihre Dienstleister bzgl. Rezeptprüfung gebunden bin, werde ich persönlich dagegen vorgehen.
Irgendwann ist mal Schluß mit dieser Gängelei... aber das kann jeder natürlich anders handhaben.
Ich habe in diesem Fall mit Klage gedroht und danach war für immer Ruhe.
dito. Die Quelle auf die die Kassen gerne verweisen (FAQ 2011) ist hinfällig, da einseitig durch die Kassen aufgestellt.
Auf Rückfrage beim ZVK und der AOK Bayern sieht man es ebenso.
Man kann es sich halt leicht machen, oder immer gegen die Abrechnungszentren kämpfen, die wenn es hart auf hart kommt (angeblich will ja ein RA derzeit dies abklären) im Verfahren unser Geld einbehalten.
Mach EX3 und du hast keinerlei Gschiss.....
VG
Was genau sieht wer beim ZVK genauso ?
Wir halten mal fest: bisher berichten hier Forumsteilnehmer, dass die Kassen bei Widerspruch gezahlt haben oder die vorübergehende Praxis wieder eingestellt haben. Einizig die AOK R-PF läßt es gerade auf eine Klage ankommen...
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ali schrieb:
FFGG schrieb am 6.10.17 06:55:
Auf Rückfrage beim ZVK und der AOK Bayern sieht man es ebenso.
Man kann es sich halt leicht machen, oder immer gegen die Abrechnungszentren kämpfen, die wenn es hart auf hart kommt (angeblich will ja ein RA derzeit dies abklären) im Verfahren unser Geld einbehalten.
Mach EX3 und du hast keinerlei Gschiss.....
VG
Was genau sieht wer beim ZVK genauso ?
Wir halten mal fest: bisher berichten hier Forumsteilnehmer, dass die Kassen bei Widerspruch gezahlt haben oder die vorübergehende Praxis wieder eingestellt haben. Einizig die AOK R-PF läßt es gerade auf eine Klage ankommen...
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morpheus-06 schrieb:
In BaWü sehen es die Verbände und auch die AOK anders.
In BaWü sehen es die Verbände und auch die AOK anders.
damit s klar ist: Wie sehen sie es in BW ?
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ali schrieb:
morpheus-06 schrieb am 8.10.17 10:42:
In BaWü sehen es die Verbände und auch die AOK anders.
damit s klar ist: Wie sehen sie es in BW ?
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morpheus-06 schrieb:
keine Einschränkung der Vo adR, bei z.B. EX2
keine Einschränkung der Vo adR, bei z.B. EX2
In meinem Fall hat die von mir beklagte AOK Rheinland Pfalz Saarland auf meinen Hinweis hin bei der AOK Baden-Württemberg nachgefragt. Von dort kam die Rückmeldung, wir akzeptieren LY 1 außerhalb des Regelfalls auch nicht....
Deshalb muss ich jetzt vor dem Sozialgericht Trier klagen...
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Arminia schrieb:
morpheus-06 schrieb am 8.10.17 12:58:
keine Einschränkung der Vo adR, bei z.B. EX2
In meinem Fall hat die von mir beklagte AOK Rheinland Pfalz Saarland auf meinen Hinweis hin bei der AOK Baden-Württemberg nachgefragt. Von dort kam die Rückmeldung, wir akzeptieren LY 1 außerhalb des Regelfalls auch nicht....
Deshalb muss ich jetzt vor dem Sozialgericht Trier klagen...
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morpheus-06 schrieb:
Komisch wird akzeptiert sogar auf Nachfrage beim CC HM. Ich hatte mal Probleme mit der DAK und der BEK, war LY1 und EX1. Die konnten mir aber keine Quelle nennen, die eine Vo adR ausschließen.
In meinem Fall hat die von mir beklagte AOK Rheinland Pfalz Saarland auf meinen Hinweis hin bei der AOK Baden-Württemberg nachgefragt. Von dort kam die Rückmeldung, wir akzeptieren LY 1 außerhalb des Regelfalls auch nicht....
Deshalb muss ich jetzt vor dem Sozialgericht Trier klagen...
Bei soviel "Kompetenz" müssen die das Rezept wohl teuer bezahlen....
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ali schrieb:
Arminia schrieb am 8.10.17 13:58:
In meinem Fall hat die von mir beklagte AOK Rheinland Pfalz Saarland auf meinen Hinweis hin bei der AOK Baden-Württemberg nachgefragt. Von dort kam die Rückmeldung, wir akzeptieren LY 1 außerhalb des Regelfalls auch nicht....
Deshalb muss ich jetzt vor dem Sozialgericht Trier klagen...
Bei soviel "Kompetenz" müssen die das Rezept wohl teuer bezahlen....
[Deshalb muss ich jetzt vor dem Sozialgericht Trier klagen...
Das ist dann leider so. Hau ordentlich drauf... :sunglasses:
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Wonderwoman schrieb:
Arminia schrieb am 8.10.17 13:58:
[Deshalb muss ich jetzt vor dem Sozialgericht Trier klagen...
Das ist dann leider so. Hau ordentlich drauf... :sunglasses:
Habe das alles mit der HEK durch. Rahmenvertrag und HMK sind bindend . Alles andere nicht.
Gruß Ralf
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Ralf H. schrieb:
Hi, grüsse dich. Der Fragen Antwortenkatalog hat für uns keinerlei Verpflichtung. Da ist der Interpretation mehr nicht.
Habe das alles mit der HEK durch. Rahmenvertrag und HMK sind bindend . Alles andere nicht.
Gruß Ralf
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Problem beschreiben
PTP schrieb:
Widerspruch einlegen. Kann sein das sie möchten das man auf 3a switcht, ist aber NICHT verpflichtend
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Es liegt aber auch a bissle an uns, konsequentes und kompetentes Kontrageben gehört (leider) für ALLE Leistungngserbringer zu wirtschftlichen Grundtugenden.
50% aller (falschen) Absetzungen soll laut B NICHT widersprochen werden HAaaaallloooooo ?!
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ali schrieb:
Es ist leider mittlerweile untragbar, wie hier mit einer Berufsgruppe umgegangen wird.
Es liegt aber auch a bissle an uns, konsequentes und kompetentes Kontrageben gehört (leider) für ALLE Leistungngserbringer zu wirtschftlichen Grundtugenden.
50% aller (falschen) Absetzungen soll laut B NICHT widersprochen werden HAaaaallloooooo ?!
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Charlotte 11 schrieb:
Es ist eine Unmöglichkeit , dass Therapeuten für ihre gute Arbeit so um ihr verdientes Geld gebracht werden. Bei allem Respekt, Therapeuten sollte die Qualität ihrer Arbeit interessieren und nicht, sich mit gutbezahlten Gängelanten herumschlagen zu müssen. Es ist leider mittlerweile untragbar, wie hier mit einer Berufsgruppe umgegangen wird.
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