Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
40h/Woche
2. oder in Teilzeit
3. oder in Minijob
Wir suchen Dich!!
STARTBONUS 1000€ nach der
Probezeit.
Unsere Praxis liegt im Herzen der
Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"²
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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Wollte einen Rechtsanwalt einschalten aber bei den Summen findet man keinen der sich der Sache annimmt.
Sachverhalt.
Ein Rezept verordnung von 6 * fango
wurde von der AOK Bayern nicht bezahlt und das Rezept einfach einbehalten. "Habe schon einige abgerechnet ohne Probleme"
Begründung: ergänzende Heilmittel ist alleine nicht verordnungsfähig.
Frage? wo steht das den??????
Weiss das z.B. KG und MT nicht auf einen Rezept stehen darf. Und das Ärzte angeblich erzählen das Fango aus
dem Heilmittelkatalog gestrichen worden sei.
2ter Fall.
3 Patienten haben mich nach Ihrer Hüft bzw. Knie OP angerufen sie dürfen aus dem Krankenhaus wenn Sie sofort einen Behandlungstermin
bekommen. Waren allesamt AOK Patienten "komisch das es bei anderen Kassen anders ist"
Gesagt getan. Die Patienten wurden so in der Regel um 11:30 bis 13:00 aus den Krankenhäusern entlassen. Und hatten an den besagten Tag
zwischen 16:00 und 18:00 Uhr Ihre Behandlung bei mir die ich auch abgerechnet habe.
Die summen wurden auch anstandsgemäß bezahlt aber leider nach einer Zeit von ca. 3-4 Monaten wurden die Summen für den besagten
KG-Behandlungstermin zurückgefordert und einbehalten. Eine eidesstattliche Erklärung einer Patienten brachte auch nichts."
Begründung:
An dem besagten Tag hat die AOK ja viel genug Geld an das Krankenhaus bezahlt "Tagessatz" . Ich soll mich doch an das Krankenhaus wenden.
Ich habe dann sofort die AOK Dienststellenleitern angerufen und die bestätigte o.g. Kürzung und ging sogar noch weiter.
Aussage dieser Person:
Wenn ein Patient den letzten Termin bei mir hatte und ich diese dann auch Ordnungsgemäß abrechne. Kann es sein falls der Patient einen Unfall hat oder sonstirgendwie Krank wird das er ins Krankenhaus muss so wird mir diese Summe auch wieder abgezogen.
Ich kann doch nicht jeden Patienten anrufen "Hallo sind Sie zu Hause oder leben Sie noch"
Ich komme mir vor wie in einem KasperleTheater. Gott sei Dank habe ich nur noch ein paar Jahre in diesem Milleau zu arbeiten dann gehe ich
in Rente.
Langsam glaube ich so die Aussagen von einigen meiner Patienten.
Die ganze Welt ist ein Narrenhaus, die Zentrale ist in Deutschland und Berlin wird überdacht als Geschl.......
Was soll man den hiervon halten bzw. was kann man hier machen. Wäre um eine kurze INFO sehr dankbar.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo was soll man hier mit folgenden Absetzungen der Kasse machen.
Wollte einen Rechtsanwalt einschalten aber bei den Summen findet man keinen der sich der Sache annimmt.
Sachverhalt.
Ein Rezept verordnung von 6 * fango
wurde von der AOK Bayern nicht bezahlt und das Rezept einfach einbehalten. "Habe schon einige abgerechnet ohne Probleme"
Begründung: ergänzende Heilmittel ist alleine nicht verordnungsfähig.
Frage? wo steht das den??????
Weiss das z.B. KG und MT nicht auf einen Rezept stehen darf. Und das Ärzte angeblich erzählen das Fango aus
dem Heilmittelkatalog gestrichen worden sei.
2ter Fall.
3 Patienten haben mich nach Ihrer Hüft bzw. Knie OP angerufen sie dürfen aus dem Krankenhaus wenn Sie sofort einen Behandlungstermin
bekommen. Waren allesamt AOK Patienten "komisch das es bei anderen Kassen anders ist"
Gesagt getan. Die Patienten wurden so in der Regel um 11:30 bis 13:00 aus den Krankenhäusern entlassen. Und hatten an den besagten Tag
zwischen 16:00 und 18:00 Uhr Ihre Behandlung bei mir die ich auch abgerechnet habe.
