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ich seh momentan den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Ich habe eine Absetzung von der DAK bekommen, mit der Begründung das die abgerechnete Maßnahme nicht Quitiert wurde.
Verordnet war: Manuelle Therapie und Wärmetherapie Fango.
Ich habe auf der Rückseite MT - WT eingetragen. Nun erklärt mir das Abrechnungszentrum das WT Fango hätte dastehen müssen.
Kann ich hier dagegen vorgehen und wenn ja, welche Argumente führe ich ins Feld? Ich habe nochnie darüber nachgedacht das man auch auf der Rückseite WT Heißluft oder WT Fango aufführen muss.
LG
Silvio
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Silvio schrieb:
Hi,
ich seh momentan den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Ich habe eine Absetzung von der DAK bekommen, mit der Begründung das die abgerechnete Maßnahme nicht Quitiert wurde.
Verordnet war: Manuelle Therapie und Wärmetherapie Fango.
Ich habe auf der Rückseite MT - WT eingetragen. Nun erklärt mir das Abrechnungszentrum das WT Fango hätte dastehen müssen.
Kann ich hier dagegen vorgehen und wenn ja, welche Argumente führe ich ins Feld? Ich habe nochnie darüber nachgedacht das man auch auf der Rückseite WT Heißluft oder WT Fango aufführen muss.
LG
Silvio
WT = Wärmetherapie Pos.Nr. X1517
Wiederspruch aufgrund des RV, Rezept zurückverlangen, Kopie machen WT in Fango oder Warmpackung tauschen und vom Pat. unterschreiben lassen. Die RV kennen keine Absetzung einer Vo. so das die Nachbesserung möglich ist.
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morpheus-06 schrieb:
MT = manuelle Therapie
WT = Wärmetherapie Pos.Nr. X1517
Wiederspruch aufgrund des RV, Rezept zurückverlangen, Kopie machen WT in Fango oder Warmpackung tauschen und vom Pat. unterschreiben lassen. Die RV kennen keine Absetzung einer Vo. so das die Nachbesserung möglich ist.
danke für die Antwort. Die DAK hat die Wärmetherapie auf Heißluft gekürzt nicht das ganze Rezept abgesetzt. Steht irgendwo das man auf der Rückseite WT Fango schreiben muss? Ich bilde mir ein das WT reicht?
LG
Silvio
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WT reicht nicht, da WT alles ein kann: HR, HL, Fango, US. Du kannst ja HL abgegeben haben der Patient quittiert pauschal WT und du rechnest Fango ab :smile:
"Ich bilde mir ein das WT reicht?"
Gut, dann begründe dies und klage gegen die DAK. Dann sollte wir endlich mal ein Urteil haben wie die Maßnahme auf der Rückseite eingetragen werden muss.
Denn HMR, HMK, RV und der Text auf der Verordnung passen nicht zusammen.
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morpheus-06 schrieb:
OK, dann stell der DAK den Differenzbetrag in Rechnung.
WT reicht nicht, da WT alles ein kann: HR, HL, Fango, US. Du kannst ja HL abgegeben haben der Patient quittiert pauschal WT und du rechnest Fango ab :smile:
"Ich bilde mir ein das WT reicht?"
Gut, dann begründe dies und klage gegen die DAK. Dann sollte wir endlich mal ein Urteil haben wie die Maßnahme auf der Rückseite eingetragen werden muss.
Denn HMR, HMK, RV und der Text auf der Verordnung passen nicht zusammen.
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rudibam schrieb:
Das geht auch nicht. Wenn WT Fango verordnet ist kann ich keine Heißluft abgeben. Die DAK muß sparen wo es nur geht um die totale Pleite abzuwenden.
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Silvio schrieb:
Hi,
danke für die Antwort. Die DAK hat die Wärmetherapie auf Heißluft gekürzt nicht das ganze Rezept abgesetzt. Steht irgendwo das man auf der Rückseite WT Fango schreiben muss? Ich bilde mir ein das WT reicht?
LG
Silvio
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morpheus-06 schrieb:
auf der Rückseite?
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therapeutin schrieb:
ja
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therapeutin schrieb:
schreibe grundsätzlich nur die nummer drauf... :kissing_closed_eyes:
nur die Pos.Nr.? Dann kommt die KK damit das das für den Pat. nicht nachvollziebar ist. Ich bin gespannt was hier noch für Rückläufer auf mich zu kommen. Ich habe immer nur WT auf der Rückseite dokumentiert.
Aber selbst wenn ich WT Fango dokumentiere kann ich trotzdem Heißluft gemacht haben? Das ist doch total hirnlos.
Wo finde ich einen Passus in dem aufgeschlüsselt ist was auf der Rückseite wie zu dokumentieren ist, im Bezug auf das Heilmittel meine ich?
LG
Silvio
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morpheus-06 schrieb:
Im VdEK RV
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Nein, du mußt auf der Rückseite das vermerken, was du gemacht hast und was der Doc verordnet hat. Du kannst nicht billigere HL abgeben und für teureres Fango von der KK kassieren.
