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habe gerade eine Absetzung von der DAK. Rezept 10 x KG ZNS Doppelstunde. Ich habe 10 mal Doppelt abgerechnet also 20 mal. Es wurden aber nur 10 bezahlt. Der Patient ist über 1 Jahr bei mir und ist schon seit Jahren mit so einem Rezept in Behandlung. Es gab nie Probleme. Ist es richtig dass man nur 5 mal doppelt abrechnen darf? Und gibt es einen Weg um doch noch das Geld zu bekommen?
Danke
MfG
Sonam
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Sonam schrieb:
Gutentag zusammen,
habe gerade eine Absetzung von der DAK. Rezept 10 x KG ZNS Doppelstunde. Ich habe 10 mal Doppelt abgerechnet also 20 mal. Es wurden aber nur 10 bezahlt. Der Patient ist über 1 Jahr bei mir und ist schon seit Jahren mit so einem Rezept in Behandlung. Es gab nie Probleme. Ist es richtig dass man nur 5 mal doppelt abrechnen darf? Und gibt es einen Weg um doch noch das Geld zu bekommen?
Danke
MfG
Sonam
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morpheus-06 schrieb:
das ist so richtig. 10x KG-Doppelbehandlung sind 5x KG doppelte Zeit. Die DAK wird dir noch alle zuviel bezahlte Behandlungen abziehen.
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rudibam schrieb:
Leider ist die DAK im Recht. Das nächste mal 20xKG als Doppelbehandlung aufschreiben lassen, dann sind die 10 Termine OK.
das mit der Doppel - s t u n d e - ist doch ein versehen, oder?
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Sonam schrieb:
Danke fürdie Antworten! Aber warum stellt die DAK erst nach JAHREN den Fehler fest? Kann man da nichts machen? Und Mocca,ich glaube tatsächlich das der Arzt Doppelstunde geschrieben hat.
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rudibam schrieb:
Ist als Doppelbehandlung gedacht.
Wenn der Patient "KG-ZNS, Doppelbehandlung" unterschreibt ist alles im grünen Bereich.
Also:
- Verordnet 20 KG,doppelbehandlung
- 10 Termine für Doppelbehandlung, Patient unterschreibt je Doppelbehandlung EINMAL, die Doppelbehandlung, wird auf der Rezeptrückseite jeweils bei der erbrachten Leistung notiert.
Gruß
Thomas
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radames schrieb:
Je Doppelbehandlung eine UNterschrift reicht völlig aus, macht Euch doch nicht völlig kirre !!!
Wenn der Patient "KG-ZNS, Doppelbehandlung" unterschreibt ist alles im grünen Bereich.
Also:
- Verordnet 20 KG,doppelbehandlung
- 10 Termine für Doppelbehandlung, Patient unterschreibt je Doppelbehandlung EINMAL, die Doppelbehandlung, wird auf der Rezeptrückseite jeweils bei der erbrachten Leistung notiert.
Gruß
Thomas
Je Doppelbehandlung eine UNterschrift reicht völlig aus, macht Euch doch nicht völlig kirre !!!
Wenn der Patient "KG-ZNS, Doppelbehandlung" unterschreibt ist alles im grünen Bereich.
Also:
- Verordnet 20 KG,doppelbehandlung
- 10 Termine für Doppelbehandlung, Patient unterschreibt je Doppelbehandlung EINMAL, die Doppelbehandlung, wird auf der Rezeptrückseite jeweils bei der erbrachten Leistung notiert.
Gruß
Thomas
Nicht alle Kassen sehen das so. Besser sind 2 Unterschriften pro Termin, es werden auch 2 Behandlungen abgegeben.
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Tempelritter schrieb:
radames schrieb am 18.8.14 20:54:
Je Doppelbehandlung eine UNterschrift reicht völlig aus, macht Euch doch nicht völlig kirre !!!
Wenn der Patient "KG-ZNS, Doppelbehandlung" unterschreibt ist alles im grünen Bereich.
Also:
- Verordnet 20 KG,doppelbehandlung
- 10 Termine für Doppelbehandlung, Patient unterschreibt je Doppelbehandlung EINMAL, die Doppelbehandlung, wird auf der Rezeptrückseite jeweils bei der erbrachten Leistung notiert.
Gruß
Thomas
Nicht alle Kassen sehen das so. Besser sind 2 Unterschriften pro Termin, es werden auch 2 Behandlungen abgegeben.
Ihr macht Euch aber wirklich total verrückt.
Verordnung......Krankengymnastik, 3 Therapieeinheiten Tägl......Rückseite: Datum......
