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- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
- einen Gerä...
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HMVO Logopädie,
Erste Zeile: Erstbefundung 60
Absetzung durch die DDG
Begründung:
Abgegebene Leistung wurde nicht im verständlichen Wortlaut benannt.
Ich hatte dies bisher immer so geschrieben und es war in Ordnung.
Was stimmt da nicht?
Danke Euch für einen Hinweis.
Beste Grüße Monika
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Solltest du für die Zukunft schleunigst ändern, sonst wird es Absetzungen hageln.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Monika7 Das Problem haben wir in der Physiotherapie schon länger. Laut Vertrag musst du genau den Wortlaut aus der Leistungsbeschreibung verwenden. Und der lautet "Erstdiagnostik" und nicht "Erstbefundung 60". Kannst du zwar heilen, kostet dich aber laut eurem Vertrag 40,- Euro.🥴
Solltest du für die Zukunft schleunigst ändern, sonst wird es Absetzungen hageln.
D.h. da könnte noch einiges nachkommen.
Habe seit langem keine Absetzung gehabt.
Aber irgendwann ist man wieder dran, weil noch immer nicht ausgelernt. Trotz 25 jähriger Selbständigkeit
Danke für die Aufklärung!!!
Mit kollegialen Grüßen.
Monika
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Monika7 schrieb:
Oh je, vielen Dank.
D.h. da könnte noch einiges nachkommen.
Habe seit langem keine Absetzung gehabt.
Aber irgendwann ist man wieder dran, weil noch immer nicht ausgelernt. Trotz 25 jähriger Selbständigkeit
Danke für die Aufklärung!!!
Mit kollegialen Grüßen.
Monika
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eim schrieb:
Ja das ist ja jetz die wundersame Wandlung dass man jetzt Diagnosen erstellen darf wo es vorher nur Hypothesen oder Befundungen waren kissing_heart
Es gibt ärztliche Diagnosen, Pflegediagnosen, Computerdiagnosen, Kfz-Diagnosen dazu dann noch physiotherapeutische Diagnosen, auch wohl bekannt als Funktionsdiagnosen. Und, wie in diesem Fall, logopädischen Diagnosen.
Diagnose bedeutet nichts anderes als das Ziehen einer Schlußfolgerung aus der Befunderhebung. Hast du das bislang nicht gemacht?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim Ich erstelle seit über 40 Jahre schon legal Diagnosen. 😅 Ihr habt in Deutschland echt ein Problem mit dem Wort "Diagnose". 😏
Es gibt ärztliche Diagnosen, Pflegediagnosen, Computerdiagnosen, Kfz-Diagnosen dazu dann noch physiotherapeutische Diagnosen, auch wohl bekannt als Funktionsdiagnosen. Und, wie in diesem Fall, logopädischen Diagnosen.
Diagnose bedeutet nichts anderes als das Ziehen einer Schlußfolgerung aus der Befunderhebung. Hast du das bislang nicht gemacht?
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Lars, in der Schule haben wir gelernt, nur Ärzte dürfen Diagnosen stellen: Das SITZT...dauert noch ne Generation, dann ist alles gut...
Es zeigt darüber hinaus, dass in der Vorkriegszeit entstanden Gefühl des "Gottheits in Weiß". Das erlebt man nicht nur in der deutschen Kollegenschaft, sondern auch beim, zumeist älteren, Patientenklientel. Und darüber hinaus sehr stark bei den Orthopäden. Diese Art des Denkens findet, außer in Österreich, fast nirgendwo auf der Welt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Richtig ist, dass Ärzte nur ärztliche Diagnosen stellen dürfen. Das das Wort "Diagnose" nur Ärzte (und Heilpraktiker) vorbehalten sein soll, ist ein sehr, sehr deutsches Problem. Dass das Wort deutlich mehr Anwendungsfälle kennt, dafür habe ich oben ja mehrere Beispiele genannt.
Es zeigt darüber hinaus, dass in der Vorkriegszeit entstanden Gefühl des "Gottheits in Weiß". Das erlebt man nicht nur in der deutschen Kollegenschaft, sondern auch beim, zumeist älteren, Patientenklientel. Und darüber hinaus sehr stark bei den Orthopäden. Diese Art des Denkens findet, außer in Österreich, fast nirgendwo auf der Welt.
