Für die PhysioSport 360"° GmbH in
Ratingen suchen wir zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt einen
PHYSIOTHERAPEUT - MANUELLE THERAPIE
(W/M/D) VOLL- ODER TEILZEIT, FESTE
ANSTELLUNG.
WIR BIETEN DIR:
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Einen Willkommensbonus von bis zu
3.000€ für das erste Besch...
Ratingen suchen wir zum
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heute morgen bekamen wir die erste Absetzung von 3 Terminen unterschiedlicher Rezepte, Begründung: "Die Verwendung von Korrekturmitteln bzw Korrekturen, die den Ursprung nicht mehr erkennen lassen, sind unzulässig."
Nach Anruf bei der DDG (Barmer betreffend) erzählte mir die an sich freundliche Dame am Telefon, wir hätten das Datum erkennbar überschrieben (hatten wohl aus einer 9 eine 8 gemacht mit einem etwas dickeren Filzstift.
Sie sagte da wäre nichts zu machen, die Kürzungen blieben bestehen.
Sagt mal, liebe Kollegen, ist es jetzt soweit ? Kann wirklich willkürlich gekürzt werden, wenn ein etwas dicker geschriebene Zahl auf dem Rezept ist? Die Daten waren absolut erkennbar und stimmten...
Was kann man da machen, das ist doch reine Schikane...demnächst muß der Kugelschreiber mit der Stiftdicke genormt sein...DAS KANN ES DOCH NICHT SEIN,oder ?!!!!!!
Ich wende mich jetzt mal an den IFK und werde Beschwerde bei der Barmer einlegen!
Was tut Ihr in so einem Fall?
Gruß
Frank Schulze
Balance
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Ist allerdings auch nach der Abrechnung noch heilbar.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@FSchulze Wenn ein Korrektur des Datums erfolgt, ist laut BRV vom Patienten erneut gegen zu zeichnen. Es ist typisch BEK, aber juristisch leider korrekt.
Ist allerdings auch nach der Abrechnung noch heilbar.
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Kalle1 schrieb:
Nix
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Oken1 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Das passiert doch, dass man Ausversehen das falsche Datum schreibt. Zumal man ja nur am Schreiben ist. So etwas ist doch menschlich. Wenn dies passiert ist, muss man das korrigieren und verbessern können, ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen. . Ist doch logisch, dass man die falsch geschriebene Zahl überschreiben muss oder nebendran schreibt. Weshalb hier der Patient zweimal gegenzeichnen soll, ist mir nicht verständlich. Wer will denn sagen, dass der Patient das 2. mal nach der Korrektur unterschrieben hat? Was ist das für ein Beweis? Für wen? Und das einbestellen eines Patienten nach vielleicht 4 Monaten, wenn ein Rezept deswegen zur Heilung zurück gesendet wird, das versteht man auch nicht. Was wenn der Patient bis dato verstorben ist? Solche Dinge gehören längst abgeschafft. Ich finde es auch schlimm, dass hier Allen und jedem Betrug vorgeworfen wird. So böse sind die Menschen nicht. Dann ist man erstaunt, dass niemand mehr in solchen Berufen arbeiten will. Zumal auch die Erwartungshaltungen der Patienten immer fordernder werden und man dies auch noch mit tragen und aushalten muss.
"Bürokratie" ist lediglich Beamten-Deutsch für "Arbeitsbeschaffungsmaßname" . joy Das habe in fast 40 Jahre - als Ausländer - über Deutschland zwangsläufig lernen müssen.
Und wenn die Politik von "Bürokratie-Abbau" spricht, meint sie eigentlich "neue und zusätzliche bürokratischen Vorschriften". Die Zunahme der Bürokratie wurde vor kurzem noch eindeutig in eine Veröffentlichung bestätigt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Oken1 Seit wann ist Bürokratie verständlich?
"Bürokratie" ist lediglich Beamten-Deutsch für "Arbeitsbeschaffungsmaßname" . joy Das habe in fast 40 Jahre - als Ausländer - über Deutschland zwangsläufig lernen müssen.
Und wenn die Politik von "Bürokratie-Abbau" spricht, meint sie eigentlich "neue und zusätzliche bürokratischen Vorschriften". Die Zunahme der Bürokratie wurde vor kurzem noch eindeutig in eine Veröffentlichung bestätigt.
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FSchulze schrieb:
Guten Morgen,
heute morgen bekamen wir die erste Absetzung von 3 Terminen unterschiedlicher Rezepte, Begründung: "Die Verwendung von Korrekturmitteln bzw Korrekturen, die den Ursprung nicht mehr erkennen lassen, sind unzulässig."