3x KG.....Unterschrift......bei Doppelbehandlungen 2 Therapieeinheiten tägl.......mache ich schon seit Jahren so.
Es wurde noch von keiner KK beanstandet.....warum auch. Für diese Verordnungen habe ich auch in der Regel Langfristgenehmigungen.
Wo liegt also das Problem? So etwas nennt man wohl vorauseilender Gehorsam.
Macht nur weiter so, dann wird's noch schwieriger.
LG.....B.
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MarieClaire1307 schrieb:
Hallo,
Ihr macht Euch aber wirklich total verrückt.
Verordnung......Krankengymnastik, 3 Therapieeinheiten Tägl......Rückseite: Datum......
3x KG.....Unterschrift......bei Doppelbehandlungen 2 Therapieeinheiten tägl.......mache ich schon seit Jahren so.
Es wurde noch von keiner KK beanstandet.....warum auch. Für diese Verordnungen habe ich auch in der Regel Langfristgenehmigungen.
Wo liegt also das Problem? So etwas nennt man wohl vorauseilender Gehorsam.
Macht nur weiter so, dann wird's noch schwieriger.
LG.....B.
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radames schrieb:
Kann natürlich nicht für Gesamtdeutschland sprechen, hier in BaWü gibts mit diesem procedere seit Jahren keine Probleme.
20x KG ZNS Doppeltstunde SIND 10 TERMINE,
Arzt hat oben 10x KG ZNS Doppeltstunden Verordnet also wass mache ich?
Ich mache mit dem Patienten 5 Termine als Doppeltstunde, lasse den Patienten jedes mall 2 x Unterschreiben,
Krankenkasse hat RECHT!!!!!!!
mit freundlichen Grüßen
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metin 53 schrieb:
10x KG ZNS Doppeltstunde SIND 5 TERMINE
20x KG ZNS Doppeltstunde SIND 10 TERMINE,
Arzt hat oben 10x KG ZNS Doppeltstunden Verordnet also wass mache ich?
Ich mache mit dem Patienten 5 Termine als Doppeltstunde, lasse den Patienten jedes mall 2 x Unterschreiben,
Krankenkasse hat RECHT!!!!!!!
mit freundlichen Grüßen
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mocca schrieb:
hallo Sonam,
das mit der Doppel - s t u n d e - ist doch ein versehen, oder?
genau der Fehler ist uns auch passiert. Wir blieben auch auf 5 Behandlungen sitzen. Wir haben dann auch 20xKG ZNS Doppelbeh.
aufschreiben lassen. Sprich...für eine Doppelbeh 2 Unterschriften aufs Rezept. Da man dann ja 2 mal dasselbe Datum stehen hat muß extra der Vermerk Doppelbehandlung auf dem Rezept sein. Ansonsten dürfen wir das ja so nicht.
Aus Fehlern lernt man ja bekanntlich.
LG
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yvonne1976 schrieb:
wir hatten jetzt sogar ne absetzung von 2012, und alle weiteren werden folgen sagte man uns, zum glück hatte der pat immer nur ein pro jahr
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nadine180 schrieb:
Hi Sonam,
genau der Fehler ist uns auch passiert. Wir blieben auch auf 5 Behandlungen sitzen. Wir haben dann auch 20xKG ZNS Doppelbeh.
aufschreiben lassen. Sprich...für eine Doppelbeh 2 Unterschriften aufs Rezept. Da man dann ja 2 mal dasselbe Datum stehen hat muß extra der Vermerk Doppelbehandlung auf dem Rezept sein. Ansonsten dürfen wir das ja so nicht.
Aus Fehlern lernt man ja bekanntlich.
LG
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Mir ging es mal nach acht Jahren mit einer BetriebsKK so und die haben sich auf einen Kompromiss eingelassen, da ich noch ein langes, freundliches Gespräch hatte, dass es nach so langer Zeit nicht klar war, ab wann sich die Regelung geändert hatte.
Viel Glück!
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Andrea Platzer schrieb:
Je Behandlungseinheit eine Unterschrift, daher auch doppelte Verordnungsmenge nötig.
Mir ging es mal nach acht Jahren mit einer BetriebsKK so und die haben sich auf einen Kompromiss eingelassen, da ich noch ein langes, freundliches Gespräch hatte, dass es nach so langer Zeit nicht klar war, ab wann sich die Regelung geändert hatte.
Viel Glück!
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K. Leistritz schrieb:
Müssen bei "KG-ZNS PNF Doppelbehandlung" zwei Unterschriften bei selben Datum getätigt werden?Oder reicht die Angabe "KG-ZNS PNF Doppelbehandlung" mit dem Datum und einer Unterschrift?
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