Die summen wurden auch anstandsgemäß bezahlt aber leider nach einer Zeit von ca. 3-4 Monaten wurden die Summen für den besagten
KG-Behandlungstermin zurückgefordert und einbehalten. Eine eidesstattliche Erklärung einer Patienten brachte auch nichts."
Begründung:
An dem besagten Tag hat die AOK ja viel genug Geld an das Krankenhaus bezahlt "Tagessatz" . Ich soll mich doch an das Krankenhaus wenden.
Ich habe dann sofort die AOK Dienststellenleitern angerufen und die bestätigte o.g. Kürzung und ging sogar noch weiter.
Aussage dieser Person:
Wenn ein Patient den letzten Termin bei mir hatte und ich diese dann auch Ordnungsgemäß abrechne. Kann es sein falls der Patient einen Unfall hat oder sonstirgendwie Krank wird das er ins Krankenhaus muss so wird mir diese Summe auch wieder abgezogen.
Ich kann doch nicht jeden Patienten anrufen "Hallo sind Sie zu Hause oder leben Sie noch"
Ich komme mir vor wie in einem KasperleTheater. Gott sei Dank habe ich nur noch ein paar Jahre in diesem Milleau zu arbeiten dann gehe ich
in Rente.
Langsam glaube ich so die Aussagen von einigen meiner Patienten.
Die ganze Welt ist ein Narrenhaus, die Zentrale ist in Deutschland und Berlin wird überdacht als Geschl.......
Was soll man den hiervon halten bzw. was kann man hier machen. Wäre um eine kurze INFO sehr dankbar.
Die restliche Geschichte ist einfach Hammer! Hatte zum Glück noch nie dieses Konstellation und werde Sie jetzt garantiert nicht bekommen!
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Wo steht das im HMR, was mich wundert ich habe dies ja schon ein paar mal abgerechnet und nun geht es nicht mehr.
ausserdem Ultraschall soll gehen.
das heißt ja auch Wärmetherapie warum sollte das den gehen.
bitte kopieren sie mir den Text oder geben Sie mir bescheid wo das steht.
Danke im voraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo vielen Dank für die raschen Antworten.
Wo steht das im HMR, was mich wundert ich habe dies ja schon ein paar mal abgerechnet und nun geht es nicht mehr.
ausserdem Ultraschall soll gehen.
das heißt ja auch Wärmetherapie warum sollte das den gehen.
bitte kopieren sie mir den Text oder geben Sie mir bescheid wo das steht.
Danke im voraus.
§ 12 Auswahl der Heilmittel
3) Vorrangig soll eine im Heilmittelkatalog als „vorrangiges Heilmittel“ (A) genannte Maßnahme zur Anwendung kommen. Ist dies aus in der Person der Patientin oder des Patienten liegenden Gründen nicht möglich, kann alternativ ein im Heilmittelkatalog genanntes „optionales Heilmittel“ (B) verordnet werden.
4) Soweit medizinisch erforderlich kann zu einem „vorrangigen Heilmittel“ (A) oder „optionalen Heilmittel“ (B) nur ein weiteres im Heilmittelkatalog genanntes „ergänzendes Heilmittel“ (C) verordnet werden (d.h. max. zwei Heilmittel je Verordnung). Abweichend hiervon können Maßnahmen der Elektrotherapie/ Stimulation oder die Ultraschall-Wärmetherapie auch isoliert verordnet werden, soweit der Heilmittelkatalog diese Maßnahmen indikationsbezogen als ergänzende Heilmittel vorsieht.
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morpheus-06 schrieb:
Da hast du einfach Glück gehabt oder die Absetzungen kommen noch, der VdEK braucht bis zu 3 Jahren bis die Absetzung kommt.
§ 12 Auswahl der Heilmittel
3) Vorrangig soll eine im Heilmittelkatalog als „vorrangiges Heilmittel“ (A) genannte Maßnahme zur Anwendung kommen. Ist dies aus in der Person der Patientin oder des Patienten liegenden Gründen nicht möglich, kann alternativ ein im Heilmittelkatalog genanntes „optionales Heilmittel“ (B) verordnet werden.
