In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
wie die Überschrift schon sagt, hat uns, in diesem Fall die DAK, zwei Verordnungen abgesetzt, mit der Begründung es müsste eine Verlusterklärung für die Orignialrezepte zugefügt werden. Hatten wir so bis dato noch nicht, bzw. hat bis jetzt noch keine Kasse verlangt.
Ist die DAK im Recht? Reicht eine formlose Verlusterklärung zum "heilen" des "Fehlers"?
Vielen Dank im Voraus.
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alexander schwarz schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
wie die Überschrift schon sagt, hat uns, in diesem Fall die DAK, zwei Verordnungen abgesetzt, mit der Begründung es müsste eine Verlusterklärung für die Orignialrezepte zugefügt werden. Hatten wir so bis dato noch nicht, bzw. hat bis jetzt noch keine Kasse verlangt.
Ist die DAK im Recht? Reicht eine formlose Verlusterklärung zum "heilen" des "Fehlers"?
Vielen Dank im Voraus.
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Also scheint die Kasse im Recht zu sein, die Frage ist jetzt allerdings ist das ganze heilbar, durch eine nachträgliche Erklärung oder nicht (Duplikate hat die Kasse natürlich behalten) ?
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alexander schwarz schrieb:
Danke
Also scheint die Kasse im Recht zu sein, die Frage ist jetzt allerdings ist das ganze heilbar, durch eine nachträgliche Erklärung oder nicht (Duplikate hat die Kasse natürlich behalten) ?
Ein Anspruch auf Vergütung besteht nur mit dem Original-RZ, bei einem Duplikat sollte dabei stehen warum mit einem Duplikat abgerechnet wird.
Wieso? Ist doch ein amtliches Rezeptformular nur das Duplikat draufsteht. Warum sollte ich damit nicht abrechnen können?
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Wonderwoman schrieb:
Tempelritter schrieb am 13.9.16 15:46:
Ein Anspruch auf Vergütung besteht nur mit dem Original-RZ, bei einem Duplikat sollte dabei stehen warum mit einem Duplikat abgerechnet wird.
Wieso? Ist doch ein amtliches Rezeptformular nur das Duplikat draufsteht. Warum sollte ich damit nicht abrechnen können?
Aber bei der DAK weiß man nie.
Ggf. mal die Stelle, die den Absetzungsbrief geschrieben hat, direkt anrufen und deine Frage vortragen.
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Neuling schrieb:
wir hatten noch nie Probleme mit Duplikaten. Es dienst doch nur dazu, das ein und dieselbe VO nicht zweimal abgerechnet werden kann.
Aber bei der DAK weiß man nie.
Ggf. mal die Stelle, die den Absetzungsbrief geschrieben hat, direkt anrufen und deine Frage vortragen.
@alexander schwarz.....rufe die DAK an und frage nach. Ansonsten würde ich mir ein neues Duplikat besorgen, vom Arzt den Grund für ein Duplikat auf diesem bescheinigen lassen und erneut abrechnen. Ich musste das mit meinem verloren gegangenem Arzneimittelrezept so machen.
LG...B.
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MarieClaire1307 schrieb:
Das scheint die neue Masche einiger KK zu sein. Ich hörte das erst kürzlich in meiner Apotheke. Wobei die Apotheker aber von ihrer Kammer informiert wurden ( habe das Schreiben gesehen).
@alexander schwarz.....rufe die DAK an und frage nach. Ansonsten würde ich mir ein neues Duplikat besorgen, vom Arzt den Grund für ein Duplikat auf diesem bescheinigen lassen und erneut abrechnen. Ich musste das mit meinem verloren gegangenem Arzneimittelrezept so machen.
LG...B.
Urbelege (Verordnungsblätter, einschließlich der vollständigen Angaben im Abrechnungsteil, jeweils im Original).
