Sie suchen? Wir auch!
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
Rezept wurde abgesetzt da die Patientin im Altenheim nicht selber unterschrieben hat sondern das Pflegepersonal i.A.
Ich habe auf dem Rezept nicht vermerkt , dass das Pflegepersonal unterschrieben hat.
Kann ich da noch was machen? Habe diesbezüglich nichts im Vertrag gefunden, oder überlesen.
Danke für eure Hilfe
LG
Gefällt mir
...
(2) Ist die oder der Versicherte aufgrund von in ihrer oder seiner Person liegenden
Gründen nicht selbst in der Lage, den Empfang der Leistung mit einer
eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen, kann die Bestätigung durch eine
gesetzliche Vertreterin oder einen gesetzlichen Vertreter oder durch eine
Betreuungsperson mit Unterschrift auf der Rückseite des Verordnungsblattes
erfolgen. Ein Hinweis, welche Person aus welchem Grund in diesen Fällen die
Unterschrift geleistet hat, ist auf der Rückseite anzubringen. Als
Betreuungsperson gilt beispielsweise auch das Pflegepersonal in sozialen
Einrichtungen.
...
Ziffer 4 Absatz 5
....
Soweit in Ziffer 5 Korrekturmöglichkeiten auch nach der Abrechnung eingeräumt werden, gilt folgendes Verfahren: Fällt in der Abrechnung durch die Krankenkasse auf, dass eine oder mehrere Angaben auf der Vorder- oder Rückseite der Verordnung fehlen oder erkennbar falsch sind, setzt die Krankenkasse die Verordnung ab und gibt einmalig die Möglichkeit die fehlenden Angaben zu korrigieren und/oder zu ergänzen. Dazu sendet sie dem zugelassenen Leistungserbringer eine Kopie der Originalverordnung und die Begründung der Absetzung mit Verweis auf Anlage 3a dieses Vertrages. Reicht der Leistungserbringer die Korrektur/Ergänzung nicht (fristgerecht innerhalb von 3 Monaten) ein, bleibt die Absetzung bestehen, die Verordnung kann kein weiteres Mal zur Abrechnung eingereicht werden
...
...
Ziffer 5 Buchstabe o)
Bestätigungsfeld (Datum, Maßnahme, Leistungserbringer, Unterschrift der oder des Versicherten)
...
Korrekturzeitpunkt
Nachträgliche Korrekturen des Behandlungsdatums und der Maßnahmen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 5 möglich.
...
Ergo, Korrektur möglich, da nicht die Unterschriften fehlen, sondern lediglich der notwendigen Hinweis dazu.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
BRV § 5
Anlage 3a: notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung „Ärzte“
...
(2) Ist die oder der Versicherte aufgrund von in ihrer oder seiner Person liegenden
Gründen nicht selbst in der Lage, den Empfang der Leistung mit einer
eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen, kann die Bestätigung durch eine
gesetzliche Vertreterin oder einen gesetzlichen Vertreter oder durch eine
Betreuungsperson mit Unterschrift auf der Rückseite des Verordnungsblattes
erfolgen. Ein Hinweis, welche Person aus welchem Grund in diesen Fällen die
Unterschrift geleistet hat, ist auf der Rückseite anzubringen. Als
Betreuungsperson gilt beispielsweise auch das Pflegepersonal in sozialen
Einrichtungen.
...
Ziffer 4 Absatz 5
....
Soweit in Ziffer 5 Korrekturmöglichkeiten auch nach der Abrechnung eingeräumt werden, gilt folgendes Verfahren: Fällt in der Abrechnung durch die Krankenkasse auf, dass eine oder mehrere Angaben auf der Vorder- oder Rückseite der Verordnung fehlen oder erkennbar falsch sind, setzt die Krankenkasse die Verordnung ab und gibt einmalig die Möglichkeit die fehlenden Angaben zu korrigieren und/oder zu ergänzen. Dazu sendet sie dem zugelassenen Leistungserbringer eine Kopie der Originalverordnung und die Begründung der Absetzung mit Verweis auf Anlage 3a dieses Vertrages. Reicht der Leistungserbringer die Korrektur/Ergänzung nicht (fristgerecht innerhalb von 3 Monaten) ein, bleibt die Absetzung bestehen, die Verordnung kann kein weiteres Mal zur Abrechnung eingereicht werden
...