Nach Anruf bei der DDG (Barmer betreffend) erzählte mir die an sich freundliche Dame am Telefon, wir hätten das Datum erkennbar überschrieben (hatten wohl aus einer 9 eine 8 gemacht mit einem etwas dickeren Filzstift.
Sie sagte da wäre nichts zu machen, die Kürzungen blieben bestehen.
Sagt mal, liebe Kollegen, ist es jetzt soweit ? Kann wirklich willkürlich gekürzt werden, wenn ein etwas dicker geschriebene Zahl auf dem Rezept ist? Die Daten waren absolut erkennbar und stimmten...
Was kann man da machen, das ist doch reine Schikane...demnächst muß der Kugelschreiber mit der Stiftdicke genormt sein...DAS KANN ES DOCH NICHT SEIN,oder ?!!!!!!
Ich wende mich jetzt mal an den IFK und werde Beschwerde bei der Barmer einlegen!
Was tut Ihr in so einem Fall?
Gruß
Frank Schulze
Balance
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ali schrieb:
noch nie n falsches Datum geschrieben ?!...
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Cannabis schrieb:
Bei mir unterschreibt der Patient nach der Behandlung und quittiert so die zuvor eingetragene Leistung. So etwas passiert dann eigentlich nicht.
Wenn korrigiert wurde: Bundesrahmenvertrag beachten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Papa Alpaka Hier wurde offensichtlich erkennbar aus eine 9 eine 8 gemacht = Korrektur.
Wann, wie oft (die Frage nach warum spar ich mir) muss der Patient WO unterschreiben?
Wie gestalte ich das Absetzungssicher?
Danke vorab!
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tinki schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij so, jetzte ma für janz dumme Kinderphysios. Wenn ich mich aktuell verschreibe, bestes Beispiel 2023 anstatt 2024, dann kann ich die 3 mit einer 4 überschreiben oder das gesamte Datum sauber durchstreichen und darüber neu schreiben.
Wann, wie oft (die Frage nach warum spar ich mir) muss der Patient WO unterschreiben?
Wie gestalte ich das Absetzungssicher?
Danke vorab!
Alternativ: x setzen und Änderung im "Bemerkungen"-Feld quittieren lassen. Wenn da kein Platz mehr ist: Rückseite.
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Papa Alpaka schrieb:
@tinki vor der Abrechnung. Neben dem geänderten Datum.
Alternativ: x setzen und Änderung im "Bemerkungen"-Feld quittieren lassen. Wenn da kein Platz mehr ist: Rückseite.
NEBEN dem geänderten Datum steht die erbrachte Leistung, die bei mir grad so in die Zeile passt...
Also ist sauber durchstreichen insofern hinfällig, dass der Patient meinen SCHREIBfehler abzeichnen muss? Und dafür Platz braucht? OMG...es wird immer bekloppter. Werden angetackerte Post-its akzeptiert???
Heute war ich auch ganz verrückt und hab eine VO angenommen, bei der das Ausstellungsdatum aktualisiert wurde! Arbeiten am Rande des Wahnsinns *Barmer* scream
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tinki schrieb:
@Papa Alpaka ich hab ja schon vorgewarnt: für janz dumme...
NEBEN dem geänderten Datum steht die erbrachte Leistung, die bei mir grad so in die Zeile passt...
Also ist sauber durchstreichen insofern hinfällig, dass der Patient meinen SCHREIBfehler abzeichnen muss? Und dafür Platz braucht? OMG...es wird immer bekloppter. Werden angetackerte Post-its akzeptiert???
Heute war ich auch ganz verrückt und hab eine VO angenommen, bei der das Ausstellungsdatum aktualisiert wurde! Arbeiten am Rande des Wahnsinns *Barmer* scream
Alternativ: x setzen und Änderung im "Bemerkungen"-Feld quittieren lassen. Wenn da kein Platz mehr ist: Rückseite.
Oder in eine freie Zeile neu datieren mit Doppelunterschrift UND ein dicker Verweispfeil sowie mit gelber Marker markiert. So, dass auch der dümmsten Sofa das nicht übersehen kann.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Papa Alpaka
Papa Alpaka schrieb am 15.01.2024 20:48 Uhr:@tinki vor der Abrechnung. Neben dem geänderten Datum.
Genau so
Alternativ: x setzen und Änderung im "Bemerkungen"-Feld quittieren lassen. Wenn da kein Platz mehr ist: Rückseite.
Oder in eine freie Zeile neu datieren mit Doppelunterschrift UND ein dicker Verweispfeil sowie mit gelber Marker markiert. So, dass auch der dümmsten Sofa das nicht übersehen kann.