Du hast ja recht .Ich erstelle auch Diagnosen.
Aber wie ali schrieb durfte bzw.darf man es als Physio in Germany nicht Diagnose nennen denn diese dürfen ja NUR Ärzte und HP' s erstellen.Als Physios in Deutschland zählen wir ja zum Heilmittelhilfspersonal !!!
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eim schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Du hast ja recht .Ich erstelle auch Diagnosen.
Aber wie ali schrieb durfte bzw.darf man es als Physio in Germany nicht Diagnose nennen denn diese dürfen ja NUR Ärzte und HP' s erstellen.Als Physios in Deutschland zählen wir ja zum Heilmittelhilfspersonal !!!
Das man in Deutschland unter das Wort "Diagnose" nur eine ärztliche oder heilpraktische Diagnose versteht, ist rechtlich, faktisch und sprachlich falsch. Das Wort Diagnose ist vielumfassend.
Das HP-Gesetz sowie die Bundesärzteordnung und Approbationsordnung enthalten das Wort Diagnose auch gar nicht.
Das Wort Diagnose ist abgeleitet von altgriechisch διάγνωσις diágnosis, deutsch "Unterscheidung", "Entscheidung" (bestehend aus διά- diá-, deutsch "durch-" und γνώσις gnósis, deutsch "Erkenntnis", "Urteil").
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim Natürlich darfst du das Diagnose nennen! Es gibt und gab kein Gesetz der das verbietet bzw. verboten hat.
Das man in Deutschland unter das Wort "Diagnose" nur eine ärztliche oder heilpraktische Diagnose versteht, ist rechtlich, faktisch und sprachlich falsch. Das Wort Diagnose ist vielumfassend.
Das HP-Gesetz sowie die Bundesärzteordnung und Approbationsordnung enthalten das Wort Diagnose auch gar nicht.
Das Wort Diagnose ist abgeleitet von altgriechisch διάγνωσις diágnosis, deutsch "Unterscheidung", "Entscheidung" (bestehend aus διά- diá-, deutsch "durch-" und γνώσις gnósis, deutsch "Erkenntnis", "Urteil").
Ich freu mich ja immer was dazu zu lernen aber die Realität in Deutschland und die bei den zuständigen Ämtern sowie denen die Unterriechtenden und ihr sogenanntes Wissen werden halt anders gelehrt bzw. weitergegeben .Die wenigsten machen sich die Arbeit oder Mühe alle solche Regelungen durchzu forsten.
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eim schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ich freu mich ja immer was dazu zu lernen aber die Realität in Deutschland und die bei den zuständigen Ämtern sowie denen die Unterriechtenden und ihr sogenanntes Wissen werden halt anders gelehrt bzw. weitergegeben .Die wenigsten machen sich die Arbeit oder Mühe alle solche Regelungen durchzu forsten.
Im Übrigen ist nicht das stellen einer Diagnose verboten, sondern vielmehr das Ausüben der Heilkunde, ohne als Arzt oder Heilpraktiker bestallt zu sein, ist verboten. Ein gewaltiger Unterschied. 😉
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim Stimmt ja auch wieder; in Deutschland ist schließlich alles verboten, was nicht ausdrücklich per Gesetz erlaubt ist. 🤦😬 Ich glaube, dieses Denken ist bei den Deutschen genetisch verankert. 😅
Im Übrigen ist nicht das stellen einer Diagnose verboten, sondern vielmehr das Ausüben der Heilkunde, ohne als Arzt oder Heilpraktiker bestallt zu sein, ist verboten. Ein gewaltiger Unterschied. 😉
Guten Morgen - neue Verträge verpennt???? Seit 2021 !!! gibt es eine festgelegte Benennung, die vertraglich deutschlandweit zementiert ist und von der nicht abgewichen werden darf. Sie lautet: Erstdiagnostik (für den ersten Befund und) Bedarfsdiagnostik (für einen Zwischenbefund). Werden andere Begriffe verwendet, sind die Kassen berechtigt abzusetzen.
Die Zeitangabe ist überflüssig. Zeiten werden nur bei den Behandlungsterminen genannt. Dort ist die Angabe der Zeit dann ausreichend. Es muss das Heilmittel nicht verschriftlicht werden.
