WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
ich habe eine Frage zu einer Absetzung. Und zwar wurden mir von der Aok einige Behandlungen abgesetzt mit der Begründung: "Zwei vorrangige/ optionale Heilmittel zur gleichen Schädigung (parallele bzw. Behandlung am selben Tag).. sind laut HMR nicht zulässig".
Ich habe Rezepte von KG und MT von einem Patienten parallel behandelt. Da ja Mt und KG in Kombination gut funkioniert. Ich dachte auch (bisher hatte ich dazu noch keine Absetzung), dass das möglich ist. Die Dame von der Aok meinte aber nicht. Das zwei Vorranige nicht auf einem Rezept stehen dürfen, weiß ich auch, aber auf verschiedenen Rezepten. Hatte schon einige Patienten mit 2 Rezepten zeitgleich und verschiedenen Heilmitteln oder habe ich da was übersehen? Oder ist die Diagnose ausschlaggebend und darf nicht auf die gleiche Schädigung ausgestellt werden? Kann mir jemand da weiterhelfen?
Danke!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
schlumpi22 schrieb:
Hallo,
ich habe eine Frage zu einer Absetzung. Und zwar wurden mir von der Aok einige Behandlungen abgesetzt mit der Begründung: "Zwei vorrangige/ optionale Heilmittel zur gleichen Schädigung (parallele bzw. Behandlung am selben Tag).. sind laut HMR nicht zulässig".
Ich habe Rezepte von KG und MT von einem Patienten parallel behandelt. Da ja Mt und KG in Kombination gut funkioniert. Ich dachte auch (bisher hatte ich dazu noch keine Absetzung), dass das möglich ist. Die Dame von der Aok meinte aber nicht. Das zwei Vorranige nicht auf einem Rezept stehen dürfen, weiß ich auch, aber auf verschiedenen Rezepten. Hatte schon einige Patienten mit 2 Rezepten zeitgleich und verschiedenen Heilmitteln oder habe ich da was übersehen? Oder ist die Diagnose ausschlaggebend und darf nicht auf die gleiche Schädigung ausgestellt werden? Kann mir jemand da weiterhelfen?
Danke!
nicht das Heilmittel oder die Leitsymptomatik.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
In diesem Fall gilt, dass nur bei unterschiedlichen Regelfälle, beide Verordnungen zeitgleich abgearbeitet werden dürfen. Für den Regelfall ist die Diagnose (ICD10) ausschlaggebend,
nicht das Heilmittel oder die Leitsymptomatik.
Mein Profilbild bearbeiten