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jetzt ist es mir doch passiert, das eine Verordnung ohne die Unterschrift des Arztes durchgerutscht ist.
Absetzung von Davaso für TK kam auch prompt, mit Verweis darauf, daß kein Einspruch möglich.
Wie sind eure Erfahrung mit der TK? Doch mal anfragen, ob eine erneute Einreichung möglich?
Oder spare ich mir das und achte ab jetzt einfach noch mehr darauf keine Fehler zu machen?
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ali schrieb:
da kannst Du höchstens bei der TK direkt ein Kulanzgespräch auf einmalige Einzelfallentscheidung führen, denn kriegst Du auch mit, wie die so ticken...
Ich habe jetzt die TK direkt angeschrieben und um Kulanz gebeten.
Mal sehen ob es klappt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@ali
Ich habe jetzt die TK direkt angeschrieben und um Kulanz gebeten.
Mal sehen ob es klappt.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
jetzt ist es mir doch passiert, das eine Verordnung ohne die Unterschrift des Arztes durchgerutscht ist.
Absetzung von Davaso für TK kam auch prompt, mit Verweis darauf, daß kein Einspruch möglich.
Wie sind eure Erfahrung mit der TK? Doch mal anfragen, ob eine erneute Einreichung möglich?
Oder spare ich mir das und achte ab jetzt einfach noch mehr darauf keine Fehler zu machen?
Mir wurde aus selben Grund ein Rezept abgesetzt, da angeblich die Arztunterschrift fehlte.
Die Arztunterschrift war aber vorhanden, nur neben dem vorgesehenen Feld. Ich hatte Widerspruch bei der Davaso eingereicht. Ein Schreiben vom Arzt, der die Unterschrift auf dem Rezept bestätigte habe ich eingereicht.
Nach mehrfacher Prüfung wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass die Absetzung bestehen bleibt, weil die Arztunterschrift fehlte und dies nicht nachgeholt werden kann.
Die Arztunterschrift wurde in meinem Fall nicht nachgeholt, sondern lediglich bestätigt, dass eine Arztunterschrift auf dem Rezept ist.
Ich habe anschließend an den Vorstand der TK geschrieben mit Fristsetzung zur Zahlung. Das Geld ging am Freitag mit 2 Tagen Verspätung ein.
Mit Davaso war im Vorfeld nicht zu sprechen. Sie hatten immer nur gesagt, die Unterschrift sei nicht vorhanden.
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Das eine Arztunterschrift neben dem Stempel oder mit schwarzem Stift auf schwarzem Grund übersehen wird kommt vor und steigert den Wert der abgerechneten Verordnung. Fehlt sie tatsächlich ist die Verordnung halt von Anfang an ungültig gewesen (kann aber geheilt werden indem die Unterschrift vor Abrechnung nachgetragen wird).
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Papa Alpaka schrieb:
Davaso ist auch nicht der richtige Ansprechpartner; Widersprüche gehen immer -kostenpflichtig- an die Chefetage des Kostenträgers.
Das eine Arztunterschrift neben dem Stempel oder mit schwarzem Stift auf schwarzem Grund übersehen wird kommt vor und steigert den Wert der abgerechneten Verordnung. Fehlt sie tatsächlich ist die Verordnung halt von Anfang an ungültig gewesen (kann aber geheilt werden indem die Unterschrift vor Abrechnung nachgetragen wird).
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Leni C. schrieb:
@Papa Alpaka fehlende Arztunterschrift kann leider nicht geheilt werden . Habe ich mit Unterschrift auf der Kopie versucht , geht nicht durch . Auch wenn man sich ein Duplikat ausstellen läßt wird es nicht akzeptiert . Ich habe es leider als Lehrgeld verbucht .
Aber,... Arzt-Unterschrift an der falschen Stelle? Dazu findet man in der Anlage 3a unter Ziffer 4 folgender eindeutiger Passus:
Sollte eine Angabe auf der Verordnung nicht im dafür vorgesehenen Feld stehen, berührt das die Gültigkeit der Verordnung nicht, soweit die Angabe an sich korrekt und vollständig ist.
...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Papa Alpaka Deine Ausführung ist richtig. Ohne Arzt-Unterschrift VOR der Abrechnung = Lehrgeld.
...
Aber,... Arzt-Unterschrift an der falschen Stelle? Dazu findet man in der Anlage 3a unter Ziffer 4 folgender eindeutiger Passus:
Sollte eine Angabe auf der Verordnung nicht im dafür vorgesehenen Feld stehen, berührt das die Gültigkeit der Verordnung nicht, soweit die Angabe an sich korrekt und vollständig ist.
...
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Hat @Papa Alpaka ja geschrieben: Es steigert den Wert sogar, sprich 40,- Euro drauf smile
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Papa Alpaka schrieb:
@pt ani eben. Auf die klassische 6er-Verordnung angewandt: Davaso ist ein Dienstleister welcher in unserem Sinne den Wert einer Einheit KG um €6 steigert wenn wir auf die Bezahlung ein paar Wochen länger warten können (bildet du Rücklagen? Die Zahlungsverweigerung ist, bei gutem Verzugsmanagenemt, eine unglaublich sichere Methode um regelmäßig >7% Zinsen auf den noch nicht beigetriebenen Verordnungswert zu bekommen; man kann die Forderung also ruhig mit niedriger Priorität betreiben solange keine Verjährung droht. Die Sparkasse bietet hier gerade 1,5% Zinsen aufs Sparbuch, Aktien werden mit ~7% im langjährigen Mittel angegeben...).