Gruß Britt
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Silvio schrieb:
Hi,
nur die Pos.Nr.? Dann kommt die KK damit das das für den Pat. nicht nachvollziebar ist. Ich bin gespannt was hier noch für Rückläufer auf mich zu kommen. Ich habe immer nur WT auf der Rückseite dokumentiert.
Aber selbst wenn ich WT Fango dokumentiere kann ich trotzdem Heißluft gemacht haben? Das ist doch total hirnlos.
Wo finde ich einen Passus in dem aufgeschlüsselt ist was auf der Rückseite wie zu dokumentieren ist, im Bezug auf das Heilmittel meine ich?
LG
Silvio
Wir haben uns die schriftliche Bestätigung des Patienten geholt, dass er tatsächlich diese Leistung bekommen hat.
Die DAK hat das natürlich nicht anerkannt und wir dann Klage vor dem Sozialgericht eingereicht. Ups... da hat die DAK dann ganz schnell anerkannt... Soll ja kein Urteil geben, denn betrachten wir die Spieltheorie... Ein Spiel sollte immer gespielt werden, wenn ein Gewinn garantiert ist.
Rechnung ist also: Alles ablehnen und bei Klage sofort anerkennen. Da viele Heilmittelerbringer vor diesen Maßnahmen Angst haben, gewinnt die Kasse in der Gesamtbetrachtung und "spielt deshalb dieses Spiel".
Das wird also erst aufhören, wenn ALLE die Kassen verklagen, so dass das Spiel nicht mehr lohnt.
So einfach ist das... :unamused:
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Anzahl Buchstaben und die liebe DAK-MA weiss auch was Sache ist.
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silvia43 schrieb:
Und warum schreibst Du nicht gleich statt WT- Fa ,keine Mehrarbeit gleiche
Anzahl Buchstaben und die liebe DAK-MA weiss auch was Sache ist.
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Suture schrieb:
Ich schreibe bei wt-Fango immer das auch so hin. Ist nichts angegeben nur wt und ist dann auch nur HL. Hatte bis jetzt keine Probleme damit. Aber es stimmt was der Kollege schreibt, könnte alles sein. Ich werde meine Rezepte gleich nochmal korrigieren. Morgen wird weggeschickt.
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Wonderwoman schrieb:
Sowas hatten wir auch.
Wir haben uns die schriftliche Bestätigung des Patienten geholt, dass er tatsächlich diese Leistung bekommen hat.
Die DAK hat das natürlich nicht anerkannt und wir dann Klage vor dem Sozialgericht eingereicht. Ups... da hat die DAK dann ganz schnell anerkannt... Soll ja kein Urteil geben, denn betrachten wir die Spieltheorie... Ein Spiel sollte immer gespielt werden, wenn ein Gewinn garantiert ist.
Rechnung ist also: Alles ablehnen und bei Klage sofort anerkennen. Da viele Heilmittelerbringer vor diesen Maßnahmen Angst haben, gewinnt die Kasse in der Gesamtbetrachtung und "spielt deshalb dieses Spiel".
Das wird also erst aufhören, wenn ALLE die Kassen verklagen, so dass das Spiel nicht mehr lohnt.
So einfach ist das... :unamused:
Wo ist das Problem?
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> 1. Zeile = Man. Therapie+Wärmepackung.(ausgeschrieben) 2-6
> Zeile = MT+WP.
> Wo ist das Problem?
Wer sagt das? Quelle?
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morpheus-06 schrieb:
Modiedo schrieb:
> 1. Zeile = Man. Therapie+Wärmepackung.(ausgeschrieben) 2-6
> Zeile = MT+WP.
> Wo ist das Problem?
Wer sagt das? Quelle?
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Modiedo schrieb:
1. Zeile = Man. Therapie+Wärmepackung.(ausgeschrieben) 2-6 Zeile = MT+WP.
Wo ist das Problem?
ich werde erst einmal die korigierte Kopie der Vo mit neuen Unterschriften zur Nachberechnung einreichen. Je nach Reaktion der DAK geht's dann weiter. Ich hätte kein Problem meinen Anwalt zu konsultieren.
Sollte man der Kk schon mitteilen das man bei Ablehnung der Nachberechnung juristische Schritte einleiten wird?
LG
Silvio
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Also FEUER FREI :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Vor dem Sozialgericht brauchst Du keinen Anwalt. Die Klageschrift kann man locker selbst schreiben und das Gericht ist anders als Zivilgerichte. Dort ermitteln die Richter selbständig und müssen nicht alles vorgekaut bekommen.
Also FEUER FREI :smile:
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Silvio schrieb:
Hi,
ich werde erst einmal die korigierte Kopie der Vo mit neuen Unterschriften zur Nachberechnung einreichen. Je nach Reaktion der DAK geht's dann weiter. Ich hätte kein Problem meinen Anwalt zu konsultieren.
Sollte man der Kk schon mitteilen das man bei Ablehnung der Nachberechnung juristische Schritte einleiten wird?
LG
Silvio
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