Dringend die Verträge mit allen Zusätzen lesen, denn es gibt auch zeitliche Bedingungen für die jeweilige Diagnostik, die so eingehalten werden müssen. Die Verträge sind bei den KVen kostenlos einsehbar. Aber das Geld für eine Verbandsmitgliedschaft - hier wird über diese Sachverhalte aktuell informiert - ist schnell wieder raus, wenn man Absetzungen dadurch vermeidet.
Ich habe jedoch schon mehrfach gehört, dass einige Kassen regional die Verträge sehr lax handhaben und zum Teil dagegen agieren. Es ist allerdings sehr gefährlich die Verträge als Heilmittelerbringerin zu ignorieren. Letztlich zieht man dann finanziell den Kürzeren, wenn die Abrechnungsstelle es sich plötzlich anderes überlegt und das kann auch nachträglich nach bereits erfolgter Auszahlung geschehen.
Die Kostenträger werden zukünftig noch mehr als bisher auf formale Fehler reagieren, um die Ausgaben zu reduzieren. Also im eigenen Interesse die Hufe schwingen und sich einlesen!
Und für den Rest der Mitschreibenden: LogopädInnen sind berechtigt eine eigenständige bezahlte logopädische Diagnostik durchzuführen, da bei den verordnenden ÄrztInnen keine entsprechende fachliche Kompetenz für eine differenzierte Diagnose gegeben ist und auch der erforderliche Zeitrahmen fehlt. Sprachkompetenz lässt sich halt nicht röntgen. Die Diagnostik ist bei Erstaufnahme zwingend erforderlich.
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S. Vogt schrieb:
Und um der Kollegin mal inhaltlich zu antworten, obwohl sie - warum auch immer - nicht im Bereich Logopädie gepostet hat.
Guten Morgen - neue Verträge verpennt???? Seit 2021 !!! gibt es eine festgelegte Benennung, die vertraglich deutschlandweit zementiert ist und von der nicht abgewichen werden darf. Sie lautet: Erstdiagnostik (für den ersten Befund und) Bedarfsdiagnostik (für einen Zwischenbefund). Werden andere Begriffe verwendet, sind die Kassen berechtigt abzusetzen.
Die Zeitangabe ist überflüssig. Zeiten werden nur bei den Behandlungsterminen genannt. Dort ist die Angabe der Zeit dann ausreichend. Es muss das Heilmittel nicht verschriftlicht werden.
Dringend die Verträge mit allen Zusätzen lesen, denn es gibt auch zeitliche Bedingungen für die jeweilige Diagnostik, die so eingehalten werden müssen. Die Verträge sind bei den KVen kostenlos einsehbar. Aber das Geld für eine Verbandsmitgliedschaft - hier wird über diese Sachverhalte aktuell informiert - ist schnell wieder raus, wenn man Absetzungen dadurch vermeidet.
Ich habe jedoch schon mehrfach gehört, dass einige Kassen regional die Verträge sehr lax handhaben und zum Teil dagegen agieren. Es ist allerdings sehr gefährlich die Verträge als Heilmittelerbringerin zu ignorieren. Letztlich zieht man dann finanziell den Kürzeren, wenn die Abrechnungsstelle es sich plötzlich anderes überlegt und das kann auch nachträglich nach bereits erfolgter Auszahlung geschehen.
Die Kostenträger werden zukünftig noch mehr als bisher auf formale Fehler reagieren, um die Ausgaben zu reduzieren. Also im eigenen Interesse die Hufe schwingen und sich einlesen!
Und für den Rest der Mitschreibenden: LogopädInnen sind berechtigt eine eigenständige bezahlte logopädische Diagnostik durchzuführen, da bei den verordnenden ÄrztInnen keine entsprechende fachliche Kompetenz für eine differenzierte Diagnose gegeben ist und auch der erforderliche Zeitrahmen fehlt. Sprachkompetenz lässt sich halt nicht röntgen. Die Diagnostik ist bei Erstaufnahme zwingend erforderlich.
Im Übrigen wäre ein anderer Tonfall der logopädischen Kollegin gegenüber wünscheswert.