@pt ani
Ich weiß. Wollte nur die Rechtsgrundlage nochmal ergänzend benennen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Papa Alpaka
@pt ani
Ich weiß. Wollte nur die Rechtsgrundlage nochmal ergänzend benennen.
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Papa Alpaka schrieb:
@Leni C. darum der Zusatz "vor der Abrechnung". Das Verordnungen ohne Arztunterschrift einbehalten werden ist klar (und richtig, denn es kann ja jeder das ausschließlich an zugelassene Leistungserbringer ausgegebene Sicherheitspapier an sich bringen, eigene Verordnungen erstellen und dann die Arztunterschrift weglassen um den Betrugsvorwurf nach Leistungserhalt abweisen zu können. War ja vorher klar erkennbar, dass es nicht zu einem Vergütungsanspruch kommt).
Die Verzugspauschale wurde nicht überwiesen, aber immerhin das Rezept. Davaso hat sich strikt verweigert.
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von Anne schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij den Hinweis unter 3a hatte ich im Schreiben an die TK aufgeführt und hatte auch die 40 Euro Verzugspauschale berechnet.
Die Verzugspauschale wurde nicht überwiesen, aber immerhin das Rezept. Davaso hat sich strikt verweigert.
Nicht "Liebe Davaso, wenn ich ganz lieb bittebitte schreibe, überweist ihr mir gnädigst €40 zzgl. Zinsen seit 31.02.2023?" sondern "TK, ihr kommt eurer rechtlichen Verpflichtung nicht nach und schuldet mir <deswegen> €40 zzgl. Zinsen seit 31.02.2023. Regelt das bis nächste Woche Mittwoch per Überweisung an IBAN DE1234567890000987654321 oder Gerichtsvollzieher regelt gegen entsprechendes zusätzliches Entgelt."
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Papa Alpaka schrieb:
@von Anne Davaso ist nicht dein Ansprechpartner. Es ist Aufgabe des Auftraggebers, für das was der Auftragnehmer verbockt geradezustehen.
Nicht "Liebe Davaso, wenn ich ganz lieb bittebitte schreibe, überweist ihr mir gnädigst €40 zzgl. Zinsen seit 31.02.2023?" sondern "TK, ihr kommt eurer rechtlichen Verpflichtung nicht nach und schuldet mir <deswegen> €40 zzgl. Zinsen seit 31.02.2023. Regelt das bis nächste Woche Mittwoch per Überweisung an IBAN DE1234567890000987654321 oder Gerichtsvollzieher regelt gegen entsprechendes zusätzliches Entgelt."
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von Anne schrieb:
@Papa Alpaka dann werde ich gleich nochmal einen Brief an den Vorstand der TK schreiben......
Wir hatten die VO dann doch bezahlt bekommen.
Fehler passieren, es gleich als Lehrgeld abzutun kommt nicht infrage
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Shia schrieb:
Selbst wenn die Arztunterschrift wirklich mal fehlen würde, (ist uns tatsächlich mal bei einer DauerVO passiert) die Krankenkasse anrufen! und um Kulanz bitten.
Wir hatten die VO dann doch bezahlt bekommen.
Fehler passieren, es gleich als Lehrgeld abzutun kommt nicht infrage
ist mir auch bei einer Dauerpatientin passiert . Da gab es aber von Seiten der Kasse ( TK ) keine Kulanz .
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Leni C. schrieb:
@Shia
ist mir auch bei einer Dauerpatientin passiert . Da gab es aber von Seiten der Kasse ( TK ) keine Kulanz .
Meine Sachbearbeitung teilte mir damals mit, daß jeder mal nen Freischuss hat.
Notfalls würde ich mich an die nächste Instanz der Kasse wenden
Auch hier telefonisch. Ist einfach persönlicher
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Shia schrieb:
@Leni C. Das verwundert mich.
Meine Sachbearbeitung teilte mir damals mit, daß jeder mal nen Freischuss hat.
Notfalls würde ich mich an die nächste Instanz der Kasse wenden
Auch hier telefonisch. Ist einfach persönlicher
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von Anne schrieb:
Sehe es als Lehrgeld und achte in Zukunft darauf....
Mir wurde aus selben Grund ein Rezept abgesetzt, da angeblich die Arztunterschrift fehlte.
Die Arztunterschrift war aber vorhanden, nur neben dem vorgesehenen Feld. Ich hatte Widerspruch bei der Davaso eingereicht. Ein Schreiben vom Arzt, der die Unterschrift auf dem Rezept bestätigte habe ich eingereicht.
Nach mehrfacher Prüfung wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass die Absetzung bestehen bleibt, weil die Arztunterschrift fehlte und dies nicht nachgeholt werden kann.
Die Arztunterschrift wurde in meinem Fall nicht nachgeholt, sondern lediglich bestätigt, dass eine Arztunterschrift auf dem Rezept ist.
Ich habe anschließend an den Vorstand der TK geschrieben mit Fristsetzung zur Zahlung. Das Geld ging am Freitag mit 2 Tagen Verspätung ein.
Mit Davaso war im Vorfeld nicht zu sprechen. Sie hatten immer nur gesagt, die Unterschrift sei nicht vorhanden.
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