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Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
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Stuttgarter Killesberg. Wir
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Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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folgende Verordnung wurde von der DAVASO (im Auftrag der Hanseatischen Krankenkasse) abgesetzt:
Achillessehnenentzündung
EX 2 d
D1
Auswahl der Heilmittel wurden vom Arzt nicht spezifiziert.
Ich habe KG, KMT und KGG durchgeführt.....
Begründung der Absetzung: die abgerechnete Leistung bedarf einer Zusatzzulassung. Natürlich besitze ich
die KGG-Zulassung !! (ist bei der Optica hinterlegt)
Da dies meine erste D1-Verordnung ist, habe ich mich mit D1 +D2 vertraut gemacht, aber nicht im Detail
verstanden. (Unterschiede von VDEK und RVO etc.)
Wäre nett, wenn mir Jemand helfen könnte, diese Absetzung zu verstehen.
DANKE !!
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ist die KGG Zulassung nur bei Optica oder auch bei der Arge hinterlegt?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Hallo Physiokatze,
ist die KGG Zulassung nur bei Optica oder auch bei der Arge hinterlegt?
Viele Grüße
Monika
Hallo Monika,
danke für Deine Nachricht.....nein bei der Arge ist die KGG-Zulassung wohl nicht hinterlegt.
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physiokatze schrieb:
@mosaik
Hallo Monika,
danke für Deine Nachricht.....nein bei der Arge ist die KGG-Zulassung wohl nicht hinterlegt.
dann können die Kassen auch nichts davon wissen. Sämtliche abrechnungsrelevanten Positionen sollten, möchte man sie abrechnen, bei der Arge hinterlegt sein.
Die einzige Möglichkeit, für das Rezept an Dein Geld zu kommen, ist der Good Will der Krankenkassen, indem Du die Sachlage schilderst.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@physiokatze
dann können die Kassen auch nichts davon wissen. Sämtliche abrechnungsrelevanten Positionen sollten, möchte man sie abrechnen, bei der Arge hinterlegt sein.
Die einzige Möglichkeit, für das Rezept an Dein Geld zu kommen, ist der Good Will der Krankenkassen, indem Du die Sachlage schilderst.
Viele Grüße
Monika
Erklärung: die standardisierte Heilmittelkombination wird in der Heilmittel-Richtlinie in § 25 erläutert. Hier findet man in Absatz 2 Satz 2 die Formulierung als Voraussetzung für die Abgabe von D1: "Dabei muss die Therapeutin oder der Therapeut alle in der „standardisierten Heilmittelkombination“ genannten Maßnahmen zur Verfügung stellen können."
Deutlicher wird das noch in der Leistungsbeschreibung Physiotherapie zur D1 (z.B. hier bei Physio.de: https://www.physio.de/zulassung/RE-PT-2001.php):
Unter dem Punkt "Voraussetzung" findet man hier: "Die Leistung kann abgegeben werden, wenn die zugelassene Praxis über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt."
Hiermit muss für die Abgabe von D1 neben KGG z.B. auch MT und Elektrotherapie abgegeben werden können. Die konkrete Auswahl der eingesetzten Heilmittel erfolgt dann - sofern der Arzt keine Spezifizierung vorgibt - aus mindestens drei Maßnahmen als Einzelbehandlung, wovon mindestens eine der aktiven Maßnahmen KG oder MT oder KGG sein muss. Zusätzlich dürfen dann die passiven Maßnahmen Massagen, Thermotherapie und Elektrotherapie mit ausgewählt und zu den vorgenannten ergänzt werden.
Vermutlich fehlt also die "Zusatzzulassung" für Manuelle Therapie.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Das Problem liegt meiner Einschätzung nach nicht an der fehlenden Zulassung für KGG, sondern an einer vermutlich nicht vorliegenden Zulassung für Manuelle Therapie (korrekt? Nicht vorhanden?):
Erklärung: die standardisierte Heilmittelkombination wird in der Heilmittel-Richtlinie in § 25 erläutert. Hier findet man in Absatz 2 Satz 2 die Formulierung als Voraussetzung für die Abgabe von D1: "Dabei muss die Therapeutin oder der Therapeut alle in der „standardisierten Heilmittelkombination“ genannten Maßnahmen zur Verfügung stellen können."
Deutlicher wird das noch in der Leistungsbeschreibung Physiotherapie zur D1 (z.B. hier bei Physio.de: https://www.physio.de/zulassung/RE-PT-2001.php):
Unter dem Punkt "Voraussetzung" findet man hier: "Die Leistung kann abgegeben werden, wenn die zugelassene Praxis über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt."
