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Danach erhielt der gleiche Patient vom gleichen Arzt nach ca. 4 Wochen wieder eine EVO für 6xFango+6xKMT für folgende Diagnose NPPL4/5 L5/S1 und!!! NPP L2/3...Für mich war dies eine neue Diagnose, somit ein neuer Regelfall und habe das Rezept angenommen. Rezept wurde abgesetzt mit der Begründung, dass es eine Folge-Verordnung sei??
(Aber eine Folge-Verordnung kann es ja auch nicht sein, höchstens adRF?)
Ich werde jetzt gegen die Absetzung in Einspruch gehen, da eine neue Diagnose vorliegt. Würdet Ihr das auch so machen, oder sehe ich da etwas falsch? Es wäre schön, wenn Ihr Eure Meinung zu dem Fall schreiben könnt.
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madam schrieb:
Folgender Fall: Es wurde als EVO 6xFango+6x KMT bei Diagnose NPPL4/5 L5/S1 verordnet.....danach für gleiche Diagnose als FVO 4xFango+4xKMT verordnet. Soweit ging alles in Ordnung.
Danach erhielt der gleiche Patient vom gleichen Arzt nach ca. 4 Wochen wieder eine EVO für 6xFango+6xKMT für folgende Diagnose NPPL4/5 L5/S1 und!!! NPP L2/3...Für mich war dies eine neue Diagnose, somit ein neuer Regelfall und habe das Rezept angenommen. Rezept wurde abgesetzt mit der Begründung, dass es eine Folge-Verordnung sei??
(Aber eine Folge-Verordnung kann es ja auch nicht sein, höchstens adRF?)
Ich werde jetzt gegen die Absetzung in Einspruch gehen, da eine neue Diagnose vorliegt. Würdet Ihr das auch so machen, oder sehe ich da etwas falsch? Es wäre schön, wenn Ihr Eure Meinung zu dem Fall schreiben könnt.
Auf jeden Fall der Absetzung widersprechen und schauen was kommt.
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morpheus-06 schrieb:
ich hätte die Vo. in adR oder die Dg. auf nur NPP L2/3 ändern lassen.
Auf jeden Fall der Absetzung widersprechen und schauen was kommt.
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physio-gw schrieb:
Generell ist es so das die Dg. klar gestellt sein muß. D.h. das zu behandelnde Bild muß klar definiert sein. ( Cervical Syndrom ; Luballer NPP z.B. sind 2 Diagnosen) im Zweifel den ARZT das Rzpt ordnungsgemäß ändern lassen.
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Shakespeare schrieb:
Ja, auf jeden Fall! Beim nächsten mal in so einem Fall hilft es, den gelegentlich absichtlich "lesegeschwächten" Abrechnern der AOK, die neue Diagnose gelb zu markieren und ggf. auf der Rückseite einen kleinen Vermerk zu machen (z.B. neue Diagnose, daher Erst-VO, o. Äh.). Klar wäre es einfacher, der Arzt hätte gleich nur die neue Diagnose vermerkt. Da es eher selten vorkommt, dass die netten AOKler zu Gunsten der Heilmittelerbringer Verordnungen überprüfen (die suchen nach Fehlern, nicht nach korrekten VO), muss man es ihnen so leicht wie möglich machen, eine korrekte von einer fehlerhaften VO zu unterscheiden, da können 2 Diagnosen nicht selten zu Verwirrung führen.... Gruß S.
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madam schrieb:
Vielen Dank für Euere Meinungen. Ich bin in Einspruch gegangen. Mal sehen, was kommt...
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