• Auf der Suche nach einer neuen
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
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• Du hast bereits
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Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
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Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
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wir haben eine Absetzung von der KK mit den drei grünen Buchstaben.
Patientin hatte eine D1 VO im Juli, dann im September eine erneute D1 Vo ( immer 10 Einheiten a.d.RF) ...zwei unterschiedliche Diagnosen und jetzt wird mir die letzte abgesetzt mit der Begründung laut §12 Abs.5 Satz2 HMRL ist eine Überschreitung der max. möglichen Behandlungszahl nicht vorgesehen und nicht zulässig. Diese Regelung gilt auch bei unterschiedlichen Diagnosen im gesamten Behandlungsfall ????????????
Hab ich irgendwas überlesen?? Aber unterschiedliche Diagnose, ist unterschiedliche Diagnose...oder seh ich das jetzt falsch ??
LG - Chris
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chris0507 schrieb:
Heute wieder eine Frage...
wir haben eine Absetzung von der KK mit den drei grünen Buchstaben.
Patientin hatte eine D1 VO im Juli, dann im September eine erneute D1 Vo ( immer 10 Einheiten a.d.RF) ...zwei unterschiedliche Diagnosen und jetzt wird mir die letzte abgesetzt mit der Begründung laut §12 Abs.5 Satz2 HMRL ist eine Überschreitung der max. möglichen Behandlungszahl nicht vorgesehen und nicht zulässig. Diese Regelung gilt auch bei unterschiedlichen Diagnosen im gesamten Behandlungsfall ????????????
Hab ich irgendwas überlesen?? Aber unterschiedliche Diagnose, ist unterschiedliche Diagnose...oder seh ich das jetzt falsch ??
LG - Chris
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VO1 von Arzt A im Juli mit dem ICD M67.86 retropat. Knieschmerz
VO2 von Arzt B im September ICD M23.39 Meniskusschaden Knie
Ich möchte dazu sagen, dass wir in einer Rehaklinik arbeiten. An unserer Rezeption kommen tagtäglich viele Verordnungen an. Die Mädels da vorn sind keine Physiotherapeuten und keine Ärzte und haben so schon Schweißperlen auf der Stirn wenn ein Patient ne neue Verordnung bringt. Wir werden regelmäßig geschult und wir sind eigentlich schon alle recht gut und haben kaum Absetzungen, aber wir kommunizieren viel mit Arztpraxen und müssen viele Patienten mit Verordnungen wieder zurück zum Arzt schicken. Aber bei zwei so unterschiedlichen ICD kann ich nachvollziehen das die Verordnung angenommen und geplant wurde.
Vielen Dank für Eure Antworten.
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chris0507 schrieb:
Im Regelfall wurde noch keine D1 VO ausgestellt. Beide Verordnungen wurden von unterschiedlichen Ärzten gleich außerhalb des Regelfalles ausgestellt.
VO1 von Arzt A im Juli mit dem ICD M67.86 retropat. Knieschmerz
VO2 von Arzt B im September ICD M23.39 Meniskusschaden Knie
Ich möchte dazu sagen, dass wir in einer Rehaklinik arbeiten. An unserer Rezeption kommen tagtäglich viele Verordnungen an. Die Mädels da vorn sind keine Physiotherapeuten und keine Ärzte und haben so schon Schweißperlen auf der Stirn wenn ein Patient ne neue Verordnung bringt. Wir werden regelmäßig geschult und wir sind eigentlich schon alle recht gut und haben kaum Absetzungen, aber wir kommunizieren viel mit Arztpraxen und müssen viele Patienten mit Verordnungen wieder zurück zum Arzt schicken. Aber bei zwei so unterschiedlichen ICD kann ich nachvollziehen das die Verordnung angenommen und geplant wurde.
Vielen Dank für Eure Antworten.
D. h. der Regelfall wurde nicht durchlaufen?
Dann wäre die Kasse im recht und müsste nicht bezahlen.
