Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
ich habe eine Frage zu einer Absetzung. Und zwar wurden mir von der Aok einige Behandlungen abgesetzt mit der Begründung: "Zwei vorrangige/ optionale Heilmittel zur gleichen Schädigung (parallele bzw. Behandlung am selben Tag).. sind laut HMR nicht zulässig".
Ich habe Rezepte von KG und MT von einem Patienten parallel behandelt. Da ja Mt und KG in Kombination gut funkioniert. Ich dachte auch (bisher hatte ich dazu noch keine Absetzung), dass das möglich ist. Die Dame von der Aok meinte aber nicht. Das zwei Vorranige nicht auf einem Rezept stehen dürfen, weiß ich auch, aber auf verschiedenen Rezepten. Hatte schon einige Patienten mit 2 Rezepten zeitgleich und verschiedenen Heilmitteln oder habe ich da was übersehen? Oder ist die Diagnose ausschlaggebend und darf nicht auf die gleiche Schädigung ausgestellt werden? Kann mir jemand da weiterhelfen?
Danke!
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schlumpi22 schrieb:
Hallo,
ich habe eine Frage zu einer Absetzung. Und zwar wurden mir von der Aok einige Behandlungen abgesetzt mit der Begründung: "Zwei vorrangige/ optionale Heilmittel zur gleichen Schädigung (parallele bzw. Behandlung am selben Tag).. sind laut HMR nicht zulässig".
Ich habe Rezepte von KG und MT von einem Patienten parallel behandelt. Da ja Mt und KG in Kombination gut funkioniert. Ich dachte auch (bisher hatte ich dazu noch keine Absetzung), dass das möglich ist. Die Dame von der Aok meinte aber nicht. Das zwei Vorranige nicht auf einem Rezept stehen dürfen, weiß ich auch, aber auf verschiedenen Rezepten. Hatte schon einige Patienten mit 2 Rezepten zeitgleich und verschiedenen Heilmitteln oder habe ich da was übersehen? Oder ist die Diagnose ausschlaggebend und darf nicht auf die gleiche Schädigung ausgestellt werden? Kann mir jemand da weiterhelfen?
Danke!
nicht das Heilmittel oder die Leitsymptomatik.
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Shakespeare schrieb:
In diesem Fall gilt, dass nur bei unterschiedlichen Regelfälle, beide Verordnungen zeitgleich abgearbeitet werden dürfen. Für den Regelfall ist die Diagnose (ICD10) ausschlaggebend,
nicht das Heilmittel oder die Leitsymptomatik.
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