Das Logopäden (genau wie Ergotherapeuten) schon länger eine bezahlte und vorgeschriebene Diagnostik durchführen müssen ist ebenfalls bekannt. Bei uns sperrt sich die GKV bislang (bis auf jetzt neu bei der Blanko-VO), wohl aufgrund der dann deutlich höheren Kosten im Vergleich zu den beiden genannten Gruppen. Auch wir können jedoch nicht ohne Diagnostik, da ein Muskelfunktion oder Bewegungsablauf sich auch bei uns nicht Röntgen lässt oder sich aus dem Laborbefund ergibt. Und auch sonst die Zeit und das Wissen bei den Ärzte (zunehmend) fehlt. Also machen wir die notwendig Befunderhebung/Diagnostik bislang umsonst.
Und wenn du richtig gelesen hättest, geht es bei dem Nebenschauplatz in diesem Thread nicht um die Diagnostik als Solches, sondern um das Wort "Diagnose".
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@S. Vogt Das die korrekte Bezeichnung erforderlich ist, hatte ich bereits im allerersten Anwort an der logopädischen Kollegin fachlich korrekt beantwortet.
Im Übrigen wäre ein anderer Tonfall der logopädischen Kollegin gegenüber wünscheswert.
Das Logopäden (genau wie Ergotherapeuten) schon länger eine bezahlte und vorgeschriebene Diagnostik durchführen müssen ist ebenfalls bekannt. Bei uns sperrt sich die GKV bislang (bis auf jetzt neu bei der Blanko-VO), wohl aufgrund der dann deutlich höheren Kosten im Vergleich zu den beiden genannten Gruppen. Auch wir können jedoch nicht ohne Diagnostik, da ein Muskelfunktion oder Bewegungsablauf sich auch bei uns nicht Röntgen lässt oder sich aus dem Laborbefund ergibt. Und auch sonst die Zeit und das Wissen bei den Ärzte (zunehmend) fehlt. Also machen wir die notwendig Befunderhebung/Diagnostik bislang umsonst.
Und wenn du richtig gelesen hättest, geht es bei dem Nebenschauplatz in diesem Thread nicht um die Diagnostik als Solches, sondern um das Wort "Diagnose".
Die ersten beiden Antworten hatten sich nicht mit ausgeklappt. Die habe ich erst später gesehen, aber dennoch meinen Beitrag so gelassen, weil wesentliche Aspekte, nämlich der Zeitfaktor, in der Antwort fehlt. Dieser ist nach der falschen Bezeichnung der zweithäufigste Absetzungsgrund.
Mein Ton spiegelt meine Wut wieder und ich halte ihn durchaus für angebracht. Sehr viele KollegInnen sparen sich die Zahlungen für die Verbände, profitieren aber von den ausgehandelten Preisen, getragen vom Engagement anderer, und holen sich die Informationen durch die Hintertür.
Ich bin immer bereit, mein Wissen zur Verfügung zu stellen. Aber man sollte schon in der Lage sein zu erkennen, wann man selbst eine Schippe drauflegen muss. In Zukunft wird alles strikter und reglementierter werden. Da macht es keinen Sinn mehr, einfach vor sich hin zu therapieren und den lieben Gott einen guten Mann sein zu lassen, bis man gegen die nächste Hürde läuft. Das ist verantwortungslos.
Die Kollegin wird nicht umhin kommen, in die Verträge zu schauen, wenn sie ernsthaft in dem Beruf arbeiten will.
Eine Diagnostik führt im besten Falle zu einer Diagnose. Und diese stellen, in differenzierter Form, in meinem Beruf die TherapeutInnen. Von daher habe ich schon richtig gelesen. Dass die anderen Heilmittel diese auch tun und auch können, ist damit nicht abgesprochen.
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S. Vogt schrieb:
Na ja. Über Tonfälle sollten wir beide besser nicht sprechen. Da hättest Du noch einiges gut zu machen.....
Die ersten beiden Antworten hatten sich nicht mit ausgeklappt. Die habe ich erst später gesehen, aber dennoch meinen Beitrag so gelassen, weil wesentliche Aspekte, nämlich der Zeitfaktor, in der Antwort fehlt. Dieser ist nach der falschen Bezeichnung der zweithäufigste Absetzungsgrund.