Die Begründung: Diese Regelung gilt auch bei unterschiedlichen Diagnosen im gesamten Behandlungsfall ????????????
Wäre grottenfalsch!
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morpheus-06 schrieb:
"Beide Verordnungen wurden von unterschiedlichen Ärzten gleich außerhalb des Regelfalles ausgestellt."
D. h. der Regelfall wurde nicht durchlaufen?
Dann wäre die Kasse im recht und müsste nicht bezahlen.
Die Begründung: Diese Regelung gilt auch bei unterschiedlichen Diagnosen im gesamten Behandlungsfall ????????????
Wäre grottenfalsch!
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SGBV schrieb:
Wie unterschiedlich sind denn die Diagnosen genau?
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D1 kann auch mit FVO (bis max. 6 Beh.) beginnen, wenn davor z.B. EVO 6x KG war. D1 kann aber auch mit adR beginnen, wenn im Regelfall noch kein D1 verordnet war (dann max. 10x).
§ 12 Abs. 6 HMR : Wurden „standardisierte Heilmittelkombinationen“ (D) nicht innerhalb des Regelfalls verordnet, können sie außerhalb des Regelfalls einmalig bis zu der im Regelfall vorgesehenen Gesamtverordnungsmenge verordnet werden.
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SGBV schrieb:
Nein. Es kann schon so sein wie oben beschrieben, wobei hier nicht klar ist, ob im Regelfall schon D1 vorkam.
D1 kann auch mit FVO (bis max. 6 Beh.) beginnen, wenn davor z.B. EVO 6x KG war. D1 kann aber auch mit adR beginnen, wenn im Regelfall noch kein D1 verordnet war (dann max. 10x).
§ 12 Abs. 6 HMR : Wurden „standardisierte Heilmittelkombinationen“ (D) nicht innerhalb des Regelfalls verordnet, können sie außerhalb des Regelfalls einmalig bis zu der im Regelfall vorgesehenen Gesamtverordnungsmenge verordnet werden.
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don schrieb:
Erstverordnung??? D1 kann immer nur in EV mit 6 Behandlungen und in FV 4 mit Behandlungen ausgestellt werden, dann ist das Ende erreicht...!
Viel Glück!
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Pat2 schrieb:
Wenn du bei beiden VO´s z.B. Indikationsschlüssel WS hast, dann lohnt es sich im Gespräch mit der Kasse zu klären, dass zwar 2 mal WS als Indikationsschlüssel drauf steht, aber die Diagnosen verschieden sind.
Viel Glück!
Hier kann man aber aufgrund des kurzen Zeitraumes zwischen der letzten Behandlung D1 und der neuen VO D1, a.d.R. davon ausgehen, dass der Patient nicht schon woanders 18 Behandlungen wahrgenommen haben kann. So gesehen, hättest du die zweite a.d.R. D1-VO nicht annehmen dürfen, also nach menschlichem Ermessen wissen müssen, dass das so nicht zulässig ist.
Alles natürlich Auslegungssache, aber die Sicht der AOK ist nachvollziehbar. Die genannte Begründung aber völliger Unsinn. Vielleicht hilft dir diese, da sie ja nicht korrekt ist, doch noch an dein Geld zu kommen. Gruß S.
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Kurzer Anruf: vorne steht es doch explizit drauf, ausformuliert in Druckbuchstaben.... -> ne reicht nicht :rage:
Bis jetzt hat das immer ohne Probleme so funktioniert....
Schreibt ihr das alles aus? KG, KG-Gerät / MT, Mass, ET
Es dürfen ja auch keine Kürzel mehr verwendet werden... soll ich das in Arial 3 da reinquetschen??? :hushed:
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harrylein schrieb:
Heute kam von den 3 grünen Buchstaben ein D1 Rezept zurück mit der Begründung: Heilmittelkombination D1 hinten drauf (Maßnahmen) reicht nicht aus - es muß alles ausformuliert werden, was gemacht worden ist... :scream:
Kurzer Anruf: vorne steht es doch explizit drauf, ausformuliert in Druckbuchstaben.... -> ne reicht nicht :rage:
Bis jetzt hat das immer ohne Probleme so funktioniert....
