Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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Habe eine komplett Absetzung der AOK erhalten, über 500,- €, da angeblich keine Arztunterschriften auf 2 Rezepten vorhanden wäre.
Es wurde noch nicht einmal mitgeteilt, welche Rezepte dieses Patienten abgesetzt wurden. (Patient hat 1-3 Rezepte pro Abrechnung)
kein Rezeptdatum, nix :angry:
lediglich Patientennamen
Arztstempel bzw. Arztunterschrift fehlt
verordnung wird eingehalten, Nachträgliche Ergänzung werden nicht anerkannt!
Was mach ich nu? :scream:
Wie kann ich mich da wehren?
Die Höhe der Absetzung lässt mich da Kämpferich werden
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Shia schrieb:
oh bin ich sauer, aber sowas von.
Habe eine komplett Absetzung der AOK erhalten, über 500,- €, da angeblich keine Arztunterschriften auf 2 Rezepten vorhanden wäre.
Es wurde noch nicht einmal mitgeteilt, welche Rezepte dieses Patienten abgesetzt wurden. (Patient hat 1-3 Rezepte pro Abrechnung)
kein Rezeptdatum, nix :angry:
lediglich Patientennamen
Arztstempel bzw. Arztunterschrift fehlt
verordnung wird eingehalten, Nachträgliche Ergänzung werden nicht anerkannt!
Was mach ich nu? :scream:
Wie kann ich mich da wehren?
Die Höhe der Absetzung lässt mich da Kämpferich werden
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Ein Rezept ohne Unterschrift wäre ungültig. Hast du Kopien der Rezepte?
Ja, hab auch schon durch geschaut, manch eine Unterschrift ist sehr schwach zu erkennen, man kann sie auf der Kopie nur erahnen
Der Arzt selber hat auch nur ein Minikürzel, wenn das dann noch schwach ist, siehst`s mau aus.
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Shia schrieb:
Tempelritter schrieb am 30.11.15 10:03:
Ein Rezept ohne Unterschrift wäre ungültig. Hast du Kopien der Rezepte?
Ja, hab auch schon durch geschaut, manch eine Unterschrift ist sehr schwach zu erkennen, man kann sie auf der Kopie nur erahnen
Der Arzt selber hat auch nur ein Minikürzel, wenn das dann noch schwach ist, siehst`s mau aus.
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Tempelritter schrieb:
dann bei der Kasse Kopien zur Prüfung anfordern und der Absetzung widersprechen.
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Tempelritter schrieb:
Ein Rezept ohne Unterschrift wäre ungültig. Hast du Kopien der Rezepte?
Wie kannst Du eine Absetzung ohne Details bekommen? Geht ja gar nicht...
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.
Wie kannst Du eine Absetzung ohne Details bekommen? Geht ja gar nicht...
Das sehe ich auch so.
Bin echt sauer
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Shia schrieb:
ali schrieb am 30.11.15 10:06:
.
Wie kannst Du eine Absetzung ohne Details bekommen? Geht ja gar nicht...
Das sehe ich auch so.
Bin echt sauer
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Tempelritter schrieb:
da bin ich anderer Meinung, ohne Unterschrift bekommst du in der Apotheke auch keine Ware. Das fällt in die Prüfpflicht des Therapeuten.
Also nicht hinnehmen !
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ali schrieb:
Das fällt zwar unter die Prüfpflicht. Aber mit der Klassifizierung UNHEILBAR steht die AOK allein da. Da gibts auch Sozialgerichtsurteile zu, sowas (fehlende Unterschrift) ist heilbar. Bei den Ersatzkassen im übrigen ausdrücklich JA !
Also nicht hinnehmen !
Aber widersprechen würde ich immer, mehr wie nein sagen geht ja nicht.
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morpheus-06 schrieb:
Heilbar vor oder nach der Abrechnung? Nach den HMR muss vor Behandlungsbeginn eine gültige Vo vorliegen.
Aber widersprechen würde ich immer, mehr wie nein sagen geht ja nicht.
Aber hier schauts ja sogar so aus, als ob ein Kritzel drauf ist :wink:
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ali schrieb:
selbst nachträglich hat die AOK nicht wirklich ne Chance letztlich vor Gericht.
Aber hier schauts ja sogar so aus, als ob ein Kritzel drauf ist :wink:
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ali schrieb:
Gegen eine nachträgliche Unterschrift auch auf Kopie, kann die AOK wenig machen. Wenn sie das freundlich vorgetragen nicht einsehen KLAGEN.
Wie kannst Du eine Absetzung ohne Details bekommen? Geht ja gar nicht...
Wie kannst Du eine Absetzung ohne Details bekommen? Geht ja gar nicht...
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ali schrieb:
Gegen eine nachträgliche Unterschrift auch auf Kopie, kann die AOK wenig machen. Wenn sie das freundlich vorgetragen nicht einsehen KLAGEN.