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Papa Alpaka schrieb:
@tinki Cave! Das geänderte Ausstellungsdatum muss mit Datum der Änderung, Stempel und Arztunterschrift versehen sein.
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tinki schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij so umständlich kann ich nicht arbeiten... laughing
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tinki schrieb:
@Papa Alpaka hab ich!!! Alles im Blick!!!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Papa Alpaka Nein, Stempel wird nicht und wurde auch noch nie verlangt!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@tinki
tinki schrieb am 15.01.2024 22:00 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij so umständlich kann ich nicht arbeiten... laughing Das kommt, weil du PT und kein Sofa bist. 🤣🤣
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Papa Alpaka schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij zu spät, jetzt habe ich die MFA auf "Datum, Stempel und Unterschrift sieht aus wie vom Doc" gedrillt...
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spartaner schrieb:
@Papa Alpaka Datum und Unterschrift reicht
Ich sag mal so,wenn Du beim Notar sitzt und im Vertrag/Urkunde etc,steht etwas falsch wird so durchgestrichen das man es noch lesen kann....und anschließend neu verfasst.
Bei einer VO. die 20 Unterschriftzeilen hat muss es doch mögl. sein eine Zeile tiefr zu rutschen und die Unterschrift wiederholen zu lassen.
Ist der Pat. schon weg (aus der Praxis) beim nächsten mal gegenzeichnen lassen.
Kommt er nicht mehr wieder anrufen und fragen.
Ist er verstorben.....hm schlecht gelaufen.
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Michael Woelky schrieb:
@tinki
Ich sag mal so,wenn Du beim Notar sitzt und im Vertrag/Urkunde etc,steht etwas falsch wird so durchgestrichen das man es noch lesen kann....und anschließend neu verfasst.
Bei einer VO. die 20 Unterschriftzeilen hat muss es doch mögl. sein eine Zeile tiefr zu rutschen und die Unterschrift wiederholen zu lassen.
Ist der Pat. schon weg (aus der Praxis) beim nächsten mal gegenzeichnen lassen.
Kommt er nicht mehr wieder anrufen und fragen.
Ist er verstorben.....hm schlecht gelaufen.
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Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Wenn keine Korrektur stattgefunden hat: widersprechen, €40 kassieren.
Wenn korrigiert wurde: Bundesrahmenvertrag beachten.
Übrigens schreibe ich täglich so viel, dass ich manchmal meine eigene Schrift nicht mehr lesen kann.
Der Patient hat das Datum doch mit seiner Unterschrift bestätigt. Warum sollte er noch einmal unterschreiben. Vielleicht wären drei Unterschriften noch besser! Aller guten Dinge sind drei!
Das ist reine Willkür der Krankenkassen, damit sie Etwas absetzen können. Es wird aller höchste Zeit dass die Digitalisierung kommt. Rezept wird eingelesen, Patient unterschreibt 1* auf einem Tablett, dass er seine Behandlungen wahr genommen hat. Fertig und die Verordnung kommt zur Abrechnung. Nichts mehr mit schreiben auf der Rezeptrückseite.... damit hier auch noch abgesetzt werden kann, wenn die Schrift unleserlich ist oder das Kürzel nicht stimmt.
Es sind doch alles reife mündige Bürger die in die Praxen kommen und ihre Therapie erhalten. Jeder weis doch was ihm verordnet wurde. Weshalb muss das noch auf die Rezeptrückseite geschrieben werden? Das versteht man nicht. Aber wenn das nicht wäre, gäbe es keine Absetzungsmöglichkeiten mehr.
Vielleicht wäre es sinnvoll, konstruktiv zu arbeiten. Möglichkeiten zu überlegen, was wir Alle gemeinsam tun können, dass sich hier schnellstens etwas verändert.
Fehler macht niemand mit Absicht. Wenn dann auch noch die Arbeit die man geleistet hat, wegen des Fehlers nicht bezahlt wird, finde ich das schrecklich. Am schlimmsten, ist es, wenn dann Verordnungen zurück kommen, die schon einige Monate zurück liegen. - Wohlgemerkt geht es hier ausschließlich um Schreibfehler, nicht um Behandlungsfehler.-
Wenn ich nur an die vielen falsch ausgestellten Verordnungen der Ärzte denke........und wir dafür gerade stehen müssen. Im übrigen bin ich auch Patient und nicht nur Personal. Wenn ich daran denke, was mit Rezepten gemacht wird, damit das Rezept für die Krankenkassen perfekt stimmt und korrigiert wird, wird mir schlecht. Es gibt einen Datenschutz..... für mich ist das ganz wichtig. Aber wie hier Rezepte hin und her geschickt werden und wandern und das nur weil eine Abkürzung nicht stimmt oder ein Buchstabe fehlt, oder damit ja jeder Behandlungstermin bei Hausbesuchen unterschrieben wurde....... ....oh jeh......oh jeh.......