4) Soweit medizinisch erforderlich kann zu einem „vorrangigen Heilmittel“ (A) oder „optionalen Heilmittel“ (B) nur ein weiteres im Heilmittelkatalog genanntes „ergänzendes Heilmittel“ (C) verordnet werden (d.h. max. zwei Heilmittel je Verordnung). Abweichend hiervon können Maßnahmen der Elektrotherapie/ Stimulation oder die Ultraschall-Wärmetherapie auch isoliert verordnet werden, soweit der Heilmittelkatalog diese Maßnahmen indikationsbezogen als ergänzende Heilmittel vorsieht.
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alobar schrieb:
es dürfen nur elektro und ultraschal isoliert verschrieben werden, das steht auch im HMK. da "darf" die kasse kürzen.
Die restliche Geschichte ist einfach Hammer! Hatte zum Glück noch nie dieses Konstellation und werde Sie jetzt garantiert nicht bekommen!
Aber mit dem letzten Fall würde ich vor das Sozialgericht ziehen. Dort gibt es keinen Anwaltzwang und man kann das locker alleine machen.
Irgendwo hier hatte ich mal einen Anleitung dafür geschrieben... mal die Suche bemühen.
Ich würde im 2. Fall klagen. Wenn eine gültige Verordnung vorliegt, dann hat die Kasse auch zu zahlen.
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Fall 2 geht, da Aufnahme- und Entlasstag als halber Tag gewertet und bezahlt wird, so die AOK BaWü
da würde ich schriftlich widersprechen und ggf. klagen
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morpheus-06 schrieb:
Fall 1 geht nicht, steht in den HMR
Fall 2 geht, da Aufnahme- und Entlasstag als halber Tag gewertet und bezahlt wird, so die AOK BaWü
da würde ich schriftlich widersprechen und ggf. klagen
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Wonderwoman schrieb:
Selbst wenn es anders wäre... wenn ein gültiges Rezept vorgelegen hat, dann muss gezahlt werden. Total egal wann wer ins Krankenhaus gekommen ist. Da haben wir keine Prüfpflicht... Ich würde hier klagen; egal wann wer ins Krankenhaus gekommen sein soll.
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Wonderwoman schrieb:
Fall 1 geht tatsächlich nicht..,. Alobar hats geschrieben.
Aber mit dem letzten Fall würde ich vor das Sozialgericht ziehen. Dort gibt es keinen Anwaltzwang und man kann das locker alleine machen.
Irgendwo hier hatte ich mal einen Anleitung dafür geschrieben... mal die Suche bemühen.
Ich würde im 2. Fall klagen. Wenn eine gültige Verordnung vorliegt, dann hat die Kasse auch zu zahlen.
Ich würde streiten. § 12 HeilmRL Auswahl der Heilmittel, Abs. 4 ist nicht eindeutig. Es heißt, dass isoliert verordnet werden kann:
"2 Abweichend hiervon können Maßnahmen der Elektrotherapie/ -stimulation-oder die Ultraschall-Wärmetherapie auch isoliert verordnet werden, .."
Was mann KANN, schließt nicht ein, was man nicht kann, oder nicht darf, oder etwa MUSS. Dies müßte explizit formuliert werden. Der nächste Satz bestätigt das bestenfalls quantitativ, nicht jedoch auf ein eindeutig benanntes Heilmittel:
"3 Mehr als ein ergänzendes Heilmittel kann nicht isoliert verordnet werden."
Soll heissen: EIN isoliert verordnetes, ergänzendes Heilmittel und zwar EGAL welches, ist erlaubt. Wäre es nicht egal, würden Sie bei der Formulierung aufgeführt werden.
Dem entgegen stünde eine eventuell bestehende Ergänzung zum Rahmenvertrag (siehe z.B. VDEK Vertrag vom 01.04.13 Anlage 5 PNr. 3) darin wird eindeutig auf Ultraschall eingeschränkt. Die Frage ist allerdings, warum der Gesetzgeber etwas eindeutig offen läßt, während sich die Vertragsparteien GKV und Berufsverbände - auf eine eindeutige Regelung festlegen. Den Zwist sollte ein Gericht klären.