Wie kannst Du eine Absetzung ohne Details bekommen? Geht ja gar nicht...
Auf geht´s nichts gefallen lassen mit Klage drohen!!!!!!!! :rage:
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silvia43 schrieb:
Lass dir das nicht gefallen, zur Not klagen. Ich meine auch irgendwo in den Rahmenrichtlinien gelesen zu haben, das bei Absetzung die KK verpflichtet ist die Rz. zurückzugeben.
Auf geht´s nichts gefallen lassen mit Klage drohen!!!!!!!! :rage:
Also, die Absetzung ist von einem Rezept vom letzten Jahr.
Auf der Kopie ist tatsächlich nicht eindeutig zu erkennen, ob der Arzt unterschrieben hat. (schlechte Kopie, hab ich wohl nicht aufgepasst) Der Arzt hat aber jetzt nochmals auf der Kopie per Fax unterschrieben
Nach Rücksprache mit der AOK, kann ich die Kopie einreichen, wenn der Arzt begründet, warum er nicht auf dem Original unterschrieben hat!!!
Was soll das denn? War am Telefon innerlich am kochen, habe mich aber massiv zusammen genommen.
Ob der Arzt schriftlich rausgibt; Habe einen Fehler gemacht, mit Stempel und Unterschrift, ist nicht sicher.
Habt ihr davon schon mal gehört?
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Papa Alpaka schrieb:
...das muss ja nicht unbedingt ein Fehler sein, kann ja auch sein das er bestätigt das diese Behandlung so von ihm gewollt war wie auch auf dem Original erkennbar für einen aufmerksamen Betrachter ;)
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Shia schrieb:
Sorry, komme jetzt erst wieder hier rein, das System hatte mich gesperrt
Also, die Absetzung ist von einem Rezept vom letzten Jahr.
Auf der Kopie ist tatsächlich nicht eindeutig zu erkennen, ob der Arzt unterschrieben hat. (schlechte Kopie, hab ich wohl nicht aufgepasst) Der Arzt hat aber jetzt nochmals auf der Kopie per Fax unterschrieben
Nach Rücksprache mit der AOK, kann ich die Kopie einreichen, wenn der Arzt begründet, warum er nicht auf dem Original unterschrieben hat!!!
Was soll das denn? War am Telefon innerlich am kochen, habe mich aber massiv zusammen genommen.
Ob der Arzt schriftlich rausgibt; Habe einen Fehler gemacht, mit Stempel und Unterschrift, ist nicht sicher.
Habt ihr davon schon mal gehört?
Damit ist seine Schuldigkeit getan, zu schreiben "Habe die Unterschrift vergessen, bzw. bekräftige ich meinen Behandlungsanweisung mit einer zweiten Unterschrift", hält er für total bescheuert und verweigert diesen Satz
Und ich kann ihn verstehen. Es ist bescheuert.
Ich kann tatsächlich nicht erkennen, ob eine Unterschrift auf dem Original ist, da ich eine sehr schwache und leicht verschmierte Kopie hier habe. Passiert mir auch nicht nochmal, Anfängerfehler eben, aber 500 € kann ich mir echt nicht leisten abzuschreiben.
Habe jetzt zwar noch eine Kopie erhalten, die nochmals unterschrieben wurde, aber der obige Passus fehlt
Was mein ihr, was soll ich tun?
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Tempelritter schrieb:
dieser Passus ist nicht notwendig, die Unterschrift auf der Kopie ist ausreichend.
dieser Passus ist nicht notwendig, die Unterschrift auf der Kopie ist ausreichend.
Danke, soll ich da noch irgend etwas zu schreiben, außer Nachforderung?
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Shia schrieb:
Tempelritter schrieb am 15.12.15 14:44:
dieser Passus ist nicht notwendig, die Unterschrift auf der Kopie ist ausreichend.
Danke, soll ich da noch irgend etwas zu schreiben, außer Nachforderung?
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Papa Alpaka schrieb:
...zuzüglich €40 Aufwandsentschädigung zuzuüglich Verzugszinsen.
dieser Passus ist nicht notwendig, die Unterschrift auf der Kopie ist ausreichend.
Danke, soll ich da noch irgend etwas zu schreiben, außer Nachforderung?
Einfach nochmal einreichen und abrechnen
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Wonderwoman schrieb:
Shia schrieb am 15.12.15 15:30:
Tempelritter schrieb am 15.12.15 14:44:
dieser Passus ist nicht notwendig, die Unterschrift auf der Kopie ist ausreichend.
Danke, soll ich da noch irgend etwas zu schreiben, außer Nachforderung?
Einfach nochmal einreichen und abrechnen
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ali schrieb:
und wenn s dann net fristgerechtzahlen sollten.....mit Anwalt Mahnen.... :smile:
...zuzüglich €40 Aufwandsentschädigung zuzuüglich Verzugszinsen.
