Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
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Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
ich habe gerade eine Absetzung der AOK erhalten. Es handelt sich um eine Patientin die von unserer Praxis im Pflegeheim behandelt wurde. Die Frau wurde entlassen, lebt wieder zu Hause.
Auf dem Adressfeld oben im Rezept ist die Adresse des Pflegeheimes angegeben, inkl. Versicherten Nr.
Das Rezept wurde komplett abgesetzt mit der Begründung: "Eine Mitgliedschaft ist mit der angegebenen Krankenversichertennummer und den Adressdaten bei der KK nicht feststellbar."
Wie kann ich nun verfahren? Es gibt keine Kontaktmöglichkeit und in Rücksprache mit der Ärztin, die verordnet hat, sind die Daten korrekt eingelesen.
VG
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So dies der KK schreiben und Ihr Geld gleich die den 40€ Verzugsgeld einfordern!!!
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hallo Herr Jensen,
So dies der KK schreiben und Ihr Geld gleich die den 40€ Verzugsgeld einfordern!!!
MfG
JürgenK ;)
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Problem beschreiben
Herr Timo Jensen schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe gerade eine Absetzung der AOK erhalten. Es handelt sich um eine Patientin die von unserer Praxis im Pflegeheim behandelt wurde. Die Frau wurde entlassen, lebt wieder zu Hause.
Auf dem Adressfeld oben im Rezept ist die Adresse des Pflegeheimes angegeben, inkl. Versicherten Nr.
Das Rezept wurde komplett abgesetzt mit der Begründung: "Eine Mitgliedschaft ist mit der angegebenen Krankenversichertennummer und den Adressdaten bei der KK nicht feststellbar."
Wie kann ich nun verfahren? Es gibt keine Kontaktmöglichkeit und in Rücksprache mit der Ärztin, die verordnet hat, sind die Daten korrekt eingelesen.
VG
Das Problem scheint die Kombi AH Adresse und Versichertennummer zu sein??
Mit dem Altenheim reden, die dürften das gleiche Problem haben. Vielleicht rücken die die Adresse raus? Wie rechnen die ab?
die Kasse anrufen und versuchen rauszufinden welche Vers. Nr. die Patientin hat. Vielleicht findest du einen netten MA, der weiterhelfen kann.
Tut mir leid, vielleicht haben die anderen eine bessere Idee.
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massu schrieb:
@Herr Timo Jensen Das ist natürlich bitter…
Das Problem scheint die Kombi AH Adresse und Versichertennummer zu sein??
Mit dem Altenheim reden, die dürften das gleiche Problem haben. Vielleicht rücken die die Adresse raus? Wie rechnen die ab?
die Kasse anrufen und versuchen rauszufinden welche Vers. Nr. die Patientin hat. Vielleicht findest du einen netten MA, der weiterhelfen kann.
Tut mir leid, vielleicht haben die anderen eine bessere Idee.
Ist im neuen Vertrag eindeutig geregelt, der auf der VO genannter Kostenträger ist zuständig. Egal wie.
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hgb schrieb:
Lars, Du bist gut - nein Klasse!!
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massu schrieb:
wir brauchen bald eine Rubrik „Frag den Lars“😎
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Papa Alpaka schrieb:
...und von wem die GKV sich ggf. Geld holt ist nicht unser Problem 👍
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Herr Timo Jensen Ich verweise mal wieder auf dem BRV, hier: § 16 Ziffer 2
Der Vergütungsanspruch entsteht für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Leistungen, soweit die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 1 erfüllt sind. Wird nachträglich festgestellt, dass die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt zu Unrecht die Zuständigkeit einer Krankenkasse angenommen hat, führt dies nicht zum Verlust des Vergütungsanspruchs des Leistungserbringers gegenüber der auf dem Verordnungsvordruck angegebenen Krankenkasse. Dies gilt nur, sofern dem Leistungserbringer dies nicht bekannt sein konnte.
Ist im neuen Vertrag eindeutig geregelt, der auf der VO genannter Kostenträger ist zuständig. Egal wie.
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