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Grund der Absetzung: die zulässige Höchstmenge an Behandlungseinheiten wurde überschritten.
Sitze ich auf der Leitung, oder das Abrechnungszentrum? Die Verordnung ist vom 20.12, die letzte Behandlung war am 5.5.. Also eigentlich müsste doch alles in Ordnung sein, oder?
Ich danke euch für eure Tipps, die nächste Verordnung, gleich lautend, würde nämlich diesen Monat in die Abrechnung gehen.
Schönen Abend noch
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Leider hat die Kasse recht. 😢
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
J44.81 ist nicht im LHB/BVB. Du hast die 4. Stelle falsch. 🤦♂️ Nur J44.80 wäre richtig.
Leider hat die Kasse recht. 😢
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Carol schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij oh nein, vielen Dank.
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Carol schrieb:
Darf die 4. Stelle nachträglich noch vom Arzt geändert werden, gibt es da wohl eine Chance es nochmal einzureichen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Carol ich befürchte nein.
Das zweite Rezept lass im Vorfeld der Abrechnung ändern
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Shia schrieb:
Sprich mit der Kasse und erbitte Kulanz
Das zweite Rezept lass im Vorfeld der Abrechnung ändern
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Problem beschreiben
Carol schrieb:
Hallo, ich habe eine eine Absetzung bei einer Verordnung eines Patienten, ICD-Code J44.81 COPD, also extrabudgetär, Diagnosgruppe AT, Leitsymptomatik a, Schädigung der Atmungsfunktion, BGM und Fango 12 x.
Grund der Absetzung: die zulässige Höchstmenge an Behandlungseinheiten wurde überschritten.
Sitze ich auf der Leitung, oder das Abrechnungszentrum? Die Verordnung ist vom 20.12, die letzte Behandlung war am 5.5.. Also eigentlich müsste doch alles in Ordnung sein, oder?
Ich danke euch für eure Tipps, die nächste Verordnung, gleich lautend, würde nämlich diesen Monat in die Abrechnung gehen.
Schönen Abend noch
Wenn ja, bekommst du beim Folgerezept Probleme…
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ahn schrieb am 16.11.2022 16:29 Uhr:Wie ist das denn bei BGM, ist die auch auf 12 Behandlungseinheiten begrenzt wie die KMT?
Nein, ist nicht begrenzt.
Wenn ja, bekommst du beim Folgerezept Probleme…
Deshalb wird diese Mengenbegrenzung auf 12 Einheiten auch nur in einem Teil der Diagnosegruppen aufgeführt (WS, EX, CS), unter anderem bei der hier betreffenden Diagnosegruppe AT wird sogar im Heilmittelkatalog explizit dazu definiert: "Die Begrenzung auf 12 Einheiten je Verordnungsfall für Maßnahmen der Massagetherapie gilt hier nicht". Eine Mengenbegrenzung der BGM liegt also hier - wie bereits @Lars van Ravenzwaaij geschrieben hat, nicht vor.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Grundsätzlich würde die BGM tatsächlich unter die Begrenzung auf 12 Einheiten je Verordnungsfall fallen, da sie auch unter § 18 der Heilmittel-Richtlinie, in der die Massagetherapie erläutert wird, gelistet ist - übrigens aber auch die Manuelle Lymphdrainage.
Deshalb wird diese Mengenbegrenzung auf 12 Einheiten auch nur in einem Teil der Diagnosegruppen aufgeführt (WS, EX, CS), unter anderem bei der hier betreffenden Diagnosegruppe AT wird sogar im Heilmittelkatalog explizit dazu definiert: "Die Begrenzung auf 12 Einheiten je Verordnungsfall für Maßnahmen der Massagetherapie gilt hier nicht". Eine Mengenbegrenzung der BGM liegt also hier - wie bereits @Lars van Ravenzwaaij geschrieben hat, nicht vor.
Gruß
Nora
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Ahn schrieb:
Wie ist das denn bei BGM, ist die auch auf 12 Behandlungseinheiten begrenzt wie die KMT?
Wenn ja, bekommst du beim Folgerezept Probleme…
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