Im Ernst? Das Rezept war doch nicht in Ordnung, also nicht wirklich zu erkennen auf meiner Kopie
Soll ich echt so frech sein?
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Shia schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 15.12.15 15:51:
...zuzüglich €40 Aufwandsentschädigung zuzuüglich Verzugszinsen.
Im Ernst? Das Rezept war doch nicht in Ordnung, also nicht wirklich zu erkennen auf meiner Kopie
Soll ich echt so frech sein?
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Shia schrieb:
Ich weiß nicht, der Arzt verweigert tatsächlich so einen Passus, Für ihn reicht es, wenn die Unterschrift so nach gereicht wird (Fax Kopie)
Damit ist seine Schuldigkeit getan, zu schreiben "Habe die Unterschrift vergessen, bzw. bekräftige ich meinen Behandlungsanweisung mit einer zweiten Unterschrift", hält er für total bescheuert und verweigert diesen Satz
Und ich kann ihn verstehen. Es ist bescheuert.
Ich kann tatsächlich nicht erkennen, ob eine Unterschrift auf dem Original ist, da ich eine sehr schwache und leicht verschmierte Kopie hier habe. Passiert mir auch nicht nochmal, Anfängerfehler eben, aber 500 € kann ich mir echt nicht leisten abzuschreiben.
Habe jetzt zwar noch eine Kopie erhalten, die nochmals unterschrieben wurde, aber der obige Passus fehlt
Was mein ihr, was soll ich tun?
Nach der Verzugsschadenberechnung wäre die AOK im Zugzwang; entweder wird gezahlt oder abgelehnt. Es steht der AOK selbstverständlich frei, eine qualitativ hochwertige Kopie bzw. das Original der VO zur Einsicht vorzulegen.
Immer feste druff, die aktuell beklagten Defizite der GKVen sind nicht zuletzt dem Umstand zu schulden das sie vor nicht allzulanger Zeit noch auf einem Geldhaufen von ca. €32.000.000.000 saßen und davon keinen Cent hergeben wollten. Lass dich nicht zu schnell von einer übermächtigen Rechtsabteilung einschüchtern ;)
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...du hättest doch nie eine VO ohne Arztunterschrift zur Behandlung angenommen, oder? Und das gleich zweimal?
Nach der Verzugsschadenberechnung wäre die AOK im Zugzwang; entweder wird gezahlt oder abgelehnt. Es steht der AOK selbstverständlich frei, eine qualitativ hochwertige Kopie bzw. das Original der VO zur Einsicht vorzulegen.
Immer feste druff,
Stimmt :sunglasses:
Dann mache ich das so :innocent:
Danke
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Shia schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 15.12.15 23:42:
...du hättest doch nie eine VO ohne Arztunterschrift zur Behandlung angenommen, oder? Und das gleich zweimal?
Nach der Verzugsschadenberechnung wäre die AOK im Zugzwang; entweder wird gezahlt oder abgelehnt. Es steht der AOK selbstverständlich frei, eine qualitativ hochwertige Kopie bzw. das Original der VO zur Einsicht vorzulegen.
Immer feste druff,
Stimmt :sunglasses:
Dann mache ich das so :innocent:
Danke
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Papa Alpaka schrieb:
...du hättest doch nie eine VO ohne Arztunterschrift zur Behandlung angenommen, oder? Und das gleich zweimal?
Nach der Verzugsschadenberechnung wäre die AOK im Zugzwang; entweder wird gezahlt oder abgelehnt. Es steht der AOK selbstverständlich frei, eine qualitativ hochwertige Kopie bzw. das Original der VO zur Einsicht vorzulegen.
Immer feste druff, die aktuell beklagten Defizite der GKVen sind nicht zuletzt dem Umstand zu schulden das sie vor nicht allzulanger Zeit noch auf einem Geldhaufen von ca. €32.000.000.000 saßen und davon keinen Cent hergeben wollten. Lass dich nicht zu schnell von einer übermächtigen Rechtsabteilung einschüchtern ;)
Danke euch :thumbsdown:
Was mich aber stutzig macht, ich rechne über ein Abrechnungszentrum ab, bei denen habe ich die Differenz gefordert.
Bezahlt hat die AOK aber direkt auf mein Konto. Das ist normalerweise nicht so. Weiß einer warum?
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Shia schrieb:
Habe das Geld komplett erhalten, inklusive der 40 € :clap:
Danke euch :thumbsdown:
Was mich aber stutzig macht, ich rechne über ein Abrechnungszentrum ab, bei denen habe ich die Differenz gefordert.
Bezahlt hat die AOK aber direkt auf mein Konto. Das ist normalerweise nicht so. Weiß einer warum?
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