Hiermit muss für die Abgabe von D1 neben KGG z.B. auch MT und Elektrotherapie abgegeben werden können. Die konkrete Auswahl der eingesetzten Heilmittel erfolgt dann - sofern der Arzt keine Spezifizierung vorgibt - aus mindestens drei Maßnahmen als Einzelbehandlung, wovon mindestens eine der aktiven Maßnahmen KG oder MT oder KGG sein muss. Zusätzlich dürfen dann die passiven Maßnahmen Massagen, Thermotherapie und Elektrotherapie mit ausgewählt und zu den vorgenannten ergänzt werden.
Vermutlich fehlt also die "Zusatzzulassung" für Manuelle Therapie.
Gruß
Nora
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therapeutin schrieb:
MT ist Bedingung,wenn der Arzt nichts genau angegeben hat...
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Jan Herrmann schrieb:
@therapeutin Genau, gilt ebenfalls bei KGG.
gearbeitet. Da ich diese bürokratische Regelung nicht verstehe und die Bezahlung
für eine D1-Verordnung grottenschlecht ist, werde ich keine mehr annehmen.
Grüsse
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physiokatze schrieb:
Danke für die Infos !!! Tatsächlich fehlt mir die MT-Ausbildung....6 Std. for nothing
gearbeitet. Da ich diese bürokratische Regelung nicht verstehe und die Bezahlung
für eine D1-Verordnung grottenschlecht ist, werde ich keine mehr annehmen.
Grüsse
Zumindest brauchst du dir ja tatsächlich keine Gedanken darüber machen, ob du die D1 behandelst, da du ja kein MT-Zertifikat hast und es deshalb sowieso nicht annehmen darfst.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@physiokatze "Grottenschlecht" finde ich die Bezahlung für D1 nicht: wenn man beispielsweise KG + KMT + Wärme als D1 abgibt würde dies in den derzeitigen Einzeltarifen 21,43 + 15,63 + 5,37 Euro = 42,43 Euro entsprechen - demgegenüber wird D1 mit 50,93 Euro vergütet. Einem Plus von 8,50 Euro.
Zumindest brauchst du dir ja tatsächlich keine Gedanken darüber machen, ob du die D1 behandelst, da du ja kein MT-Zertifikat hast und es deshalb sowieso nicht annehmen darfst.
Gruß
Nora
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Schippi schrieb:
@Nora Weber gute Erklärung, aber wieso ist massage bei dir in der Erläuterung eine passive massnahme???
In der verlinkten Leistungsbeschreibung steht zur Auswahl der Heilmittel für D1:
"[...] mindestens drei Heilmitteln aus dem Bereich der aktiven Maßnahmen (KG, KG-Gerät oder MT) und passiven Maßnahmen (Massagen, thermotherapeutische Anwendungen oder elektrotherapeutische Anwendungen) [...]"
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@Schippi Bei einer Massage wird ja meistens nur der Therapeut aktiv... disappointed_relieved
In der verlinkten Leistungsbeschreibung steht zur Auswahl der Heilmittel für D1:
"[...] mindestens drei Heilmitteln aus dem Bereich der aktiven Maßnahmen (KG, KG-Gerät oder MT) und passiven Maßnahmen (Massagen, thermotherapeutische Anwendungen oder elektrotherapeutische Anwendungen) [...]"
Gruß
Nora
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Schippi schrieb:
@Nora Weber korrekt, so habe ich das auf die schnelle nicht gesehen
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Problem beschreiben
physiokatze schrieb:
Hallo,
folgende Verordnung wurde von der DAVASO (im Auftrag der Hanseatischen Krankenkasse) abgesetzt:
Achillessehnenentzündung
EX 2 d
D1
Auswahl der Heilmittel wurden vom Arzt nicht spezifiziert.
Ich habe KG, KMT und KGG durchgeführt.....
Begründung der Absetzung: die abgerechnete Leistung bedarf einer Zusatzzulassung. Natürlich besitze ich
die KGG-Zulassung !! (ist bei der Optica hinterlegt)
Da dies meine erste D1-Verordnung ist, habe ich mich mit D1 +D2 vertraut gemacht, aber nicht im Detail
verstanden. (Unterschiede von VDEK und RVO etc.)
Wäre nett, wenn mir Jemand helfen könnte, diese Absetzung zu verstehen.
DANKE !!
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