Schreibt ihr das alles aus? KG, KG-Gerät / MT, Mass, ET
Es dürfen ja auch keine Kürzel mehr verwendet werden... soll ich das in Arial 3 da reinquetschen??? :hushed:
Wir schreiben pauschal D1 drauf und wenn spezifiziert ist die durchgeführten Maßnahmen.
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morpheus-06 schrieb:
das kann die AOK sicher auch begründen? Welche AOK?
Wir schreiben pauschal D1 drauf und wenn spezifiziert ist die durchgeführten Maßnahmen.
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don schrieb:
Wir vermerken immer die durchgeführten Therapien auf dem Rezept. Schreiben sie aber nicht aus, die Kürzel haben bis jetzt immer ausgereicht.
Kürzel werden schon seit einiger Zeit bei uns nicht mehr anerkannt... da der Pat. (der auf der Rückseite mit seiner Unterschrift die Behandlung bestätigt) auch wissen soll - was er da unterschreibt :confused:
hab ja mittlerweile eine Tel.freundschaft mit der AOK und der Name am anderen Ende der Leitung war neu für mich... vermutlich ne neu ausgelernte SOVA, die noch viel Ehrgeiz hat :clap:
Rez. bekomme ich zurück, darf alles ausformulieren und neu einreichen :hushed:
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harrylein schrieb:
ist die AOK Plus...
Kürzel werden schon seit einiger Zeit bei uns nicht mehr anerkannt... da der Pat. (der auf der Rückseite mit seiner Unterschrift die Behandlung bestätigt) auch wissen soll - was er da unterschreibt :confused:
hab ja mittlerweile eine Tel.freundschaft mit der AOK und der Name am anderen Ende der Leitung war neu für mich... vermutlich ne neu ausgelernte SOVA, die noch viel Ehrgeiz hat :clap:
Rez. bekomme ich zurück, darf alles ausformulieren und neu einreichen :hushed:
man sollte die Spitznamen seiner Freunde kennen. Unsere sind die
Sofas = Sozialversicherungs - Fachangestellte.
Sie mögen besonders die
Hehibes = Heilhilfsberufler/Innen.
Alles nicht so ernst gemeint.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo harrylein,
man sollte die Spitznamen seiner Freunde kennen. Unsere sind die
Sofas = Sozialversicherungs - Fachangestellte.
Sie mögen besonders die
Hehibes = Heilhilfsberufler/Innen.
Alles nicht so ernst gemeint.
gruss mocca :blush:
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harrylein schrieb:
werde ich mir merken :yum:
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Shakespeare schrieb:
Die erste VO a.d.R. mit 10 D1 wäre korrekt wenn der Patient den Regelfall ohne D1 ggf. in einer anderen Praxis durchlaufen hat, was du gem. Datenschutz ja nicht wissen kannst. Bei der zweiten VO mit neuer Diagnose müsste wieder zunächst der Regelfall ohne D1 durchlaufen worden sein.
Hier kann man aber aufgrund des kurzen Zeitraumes zwischen der letzten Behandlung D1 und der neuen VO D1, a.d.R. davon ausgehen, dass der Patient nicht schon woanders 18 Behandlungen wahrgenommen haben kann. So gesehen, hättest du die zweite a.d.R. D1-VO nicht annehmen dürfen, also nach menschlichem Ermessen wissen müssen, dass das so nicht zulässig ist.
Alles natürlich Auslegungssache, aber die Sicht der AOK ist nachvollziehbar. Die genannte Begründung aber völliger Unsinn. Vielleicht hilft dir diese, da sie ja nicht korrekt ist, doch noch an dein Geld zu kommen. Gruß S.
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