Das schließt das Abrechnen auf Duplikat oder Kopie aus. Wenn mit einem kurzen Satz erklärt wird warum ein Duplikat, akzeptieren das eigentlich alle Kassen.
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morpheus-06 schrieb:
VdEK RV §12 Abs. 1
Urbelege (Verordnungsblätter, einschließlich der vollständigen Angaben im Abrechnungsteil, jeweils im Original).
Das schließt das Abrechnen auf Duplikat oder Kopie aus. Wenn mit einem kurzen Satz erklärt wird warum ein Duplikat, akzeptieren das eigentlich alle Kassen.
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Leni C. schrieb:
Mal eine Geschichte aus der " guten alten Zeit " : Ich habe vor 30 Jahren noch meine Abrechnung selber auf der Schreibmaschine getippt . Mein Sohn war klein und ich habe das oft am Esstisch gemacht und nicht im Büro im Keller , damit ich auch "da " war ( wir lebten alleine ) . Wir hatten einen Welpen ( Beagle ) . Aus irgendwelchen Gründen mußte ich die Abrechnung unterbrechen und ließ alles auf dem Tisch liegen . Als ich zurück kam traf mich fast der Schlag : da war der Rüpel auf den Tisch gesprungen und hatte einige Rezepte " zerlegt " . ich habe sie wieder zusammengepuzzeld und mit Tesa zusammengeklebt , einen Begleitbrief an die KK ( damals wurde noch direkt mit denen abgerechnet ) geschrieben mit dem " Werdegang " dieses Malheurs und habe tatsächlich alle Rezepte bezahlt bekommen .
VdEK RV §12 Abs. 1
Urbelege (Verordnungsblätter, einschließlich der vollständigen Angaben im Abrechnungsteil, jeweils im Original).
Das schließt das Abrechnen auf Duplikat oder Kopie aus. Wenn mit einem kurzen Satz erklärt wird warum ein Duplikat, akzeptieren das eigentlich alle Kassen.
Guten Morgen,
siehe mein Beitrag vom 13.9.16, die Kenntnis der Rahmenverträge setze ich voraus.
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Tempelritter schrieb:
morpheus-06 schrieb am 18.9.16 10:53:
VdEK RV §12 Abs. 1
Urbelege (Verordnungsblätter, einschließlich der vollständigen Angaben im Abrechnungsteil, jeweils im Original).
Das schließt das Abrechnen auf Duplikat oder Kopie aus. Wenn mit einem kurzen Satz erklärt wird warum ein Duplikat, akzeptieren das eigentlich alle Kassen.
Guten Morgen,
siehe mein Beitrag vom 13.9.16, die Kenntnis der Rahmenverträge setze ich voraus.
Danke für die Meinungen, habe mit der Dak telefoniert, ebenso mit der Syntela. Syntela sagte die Dak wäre die einzige Kasse welche die Duplikate nicht zulassen würde. Nach einem Telefonat mit der Dak wollte mir eigentlich ein Mitarbeiter eine vorgefertigtes "Verlustformular" zu faxen.... anscheinend hat er es rein zufällig vergessen.
Also auf ein Neues in das überaus nette und zuvorkommende Telefoncenter der DAK.
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alexander schwarz schrieb:
Hallo
Danke für die Meinungen, habe mit der Dak telefoniert, ebenso mit der Syntela. Syntela sagte die Dak wäre die einzige Kasse welche die Duplikate nicht zulassen würde. Nach einem Telefonat mit der Dak wollte mir eigentlich ein Mitarbeiter eine vorgefertigtes "Verlustformular" zu faxen.... anscheinend hat er es rein zufällig vergessen.
Also auf ein Neues in das überaus nette und zuvorkommende Telefoncenter der DAK.
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Tempelritter schrieb:
Ein Anspruch auf Vergütung besteht nur mit dem Original-RZ, bei einem Duplikat sollte dabei stehen warum mit einem Duplikat abgerechnet wird.
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