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Oken1 schrieb:
Vorne weg: Ich bin Rezeptionsfachkraft und arbeite seit über 20 Jahren an der Rezeption: Fehler passieren. Fehler sollte man überall korrigieren dürfen. Soviel Zahlen und Dokumentationen die man jeden Tag verfassen und schreiben muss. Da passiert das bestimmt Jedem dass er sich verschreibt. Die Person die fehlerfrei durchs Leben kommt, die will ich kennen lernen. Dass Patienten bei einer Korrektur, die gemacht werden musste, weil man sich verschrieben hat, ein zweites Mal unterschreiben sollen, das versteht man nicht. - Entschuldigung langer Satz -
Übrigens schreibe ich täglich so viel, dass ich manchmal meine eigene Schrift nicht mehr lesen kann.
Der Patient hat das Datum doch mit seiner Unterschrift bestätigt. Warum sollte er noch einmal unterschreiben. Vielleicht wären drei Unterschriften noch besser! Aller guten Dinge sind drei!
Das ist reine Willkür der Krankenkassen, damit sie Etwas absetzen können. Es wird aller höchste Zeit dass die Digitalisierung kommt. Rezept wird eingelesen, Patient unterschreibt 1* auf einem Tablett, dass er seine Behandlungen wahr genommen hat. Fertig und die Verordnung kommt zur Abrechnung. Nichts mehr mit schreiben auf der Rezeptrückseite.... damit hier auch noch abgesetzt werden kann, wenn die Schrift unleserlich ist oder das Kürzel nicht stimmt.
Es sind doch alles reife mündige Bürger die in die Praxen kommen und ihre Therapie erhalten. Jeder weis doch was ihm verordnet wurde. Weshalb muss das noch auf die Rezeptrückseite geschrieben werden? Das versteht man nicht. Aber wenn das nicht wäre, gäbe es keine Absetzungsmöglichkeiten mehr.
Vielleicht wäre es sinnvoll, konstruktiv zu arbeiten. Möglichkeiten zu überlegen, was wir Alle gemeinsam tun können, dass sich hier schnellstens etwas verändert.
Fehler macht niemand mit Absicht. Wenn dann auch noch die Arbeit die man geleistet hat, wegen des Fehlers nicht bezahlt wird, finde ich das schrecklich. Am schlimmsten, ist es, wenn dann Verordnungen zurück kommen, die schon einige Monate zurück liegen. - Wohlgemerkt geht es hier ausschließlich um Schreibfehler, nicht um Behandlungsfehler.-
Wenn ich nur an die vielen falsch ausgestellten Verordnungen der Ärzte denke........und wir dafür gerade stehen müssen. Im übrigen bin ich auch Patient und nicht nur Personal. Wenn ich daran denke, was mit Rezepten gemacht wird, damit das Rezept für die Krankenkassen perfekt stimmt und korrigiert wird, wird mir schlecht. Es gibt einen Datenschutz..... für mich ist das ganz wichtig. Aber wie hier Rezepte hin und her geschickt werden und wandern und das nur weil eine Abkürzung nicht stimmt oder ein Buchstabe fehlt, oder damit ja jeder Behandlungstermin bei Hausbesuchen unterschrieben wurde....... ....oh jeh......oh jeh.......
Beste Beispiel 2023 zu 2024,passiert im Moment sicher öfter...oder FA ist kein offizielles Kürzel oder,oder,oder.......
Es ist zum kotzen, das Absetzungen durchgeführt werden, die nur aufgrund Bürokratischen Unsinn entstehen!
Hat nichts mit Qualität der Behandlung zu tun......Bin froh, wenn ich mich in 5-7 Jahren zur Ruhe setzen kann und mit dem Sche..ß nichts mehr zu tun habe....
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ralf277 schrieb:
Danke,oken1 ....du hast mir aus der Seele gesprochen......Es ist langsam zum verrückt werden...
Beste Beispiel 2023 zu 2024,passiert im Moment sicher öfter...oder FA ist kein offizielles Kürzel oder,oder,oder.......
Es ist zum kotzen, das Absetzungen durchgeführt werden, die nur aufgrund Bürokratischen Unsinn entstehen!