Mein Ton spiegelt meine Wut wieder und ich halte ihn durchaus für angebracht. Sehr viele KollegInnen sparen sich die Zahlungen für die Verbände, profitieren aber von den ausgehandelten Preisen, getragen vom Engagement anderer, und holen sich die Informationen durch die Hintertür.
Ich bin immer bereit, mein Wissen zur Verfügung zu stellen. Aber man sollte schon in der Lage sein zu erkennen, wann man selbst eine Schippe drauflegen muss. In Zukunft wird alles strikter und reglementierter werden. Da macht es keinen Sinn mehr, einfach vor sich hin zu therapieren und den lieben Gott einen guten Mann sein zu lassen, bis man gegen die nächste Hürde läuft. Das ist verantwortungslos.
Die Kollegin wird nicht umhin kommen, in die Verträge zu schauen, wenn sie ernsthaft in dem Beruf arbeiten will.
Eine Diagnostik führt im besten Falle zu einer Diagnose. Und diese stellen, in differenzierter Form, in meinem Beruf die TherapeutInnen. Von daher habe ich schon richtig gelesen. Dass die anderen Heilmittel diese auch tun und auch können, ist damit nicht abgesprochen.
das ist mir leider auch schon passiert. Die Begründung war damals: Eine Befundung ist nur ein Teil der Diagnostik... ein bisschen Haarspalterei, aber es wird halt gespart, wo es geht...
Was mich viel mehr aufregt: Wenn ich mich beim Datum verschreibe und dies dann korrigiere, dann muss der Patient nochmal mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er die Änderung gesehen hat. Ich frage mich: Welchen finanziellen Vorteil soll ich haben, wenn der Patient die Änderung nicht gesehen habe? Gibt es für Therapien am Montag und Freitag mehr Geld, da die Tage näher am Wochenende sind?
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W. H. schrieb:
Hallo Monika,
das ist mir leider auch schon passiert. Die Begründung war damals: Eine Befundung ist nur ein Teil der Diagnostik... ein bisschen Haarspalterei, aber es wird halt gespart, wo es geht...
Was mich viel mehr aufregt: Wenn ich mich beim Datum verschreibe und dies dann korrigiere, dann muss der Patient nochmal mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er die Änderung gesehen hat. Ich frage mich: Welchen finanziellen Vorteil soll ich haben, wenn der Patient die Änderung nicht gesehen habe? Gibt es für Therapien am Montag und Freitag mehr Geld, da die Tage näher am Wochenende sind?
Hallo W.H.,
vielen Dank für Deine freundliche Antwort.
Mich hat das vor allem irritiert, weil ich den gleichen Wortlaut bei anderen Kassen verwendet habe, und dies zu keiner Absetzung geführt hat.
Mein Anruf bei der DDG hat ergeben: die Barmer legt Wert auf die korrekte Bezeichnung, andere Kassen wohl nicht.
Aber ich kann den Patienten auf einer Kopie mit der Bezeichnung Erstdiagnostik nochmals unterschreiben lassen, und erneut einreichen.
Das habe ich getan....
Beste kollegiale Grüße.
Monika
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Monika7 schrieb:
@W. H.
Hallo W.H.,
vielen Dank für Deine freundliche Antwort.
Mich hat das vor allem irritiert, weil ich den gleichen Wortlaut bei anderen Kassen verwendet habe, und dies zu keiner Absetzung geführt hat.
Mein Anruf bei der DDG hat ergeben: die Barmer legt Wert auf die korrekte Bezeichnung, andere Kassen wohl nicht.
Aber ich kann den Patienten auf einer Kopie mit der Bezeichnung Erstdiagnostik nochmals unterschreiben lassen, und erneut einreichen.
Das habe ich getan....
Beste kollegiale Grüße.
Monika
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Problem beschreiben
Monika7 schrieb:
Liebe Kollegen,
HMVO Logopädie,
Erste Zeile: Erstbefundung 60
Absetzung durch die DDG
Begründung:
Abgegebene Leistung wurde nicht im verständlichen Wortlaut benannt.
Ich hatte dies bisher immer so geschrieben und es war in Ordnung.
Was stimmt da nicht?
Danke Euch für einen Hinweis.
Beste Grüße Monika
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