Orthopädisch orientierte Praxis
sucht eine/n neue/n
Mitarbeiter/in.
Wir sind ein engagiertes Team von
fünf Therapeuten und zwei
Rezeptionskräften. Die Praxis
befindet sich in zentraler Lage im
Weststadtbereich von Karlsruhe.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
liegen vorwiegend im
orthopädischen Bereich und der
Nachbehandlung nach Operationen und
Sportverletzungen.
Was wir bieten:
Moderne Trainingsgeräte für
effektives Arbeiten
Dokumentation mit eigenem Tablet
Ganztägig besetzte Re...
sucht eine/n neue/n
Mitarbeiter/in.
Wir sind ein engagiertes Team von
fünf Therapeuten und zwei
Rezeptionskräften. Die Praxis
befindet sich in zentraler Lage im
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Was wir bieten:
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ich habe eine Frage zu einer Absetzung. Und zwar wurden mir von der Aok einige Behandlungen abgesetzt mit der Begründung: "Zwei vorrangige/ optionale Heilmittel zur gleichen Schädigung (parallele bzw. Behandlung am selben Tag).. sind laut HMR nicht zulässig".
Ich habe Rezepte von KG und MT von einem Patienten parallel behandelt. Da ja Mt und KG in Kombination gut funkioniert. Ich dachte auch (bisher hatte ich dazu noch keine Absetzung), dass das möglich ist. Die Dame von der Aok meinte aber nicht. Das zwei Vorranige nicht auf einem Rezept stehen dürfen, weiß ich auch, aber auf verschiedenen Rezepten. Hatte schon einige Patienten mit 2 Rezepten zeitgleich und verschiedenen Heilmitteln oder habe ich da was übersehen? Oder ist die Diagnose ausschlaggebend und darf nicht auf die gleiche Schädigung ausgestellt werden? Kann mir jemand da weiterhelfen?
Danke!
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Problem beschreiben
schlumpi22 schrieb:
Hallo,
ich habe eine Frage zu einer Absetzung. Und zwar wurden mir von der Aok einige Behandlungen abgesetzt mit der Begründung: "Zwei vorrangige/ optionale Heilmittel zur gleichen Schädigung (parallele bzw. Behandlung am selben Tag).. sind laut HMR nicht zulässig".
Ich habe Rezepte von KG und MT von einem Patienten parallel behandelt. Da ja Mt und KG in Kombination gut funkioniert. Ich dachte auch (bisher hatte ich dazu noch keine Absetzung), dass das möglich ist. Die Dame von der Aok meinte aber nicht. Das zwei Vorranige nicht auf einem Rezept stehen dürfen, weiß ich auch, aber auf verschiedenen Rezepten. Hatte schon einige Patienten mit 2 Rezepten zeitgleich und verschiedenen Heilmitteln oder habe ich da was übersehen? Oder ist die Diagnose ausschlaggebend und darf nicht auf die gleiche Schädigung ausgestellt werden? Kann mir jemand da weiterhelfen?
Danke!
nicht das Heilmittel oder die Leitsymptomatik.
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Shakespeare schrieb:
In diesem Fall gilt, dass nur bei unterschiedlichen Regelfälle, beide Verordnungen zeitgleich abgearbeitet werden dürfen. Für den Regelfall ist die Diagnose (ICD10) ausschlaggebend,
nicht das Heilmittel oder die Leitsymptomatik.
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