Hat nichts mit Qualität der Behandlung zu tun......Bin froh, wenn ich mich in 5-7 Jahren zur Ruhe setzen kann und mit dem Sche..ß nichts mehr zu tun habe....
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Alex Moro schrieb:
man könnte sich den spaß erlauben, mit einem "wohlgesinnten" dauerpatienten, eine 20er VO fertig zu machen -> absichtlich alle daten korrigieren -> nochmals 20 unterschriften drauf -> noch paar mal hier und da korrigieren -> nochmals unterschreiben lassen -> das ganze dann abrechnen... sollen die dann die ~80 unterschriften zählen :)
Wir haben gerade eine 24er HB VO für die Abrechnung fertig gemacht, bei der das passiert ist und ich möchte sicher gehen, bevor ich es wegschicke. Ich habe alle Anlagen zum BRV nochmal intensivst durchgelesen (meine ich jedenfalls), aber nichts gefunden.
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Muss also wie folgt aussehen:
1. Ursprungliches Ausstellungsdatum --> durchstreichen +
2. Geändertes Ausstellungsdatum aufschreiben +
3. Datum der Änderung dazu schreiben (auch wenn es das Gleiche ist wie 2.) +
4. Unterschrift des Arztes
Ein Arztstempel ist nicht erforderlich (war es im Ãœbrigen noch nie).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@SiH Jede Änderung des Ausstellungsdatums muss zwingend vom Arzt per Unterschrift und mit Datum der Änderung bestätigt werden. Steht eindeutig in Anlage 3a Ziffer 4 siebter Absatz vermerkt.
Muss also wie folgt aussehen:
1. Ursprungliches Ausstellungsdatum --> durchstreichen +
2. Geändertes Ausstellungsdatum aufschreiben +
3. Datum der Änderung dazu schreiben (auch wenn es das Gleiche ist wie 2.) +
4. Unterschrift des Arztes
Ein Arztstempel ist nicht erforderlich (war es im Ãœbrigen noch nie).
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SiH schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ja, das ist klar. Aber die Arzthelferin hat sich beim Datum der Änderung verschrieben und dieses "übermalt", nicht beim neuen Ausstellungsdatum. Das ist mein Problem.
Wir lassen inzwischen nichts mehr ändern, sondern grundsätzlich mit dem korrekten Datum neu ausstellen. Ist beim Blanko-Druck ohnehin so vorgeschrieben. Und 99 von 100 Ärzte bzw. MFA versteht es ohnehin nicht, warum sie das mit dem doppelten Datum so machen sollen. zipper_mouth_face
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@SiH Ist ebenfalls eine Änderung, also das ganze Prozedere noch einmal.
Wir lassen inzwischen nichts mehr ändern, sondern grundsätzlich mit dem korrekten Datum neu ausstellen. Ist beim Blanko-Druck ohnehin so vorgeschrieben. Und 99 von 100 Ärzte bzw. MFA versteht es ohnehin nicht, warum sie das mit dem doppelten Datum so machen sollen. zipper_mouth_face
Danke Lars für deine Hilfe am Samstagabend. Ich hoffe du hast trotzdem noch ein "anderes Leben".
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SiH schrieb:
Na super, da freuen wir uns ja alle über die nochmalige Änderung. Ich war kurzfristig am Überlegen, ob ich es neu ausdrucken lasse, aber soll die KK sich ruhig mal durchwurschteln bei den ganzen gequetschten Änderungen.
Danke Lars für deine Hilfe am Samstagabend. Ich hoffe du hast trotzdem noch ein "anderes Leben".
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HaJü schrieb:
@SiH Der Lars hat bestimmt die Apple-Brille, die es nur in USA gibt und hat alle Chats vor Augen. Die Andere Vermutung: Geheimvertrag mit physio.de. Sorry Lars. Ist Alles Spass. Ich persönlich bin dankbar für deine Beiträge.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@HaJü joy
Ich auch...joy
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Michael Woelky schrieb:
@HaJü
Ich auch...joy
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SiH schrieb:
Mal eine andere Frage: wenn der Arzt bzw. die Helferin (heute heißen die wahrscheinlich anders) sich sichtbar verschreiben beim Änderungsdatum, wenn sie ein Rezept geändert haben, muss die Korrektur dann vom Arzt auch nochmal gegegezeichnet werden?
Wir haben gerade eine 24er HB VO für die Abrechnung fertig gemacht, bei der das passiert ist und ich möchte sicher gehen, bevor ich es wegschicke. Ich habe alle Anlagen zum BRV nochmal intensivst durchgelesen (meine ich jedenfalls), aber nichts gefunden.
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