Der zweite Fall.
Ich habe das regelmäßig gehabt. Bei Heimis kommt es immer wieder vor,dass ein Pat. am gleichen Tag behandelt wird und im Krankenhaus ist. Klageandrohung reicht in der Regel. Ich habe bei der Androhung immer gerne erwähnt, wenn ich im Streitfall alles als Zeugen laden würde, um grundsätzlich feststellen zu können, wie eine solche Haltung der Kasse entstehen kann. Man will sich ja schließlich mal persönlich kennenlernen. Wenn die Vorstände, Teamleiter und alle sonstigen namentlich bekannten und auch unbekannten Verantwortlichen auf Wunschladungslisten für Gerichtsverhandlungen stehen, gibt die Kasse in der Regel schnell bei. Da will sich nämlich keiner das erste Mal vor Gericht kennenlernen.
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Gruß asterix61
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asterix61 schrieb:
Hast du denn schon mal mit Hr. Meindl von der Schwandorfer Abrechnungsstelle telefoniert? Erklär ihm oder seiner Stellvertreterin das Problem. Bei uns gabs eigentlich dann immer eine vernünftige Lösung. Viel Glück!
Gruß asterix61
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norge schrieb:
die Krankenhausgeschichte kenn ich leider auch....
was erlauben AOK ?!
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ali schrieb:
nix gegen vernüftige Lösungen, aber WIESO muss man da erst telefonieren, die "probieren es" scheints immer, also da würd ich dochmal ans Sozialgericht denken, irgenwann reicht´s....
was erlauben AOK ?!
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morpheus-06 schrieb:
physio`s telefonieren halt gerne :thumbsup:
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Xela schrieb:
Erster Fall:
Ich würde streiten. § 12 HeilmRL Auswahl der Heilmittel, Abs. 4 ist nicht eindeutig. Es heißt, dass isoliert verordnet werden kann:
"2 Abweichend hiervon können Maßnahmen der Elektrotherapie/ -stimulation-oder die Ultraschall-Wärmetherapie auch isoliert verordnet werden, .."
Was mann KANN, schließt nicht ein, was man nicht kann, oder nicht darf, oder etwa MUSS. Dies müßte explizit formuliert werden. Der nächste Satz bestätigt das bestenfalls quantitativ, nicht jedoch auf ein eindeutig benanntes Heilmittel:
"3 Mehr als ein ergänzendes Heilmittel kann nicht isoliert verordnet werden."
Soll heissen: EIN isoliert verordnetes, ergänzendes Heilmittel und zwar EGAL welches, ist erlaubt. Wäre es nicht egal, würden Sie bei der Formulierung aufgeführt werden.
Dem entgegen stünde eine eventuell bestehende Ergänzung zum Rahmenvertrag (siehe z.B. VDEK Vertrag vom 01.04.13 Anlage 5 PNr. 3) darin wird eindeutig auf Ultraschall eingeschränkt. Die Frage ist allerdings, warum der Gesetzgeber etwas eindeutig offen läßt, während sich die Vertragsparteien GKV und Berufsverbände - auf eine eindeutige Regelung festlegen. Den Zwist sollte ein Gericht klären.
Der zweite Fall.
Ich habe das regelmäßig gehabt. Bei Heimis kommt es immer wieder vor,dass ein Pat. am gleichen Tag behandelt wird und im Krankenhaus ist. Klageandrohung reicht in der Regel. Ich habe bei der Androhung immer gerne erwähnt, wenn ich im Streitfall alles als Zeugen laden würde, um grundsätzlich feststellen zu können, wie eine solche Haltung der Kasse entstehen kann. Man will sich ja schließlich mal persönlich kennenlernen. Wenn die Vorstände, Teamleiter und alle sonstigen namentlich bekannten und auch unbekannten Verantwortlichen auf Wunschladungslisten für Gerichtsverhandlungen stehen, gibt die Kasse in der Regel schnell bei. Da will sich nämlich keiner das erste Mal vor Gericht kennenlernen.
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