Liebe KollegInnen! Wir sind auf der
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Das bieten wir:
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24.-/Stunde)
- 15 bis 30 Wochenstunden, Beginn
jederzeit 2025 möglich
- Professionelle Einarbeitung in
neue Aufgabenbereiche
- 30 Minuten Zeit für Patienten
- feste, planbare Arbeitszeiten
-Kostenübernahme von
Fortbildungen
-Sichere, langfristige Perspektive
- Fröhliches Team, gute Stimmung
- Sehr gute Lage im schönen
Hamburg E...
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- Sehr gute Lage im schönen
Hamburg E...
Habe Absetzung mit der Begründung bekommen.
Danke
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Janna22 schrieb:
Müssen bei der anschliessenden Kompressionsbandagierung ausdrücklich beide Beine vermerkt sein.
Habe Absetzung mit der Begründung bekommen.
Danke
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Wolkelein schrieb:
Es steht ja in der Regel in der Diagnose. zb MLD45 Lymphödem beide Beine... somit insg. 12 Kom. abrechnen.
Müssen bei der anschliessenden Kompressionsbandagierung ausdrücklich beide Beine vermerkt sein.
Habe Absetzung mit der Begründung bekommen.
Danke
Das hatte ich noch nie, wie lautete die Diagnose?
Mache einen Widerspruch mit 40€ Verzugspauschale.
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Hatte ich auch Widerspruch einlegen
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Kitane schrieb:
Lass mich raten die Barmer bzw DDG ?
Hatte ich auch Widerspruch einlegen
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Tempelritter schrieb:
Janna22 schrieb am 29.8.18 10:14:
Müssen bei der anschliessenden Kompressionsbandagierung ausdrücklich beide Beine vermerkt sein.
Habe Absetzung mit der Begründung bekommen.
Danke
Das hatte ich noch nie, wie lautete die Diagnose?
Mache einen Widerspruch mit 40€ Verzugspauschale.
Versuche die VO zurück zu bekommen, um entsprechend nachzutragen und einzeln vom Patienten bestätigen zu lassen.
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Zwei Beine?
Wieviel Knochen?
Wieviel Lymphgefäße?
Wieviel Muskeln?
Für alles eine Unterschrift?!
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RoFo schrieb:
Wieso zwei Unterschriften?
Zwei Beine?
Wieviel Knochen?
Wieviel Lymphgefäße?
Wieviel Muskeln?
Für alles eine Unterschrift?!
Bei Korrekturen nach Rücksendung der VO sollte der Patient für jede Korrektur ( je Zeile) gegenzeichnen. Die KK sind leider so...
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phys84 schrieb:
Zur Klarstellung: nach der Behandlung und der Angabe der "Maßnahmen" auf der VO-Rückseite reicht eine Unterschrift.
Bei Korrekturen nach Rücksendung der VO sollte der Patient für jede Korrektur ( je Zeile) gegenzeichnen. Die KK sind leider so...
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phys84 schrieb:
Bei Verordnung beide Beine, sollte auch die Behandlung mit beide Beine bestätigt werden. Dies sind leider Dümmlichkeiten der Prüfstellen der KK im Auftrag der jeweiligen KK. Logik hilft hier leider selten.
Versuche die VO zurück zu bekommen, um entsprechend nachzutragen und einzeln vom Patienten bestätigen zu lassen.
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