...
Ziffer 5 Buchstabe o)
Bestätigungsfeld (Datum, Maßnahme, Leistungserbringer, Unterschrift der oder des Versicherten)
...
Korrekturzeitpunkt
Nachträgliche Korrekturen des Behandlungsdatums und der Maßnahmen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 5 möglich.
...
Ergo, Korrektur möglich, da nicht die Unterschriften fehlen, sondern lediglich der notwendigen Hinweis dazu.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
miemi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wie immer herzlichen Dank. Schönen Abend
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Turnschwester17 schrieb:
Ich bin gerade überrascht. Ich behandel seit 12 Jahren Kinder in einer Förderschule. Die Therapien werden von den jeweiligen Lehrern nach der Behandlung unterschrieben. Ich habe noch nie gelesen, dass ich das iwo vermerken muss 🤔 wo schreibt ihr das hin?
Ich habe uns einen Stempel "Unterschrift durch Angehörigen/Pflegekraft" machen lassen und mache diesen vertikal neben die Unterschriftsfelder.
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
@Turnschwester17 Wie von @Lars van Ravenzwaaij bereits zitiert muss der Hinweis "auf der Rückseite des Verordnungsblattes" erfolgen.
Ich habe uns einen Stempel "Unterschrift durch Angehörigen/Pflegekraft" machen lassen und mache diesen vertikal neben die Unterschriftsfelder.
Gruß
Nora
hmm... das war schon vor mehr als 20 Jahre so ...
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
@Turnschwester17
hmm... das war schon vor mehr als 20 Jahre so ...
MfG
JürgenK ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
Den Stempel wer unterschrieben hat (Eltern, Pflegepersonal, Familienmitglied) zum ankreuzen gibt es beim Buchner (Schleichwerbung 🙈)
Bislang hatte ich noch keine Probleme bei den Abrechnungen.
Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass zumindest die Logopädieverbände in den nächsten Rahmenvertrag hineinverhandeln, dass die Kopien der Personalausweise derjenigen, die unterschrieben haben, beizufügen sind.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
LogoMijo schrieb:
Ich schreibe einfach "Unterschriften durch Pflegepersonal" auf die Rückseite oder "Vater"/"Mutter"/"Onkel"/"Oma" etc. neben die Signatur. Das geht schnell und unproblematisch.
Bislang hatte ich noch keine Probleme bei den Abrechnungen.
Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass zumindest die Logopädieverbände in den nächsten Rahmenvertrag hineinverhandeln, dass die Kopien der Personalausweise derjenigen, die unterschrieben haben, beizufügen sind.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@LogoMijo
Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass zumindest die Logopädieverbände in den nächsten Rahmenvertrag hineinverhandeln, dass die Kopien der Personalausweise derjenigen, die unterschrieben haben, beizufügen sind. joyjoyjoyjoy
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
steupel schrieb:
Hallo, welche KK war das ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
miemi schrieb:
@steupel wie immer AOK
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
miemi schrieb:
Hallo,
Rezept wurde abgesetzt da die Patientin im Altenheim nicht selber unterschrieben hat sondern das Pflegepersonal i.A.
Ich habe auf dem Rezept nicht vermerkt , dass das Pflegepersonal unterschrieben hat.
Kann ich da noch was machen? Habe diesbezüglich nichts im Vertrag gefunden, oder überlesen.
Danke für eure Hilfe
LG
Mein Profilbild bearbeiten