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Nach dem BRV hat die DDG leider recht. Jede Änderung muss vom Arzt mit dem Datum der Änderung versehen werden. Auch das Ausstellungsdatum. Ist bürokratischer Unfug, aber steht nun mal so im BRV. Stempel ist allerdings nicht notwendig. Nur Datum und Unterschrift.
Edit: steht in Anlage 3a unter Ziffer 4 Abs. 7
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@silvia43 Das dürfte eigentlich bekannt sein, dass dem so ist. Wird seit mehr als einem Jahr hier schon diskutiert.
Nach dem BRV hat die DDG leider recht. Jede Änderung muss vom Arzt mit dem Datum der Änderung versehen werden. Auch das Ausstellungsdatum. Ist bürokratischer Unfug, aber steht nun mal so im BRV. Stempel ist allerdings nicht notwendig. Nur Datum und Unterschrift.
Edit: steht in Anlage 3a unter Ziffer 4 Abs. 7
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chrisweilb schrieb:
lad doch mal ein Foto der VO hoch.. Bin mir nicht sicher, ob du richtig verstanden wirst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@chrisweilb Wir verstehen sie schon richtig. Der Arzt muss 2x ein Datum schreiben. Wenn nicht, wird das von ALLE Kassen abgesetzt.
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silvia43 schrieb:
Guten Morgen, haben gestern eine Absetzung der DDG für die Barmer bekommen. Das Ausstellungsdatum wurde vom Arzt durchgestrichen -ein neues Datum eingesetzt neben dem ursprünglich geschriebenen , mit Datum Stempel und Unterschrift versehen. Jetzt Achtung sagt die DDG der Arzt hätte 2x das Datum schreiben müssen, weil ja das Ausstellungsdatum geändert wurde und es eine Änderung ist. Was ist denn das wieder für ein Quatsch? Die versuchen wirklich es mit allen Mitteln . Bisher wurden auch Ausstellungsdaten mit einer Unterschrift und Stempel anstandslos erstattet. Habe mit der Dame von der DDG telefoniert -es würde so in den Rahmenrichtlinien Anlage 3a so stehen , kann ich aber aus dem Text so nicht erkennen. Was würdet Ihr machen?
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Und nochmals, ein Stempel hat keinen Relevanz. Stempel wird nicht verlangt!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@silvia43 Genau DAS muss so sein. Steht im von mir angegebenen Absatz. Ist seit dem 01.07.2021 bereits so.
Und nochmals, ein Stempel hat keinen Relevanz. Stempel wird nicht verlangt!
Bsp: Du gibst das Rezept heute zum ändern, dann muss einmal 20.12.23 für das Ausstellungsdatum auf dem Rezept stehen und einmal 20.12.23 neben der Unterschrift.
Sinnhaft oder nicht, so ist es gewollt.
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Anilu87 schrieb:
Es muss ersichtlich sein, welches das neue Ausstellungsdatum ist und welches das Änderungsdatum ist.
Bsp: Du gibst das Rezept heute zum ändern, dann muss einmal 20.12.23 für das Ausstellungsdatum auf dem Rezept stehen und einmal 20.12.23 neben der Unterschrift.
Sinnhaft oder nicht, so ist es gewollt.
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silvia43 schrieb:
Hej Lars, es ist ja ein Datum mit Stempel und Unterschrift vorhanden, nur die DDG sagt es sollte zweimal das Datum dort stehen ! Einmal für Änderung des Ausstellungsdatums und einmal für die Änderung ansich ?? Das war bisher nie so. Hilf mir doch mal weiter!
"Soweit in dieser Anlage nichts Anderes beschrieben ist, sind Ergänzungen und Korrekturen durch die Ärztin oder den Arzt vorzunehmen. Solche Ergänzungen und Korrekturen erfolgen auf der Vorderseite der Verordnung an der jeweiligen Stelle der fehlenden/falschen Angabe. Änderungen und Ergänzungen einer Ärztin oder eines Arztes bedürfen einer erneuten Unterschrift der Ärztin oder des Arztes mit Datumsangabe neben der fehlenden/falschen Angabe."
Also => Änderung des Ausstellungsdatums nur mit Datum der Änderung des Ausstellungsdatums. Und Ärztinnen-/Arztunterschrift aber ohne Stempel.
Es handelt sich bei vielen Inhalten der jeweiligen Rahmenverträge um Inhalte und Vorgaben, die bei kognitiv geprägter Betrachtung nur Kopfschütteln hervorrufen.
Die Berufsverbände haben das so aber knallhart mit der GKV verhandelt.
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LogoMijo schrieb:
Im Logopädie-Rahmenvertrag steht Folgendes in Anlage 3a (4) und ich kann mir vorstellen, dass es in allen Therapiezweigen gleich hineingeschrieben ist:
"Soweit in dieser Anlage nichts Anderes beschrieben ist, sind Ergänzungen und Korrekturen durch die Ärztin oder den Arzt vorzunehmen. Solche Ergänzungen und Korrekturen erfolgen auf der Vorderseite der Verordnung an der jeweiligen Stelle der fehlenden/falschen Angabe. Änderungen und Ergänzungen einer Ärztin oder eines Arztes bedürfen einer erneuten Unterschrift der Ärztin oder des Arztes mit Datumsangabe neben der fehlenden/falschen Angabe."
Also => Änderung des Ausstellungsdatums nur mit Datum der Änderung des Ausstellungsdatums. Und Ärztinnen-/Arztunterschrift aber ohne Stempel.
Es handelt sich bei vielen Inhalten der jeweiligen Rahmenverträge um Inhalte und Vorgaben, die bei kognitiv geprägter Betrachtung nur Kopfschütteln hervorrufen.
Die Berufsverbände haben das so aber knallhart mit der GKV verhandelt.
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